Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 78 (1937)
- Issue
- Heft 12-13 (25.3.1937)
- Date
- 1937-03-25
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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25. März 1937 f D. e r 1 s r a e I l t labe. Das Sefer Hadworim sind aber auch nichts anderes als drei Prophetenreden des, JVlosche; sie sind aufgeschrieben so. gut wie Jirmija selbst.seine Reden aufschreiben ließ; was soll es also heißen: „dem geschriebenen Wort stellt er die Stimme des Propheten als das wahre Wort G'ttes scharf gegenüber?" Grade Jirmija betont immer wieder: „seit dem Tage, da Ich eure Väter aus Aegypten holte, bis heute schickte Ich euch alle Meine Diener, die Propheten, aber man hört nicht auf Mich." Sind also für Jirmija die alten Prophetenreden nicht die Stimme G'ttes und Sein wahres Wort? Wie soll also Jirmija mit dem Satze: „was sprecht ihr, wir sind weise," auf jene Fälscher anspielen, die Mischne Thora über Nacht fabriziert und als uralt ausgegeben haben, die also Prophetenreden gleich seinen eigenen so gut wie er selbst im Tempel sprachen u nd niederschrieben? Wie könnte er ihnen die Stimme des Propheten als Gegensatz" zum geschriebenen ,Wort vor das Auge haben stellen -wollen? . Man sieht eben auf den ersten Blick: A ü*e rhachs Deutung ist sinnlos. Zur Lüge deutelte Das Lügenhirn der Deutler. .(Fortsetzung folgt.) Vom Alter unserer Peßach-Haggada. Wir lieben .unsere Pessach-Haggada zu sehr, um sie zu kennen, um nach ihrem Alter, ihrer Entstehung und Entwicklung zu fragen. Die Beliebtheit dieses religiösen Volksbuches drückt sich in. der ungeheuren Zahl der Haggada-Ausgaben, wie sie im Orient und Okzident verbreitet sind, aus. Schon die Männer der großen Synode dürften wohl den Grundstein zu dieser Agende gelegt haben. Die M i.s chnalehrer formulierten, wie aus dem letzten Abschnitt des Traktates Pessachim-hervorgeht, die ^einzelnen Gebete und ordneten ihre Reihenfolge an. Die späteren Talmud lehrer und noch später die Gaonim -steuerten aus dem Schatz ihres Geistes noch einiges hinzu. So entstand unsere Haggada. Rabbi Natru na i Gaon im neunten Jahrhundert schreibt: „Wer sich am Sederabend bloß mit dem Grundstock der Haggada begnügt und die weiteren agadischen Teile außer acht läßt, der muß als Leugner der Weisenlehre, als Verachter von Mischna und Talmud betrachtet werden, ja, als Abtrünniger, der den Bann verdient." Man versteht dieses scharfe Urteil des Gaon, wenn man bedenkt, daß gerade zu jener Zeit sich die Karäer breitmachten und es ihrer Lehre entsprach, daß man sich nur auf das geschriebene Wort beschränkte. Damit erklärt es sich, daß auch Maimonides in seinen Halachoth die damals schon ganz formulierte Haggada erwähnte. Die Zahl der Haggadä-iAusgaben geht in die Tausende und ebenso "groß ist die Zahl der Haggada-Kommentare. Der bekannte iBiograph Samuel Wienar bietet uns eine Liste von 895 verschiedenen Haggada-Ausgaben. Die Liste macht keinen Anspruch auf Vollkommenheit, man darf ohne Uebertreibung noch etwa 300 andere Ausgaben und Kommentare dazu zahlen. In alter Zeit pflegte man die Haggadoth mit Bildern in Holzschnitten zu drucken. Es wird angenommen, daß die erste Haggada in Prag im Jahre 1526 erschienen ist, doch scheint man bereits im Jahre 1505 eine in Italien gedruckte illustrierte Haggada besessen zu haben, und 1512 hat Thomas Murner ene Haggada in lateinischen Lettern in Frankfurt a. M. herausgegeben. Die berühmte Mäntuaer £ g a d a mit ihren wundervollen Bildern und ihrem Buchstabenschmuck ist 1567 eben in Mantua erschienen. Die ve.n e zi a n Ische Haggada Von 1740 enthält eine Vorrede fies bekannten venezianischen Gelehrten Rabbi .. Jehuda Arie d,e M,o d i n a. AU diese Haggadoth waren reich illustriert und dienten als Muster für die späteren in Mitteleuropa herausgegebenen Haggadoth. Die Bilder in den alten Haggadoth stellen entweder Episoden. von dem Auszug aus Mizraim dar, oder Bräuche des Sederabends. Großer Wert wurde aber auf den Buchstabenschmuck zu Beginn der Kapitel .und auch an anderen hervorragenden Stellen gelegt. Die deutsc h"e n Haggadoth veranschaulichen zumeist in* Bildern das Backen der Mazzoth und die Reinigungsarbeiten für Pessach, auch die Anordnung des Sedertisches. Eine Weltberühmtheit erlangte die Serajevoer Haggada, die man im Jahre 1894 in einer sephardischen Familie entdeckt hat und sich als Prunkstück im Museum von Serajevo befindet. Photographische Aufnahmen dieser Haggada wurden vor wenigen Jahren verbreitet. Die Haggada enthält Zeichnungen über verschiedene Themen von der Weltschöpfung bis zum Auszug. Weitere hochinteressante und reich illustrierte Haggada-Ausgaben befinden sich im Britischen Museum, im Jüdisch - T-h.e o I o - gischen Seminar in New York, in der Rothschild -Bibliothek von Paris, in der National-Bibliothek von Jerusalem wie in verschiedenen anderen Museen. Das populärste Bild der illustrierten Haggadoth ist das der „vier Söhne", welches in vielen späteren Haggadoth aus der Amsterdamer Haggada vom 17. Jahrhundert reproduziert wird. Eine reiche Sammlung von Haggadoth befindet sich in neuerer Zeit auch im Museum von Tel A w i w. Die Sammlung umfaßt Ausgaben von den ersten Anfängen des jüdischen Druckes bis zur Neuzeit. Man kann dort Haggadoth sehen, die vom 16. Jahrhundert an in Venedig, Frankfurt, Amsterdam, Offenbach, Siilzbach usw. gedruckt wurden. Die Kommentare zur Haggada, angefangen vom Gebetbuch des Gaön Rabbi Amram bis zu den letzten Kommentatoren, sind Legion. 1892 erschien in Wilna eine Haggada mit 115 Erklärungen. Interessant und nicht allgemein bekannt ist, daß auch C bristen Kommentare zur Haggada schrieben, u. i. die deutschen Gelehrten Taucher und Wegeseil. Ein anderer nichtjüdischer Gelehrter, Lebrecht, hat einen lateinischen Kommentar zu Chad Gadjo geschrieben, in dem er einen Schlüssel zu kabbalistischen Lehren sucht. Die schön erwähnte Haggada-Ausgabe von Thomas M u r n e r , die 1512 in Frankfurt a. M. unter dem Titel „Chukath Hapessach" erschienen ist, ist in lateinischer Sprache gehalten. Ebenso bat der Professor an der Königsberger Universität R i t a n g e 1 1644 eine Haggada in Latein, Hebräisch und Deutsch herausgegeben. In dieser Haggada sind auch Noten für verschiedene Sederweisen, wie Adir hu usw. enthalten, J ü d i s c h-d e u t s c h e Uebersetzungen der einzelnen Haggadalieder findet man bereits in Haggadoth von 1567. Im 18. und 19. Jahuhundert erschienen unzählige Haggadoth mit Uebersetzungen in deutscher, englischer, französischer und russischer Sprache. Man darf annehmen, daß die Haggada in sämtlichen Sprachen zu finden ist, die Juden auf dem Erdenrunde sprechen. Bücherbesprechungen. •iiTVriTn-^n nw Unter diesem Titel erscheint in diesen Wochen ein größeres hebräisches Werk von Ari W o h 1 - g e m u t h , Riga. Es behandelt die Problematik der jüdisch-religiösen Erziehung in Gemeinden, Schule, Haus und Jugendverein, im Rahmen der derzeitigen Krisis des Judentums. Es bespricht wichtige philoso* phische, psychologische und soziologische Vorfragen der jüdich-pädagogischen Arbeit, es bietet auf Grund eingehender , Studien eine umfassende Behandlung des prinzipiellen Verhältnisses von Thora und Wissenschaft, wobei die strikte Abgrenzung der beiden Kultursphären verlangt und die Bedeutung der dialektischen Spannung zwischen ihnen in neuartiger Weise aufgezeigt wird. Das Werk gibt eine auf wissenschaftlichen Studien fußende Kulturkritik der Zeit und zugleich eine ausschließlich auf jüs dischen Quellen fußende Theorie der Pädagogik, die von allen interessierten Kreisen begrüßt werden und ihre Wirkung auf die erzieherische Arbeit in Erez Israel und in der Golah nicht verfehlen dürfte. Dem Buche soll womöglich bald ein zwei* t e s folgen, in dem die gewonnenen theoretischen Ergebnisse vor allem im Hinblick auf .die Methodik des Unterrichtes in jüdischen Disziplinen beleuchtet werden. Das Werk, das vom Kownoer Oberrabbiner Schapiro approbiert, mit sorgfältigen Quellenangäben und einem übersichtlichen Inhaltsverzeichnis versehen1 ist, wird beim Hermon-Verlag, Frankfurt a. M„ Schützenstraße 12, I. erhältlich sein. Die Strafe im talmudischen Recht, Von Dr. Simcha Katz. Berlin. 19 36. Kedem=Verlag Berlin. Das Buch will „voraussetzungslose Wissenschaft geben und macht sich demnach folgende Voraussetzungen zu eigen: 1. Die Thesen der Bibelkritik (S. 25) und 2. die Annahme, daß die mündliche Lehre auf eigenartiger talmudischer Bibelexegese beruhe, vermöge welcher neue Erkenntnisse als Offenbarung angesehen wurden. (S. 7, 23). Daraus folgt dann die Vorstellung, daß da* talmudisehe. Recht eine selbständige Fortentwicklung des biblischen Rechtes sei. (S. 9.) Es enthalte Umdeutungen biblischen Rechts (Talion S. 34, 37), Neu Schöpfungen (Verwarnung S. 19, Kippastrafe, S. 40, 43, 52, Erdrosselungsstrafe S. 44, 50, Entha'ptungsstrafe S. 49) Reformen (prozessuale Erschwerung der Todes* strafe S. 35, 44, Modifizierung der Steinigungs- und Verbrennungsstrafe und des Hängens S. 46, 49, 52.) Selbstverständlich ist für die Auslegung dieses 'talmudischen Rechts der Ritualkodex des Maimonides nicht maßgeblich. (S. 11.) Das ist auch nicht zu verwundern, da auch der Talmud dem Verfasser nicht maßgebliche Quelle ist. Beide Talmud© berichten übereinstimmend, daß die peinliche Gerichtsbarkeit 40 Jahre vor der Zerstörung aufgehört hat. Der Verf. weiß es besser. (S. 12.) Er ist der Ansicht, daß die Abnormität mancher Rechtssätze sich aus dem Fehlen einer natürlichen Strafrechtspflege erklären lasse, und die strafrechtliche Materie sich zu einer Treibhauspflanze des Lehrhauses entwickelt habe. (S. 16, 17.) Die Bestimmungen über die Verwarnung sollen Produkte einer akademischen Spekulation, Konstruktion der theoretischen Lehrhausmethode (S. 20), die über die falschen Zeugen Ergebnis einer wirklichkeitsfremden Spekulation sein. (S. 84.) Eine Diskussion über Einzelheiten erscheint zwecklos. Grundsätzlich ist aber zu bemerken, daß man der Eigenart des talmudischen Rechts niemals gerecht werden kann, wenn man es durch die Brille sovieler falscher Voraussetzungen und mit den Maßstäben anderer Rechte betrachtet. Die Eigenart des talmudisehen Rechts erschließt sich nur dem, der sich dessen bewußt ist, daß er „heiligen Boden" betritt und daher die Schuhe, das was ihm sonst Standmöglichkeit verleiht, auszieht. Alsdann aber wird ihm klar, daß das Recht der Thora die Idee des reinen Rechts verwirklicht und daher nicht zu fragen hat, ob mit den Normen auch praktisch etwas anzufangen sei, und ob sie einem an eudämonisti* schem Rechtsdenken Orientierten abnorm oder wirklichkeitsfremd erscheinen mögen. „Das Einzelne ist in seinem Werte nach dem Ganzen abzuschätzen, nicht aber hängt umgekehrt die Bedeutung der kritischen Aufklärung über die grundlegend» Einheit von ihrem Nutzen für Einzelheiten ab" (Stammler, Lehrb. der Rechtsphilosophie, S. 211.) Wann ^endlich wird man sich im Lager der vom Verf. vertretenen sog. Wissenschaft darauf besinnen, daß man jede Sache zunächst aus sich selbst zu verstehen suchen muß, und daß es als ein „Produkt akademischer Spekulation" erscheint, wenn man unter Außerachtlassung der großen am Sinai beginnenden Tradition jüdischer Rechtswissenschaft diese mit Josef Kohler beginnen lassen will, der den Talmud aus der Goldschmidt sehen Uebersetzung kannte, (Vor* wort.,) Zur Ehre dieses großen Rechtsgelehrten ist freilich zu bemerken, daß er verschiedenen Einzelheiten des talmudischen Rechts mehr Verständnis entgegengebracht hat als der Verf. So in der Frage der Verwarnung (S. 81, Anm. 75) sowie in der der Unbeachtlichkeit eines einstimmig gefaßten Schuldspruches (S. 84, Anm, 86), Beide Normen erklärt er im Gegensatz zum Verf. für lebenswahr. Bi. Die Memorbücher der jüdischen Gemeindein in Bayern, (Erste Lieferung.) Von Dr. M. Wein* berg, Rabbiner. Frankfurt a. M. 1937. Verlag S. N e u m a n n. Die Memorbücher, die wahre Fundgruben für Familienforschung bilden, haben außer ihrem Eigenwert ganz besondere Bedeutung für unsere Zeit, in der sich selbst ehemals ansehnliche Gemeinden auflösen und ihre Mitglieder über alle vier Enden der Welt zerstreuen. Bis ins 19. Jahrhundert hinein wikkelte sich das Leben der Juden fast nur in Dorfgemeinden und Landorten ab. Die meist erst seit der Mitte des 19. Jahrhunderts entstehenden Großgemeins den wurzelten ausnahmslos in Landgemeinden. Es ist desahlb ein hochzuwertendes Verdienst des Verfassers, der auf dem Gebiete des Memorbuches als an-