Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 78 (1937)
- Issue
- Heft 18 (7.5.1937)
- Date
- 1937-05-07
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 8 :Nr. 18 D <* t- 1 « r a e1 i t. 7. Mai 1937 AUFRUF PAS SCHMITTO JAHR IM HEILIGEN LANDE ___________- . -_______ Das Thoragesetz schreibt — ähnlich dem wöchentlichen Sabbat — ein Sab bat jähr vor, das durch Einstellung aller landwirtschaftlicher Bodenbearbeitung nach je sechs Jahren der Feldbestellung begangen wird. Das Gesetz besitzt für den Boden des Heiligen Landes noch heute seine Geltungskraft, wobei eine Meinungsverschiedenheit nur darüber besteht, ob diese Geltung biblischen Charakter trägt, oder auf ebenso bindender synhedrialer Verordnung beruht. Auch diejenigen Rabbinen Erez Jisroels, die in früheren Jahren im Hinblick auf die Notlage der Kolonisten die Umgehung des Schmitto-Gesetzes durch formale Uebertragung der Felder auf nichtjüdische Käufer in unserer Zeit erlauben zu müssen glaubten, erblickten in diesem Verfahren keineswegs eine ideale Lösung der Schwierigkeit. ' . Jedenfalls sind tausende von thoratreuen Juden in Erez Jisroel entschlossen, durch gewissenhafte Begehung des am 1. Tischri beginnenden Schmittojahres 5698 den Namen G'ttes zu heiligen und zu ihrem Teile dazu beizutragen, daß die alte Historische Schuld der Vernachlässigung des Sohmitto-Gesetzes, die nach dem klaren Worte der Bibel eine der hauptsächlichsten Ursachen des Golus war, gesühnt und die Erlösung des jüdischen Volkes beschleunigt werde. Der „Waad Hapoel" der Agudas Jisroel-Weltorganisation hat daher mit Zustimmung des Rabbinischen Rates den Beschluß gefaßt, den Sohomrei Schwiith, in Erez Jisroel pflichtgemäß mit allen erlangbaren Mitteln zu Hilfe zu kommen und durch Schaffung eines SCHMITTO FONDS einer möglichst großen Zahl von landwirtschaftlichen Arbeitern und Kolonisten, ohne Unterschied der Parteizugehörigkeit — die Begehung des Schmitto-Jahres im Sinne des Thoragesetzes zu ermöglichen. Der Schmitto-Fönds, zu dessen Verwaltung in Palästina ein besonderes Komitee gebildet werden soll, bezweckt im einzelnen; . ■ * 1. Die Einrichtung handwerklicher Betriebe auf kooperativer Basis in den, landwirtschaftlichen Kibbuzim und die Beschaffung der hierzu erforderlichen Maschinen, Werkzeuge, Rohmaterialien und Betriebsmittel, 2. die Durchführung produktiver Bauarbeiten während des Schmittojahres, zur Beschäftigung arbeitsloser landwirtschaftlicher Arbeiter, 3. die Einrichtung von Stellenvermittlungen zur Ueberführung landwirtschaftlicher Arbeiter in Industrie, Handwerk und Baugewerbe, zur Rückführung in die Landwirtschaft nach beendetem Schmittojahr. 4. Errichtung einer Schmitto-Jeschiwo in einem der landwirtschaftlichen Kibbuzim, in der ausgewählte, besonders begabte landwirtschaftliche Arbeiter in einem einjährigen Kursus in die jüdische Geisteswelt gründlicher eingeführt werden, daneben auch theoretische landwirtschaftliche Belehrung empfangen, damit so der Typ eines gebildeten jüdischen Bauernstandes vorbereitet werde, 5. die Gewährung von Darlehen und Unterstützungen an landwirtschaftliche Arbeiter, die infolge der Schmittobeobachtun'g weniger als ihr Existenzminimum verdienen. Es ergeht der Ruf an die ganze jüdische Welt, sich zur Aufbringung des Budgets des Schmitto-Fonds zu vereinigen, und insbesondere an ALLE JÜDISCHE GEMEINDEN richten wir die Aufforderung, aus ihren Etatmitteln, sowie aus Synagogenspenden, Schnodergeldern usw. dem Schmitto-Fonds größere Beiträge zu sichern. Die Herren Rabbiner und Lehrer überall werden gebeten, in ihren sabbatlichen Predigten und Ansprachen am j SABBATH BEHAR SINAI (8. Mai ds. Js.) ihren Gemeinden die weitreichende Bedeutung des Schmitto-Gedankens ans Herz zu legen und alle Einzelnen zur tatkräftigen Förderung des Schmitto-Fonds aufzufordern. Möcl l\n die jüdischen Gemeinden in der ganzen Diaspora durch eine wahrhaft religiöse Opfertat, die des Opfermuts unserer thoratreuen Chaluzim in Erez Jisroel würdig ist, das rühmende Wort des Midrasch rechtfertigen, der den Psalmvers 103, auf die Hüter des Schmitto-Gesetzes anwendet: „Helden der Kraft, die Sein Wort verwirklichen, um zu gehorchen der Stimme Seines Wortes: Das sind diejenigen, die das Sühmitto-Gesetz befolgen," Geschäftsfiihrend. Ausschuß d. Ägudas~Jisroel Freie Vereinigung für die Interessen des orthoi. A. Jacob Rosenheim doxen Judentums Palästina - Centrale der Agudas - Jisroel *' A*Isaac WoIH i. A. Dr. Salome Ehrman« Hessisch- Landesverb, gesetsestr. Synagogen« gemeinden Landesorganisat. d. Agudas-Jisroel i. Deutschi. i. a. Rabb. Dr. I. Merzbach i. A. Rabb. Jos. Horovitz Preussisch. Landesverb, gesetzestr. Synagogen- Agudistische Frauenorganisat. i. Deutschland gemeinden Preussens i. A. Meta Posen-Prins i. A. Rabb. Dr. Schlesinger *