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Der Israelit · 1937-03-04 · Heft 9 (4.3.1937) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
78 (1937)
Issue
Heft 9 (4.3.1937)
Date
1937-03-04
Page
– (sequence 9)
Language
German
Belongs to
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( . 4. März 1937 Von der Jüdischen Winterhilfe. Berlin, 1. März. Die Abende der 'Seelischen Winterhilf« „Freude jm Winter", die die Jüdische Winterhilfe der Jüdischen Gemeinde in Berlin veranstaltet, erfreuen sich eines regen Zuspruches. Es haben bisher 18 Veranstaltungen stattgefunden; weitere 10 Abende werden vorbereitet. Die größte .Famiii«, die von der Jüdischen Winterhilfe in Berlin betreut wird, zählt 10 Kinder. Es gibt insgesamt zwei solcher Familien, die im Bezirk Norden wohnen. Der Anteil der zurzeit betreuten Familien mit über fünf Personen beträgt 4,1 Proz. Aer gestellten Anträge. * * ■ - \ ' * Dresden, 1. März. Die Jüdische Winterhilfe in Dresden betreut zurzeit rund 850 Personen. Der Unterhalts-Zuschuß ausgeschiedener jüdischer Notare. Berlin, 28. Febr. In einem in der „Juristischen Wochenschrift" veröffentlichten Beschluß des Amtsgerichts Schöneberg ist der. Antrag einer 'Gläubigerin, .die jetzige und künftige Forderung eines früheren jüdischen Notar® gegen den Preußischen Staat auf Zahlung einer .Entschärdigung oder Rente für den Verlust der Notariatspräxis, zurückgewiesen worden. Die Gläubigerin wollte, wie das Gericht sagt, ihren Anspruch offenbar auf die Zweite Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 21. Dezember 1935 und die . entsprechenden Richtlinien und Allgemeine Verfügung des Reichsjustizministers stützen, wonach früheren jüdischen Notaren bei Würdigkeit und Bedürftigkeit auf besonderen Antrag ein jederzeit widerruflicher Unterhaltszuschüß gewährt werden kann. Diese Zuschüsse seien nicht einem Gehalt oder der Pension <von Berufsbeamten des Reichs öder der Gemeinden gleich stu erachten, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Ihre Gewährung ist vielmehr lediglich in das pflichtgemäße Ermessen der Verwaltungsbehörde gestellt. Sie werden auf Grund der Fürsorge und Freigebigkeit und aus Gnade gegeben, um den ehemaligen Rechtswahrer vor Not ZU schützen, Daraus folgt, daß einem solchen frühe* ren Notar ein Anspruch gegen den Fiskus nicht zusteht. Aber selbst wenn es sich um einen Anspruch im Sinne des § 194 BGB § 829 ZPO handeln würde, wäre es eine höchstpersönliche Forderung, die nicht übertragbar und daher nicht pfändbar ist. Das Reichsgericht zum Verbot der Beschäftigung arischer Hausgehilfen,. Berlin, 18. Febr. In einem Urteil des Reichsgerichts vom 17.. Dezember 1936, das in der „Deutschen Justiz" veröffentlicht wird, wird die Frage behandelt, in welcher Weise die Bestimmung des Blutschutzgesetzes über dasi Verbot der Beschäftigung arischer Hausgehilfinnen in dem Falle auszulegen ist, in dem eine Angestellte als Venkäuferin angestellt, Frühstück und Mittagessen aber bei der Familie des jüdischen Angeklagten einnahm. Sie1 hat ferner gelegentlich Wurstteller, Käsekebel und sonstige in dem Lebensmittelgeschäft des Angeklagten benötigten Gegenstände in der Küche aufgewaschen. Bis zum' 31. Dezember' 1935 war sie bei dem Angeklagten alsi Hausgehilfin tätig. ' ';i ' Das Reichsgericht tritt der Auffassung entgegen, die annimmt, bei diesem Sachverhalt sei § 3 des Blutschutzgesetzes nicht verletzt. Da® Verbot der Beschäftigung weiblicher deütschblütiger Staatsangehöriger in dem Haushalt eines Juden —- so sagt das Reichsgericht — wird in der Ersten Ausführungsiver- °rdr.ung dahin erläutert, daß „im Haushalt beschäftigt ist, wer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses die Hausgemeinschaft aufgenommen ist oder wer mit alltäglichen Hatislhaltsarbeiien oder anderen all* täglichen, mit dem Haushalt in Verbindung stehenden Arbeiten beschäftigt ist". Diese Vorschriften dürfen, wenn die Zwecke desi Gesetzes erreicht werden solkQ, nicht eng ausgelegt werden. In die Hausgemeinschaft ist nicht nur aufgenommen, wer in den Haus- ,! D e r 1 a r a e J l t Die Woche- I Berlin, Durch den Preußischen Landes- I verband jüdischer Gemeinden ist mit der (Mannheimer V ersd c h erun g sig e - Seilschaft ein Uebereinkommen getroffen worden, durch das vom 1. Februar 1937 ab eine K o 11 ek t i v-Fr i edh o f si v e rsicherung von Gemeinden möglieh ist. — Nach einer Vereinbarung, die zwischen dem Amt für Beruiseraiehung und Betriebsführung der Deutschen Arbeitsfront und der Reichsführung der Deutschen Stenographenschaft geschlossen worden ist, soll an allen Orten des Reiches ein gemeinsames Unterrichtswerk zusätzlicher Berufserziehung in Kurzschrift und Maschinenschreiben eingerichtet werden. Teilnähmeberechtigt soll ijeder Deutsche arischer Abstammung sein. — Der „Völkische Beobachter" meldet, daß in Berlin unter Leitung von Reichsamtsleiter Dr. Groß eine Gauamtstagung des Rassenpolitischen Amtes der NSDAP, stattfand. Dabei wurde besonders 'die Wichtigkeit einer stärkeren rassenpoli* tischen Aufklärung auf dem Lande betont. — Das Jüdische Museum in Berlin. das \ unter Leitung von Prof, Landsberger steht und das gerade in dieser Saison durch erfolgreiche Ausstellungen hervorgetreten ist, bestand am 17, Februar zwanzig Jahre. Mannheim. Vom Mannheimer Kulturbund (Liederkranz) wurde Mozarts Oratorium „Judith" zum ersten Male in deutscher und in hebräischer Sprache aufgeführt. < Bei der Aufführung unter Kapellmeister Max Sinsheimer hatte man zum besseren Verständnis der Handlung und der Gesänge verbindende Texte nach Worten der Bibel eingefügt. Breslau. In Breslau wird die Witwe Charlotte Bartenstein am 11. März 100 Jahre alt. Ihr Mann war im Feldzuge 1866 .gegen Oesterreich gefallen. München. Der aus Breslau stammende Architekt Günter •H i r s c h e 1 - P r o k s c h , der vor einigen Wochen mit einer Ausstellung eigener Ent- I würfe in Santiago de Chile großen Erfolg hatte, erhielt für ein auf einer weiteren Ausstellung ausgestelltes Bild den Großen Chilenischen Staatspreis, die höchste Aus' Zeichnung, die Chile für künstlerische Leistungen vergibt, und die mit einer Geldprämie verbunden ist. — Zum 70. Geburtstag von Oberstlandesgerichtsrat i, R. Dr. Alfred Neumeyer, dem Vorsitzenden des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden und der Israelitischen Kültusgemeinde München, stifteten der Bayerische Landesverband in Gemeinschaft mit zionistischen Stellen einen in Palästina auf den Namen des Jubilars zu errichtenden Garten von 500 Bäumen. Wien. In Wien fand die Trauung desi Sohnes des agudistischen Abgeordneten im lettländischen Sejm Du bin,mit einer Enkelin von Wolf Pappenh. e i m aus Wien statti Der lettlän- "dische Staatspräsident sandte ein Glückwunschtelegramm, nach dessen Verlesung bei der Hochzeitsfeier die lettländische Hymne gespielt wurde. Außerdem hatten der frühere Staatspräsident S e n g a 11, der frühere Ministerpräsident Juro wsk in , der Flottenkommandant Admiral S p a d e und alle gegenwärtige n lettländischen Minister ■Glückwunschtelegramme gesandt. Prag. An den Folgen einer Krebserkrankung ist der Präsident der Israelitischen Kultusigemeinde von Prag (Innere Stadt), Adr. Dr. Maximilian Reiner, im 73.. Lebensjahre gestor=- ben. Dr. Reiner war einer der Organisatoren und Führer der tschechisch-jüdischen Bewegung. Manchester. Der englische Gesundheitsminister Sir Kinigsley Wood legte in Manchester den Grundstein zu einem Er: weiterungsbau für das Schwesternhei'm des Jüdischen Krankenhauses. Der Minister betonte, wie sehr er sich freue, daß das Krankenhaus von Menschen einer Gemeinschaft unterhalten werde, die immer in England sehr geschätzt wurde und auch immer für wertvoll erachtet werden würde. Jerusalem. Die in London studierenden arabischen Studenten haben dem Vor-; sitzenden der Kgl. Kommission, Lord Peel, eine Denkschrift über die arabischen Palästinaforderungen überreicht.- — Das Tschechoslovakische Pressebüro meldet aus Jeru<- ' salem: Die Juden in Palästina haben die größte Geburtenziffer unter allen europäi* sehen Nationen'mit Ausnahme der Rumänen. Trotzdem ist ihre Geburtenziffer um Zweidrittel kleiner als die der mohammedanischen Araber in Palästina. Nr. 9 Seite 9 halt völlig eingegliedert ist, mit der Familie unter einem Dache schläft und jede Mahlzeit in der Wohnung einnimmt. Die regelmäßige Einnahme gewisser Mahlzeiten in der Familie ist, wenn sie im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses geschieht, ausreichend, um eine Aufnahme in die Hausgemeinschaft anzunehmen. In vorliegendem Falle gilt dies um so mehr, als die Hausgehilfin bis zum 31; Dezember 1935 als Hausangestellte ganz zur Hausgemeinschaft gehört hatte; hier hätte die Scheidung besonders scharf durchgeführt werden müssen. Die Annahme «ei auch berechtigt, daß die Hausgehilfin mit alltäglichen, mit dem Haushalt in Verbindung stehenden Arbeiten beschäf* tigt worden ist. Daß es sich bei dem Abwaschen von Geräten um „alltägliche" Arbeiten handele, unterliege keinem Zweifel; daß es sich dabei um Arbeiten handeln müsse, die Tag für Tag verrichtet werden, sei der Vorschrift nicht zu entnehmen. Eben dadurch, daß die Arbeit in der zur Wohnung des Angeklagten gehörenden Küche verrichtet wurden, sei auch die weitere Voraussetzung erfüllt, daß die Arbeiten mit dem Haushalt in Verbindung stehen. Richtlinien der Reichsvertretung für die Berufsausbildung. Berlin, 26. Febr. . Die Reichsvertretung, der Juden in Deutschland hat Richtlinien zur Regelung der Berufsausbildung und Bertufsumschichtung aufgestellt. Sie gelten für die Berufsvorbereitung (Vorlehre, neuntes Schuljahr und Vorbereitung für UeberseesiedlungJ:, für die erste Berufsausbildung in Deutschland und Palästina und für die Berufsumschichtung in Berufe des Handwerks, der Landwirtschaft, der Industrie und der Hauswirtschaft. Sie sind auch für Jugendliche anzuwenden, die eine überdurchschnittliche Eignung für den kaufmänni* sehen Beruf besitzen. iDie Richtlinien grenzen die Zuständigkeiten der Reichsvertretung, der Bezirksstellen für Berufsausbildung und der jüdischen Gemeinden ab, treffen Bestimmungen über die Ausbil* dungszuschüsse und die Erfordernisse der Ausbildung und stellen Grundsätze für die ärztliche Versorgung und Betreuung sowie für den Frankheitsschutz und die Sozialversicherung auf. Sie behandeln schließlich die Dauer, während der Zuschüsse gewährt werden. Die Richtlinien sind am 1. Januar 1937 in Kraft getreten. Warnung vor Auswanderung nach Südafrika. Berlin, 25. Febr. Der Hilfsverein der Juden. in Deutschland gibt folgendes bekannt: Aus dem Text des südafrikanischen Einwanderungsgesetzes, der nunmehr vorliegt, ergibt sich eine außerordentliche Strenge der Einwanderungsbestimmungen. .Trotzdem wird aus Südafrika gemeldet, daß immer noch eine abnorm hohe Zahl von Einwanderern ankommt. Diese Einwanderer werden zu zeitweiligem Aufenthalt an Land gelassen. Aber es ist so gut wie sicher, daß fast alle von ihnen das Land wieder verlassen müssen. Unter diesen Umständen warnen die südafrikanischen wie die zuständigen Londoner jüdischen Stellen . jeden vor Auswanderung nach Südafrika, wer nicht schon vor der Einreise die Genehmigung zu ständigem Aufenthalt erlangt hat. Der Hilfsverein kann sich dieser Warnung nur mit äußerstem Nachdruck anschließen. Juden als Unter-Vermieter und Unter-Mieter. Berlin, 26. Febr. Im Anschluß an die Schilderung von Erlebnissen ,auf der Suche nach möblierten Zimmern in Bert'n und Hamburg schreibt die Zeitschrift „Der SA-Mann", daß es Juden ganz verboten werden müßte, an Arier zu vermieten. Solange das noch nicht geschehen. ist# sollte man die Juden zwingen, ihre Zimmerangebote deutlich als „jüdisch" oder mindestens „nichtarisch" zu kennzeichnen, damit ein arischer Zimmersuchen5 der nicht erst in die Notwendigkeit versetzt wird, Sich von Juden anmauscheln zu lassen. Ferner dürften arische Vermieter nicht die Erlaubnis bekommen, an Juden zu vermieten, wenn in derselben Wohnung ah Arier vermietet ist.

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