Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1937-11-25 · Heft 47 (25.11.1937) · page 5

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
78 (1937)
Issue
Heft 47 (25.11.1937)
Date
1937-11-25
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2446951-2450961-2451006--83376-2540884
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

25. November 1937 Der Israelit Nr. 47 Seite 5 Erhaltung der von ihm gegründeten Talmud Thora-Schulen, Subventionierung. anderer Schulen und Thora-Lehrstätten, Religionsunterricht in lehrerlosen Gemeinden, Beschaffung von Lehrbüchern für die Jugend — alle diese Arbeitsgebiete zeigen, wie wichtig gerade heute diese Arbeit des Keren Hatorah in Deutschland ist. Trotz der Abwanderung vieler Gönner, die ihm größere Mittel gaben, war es^durch Aufbietung aller Kräfte bisher möglich, den Etat nicht nur zu erhalten, sondern sogar zu steigern, da ja die steigende Verschlechterung der materiellen Lage vieler Eltern dazu zwang. Jetzt steht Keren Hatorah aber vor schweren Entscheidungen: Von Dr. Ph. Biberfeld, (Fortsetzung.) I. Kapitel. Die Verfassung des jüdischen Staates. Der Aufbau der Verfassung. Die Verfassung des jüdischen Staates ist im fünften Buche der Thora im Abschnitt Schauttim (Kap. 16, 18 — Kap. 21, 9) niedergelegt. Dort wird zunächst die Einsetzung von Richtern und Vollziehöngsbeamten in den einzelnen Orten bestimmt. Als Zentralinstanz wird ihnen das Synhedrion übergeordnet, welchem die letzten und wichtigsten Entscheidungen vorbehalten werden. Erst im Anschluß hieran werden die Bestimmungen über das Königtum gegeben, die aber sämtlich darauf hinauslaufen, die Macht des Königs zu verringern und ihn vor Ueberhebung zu bewahren. Er soll sich nicht viele Pferde anschaffen, sich nicht viele Frauen halten. Silber und Gold soll er nicht zuviel ansammeln. (Kap. 17, 16—18.) Das Gesetz soll er sich niederschreiben und sich darein vertiefen, damit er lerne, G'tt zu fürchten und sein Gesetz zu erfüllen. Er sollte also Volkskönig sein mit vorwiegend repräsentativen Aufgaben. Es unterstand ihm die Kriegsführung und die Heeresverwaltung, welche sich auf Grundlage des Volksheeres aufbaute. Im Zusammenhang damit entwickelte sich insbesondere unter König Salomo eine besondere königliche FmanzverwaltUttg. (L Könige 4.) Ferner stand ihm in gewisser Hinsicht eine ergänzende Strafrechtspflege zu. (Rambam Hilchoth Rozeach II, 4; Hilch. Mlachim III, 10.) In allen wichtigen Fragen sollte er sich dem Synhedrion willig unterordnen. Daher war es in Deutschland einige, selbst einzelne nicht unreligiöse Familien der westlichen Judenheit ein, in denen man die weiblichen Personen in ungebührlichem Maße dem täglichen Beten entfremdet hat, und auch die Männer «der gleichen Familien haben teils infolge der Nöte der Zeit, teils unter dem erwähnten falschen Gesichtspunkte sich daran gewöhnt, die tägliche Gebetspflicht sehr kurz abzufertigen. Man "kommt sich, besonders wenn man noch einige Schiurim besucht, mit alledem recht tüchtig und „lomdisch" vor, — nicht ahnend, daß im wirklichen Osten, selbst in misnagdischem Kreise, diese negativen Vorzüge längst durchschaut und einer stetig andachtvollen Mussarstimmung gewichen sind. Man wird an den Quellen des Mussar und des Chassiduth keine absprechenden Urteile über betende Frauen und über piutimsagende Gemeinden hören. Es wäre ein recht zweifelhafter Ruhm, die „wortlose G/ttgläubigkeit" in unseren Häusern heimisch werden zu lassen. „Haus Israels, lobet G'tt!' , -— ist in den Psalmen gesagt. Wollen wir etwas Ernstliches gegen die furchtbare Verweltlichung der heiligen Sprache im Lande der Väter und anderwärts untefinehmen? Nun, — so möge die Sprache der heiligen TJeberlieferung und ihrer Gebete aus unseren Häusern nicht weichen! Vielleicht wird auch in unseren Tagen das fromme Verdienst der Frauen die Situation retten. Vergessen wir doch nicht, daß die Namen unserer Stämme Juda, Josef u. a. Gebeten entstammen, die" gebärende Mütter gesprochen hatten! Uns fehlen für die Kinder, — und auch für die ^Ereignisse der Zeit-die Namen, die Begriffe; vielleicht erlangen wir diese durch die — Gebete unserer Frauen und Mütter. Wird es weiter möglich sein, zu helfen und Not zu lindern oder wird auch Keren Hatorah mit dem Abbau beginnen müssen? Die Führer des Keren Hatorah wehren sich mit aller Kraft, aber ohne die Hilfe aller Freunde, unserer Jugend wird es nicht gehen. Der Ausfall der Cha- ,7ukka-Aktion wird zeigen, ob die Hoffnung, die der Keren Hatorah in die Aufgeschlossenheit und Gebefreudigkeit seiner Freunde setzt, berechtigt ist oder nicht. Wer es gut meint mit unserer Jugend, der helfe dem Keren Hatorah in größerem Maße noch als bisher. auch Vorbedingung für die Einsetzung des Königs, daß das Volk sich zuvor das Land aus eigener Kraft erobert haben würde, nicht aber den Kriegstaten eines Erobererkönigs zu verdanken hatte. Bei einem solchen bestand die Gefahr, daß er sich mit der ihm in der TJhora zugewiesenen Stellung nicht begnügen würde. Hieraus erklärt sich völlig zwanglos, daß der Prophet Samuel die Einsetzung eines Königs vor endgültiger Eroberung und Sicherung des Landes ablehnen mußte. (Vgl. S. R Hirsch V. Buch M. Kap. 17, 14.) Der verhängnisvolle Verlauf der jüdischen Geschichte wahrend der Zeit des ersten Tempels ist zu einem sehr wesentlichen Teil darauf zurückzuführen, daß die Könige von politischem Machtstreben beseelt, sich vielfach gegen die Schranken auflehnten, welche .ihnen das auf den Thora-Geboten beruhende Volksleben setzte und assimilatorisch auf das Volk einwirkten. Ebenso wie das Königtum, wird auch das Priestertum von der Thora in die ihm gebührenden Schranken zurückgewiesen. „Nicht soll sein den Priestern, den Leviten, sowie dem ganzen Stamm Levi Anteil und Erbe in Israel." (Kap. 18, 1.) Damit wird das Priestertum als solches von der Einflußnahme auf das politische Geschick des Volkes ausgeschaltet. Die Ausbildung einer politisch einflußreichen Priesterkaste steht für gewöhnlich im Zusammenhang mit einem sich ständig vergrößernden Bodenbesitz. Dasselbe »Nicht", welches die politische Stellung des Königtums bestimmt, umreißt also auch die des Priestertums. Als die berufenen Lehrer des Volkes sollten Priester und Leviten freilich auch an führender Stelle im Synhedrion wirken. (5. B. M. 17, 9; 17, 12.) Hierbei handelt es sich Die Vorbilder unserer jüdischen Pflichterfüllung. Für die im Schmagebete vorgeschriebene Pflicht, G'tt mit ganzem Herzen, ganzer Seele und ganzem Vermögen zu lieben, werden uns im Midrasch rabba die „drei Väter" als Muster dahingestellt: •■ps^ ]»KJ laa^ ni? nssai 'iv omas nr ~\xb $03 •©*rnp h? 15793 ion# pns» nr «je»!« b33 ■•fi laiwys "wv ->b jun ipk?>3i iökb? apy nr ywö'Vmi Abraham diente G'tt mit dem Herzen, wie es heißt: „Und Du fandest sein Herz treu vor Dir," Jizchak gab G'tt seine Seele hin (auf Morijah), Jakob opferte Ihm sein Vermögen, indem er gelobte, alles, was G'tt ihm gab, zu verzehnten. Man versteht die Zusammenstellung noch besser, wenn man weiß, daß die Weisen in den drei Erzvätern die drei Grundpfeiler des Judentums, Thora, Awoda und Gemilus Chessed, verkörpert sehen; in umgekehrter Reihenfolge. Abraham ist IDn, Jizchak ist Awoda in höchster, restloser Hingabe, Jakob, der ca^nt* aem mahnt zum Thorastudium. Mitten im Leide (M. III) gedenkt G'tt des dreifachen Bundes mit Israel, der nach seiner Dreiteilung die Namen Jakob (Thora), Jizchak (Awoda) und Abraham (Chessed) trägt. Daher auch die rückwärtige Reihenfolge im angeführten Satze und der Aus^ druck ap»» wo ns usw. (statt apy m). Ist nun Abraham die Liebe und Wohltat, so muß er eben als das Herz des Judentums bezeichnet werden. ^33. aber nicht um ein politisches Sonderrecht. Voraussetzung war vielmehr der Besitz überragender persönlicher Eigenschaften (vgl. Doroth Horischonim I c S. 665,) Höchste Behörde des Landes sollte demnach das Synhedrion sein. Synhedrion höchstes Organ, Verfassung eines Staates ist nun aber nicht der Zustand, der bestehen soll, sondern die tatsächlich herrschenden Machtverhältnisse. Es genügt mithin für unsere Betrachtung nicht die Feststellung, daß das Synhedrion die höchste Behörde sein sollte. Erforderlich ist vielmehr auch der Nachweis, daß es als solche tatsächlich gewirkt hat. Für die Zeit des ersten Tempeis sind wir in dieser Hinsicht mehr oder weniger auf Schlußfolgerungen angewiesen, deren Entwicklung im einzelnen hier zu weit führen würde. Dagegen finden wir für die Zeit des zweiten Tempels das Erforderliche expressis verbis bei Josephus. Dieser bemerkt (Altert. XIII, 10, .5), daß das Ansehen der von ihm sogenannten Pharisäer (gemeint ist das Synhedrion) beim Volk so hoch sei, daß es ihnen Gefolgschaft leisten würde gegen den König und den Hohenpriester, Er berichtet ferner (Altert. XIII, 15, 5) daß der König Janai vor seinem Tode der Königin Solome-Alexandra den?Rat erteilte, sich unter den Schutz der Pharisäer (des Synhedrions) zu stellen, weil nur diese die erforderliche Macht haben würden, da das Volk auf jedes ihrer Worte höre. Diese Zeugnisse, haben um so höhere Beweiskraft, als Josephus den Sadduzäern persönlich recht nahe stand. Zuständigkeit des Synhedrions. Es ergibt -sich mithin, daß das Synhedrion auch tatsächlich im Besitze der höchsten Macht gewesen ist. Diese Macht aber war in keiner Weise geteilt, so wie Montestquieu dies fordert. Vielmehr hatte das Synhedrion zugleich gesetzgebende, rechtsprechende und verwaltende Funktionen. Ihm ist die allein maßgebliche Interpretation des Gesetzes überantwortet, sowie der Erlaß allgemein verbindlicher Normen und Anordnungen und die Entscheidung über die Anerkennung von sich bildendem Gewohnheitsrecht. (Rambam Hilch. Mamrim I., 2.) Als rechtsprechende Behörde war das Synhedrion für eine Reihe bedeutsamer Strafprozesse (Abfall eines ganzen Stammes oder einer Stadt, -falsche Prophetie, Auflehnung gegen die Autorität des Synhedrions, Vergehen des Hohenpriesters, Verfahren gegen die des Ehebruchs verdächtige Ehefrau und Verfahren im Falle eines von Unbekannten Erschlagenen), ausschließlich zuständig. (Rambam Hilch. Sanhedrin V, 1.) Außerdem Izchok, der npvm p» zeigt uns, wie unsere Awoda, heute unser täglich Gebet, ""Wa aus tiefster Seele kommen muß. Eine kleine Schwierigkeit in diesem Zusammenhange bietet das „Vermögen" Jakobs. Das bekannte Werk rrtopi ana weist darauf hin, daß inm> mit „Vermögen"' im landläufigen Sinne übersetzt, keine Steigerung ergeben würde, da doch „Herz" und „Seele" unendlich mehr bedeuten, als Gut und Habe. So übersetzt der Kommentar "psa „mit deinem M e h r", d. h. mit dem, was du, Mensch, vor aller Kreatur voraus hast, mit dem auch, was dich besonders als Angehöriger des n!?uo nay über den kleinen Tag erhebt, und das nanan ja ai&n min ausmacht, also mit der Höhenstellung, die uns die Thora verleiht und sichert. Dem könnte auch das letzte Wort des Midrasch entsprechen: 3j?y fit -pN» S>331 Briefkasten« W. in K. Die Verheiratung R. Mosche Sofers mit der Tochter R. Akiwa Egers geschah kurz vor der Berufung R. Akiwas nach Posen. Im „Licht aus dem Westen" wurde dieses Geschehen aus künstlerischen Gründen auf die Posener Zeit R. Akiwas verlegt. Bei der späteren Richtigstellung wurde eine Stelle übersehen. Gruß!

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.