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Der Israelit · 1937-02-25 · Heft 8 (25.2.1937) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
78 (1937)
Issue
Heft 8 (25.2.1937)
Date
1937-02-25
Page
– (sequence 10)
Language
German
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- Seite 10 Nr. 8 D e r" I s T a e 1 i t 25; Februar :1937 Die Mischnah als Lehrstoff im Religionsunterricht. Die r\y&-Lichter. \ Von Rabbiner Dr. Michalski in Karlsruhe. (Fortsetzung.) An den Träger des Sicktes des Geistes an heiliger Stätte, im heiligen Zelt erinnert -den denkenden Juden -der aus Flachs gefertigte Docht und. mahnt ihn, auch sein Schabboslicht zum Träger des Lichtes des Geistes an von ihm geheiligter Stätte, in von ihm in Wort und Tat geheiligtem Zelte werden zu lassen Im Heiligtum führt der .Flachs mit seiner weißen Farbe der Unschuld dem Beschauer die zu erstre bende Reinheit auf dem Gebiet, des mit der Pflanze geteilten vegetativen Leben des Genusses und der Selbsterhaltung vor Augen.1) Mit der nach sar» geraden, gesonderten, ungeästelten. Form seines Wachstums erinnert der, Flachs, an das gerade, ungebogene, nicht zum Abweichen zu bewegende Empor streben,2) Beide (Mahnungen setzen die Möglichkeit zur Sünde,' die Fähigkeit zur Unreinheit des Zeltes voraus. Fehlt diese Fähigkeit, so ist die Aufforderung, sie zu meiden, zwecklos und wertlos. Beim Flachs fehlt sie »nicht. ]dvo vb& D^bm ni03it3;K»t>n U'k \a xtvn Vai und von Allem, was vom Baum herstammt, ist nur der „Flachs" fähig,eme Verunr,emigung als Zeltstoff hervorzurufen." Der nächste und eigenste Wirkungskreis des Menschen ist' Sein Zelt.3) Zeuge ist es des Strebens des 'freien Willens -und der geistigen Größe des Menschen. Diese können. Einbuße erleiden, wenn der Mensch im. Tode höherem Zwang erliegt, wenn das Bewußtsein des freien Willens und der geistigen Größe des' Menschen eine Trübung erfahren könnte. Da® Zelt, in dem ein Toter liegt, und "die Geräte, die mit ihm im Zelte liegen, werden unrein, unfähig, zu heiligen Zwecken verwandt zu werden, bis sie in vorgeschriebener Weise gereinigt werden. Erst dadurch wird die Möglichkeit einer Minderung des Strebens nach Heiligung, die hervorzurufen ist, durch den Eindruck der Macht, /die alle Wesen, jbändigt, beseitigt. Die anderen Stoffe unterliegen der, Möglichkeit, hierdurch nur ein au werden nur, wenn sie vom Erdboden getrennt und ganz der Einwirkung menschlicher .Betätigung unterworfen sind. Nur Flachs wird auch, wenn das .aus ihm gefertigte Zelt am-Boden befestigt ist, unrein, wenn das Zelt einen Toten birgt. Flachs ist der einzige Stoff aus dem Pflanzejureich, der bei dem Zeltdach des heiligen Zeltes Verwendung fand. Wie er.im Schrifttum als der ein« zige Stoff aus dem Pflanzenreich bezeichnet wird, der als Gewand des Menschen Blöße zu decken bestimmt ist, so dient seine wohl in der erwähnten Farbe und Form des Wachstums begründete Verwendung im Dach des Heiligtums dazu, dem Aufblick des Menschen an. heiliger Stätte die vorbildliche Richtung »zu weisen. Dies setzt die Fähigkeit zur Sünde und zur Unreinheit voraus und sucht sie zur Selbstbeherrschung zu führen. Nur Flachs als Zeltstoff weckt die Erinnerung an das heilige Zelt,4)- die größere Fähigkeit zur Unreinheit ermöglicht ihre gesteigerte Üeberwjmdung. Im doppelten Sinne mahnt Flachs als Docht im Schabboslicht, das Schabboszelt zum Abbild des heiligen Zeltes zu gestalten. Auch auf die Größe des Dochtes kommt es an. nanan sbi nbspv *nan nV'ns „Ein Docht aus dem Gewand, das man zusammengefaltet, aber noch nicht angesengt hat, na y?->b-m v»i S'n nsnt> nm« njr^s "v Rabbi Elieser sagt von ihm, er wird unrein und man darf nicht an ihm entzünden na rp'^wi s-n n-iino löis sa'ps? '1 Rabbi Akiwo sagt, er bleibt rein, und man darf all ihm entzünden. Als Stoffrest, der verwendbar, gilt noch Stoff, der drei Finger im Quadrat groß ist, er ist noch als Gewand, als „das" kleinste Gewand im Spezialfall, als "Tian* bezeichnet.5) Diese Bezeichnung und diesen Charakter mit allen Konsequenzen' in Bezug auf die Möglichkeit, unrein zu werden, behält diese Stoffgröße, auch wenn sie zusammengefaltet ist zum Docht, solange sie nicht angesengt :st, wird jedoch durch das Ansengen; diese Mindesfgröße vermindert, so hört sie auf, ein brauchbarer Gegenstand zu sein, und gilt nur als Bruchstück, das, weil nicht mehr brauchbar, n;cht unrein wird. So meint Rabbi Elieser. Nach seiner Ansicht muß der Docht zum Schabboslicht vorher abgesengt sein, damit er besser brennt, auch darf man beim Entzünden sich nicht mit dem Anzünden der Spitze begnügen, sondern muß den größten Teil des aus der Dochthülle herausragenden Dochtes anbrennen, damit er dann von selbst weiter brennt. Wie nach den Anfangsworten der '3 Tuwn die erste mvn auch von einem na» spricht, der unmittelbar einem 0"i» folgt, so zieht auch diese nawa diesen Fall in Betracht. Durch das Anzünden der Spitze des Dochtes, der aus einem *) S. R. Hirsch byvtl Pentateuchkommentar II. B. M. S. 332. -) Das. S, 410. Vgl. hierau "nw wrp ^ns ^a "iah« rmh' ~i :a*na"ib 'oa •S»nK U'K DTK 'T3 4) Vgl. - pwaa brnt br\x mi irs naV 8) Vgl. hierzu auch: 1"3 MPkw na pun iaan n^na >kb na bv n^na'^nV :ü-d Stoffrest von drei Fingern im Quadrat besteht und auch noch zusammengefaltet^ als Stoff gilt, verliert er diese Mindestgröße und - wird am wv durch die ses Anzünden zu einem Bruchstück, das vor ot nojch nicht vorhanden war und als ibib als am W neu entstanden, dem Charakter, der Vorbereitung fordert und alles Unvorbereitete als nxplö, als zur Seite gestellt, für unzulässig erklärt, widerspricht. Es genügt aber nicht das Anzünden' der Spitze, es muß noch an 'diesem Bruchstück eines Gewandes der größte Teil des herau&rageüden Dochtes angezündet werden. Die hierbei unumgängliche Berührung des neu entstandenen Bruchteils ist <jedoch am trv verboten. Nicht genügend vorbereiteter, nicht ahgesengter Docht ist noch Gewand, ist noch nicht Docht, läßt die erforderliche Sorgfalt der Vorbereitung für •das Schabboslicht vermissen, ist daher nach Rabbi •Elieser überhaupt unzulässig, würde im Spezialfall außerdem noch zu einer Uebertretung eines Verbotes führen. Nach Rabbi Akiwo genügt schon das* Zusammenfaltender Mindestgröße, um den Charakter des Gewandes aufzuheben, um schön vor dem Ansengen beim Drehen des Dochtes am ü"V an» ihn zu einem Bruchteil zu machen. Dieser ist also nicht erst durch das Anzünden am tri* entstanden, eine Berührung desselben ist zulässig. Er ist als Bruchteil nicht mehr fähig, unrein zu werden. Wenngleich \ die Entscheidung diesem Gelehrten recht gibt, ist es doch üblich, ist es doch eine msa, ein Gebot, den.. Docht durch vorheriges Absengen sorgfältig vorzubereiten, den Stoffrest nicht Stoff,,mehr sein zu lassen, sondern ihn vollständig zum Docht zu wandeln. Die Stoffart des Dochtes im Flachs soll durch. die Fähigkeit '"der: Unreinheit an deren Ueberwindung erinnern, doch rein soll der Docht sein, der der Schabbosleucfyte dient.; * •.' '•' .;: ''7 iura Auch bei erlaubten Dochten und Qelen ist bei der Herstellung des Lichtbehälters die Vorschrift zu berücksichtigen, die eine Schabbosentweihung verhüten will. na»a bv JVWis» rfTH aif» xb „Nicht darf ein gewöhnlicher Mensch eine Eierschale löchern, ptz? JUK^n1! und sie mit Oel füllen, un 'Q bv niln'v und sie über der Oeffnung der Lampe anbringen Knns? bzvi JiDtMn damit sie es heruntertropfen läßt,oin bv kw iV'ör selbst wenn sie aus Ton wäre, Tna '""n Rabbi Jehudo erlaubt es, in» n^nna -ixiw man br bix wenn aber der Töpfer es von vornherein so befestigt hat, ist es gestattet, ins 'i>a kwp 'iaa weil es dann ein Gefäß ist." Die Befürchtung, man könnte es sich überlegen und das zum Brennen bestimmte Oel lieber in Speisen zu geben sich veranlaßt sehen, läßt in 'a nws Balsamöl für die nae?-Lichter für unzulässig erklären. Die gleiche Befürchtung ist auch bei anderen Oelen vorhanden, wenn Oel und Docht nicht im gleichen Gefäß sich berühren und hierdurch der Docht nicht das Oel für Speisen ungeeignet macht. Man darf daher nicht, um mit dem Oel sparsam umzugehen, in die Kalkschale eines Eies ein Loch hineinmachen und sie, mit Oel gefüllt, über den Leuchter stellen, damit der durch das Loch herunterfallende Oeltropfen den Docht des Leuchters tränkt. Das Oel in der Eierschale ist unberührt, leicht könnte man von ihm, das für das Brennen bestimmt, etwas für die Speisen abnehmen und dadurch ein früheres Erlöschen des Lichtes verursachen. Es kommt dies dem Auslöschen des Lichtes gleich und ist eine Entweihung des naff- Selbst bei einer Tonschale, 'die weniger appetitlich das darin befindliche Oel erscheinen lassen könnte, ist diese Befürchtung nicht von der Hand zu weisen. Rabbi Jehudo teilt sie nicht. Sie fällt auch nach der ersten Ansicht fort, wenn ein Fachmann gleich von vorne herein Oel und Docht miteinander verbunden und in einem Gefäß vereinigt hat. Selbst wenn es kein Töpfer ist, der es kunstgerecht gemacht hat, wenn nur ein Laie als nsvn e,)i Töpfer zur Not gelten kann, indem er vor naw=Beginn mit Kalk oder Ton eine Verbindung zwischen Oel und Docht hergestellt hat,!) ist, die Befürchtung schon nicht mehr berechtigt, da diese Verbindung an den rav erinnert. Rabbi Jehudo meint, auch ohne sie halte -die Heiligkeit des rav vor leichtsinnigem Irrtum zurück.8) rnyp diu kVb' &b ]nv „Nicht darf ein gewöhnlicher Mensch eine Schüssel mit Oel füllen, un nsa n33h?i und sie an die Seite der Lampe stellen nawa n^nan psi und das Ende des Dochtes hineingehen,nasw xr\nv?»awa damit er das Oel anzieht, .Tfia '"ll^ und Rabbi Jehudo erlaubt auch dies." Nicht nur, wenn; Dochtbehälter und Oelbehälter für sich gesondert aber verbunden sind, -st die erwähnte Meinungsverschiedenheit, sie besteht auch, wenn die Behälter gesondert, aber der Docht von einem zum anderen hinüberreicht. Einerseits bildet die Schüsselwand eine unterscheidende Trennung, die nicht vor leichtsinniger Abnahme des Oel® zurückhält, die daher die Befürchtung, die dem'Verbot der Gelehrten, zu Grunde liegt, auch >*n nahe legen könnte. Durch die Trennung denkt man bei der Abnahme nicht daran; daß diese eine Verkürzung der Brenndauer zur Folge hat und daß man dadurch den row entweiht. Trotzdem hegt '"n. die Befürchtung °) Vgl. Anm. 21 und n"3p» y>Vm *) Vielleicht genügt diese; Verbindung auch nach dem-ostj des 'B^w-pp: nsoi-nst) Soa Smninnbv und wäredamit die diesbezügliche Fragen von p*if» »*v» 'ow z. St. im Sinne des Satzes ia tpE>i» taiyn bi~zu beantworten. 8) dwds vgl. '*bs hup. und rmbv nai&B z. St. nicht. Andererseits liegt 'das Ende des Dochtes unmittelbar im Oel und führt bei der Abnahme des Oels den Zusammenhang und die Verbindung mit der Brenndauer vor Augen, so daß der Irrtum, nicht zu befürchten-ist.9) Trotzdem könneil" sich 'die Gelehrten — vielleicht im Hinblick auf die Schüssel wand, . -—- nicht entschließen, der Erlaubnis des '"V . beizupflichten. Ihre verbietende Ansicht wird "als Entscheidung in allen drei Fällen angenommen; in denen die Meinungsverschiedenheit besteht, trotzdem in jedem Fall besondere Eigentümlichkeit zu. einer Einigung zu führen geeignet wären. In der Befürchtung, es könnte ein Löschen; veranläßt werden, liegt dieses Verbot begründet. 'n nwa Obgleich schön die Befürchtung der Verkürzung der Brenndauer, die dem Auslöschen gleich erachtet wird, die erwähnten Leuehtb ehält er von det Verwendung ausschließt, gibt es doch wenige Ausnahmefälle, in denen ein Auslöschen zwecks Beseitigung der Lebensgefahr nicht strafbar ist.iw nRnaann „Wer das Licht auslöscht STnn kwp '3sa weil er sich fürchtet D'aaia nai* 'iaa wegen der Götzendiener," wie die Parsen, die Feueranbeter, die an ihrem Feiertag nirgends' außer ihrem Tempel einen Lichtschein dulden und ijede Zuwiderhandlung mit dein Tod bestrafen, D'bdS» Ubb „wegen der Räuber", die durch den Lichtschein erst aufmerksam gemacht, sich " auf ihr Opfer stürzen, nsn nn '3sa „wegen Schwermut"; der" nur in dunkler Verborgenheit Erleichterung findet, F"^ ni»wn >»ara DKV„oder wenn es wegen eines Kranken geschieht, der schlafen soll," wehngleich auch im Dunkeln es fraglich ist, ob der Kranke .Schlaf findet, oder nach der anderen Lesart nur^'P n^inn>3Bn wegen eines lebensgefährlich Kranken, der schläft und unbedingt den Schlaf braucht, aus dem ihn der Lichtschein nicht wecken soll, hds ist „straffrei, in diesem Falle begründet die Lebensgefahr sogar die Erlaubnis.10) Wie andere Verbote iritt-das Verbot des Löschens nur bei Lebensgefahr zurück. Die Tätigkeit des Löschens schafft keine positiven Werte, sie ist negativer Natur, sie beseitigt ' nur einen bisherigen Zustand, sie ist nau3 nans ni">ito nas^a eine Tätigkeit, die ihrem Wesen nach, an und für sich, losgü* löst von Begleitumständen und Folgen, die die Lebensgefahr beseitigen, nicht erforderlich wäre. -Nicht um des Löschens willen geschieht es, da® Löschen ist nicht .Selbstzweck, trotzdem ist es, von diesen Ausnahmefällen abgesehen, strafbar. Dies rechtfertigt die vorher geäußerte Befürchtung und läßt die^e nivn zur Begründung der. vorhergehenden werden. Darum *un by Dna „Ganz, gleich .ist's11) ob 12) er das Licht sparen will, ia»n bv ona,das Oel sparen will, n^'nsn bv ons oder ob er den Docht sparen will,; a^n er isit strafbar T^iaa nt3ia 'ov 'n Rabbi Jausse aber erklärt ihn bei allen diesen straffrei,ni"nsn p fin außer beim Docht, ono 12) ncw Kint? 'Jsb weil er diesen zu einem einer Kohle gleichen,13) leicht und sparsam brennenden Brennstoff macht." Der noch nicht angebrannte Docht brennt erst dann gut, wenn er erst einmal ausgelöscht unddann wieder entzündet wird. (Fortsetzung folgt.) Mitteilungen, die Pädagogische Beilage „Erziehung und Lehre" betreffend, sind -an Lehrer L, Kaufmann in Sprendlingen, Kr. Offehbach/ zu richten. «• Moses Steinberger V'T« Am ni'w na» erschütterte uns alle die Trauerkunde von dem am 5. Sjchewat erfolgten Heimgange unseres, verehrten Kollegen Moses Steinberger b~i. In bsr\w> ps auf heiligem Boden, war es dhtn vergönnt, sein Leben an beschließen, nachdem sein ersehnter Herzehswunsch erfüllt wurde, seine Söhne nach jahrelanger Trennung wiederzusehen. Mutig und hoffnungsvoll verließ er mit seiner Gattin die Heimat. Ein tückisches Leiden, das ihn längere Zeit bedrohte und durch welches er auch gezwungen war, in den Ruhestand zu treten, konnte ihn nicht von dieser Reise zurückhalten. Wir hofften alle auf ein frohes Wiedersehen, aber n*"»n hatte es anders^ bestimmt, Obzwar sich der Verblichene vi jeden TOon verbeten hatte, fühlen wir uns dennoch verpflichtet, ihm an dieser Stelle einige Worte zu widmen, in einer schlichten Gedenkfeier vor dem Lehrkollegium und den oberen Klassen der Schule entwarf Herr Rektor O ch s enm ann ein kurzes Lebensbild des pflichttreuen Kollegen, der für seine Schule wirkte, solange es in seinen Kräften, stand. Möge der r-iisr des Heimgegangenen n~y der^tdefgebeugten Gattin, den . Kindern und uns alle'ns. beistehen. . n-asan 8) a-aa"! nach 'der Lesart des BT msow, ia bs ,nach •o»ann maonn ■ .. 10) Der .Ausidruck noa, ist im Hinblick auf . das nachfolgende a^n gewählt, vgl. p*yn 'ow. , 11) BTin und fnnnB?z;nn. ' 12) '"iw flnsan. ' ■ 13) Vgl/ l"b üS'a und ">nbvv*> hier z. St.- .

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