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Der Israelit · 1937-06-03 · Heft 22 (3.6.1937) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
78 (1937)
Issue
Heft 22 (3.6.1937)
Date
1937-06-03
Page
– (sequence 6)
Language
German
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t&fZ8&* Seite 6 Nr. 22 ....... t „ ,. .» ,. , . ^,- r&a sind, und 'daß darum die ganze Fülle" der Liebe und des Opfermutes, des "paV VSäru-und yitQl ^Dm in den Dienst des «p^a dargestellt werden müsse, sollen die Sri"")'!«! 'DÖIV dief materiellen Stützen des Thorageisties auf dieser Erde auch nur notdürftig erhalten und gestärkt werden, Im Zentrum.; sedner agudistischen Lebensarbeit aber stand seine Fürsorge für den Aufbau eines thoratreuen Erez Isioel. r Als Mitglied., der Palästina-Zentrale in Fr ankf url a. M., deren engerer Leitung er jahrelang angehörte, hat er neben der schwierigsten Kleinarbeit die stärkste, von wedtausschauenderi Plänen getragene Initiative entfaltet, zu wiederholten Malen das heilige Land bereist und in einer — von den Ereignissen,, leider;nicht ganz gerechtfertigten — Zuversicht inrt die Leistungsfähigkeit und Opferwilligkeit der orthodoxen Massen, jene großen Bodenkäufe"Mii;Erez Isroel durchgeführt, die der Palästina-Zer^trale später mancherlei schwere Sorgen brachten. Aber er hat an diesen Sorgen in'redlicher, niemals versagender Mitarbeit teilgenommen, hat die Verantwortlichkeit niemals gescheut und die reichen Gaben seiner schöpferischen wirtschaftlichen Phantasie — ohne die ja noch nie und nirgends Großes geschaffen wurde — in den Dienst des gemeinsamen religiösen Ideals ge-, stellt. ■, Auch auf jüdischrpolitischem Gebiete hatte Julius Hollander seine klar umrissenen,. immer auf die Wirklichkeit gerichteten Anschau- ■. •D. e;r e-' i.t.; ungen," die er ebenso entschieden und darum anregend für,; jedermann zur Geltung brachte,* wie er sie in idealer- Disziplin den Entscheidungen der Mehrheit oder den Voten des rabbinischen %Rates unterordnete, wiehn prinzipielle Gesichtspunkte ihren. iSieg gar, nicht oder nur. teilweise möglich machtert.ANoch Jbjs in die" letzten Wochen hinein ,hat er-^ti den? ernsten Erwägungen mitgewirkt, die durch die mutmaßlichen Pläne der Royal Commission zur Lösung des Palästina-Problems der politischen Führung der Agudoaufgegeben worden, sind. Die tiefe Liebe, die Julius Hollander mit der Idee der' „Ägudas Isroel" verknüpfte^ zeigte sich niemals ergreifender, als wenn Meinungsverschiedenheiten.' zu überbrücken oder Verwicklungen zu lösen war: Dann spürte man, wie über alles Intellektuelle und Dialektische, üb'er alle Schätzung äußerer Erfolg hmwf^gj.'.die.^yerwtirzelungseiner Seele in der-ewigenr,Walu?heit des Thöragedankens"; ihn' in' dem' Werke der ,,Ägudas Isroel" den einzigen Weg zur eiicfKchen Erlösung des jüdischen.;yolkes;).-erDUok'eft'ließ. In? tiefer >Trau.er •.beweint„Agudas^ Isroel"Un Julius Holländer h"*i\ d^'Heimgang eines ihrer getreuesten Führet',1;*;.'' ";.;;; v ■ Werden a$| den' Reihen, der Jugend'^Persönlichkeiten erstehen, die in die Bresche treten und in den Zeiten schwerster Not und Krise das Schifflein mit sicherer fland weitersteuern können? '"' Das ist eine bange Frage an die Zukunft Wahlordnung zur Konferenz der Weltorganisation der Frauen und Mädchen der Agudas Jisroel (Histadruth Olamith N'schei Uwenoth Agudath" Israel) i» Marienbad anläßlich der Kenessfö Gedaulo 5697 . am 15. u. 16. EH«1. Auf Grund der Ermächtigung durch die' Exekutive der .Weltorganisation Agudas Jisroel hat die1 Leitung der H. O/'rf. HJ. A. J. in Anlehnung an die allgemeine Wahlordnung, zur K.f)G. folgende. Wahl-. Ordnung für die obehbez'eichnete Konferenz erlassen: I. : Wähler und Wählbarkeit. - . ' -' § " ' . Wahlberechtigt ist jede Jüdina) die Mitglied einer Frauen-, Mädchen- (B'noth Agudath Israel)-Orts- oder Jugendgruppe der A. J. oder ider Poale A.( J. oder der Poaloth A. J. oder des Noar Agudati, und mindestens 18 Jahre ist, und die Beiträge, die sie auf Grund der Mitgliedschaft bei ihrer Gruppe an die agudistischen Organisationen zu entrichten hat, für „ das Jahr .5697 bezahlt hat; b) die einen Selasohein erworben hat und mindestens .18 Jahre ist. § 2. :: Wählbar zur Abgeordneten ist jede Jüdin, die mindestens 21 Jahre ist, bei der im Uebrigen die Voraussetzungen des Paragraphen l,a vorliegen, und deren Gesinnung und Lebensführung anerkannter-' ■ maßen der Tora entspricht. lieber das Vorliegen der letztgenannten Voraus-;' setzung entscheidet der Vorstand der Gruppe, inner- , : halb i welcher; . die Wahl stattfindet (§10)., Gegen die;; Entscheidung: des Vorlandes ist Berufung an ..den', rabbinischen Rat des betr. lindes binnen-zwei Tagen;' zulässig. ■ .. . . i II. i Wahlgrundsätze. \H 1 * §3. f Die Wahlen erfolgen nach den Grundsätzen des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts mit einfacher Majorität. Gewählt ist hiernach diejenige, auf die sich 'die relativ größte Stimmenzahl vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. - n ' , . § 4. Die Wahlen erfolgen länderweise und innerhalb der Länder gruppenweise, wobei die verschiedenen Gruppen, die sichi; am, gleichen Ort befinden, . 'zum Zwecke der Wahlen vereinigt werden. In den Ländern ohne Landes-Frauehorganisation erfolgen die Wahlen gruppenweise. Fehlt, es an einem Ort an gesonderten Frauen-- oder Mädchengruppen, so sind für die Durchführung dieser Wahlordnung die vereinigten weiblichen Mitglieder der entsprechenden allgemeinen ägudistischeti Gruppe als Frauenbezw. Mädchengruppe anzusehen. Der Vorstand, der..allgemeinen Gruppe bestimmt in diesem Falle unverzüglich die weiblichen ^Mitglieder aus seiner Gruppe, .die. als Vorstände derPfür die Durchführung dieser Wahlordnung, gebildeten ^besonderen Frauenbezw. Mädchengruppe . gelten, und insoweit die Geschäfte führen. . Der vorstehende Absatz gilt analog, für die weiblichen Mitglieder der Poale A. J. und . des Noar Agudati. - v § 5. Ein Land mit eigener Landesfrauenorganisation wählt ohne Rücksicht auf die Zahl seiner MitgEeder zunächst drei Abgeordnete, die vom Vorstand Her Landesfrauenörganiis.ation bestimmt werden. Außerdem kommen auf jedes Land für jede Gruppe , a) 'mit mindestens : 25 Mitgliedern eine Abgeordnete; i b) mit mehr als 50 Mitgliedern je eine weitere Abgeordnete auf jede weitere angefangene 2Jahl von 25 Mitgliedern. Die Wahl von stellvertretenden Abgeordneten ist zulässig. Stehen einer Gruppe mehr als eine Abgeordnete zu, so kann sie die Ausübung des Stimmrechts' bis zu drei Stimmen auf ©ine Abgeordnete: übertragen. § 6. .;; Als Mitglieder im Sinne der Ziffern a und bvdes § 5 gelten auch die Erwerberinnen von Selascheinen, sofern sie rechtzeitig zur Wahl erscheinen oder ihr Wahlrecht brieflich ausüben (§10 Abs.. 5,)'. Sie Wählen bei der Gruppe, die für den Ort. ihres Wohnsitzes zuständig ist. Ein Anrecht auf besondere Benachrichtigung über Wahlort und Wahlzeit haben, sie nicht; Spätestens bei der Wahl haben'sie ihren Sela-" schein vorzulegen, und ihren Wohnsitz und ihr Alter nachzuweisen. ..... -..t . . .- . ■': - . ■ §-7-,';: >, Gruppen« mit weniger >ak: 25, wahlberechtigten Mitgliedern sind mit näohstbenaebbarten Gruppen; zu einem Wahlbezirk zu vereinigen. Für die Länder ohne Landes-Fraueoorganisartion bestimmt die Vorsitzende der H. 0. :N. IL A. J. 'diejenige Gruppe, >die als Vorort-Gruppe, für die Wahlen die Aufgabe einer Zentralstelle zu übernehmen hat. Sie kann diese Bestimmung durch Andere treffen lassen. § 8. Für ein Land, in dem ordnungsmäßige Wahlen unmöglich sind, bestimmt 'der Vorstand der ■ Landesfrauenorganisation die. Abgeordneten. Ist eine L. F. Ö. nicht vorhanden, so ernehnt 'die Vorsitzende '^d£r, H. 0, N. U, A. J. oder eine von ihr beauftragte Pe(r-. son die Abgeordneten. Die Zahl der Abgeordneten, soll tunlichst dieselbe sein, wie sie fsich bei ordnungsmäßigen; Wahlen ergeben würde. ) _ •.; ...V. in. >;'-'; '. ..-^ > : Wahlyeritähreni U . ^'''i'i |;,.'•—•,. >.: § 9;;-.;, ^/;.. Die Wahlen finden' ln allen: Ländern in der -Zeit vom l. ..bis9 zum;- 201V;Aw'(äS4ätt.. Da® N|Uiere\.besiiunf men die Vorstände . der ■ Landeöfrauenorganisation^ bezw, 'die Vörortsgrappeni ' •' ü ■_3. Juni 1937 § io. ■ :•.;. Sind mehrere Gruppen an einem Ort zu vereinig^ (§§ 4 Abs. 1) eo erfolgt die Wahl innerhalb der Ortsfrauengruppe. Ist an einem Ort eine Örtsfrauengruppe nicht vorhanden, so erfolgt die Wahl innerhalb der an Mit gliederzahl stärksten Gruppe. Bei gemäß § 7 zu vereinigenden Gruppen geschieht die Wahl innerhalb einer Ortsfrauehgruppe wobei diejenige Frauengruppe den Vorrang^ hat, au deren Ort die .meisten wahlberechtigten Mitglieder (Frauen und Mädchen) wohnen.! Ist unter den nach § 7 zu bereinigenden Gruppen keine Frauengruppe vorhanden, so erfolgt die Wahl innerhalb derjenigen 'Gruppe, an'deren Ort"die' meisten wahlberechtigteh Mitglieder' wohneii. § 6 Satz 1 bleibt außer Betracht. /Wählerinnen, die , nicht am Wahlort ' wohnen, können ihre Stimme: durch Brief abgeben. Der ganze Tag gilt hierbei als Wähltag. - . ' . _ § iL . ., . Die. Wahl geschieht durch geheim-e Abgabe von Stimmzetteln. Als Wahlkömmission fungiert der Vorstand der Gruppe,' innerhalb welcher die, Wahl <stattifindet. . - ' ■ § 12. . yy : .. Nach "Ablauf der für die Wahl festgesetzten Zeit hat die Wahlkommission, die Stimmzettel' zu eröffnen, und das Wahlergebnis festzustellen. DiieWahl- . kommission1 hat in einem; Protokoll' da® Wahlergebnis niederzülegen, wobei * die*- Voruüd -Zunamen sowie Adresse der gewählten Personen anzugeben sind. Das Protokoll ist von der Kommission zu unterzeichnen. § 13. Das Wahlergebnis ist;" von der Wahlkommission den an der Wahl beteiligten. Gruppen unverzüglich bekannt 'zu geben. •' ~ » ■ ' :• ' § 14. - ' Die Vorsitzende der Wahlkommission hat das Wahlprotokoll unverzüglich an , den Vorstand der L. F. O. oder an die Vbrorts'gruppe zu1 senden, die es alsbald an die Vorsitzende der H. O. N. U. A. J. weiterleitet. ■ ■ § " -.X:":SS . J>ie Vorsitzende der H. ,G. N. U, Ä, J. übersenidet •den Abgeordneten eine Äbge^rdiietenkarte'. Das Stimmrecht können nur .solche Abgeordnete ausüben^ die, im Besitz von Abgeordhetenkarten sind. Gehäuftes Stimmrecht ist auf der Abgeordhetenkarte zu vermerke^. . .. Agudistinnen, .'die nicht Abgeordnete sind, haben beratende Stimme. l. .§'.16, , ' ./ Eine sVergütunig der Reisespfesen oder. sonstiger Ausgaben an .die Abgeordneten^seitens der H. 0. N. U. A. J; findet nicht ■ statt.; ' ■ § 17. : ■ '=■■■ Für Polen kann der Vorstand der Bnös Agudas Jisroel, Polen in Abänderung öder Aufhebung dieser Wählordnung besondere Wahibestimmungen treffen. Deutsches Reich. K^ine Kaufleute nach Columbien.' - ■■' Berlin, 25. Mai. :.,' Der iHilfsverein der Jtiden^'in' Deutschland gibt folgendes bekannt: . '/'; Im Laufe des letzten Jahres hat.jsich bei den jüdiischerij Auswanderern aus Deutkohland^ ein versiärkt©s' Interesse für Columbien ' gezeigt; urid!; tatsäcliHcn sind die I^achriphten aus dieiseiii' 'Ifäiidie-; verhältnismäßig günstig; 'die meisten Einwarideref haben schnell Arbeit- .gefundep. Doch besteht dringender Anlaß, darauf hinzuweisen, ' daß Kaufleute, insbesondere solche ohne wirklich gründliche Branchekenntnisse und ohne Beherrschung des Spanischen, in Columbien kaum irgendwelche Aussichten haben und sowohl vom Standpunkt der columbranischen Wirtschaft wie von dem der jüdischen, 'Gesamteinwandsrung als unerwünscht gelten müssen. Schon jetzt hat der allzu reichliche Zuzug von Raufleuten in- Colun1* feilen 'iii'/ gewissen Mißständen uind Gegenströmunl«11 geführt, die leicht izu einer Gefahr ■ für die jüdisch» 'Einwanderung im ^ganzen werden können. -—:-" ' ['. Neue!Gemeinde-Vertretung in Nürnberg- ' ■ \ Vi: i Nürnberg-, 30. :Mai. Bei! ider Neu.wahl. der G'eme.i nd e ,V e f* t r e t u n g :; ider ,isra^k%chen, Kultusgeanein^e l0r Nürnberg ist ein -Wahlicampf yermiedein;'worden. einer Einheitsiiste «kid, •:i6..:ReHgi&s^I.^.eTale, 9 Zw nisten, 5 Koriseryative., gewählt. wordenj /äußer«6!!1 hat eine ostjüdisebej; Liste. . .2 ., Sitze erhalten^ ,

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