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Der Israelit · 1937-03-11 · Heft 10 (11.3.1937) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
78 (1937)
Issue
Heft 10 (11.3.1937)
Date
1937-03-11
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 Nr. 10 D e r l-s-r * e i i t MdEtt2iBi^BgBS£i£fl Die ^ntwerpener Konferenz der Aguctoh-Execuüve. Die 3b Kenessio Gedaulo wird im Ellul 5697 einberufen. Antwerpen, 11. März: Während der dreitägigen1 Konferenz, die von den-' verschiedenen Landesqrgahisationen gut beschickt war, wurden auf Grund der intensiven' Verhandlungen und (Besprechungen' Beschlüsse von weittragender 'Bedeutung gefaßt. Entgegen dem ursprünglich gehegten Plan wird die Üritte Kenessio Gedaulo aus naheliegenden Gründen nicht in Jerusalem stattfinden. Man bestimmte — vorbehaltlich der Zurverfügungstellung ausreichender Geldmittel durch die einzeihen Landesorganisationen — statt dessen einen zentral gelegenen Ort (vermutlich in der Tschechoslovakei). Um diesen Weltkongreß des taurohtreuen Judentums auch ideell gründlich vorzubereiten, werden die Gruppen aufgefordert, anläßlich des 25jährigen Bestehens der Ägudas Jisroel-Weltorganisation eine größere Werbung zu entfalten und dabei die mate-? rrell'eri; Voraussetzungen4 zir schaffen für öinen* eindrucksuhd: wirkungsvollen Verlauf der Kenessio. Mit Öihblick auf das herannahende Schmit- , t o j ä h r wird der gesamten-Agtidas Jisroel jetzt die Aufgabe zufallen, für die Herbeischaffüng'; von Geldmitteln zu sorgen, die den in der bäuerlichen Wirtschaft tätigen agudistischen Arbeitern das Halten des Ruhejahres ermöglicht, soweit diese Kräfte nicht anderweitig untergebracht werden können. Einem Antrag aus agudistischen Arbeiterkreisen zufolge, wird man die besonders begabten Landarbeiter i n einer J e - schiwoh unterbringen, damit sie dieses Schmittohjahr ausschließlich dem Lernen widmen können. (Weitere Berichte folgen.) fn einer Massenkundgebung sprachen am Mittwoch Abend Herr Rabb. iM'osche Blau Dr. Isaac lB r e u e r und Dr. S. Ehrmann, Sabbatentweihung beim Betreten amerikanischen Bodens Von der Landesorganisation der Agudas Jisroel* ih Deutschland0, Frankfurt a. r M., geht uns folgende Mitteilung zu: Es muß zu wiederholten Malen darauf hingewiesen werden, daß orthodoxe Auswanderer Schiffe nicht benutzen sollen, die fahrplanmäßig am Freitafg öder Schafabos ankommen. So ist es, wie uns aus Amerika berichtet wird, leider wieder in der ersten Eebruärwöch'd vorgekommen, daff auf einem in New York am Schabbos angekbnitee'nen Dämpfer einige' streng orthodoxe junge Leute aüs' DeutscnTätfö^ in jugendlicher Unsicherheit, in der ängstlichen Schüchternheit des das fremde Land betreffenden1 Weueinwähderers, die vö'n der' Ein'#anderuhgsbehörde geforderte Unterschrift am Schabbos geleistet haben. Zum Verständnis dieser ungeheuerlichen' Tatsache sei folgendes mitgeteilt; Jeder Einwanderer muß vor Verlassen des Schiffes zweimal seine Unterschrift leisten. Verweigert der Einwanderer die Unterschrift, so wird er zunächst nach Ellis Island gebracht. Die Unterschrift kann dann Sonntag oder Montag nachgeholt werden, so daß der Einwanderer spätestens Montag in New York eintrifft. Obgleich der Aufenthalt in Ellis Island durchaus nicht etwa mit besonderen Schrecken verknüpft ist, so scheint die Angst vor einer eventuellen Rücktransportierung, die in diesem Falle überhaupt nicht in Frage kommt, vor allem auf junge Menschen derart zu wirken, daß sie glauben, zu einem Chillul Schabbos berechtigt zu sein. Viel schlimmer ist die Situation, wenn jemand auf Grund der Garantie eines Verwandten nach Amerika kommt. In diesem Fall muß auch der Verwandte gleichzeitig mit dem Einwanderer eine Unterschrift leisten. Ist nun der Verwandte nicht religiös und weigert sich aus Bequemlichkeit oder vielleicht gar hl der Absicht, dem Einwanderer seine religiösen Interessenabzugewöhnen, am Montag nach Ellis Ilsand zu kommen, oder sich noch einmal im Hafen von New York einzufinden, so ist tatsächlich der Einwanderer gezwungen, die Rückreise nach Europa anzutreten, Es bedarf wohl keines Hinweises, daß eine hälachische Berechtigung zur (Leistung der Unterschrift, auch in diesem Fälle, nicht gegeben ist. Es ist die Aufgabe der jüdischen Oeffentlichkeit, vor allem der Herren Rahbiner und Lehrer sowie der Eltern der auswandernden Jugend, durch Aufklärung und Verbreitung dieser Tatsachen dazu beizutragen, daß diese furchtbare religiöse Versuchung des Einwanderers unter allen Umständen vermieden wird. 1. Jeder Auswanderer muß dahin belehrt werden, daß Schiffe, die Freitags oder Samstags fahrplanmäßig eintreffen, nicht benutzt werden dürfen. Es ist schon vorgekommen, daß Schiffe, die Donnerstags fahrplanmäßig eintreffen' sollten, infolge Verspätung erst Freitag,Abend zur Abfertigung der Passagier^ kamen. 2. Es muß darüber Aufklärung erfolgen*, daß wenn einmal erst am Schabbos die Abfertigung im Einwanderungshafen erfolgen sollte, der gesetzestreue Je'hudi verpflichtet ist, sich nach Ellis Isländ bringen zu lassen, und nicht berechtigt ist, deswegen sein neues Leben mit Schabbosverletzung zu beginnen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß der Aufenthalt auf Ellis Island nur von kurzer Dauer ist und keineswegs eine Verweigerung der Einreise zur Folge hat.;; National-Fonds fordert die Siedler zur Einhaltung der Sabbat-Klausel auf. Jerusalem, 8. März. Das Direktorium des Keren Käjemeth Lejisrael hat die auf Nationalfondsboden angesiedelten Kolonisten aufgefordert, sich streng an die in den Pachtverträgen enthaltene Sabfeatschutzklausel zu halten, da sonst die in den Verträgen vorgesehenen Strafen verhängt werden müßten. Eine bedeutsame Entscheidung des Warschauer Rabbinates. Ani Freitag vormittag trat eine Delegation des Warschauer Rabbinates zu, einer weiteren Konfereni im Regierungskom-, missariate zusammen, um über die Frage der Auswertung der hinteren Teile des Köscherfleisches zu entscheiden. Neben den rabbinischen Delegierten Rabbi Gutschächter, Rabbi Kanal und Rabbi Posner waren., höhere Regierungsbeamte und die Vorsteher der jüdischen Fleischerinnung bei der Sitzung zugegen, . . ,D{e iRabbiner erklärten, daß sie im Prrazipje. .mit, ,der , Freigabe' dieser Teile für den rituellen Genuß einverstanci^V, sehen (Entäderung) besötgerft iNä7ch me^hi'stün.i: diger Beratung iktf uuitf das> iKab|iriat d^itt Be^ Schluß gefaßt, sich' ixü dies^inl Z^cke des"1 bereits' Vorhandenen ti^pa^-S'täfees ztf bedienen und r uc t^pa auSzübilde'ü. Kür'den Apparat der uifsieht verpflichtet sich dre J ü i i s c h e F 1 i s c h e r i n n u n g , die Summe voir Zlotf 25G^.— wöchentlich zu leisten, welcher Betraf für die Aufsichtsbeamten verwendet wird. Man erhofft aus diesem Beschluß eine Entspannung der schwierigen L a ge, d i e) i n •» folge der Senkung des' Kos c h e rf I e i s c h -,K o ht i n g e n t e s e i n g e t r et en ist. Neues Tierlschlachtungs-Gesetz in Schweden bis 1. Juli 1938 zurückgestellt. Stockholm, 7. März, Der Entwurf des neuen T i e r s c h I a c h - t u n g sv g e s e t z e s. , in dem die elektrische Betäubung der Schlachttiere vor der Schlachtung vorgesehen ist, wurde endgültig fertiggestellt. Für Verletzung der Bestimmungen des Gesetzes sind Geldstrafen, für ' gewisse Fälle auch gerichtliche Verfolgung wegen Tierquälerei vorgesehen'. Der Justizhunister* schlägt vor, das Inkrafttreten des? Gesetzes bis z u m 1. J tili 193$ zurückzustellen, damit ein sofortiges. Verbot der rituellen Schlachtunig für Juden vermied.en und diesen die Gelegenheit geboten werde, die gegenwärtig durchgeführte» Versuche mit einer elektrischen Seiäubung,. durch die die jüdischen Religionsgesetze nicht verletzt würden, fortzusetzen. Die Bestimmungen des neuen Gesetzes sollen nur für die Schlachtung von1 Größvieh?, jedoch nicht Von Geflügel gelten. Es ist indes kaum zu erwärteri, däß sren in äbsehbafer Zeit ein Ausweg findet, der rituelles' Schächten nach vorangegangener elektrischer Betäubung ermöglicht. Darum därf man hoffen1, daß die schwedische Regierung zu weiterer Rücksichtnahme auf die jüdisch-religiöse Bevölkerung bereit sein wird. Tschechoslowakisches Sonntagsruhe-Gesetz nimmt Rücksicht auf die strenggläubigen Juden» Prag, 3. März. Der tschechoslovakische (Ministerrat bearbeitet zurzeit einen Gesetzetnwurf über die Einführung der Zwangssonntägsruhe für das ganze Gebiet der Republik. In dieser Angelegenheit sprach der Abgeordnete der Jüdischen Partei im tschechoslovakischen Parlament, Dr. ,Ängelo Goldstein, bei dem zuständigen Fürsorgeminister, Ing. Necas, vor und wies auf die Gefahren hin, die die Einführung der Sonntagsruhe für die jüdische strenggläubige (Bevölkerung in den östlichen Provinzen mit sich bringen würde. Da die dortigen jüdsichen Kaufleute nach den religiösen Vorschriften die Geschäfte am Freitag Nachmittag und Samstag geschlossen halten, würde ihnen durch die obligatorische Sonntagsruhe schwerer wirtschaftlicher Schaden erwachseh. Der Abgeordnete machte darauf aufmerksam, daß auch die englische, die holländische / und die skandinavische Gesetzgebung auf diese Verhältnisse Rücksicht nimmt und entsprechende Ausnahmen festgesetzt hat. Der Minister nahm die Aufklärungen des Abgeordneten Goldstein verstähdnisvoll entgegen und erklärte, auch in der Tschei choslöyakischeh Republik würde' auf die Bedürfnisse der strenggläubigen JudenRücksicht genommen' werden. Die iRegierimg werdfe die*' vorgebrachten Argumente prüfen und diendamit'verbund'ehen Probleme befriedigetid zul'l,ÖsenPver- - 'i" '•'; ■ ■ an r . >j'ti suchen. .

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