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Der Israelit · 1937-02-11 · Heft 6 (11.2.1937) · page 4

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
78 (1937)
Issue
Heft 6 (11.2.1937)
Date
1937-02-11
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
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Die KEREN HATORÄH-Sämm^ in jedes jüdische Haus! Sie gibt jedem die Möglichkeit, durch kleine tägliche Spenden die Arbeit des Keren Hatorah zu fördern. Bitte Dosen anfordern: Keren Hatorah, Hamburg 1 i3, Heinrich Barth straße 21 ä^&J O ImtxHAigfUflt Streikbewegung, gern ein nationales Mäntelchefn umhängt. Von ,.Unruhen in Palästina" wollen wir aber nicht sprechen, nicht in der Gegenwart und auch nicht für die nächste Zukunft. Daß in einer Zeit, da vor den Lehrhallen, auf den Märkten und auf der Straße der polnischen Städte Juden von polnischen „Patrioten" überfallen und mißhandelt werden, man auch noch über schwere Zusammenstöße zwischen Juden und Juden berichten muß, wird die große Welt in Europa und Amerika kaum begreifen. Und dennoch ist es leider so. Dreihundert Revisionisten aus dem „Brdth Trumpeldor" und-anderen revisionistischen Verbänden stürmten die Büroräume des Palästinaamtes, zertrümmerten nach bekannten Mustern die Inneneinrichtung und fielen über die Angestellten her, 50 daß die Polizei eingreifen und viele Verhaftungen vornehmen mußte. Der Grund des Konfliktes ist bekannt. iBetar (so nennt sich der revisionistische Brith Trumpeldor) verlangt, obwohl er aus der zionistischen Organisation ausgetreten ist, gleich'e Alijahrechte vom Palästinaamt. Die Jewish Agency, deren ausführendes Organ das Palästinaamt ist, glaubt aber, nur einzelnen Betarim auf Grund des Hachscharaschlüssels einige Zertifikate geben zu können. Darin sehen aber die Betarim eine Verweigerung des Alijahrechtes überhaupt und greifen zur Selbsthilfe. Sie verlangen eine kollektive Zuteilung von Zertifikaten, die sie dann selbst an die einzelnen Mitglieder abgeben wollen. Es ist mancherlei gegen die Praxis der Zertifikateverteilung vonseiten der Jewish Agency und seiner Palästinaämter zu sagen, und gerade die A g u d.a s J i s r o e 1 weiß ein Lied davon zu singen. Allein, daß der von den Revisionisten eingeschlagene Weg zur Zeit der allerschlechteste und gefährlichste ist, muß nicht erst gesagt-werden. Die Glossen der antisemitischen Presse in Polen zu diesem „jüdischen Bruderstreit" lassen darüber keinen Zweifel übrig. * * * Aus Litauen dringen gute Worte zu uns herüber. Der Innenminister, General Czaplikas , erklärte, . daß ein Schächtverbot zur Zeit für die Regierung nicht diskutabel sei. Gesetze, die die judischen Bürger in der Ausübung der Religion behindern oder einschränken könnten, kämen für Litauen nicht in Erwägung. Wenn im Regierungsblatte hie und da eine andere Ansicht zm Ausdruck komme, .so spiegele sie nur die persönliche Meinung des Verfassers wider. Ein anderes in Ausarbeitung befindliches Gesetz kann für den Augenblick recht nützlich, aber von folgenschwerer Bedeutung für die Zukunft sein. Alle Synagogen und Bethäuser in Litauen sollen in Zukunft der Leitung von Rab - bi ii er 11 unterstellt werden. Diese wählen aus ihrer Mitte einen Oberrabbiner für ganz Litauen., der von der Regierung als Repräsentant und religiöses Oberhaupt der litauischen Juden he it anerkannt und somit zur Regelung aller religiösen Angelegenheiten ermächtigt wird. Wir erinnern uns, daß der ,,Kownoer Raw", Rabbi Jizchok Elchanan ^/7ST, ohne jegliche staatliche Machtvollkommenheit, einzig mit der Autorität der Thora, als religiöses Oberhaupt nicht allein d,er Kownoer Gemeinde, viele religiösen Angelegenheiten weit über Litauens, ja Europas Grenzen hinaus regeln konnte. Unter seinen Nachfolgern hat sich unter dem Zwange der Verhältnisse manches daran geändert. Immerhin ist auch heute noch in Polen und Litauen der Rabbiner d i e entscheidende religiöse Instanz, die keiner anderen Gewalt als der der heiligen Lehre untersteht. Ob eine staatliche Regelung der Rabbinäte mit Oberkonsistorium an der Spitze dem jüdischen Litauen gut tut, wird die Zukunft lehren. Die geschichtlichen Präzedenzfälle in Westeuropa sind nicht sehr ermutigend. In unserem Artikel „Hunger, Kälte und j ü d i s c h e Liebe" in der jüngsten Nummer unseres Blattes fragten wir, bei rückhaltloser Anerkennung der ungeheuren Leistungen der Jüdischen Winterhilfe in Berlin, wie es um die seelische Hilfe im Sinne der religiösen Betreuung bestellt sei. Darauf erhalten wir von der Jüdischen Winterhilfe der Jüdischen Gemeinde zu Berlin unter dem 9. Februar folgendes Schreiben: ,,Wir gestatten uns, Ihnen hierzu mitzuteilen, daß in jeder unserer Sammlungs- sowie Betreuungsgruppen ehrenamtlich ein junger Rabbiner bezw. Rabbinatskandidat des Bezirks tätig ist, der in allen erforderlichen Fällen oder in solchen, die uns als besonders geeignet , gemeldet werden, die betr. Familien aufsucht und ihnen auch in religiöser Beziehung Hilfe leistet, sei es nun,, daß ein Rat bezüglich Ausgestaltung einer religiösen Familienfeier verlangt wird, sei es, daß Menschen verzweifelt sind oder daß Familienahgelegenheiten freudiger oder trauriger Art besprochen werden sollen, sei es, daß jemand krank därniederliegt, in jedem Falle sind die Herren bereit, auch ihrerseits zu helfen, zu stützen und zu raten. Sie ersehen hieraus, daß Ihre Anregung bei uns bereits verwirklicht ist." Wir zweifeln nicht an dem guten Willen der an der Spitze des Hilfswerkes stehenden Männer und zweifeln auch nicht daran, daß manch einem durch die Beratung geistige und seelische Hilfe wird. Wir wollen aber gern hoffen, daß sich die religiöse Betreuung nicht allein auf „tröstlichen Zuspruch" beschränkt, sondern darauf bedacht ist, den. Hilfesuchenden alle r e 1 igiösen Lebensmögliclikeiten zu sichern, wie Beachtung des Sabbat, der Speisegesetze usw. Man darf annehmen, daß die opferfrohen Helfer auch darin ihr Mögliches tun. Seuchen kennen auch in Rumänien keine Unterschiede nach Stand und Rang, ergo dürfen bei der Seuchenb ekämpfung jüdische Aerzte nicht über ein Netz von Paragraphen stolpern, die ihnen den Zugang zum Hilfswerke verbauen. So denkt der rumänische Minister für Volksgesundheit, Costinescu.. Der Tatbestand ist wie folgt: In verschiedenen Teilen Rumäniens, insbesondere in Besarabicn, herrschen schwere Typhusepidemien. Zur Bekämpfung der Seuchen sind 120 Mediziner in die bedrohten Gebiete gegangen, darunter 3 6 jüdische Aerzte. Diese „Sechsunddreißig" führten aber zu einem Feldzug der judenfeindlichen Presse gegen die Aktion des Ministers für Volksgesundheit. Herr Costinescu, dar für die Volksgesundheit verantwortliche Minister, y Schriftdeutungen zu den Wochenabschnitten. Mitgeteilt von S. Speier, Kap. 25. V. 2. Va n»» nann ">b wp^ kl»' '3a but iit •Ta-nn n« wp>n uar *w« «pr „Rede zu den Söhnen Jisraels, daß sie mir eine Hebe nehmen; von jedermann, den sein Herz dazu antreibt, sollt ihr meine Hebe nehmen." Man hätte wri'i erwartet, daß sie geben. Auslegung: „G'tt können wir nichts geben, G'tt gibt uns, jeder Splitter unserer Habe ist in unseren Händen G'ttes- Eigentum, eine uns von G'tt verliehene Spende, und wenn wir G'tt geben, G'tt unsere Spende annimmt, nehmen wir!"1) Andere Deutung: inp'l enthält die Aufforderung an die Schatzmeister, die Abgaben einzukassie* ren. Ihr sollt aber nicht, fügt die Thora kommen* tierend hinzu, diese Steuer unter Anwendung von Gewalt einziehen; via-nn fis inpn iaV laai» P'R bi fM» Nur von jedermann, den sein Herz zur freiwilligen Gabe bewegt, sollt ihr meine Hebe in Empfang nehmen. In diesem Sinne dürfte Jonatan ben Usiel un- *) „Belehrung und Mahnung", Erster Teil Seite 32. seren Vers gedeutet haben. Die Uebersetzung des Jonatan lautet: ^a p twiisnsx »»np paci *aa py W»» ■»rvranBK rr> iiaon smaVsa »Vi ">a^> ■»»inn Rede zu den Söhnen Jisraels, daß sie mir eine Hebe nehmen; von jedermann, den sein Herz dazu antreibt — nicht aber unter Zwang — sollt ihr meine Hebe nehmen. Kap. 25. V. 10. nam «ir 'am dvibr cm »sy \m w»i •WJSp »sm naxi tarn 'xni „Sie sollen eine Lade aus Schittimholz machen, zwei Ellen und eine halbe ihre Länge, eine Elle und eine halbe-ihr© Breite und eine Elle und eine halbe ihre Höhe," Hier werden Lade, Tisch und Leuchter der Wohnung vorangestellt. In einem weiteren an Mosche gerichteten G'tteswort wird hingegen die Lade nach der Wohnung genannt. So heißt es. in Kap. 31, V. 7: rns"? psn nsi ism bns m „Das Zelt der Zusammenkunft und die Lade für das Zeugnis.'.' Deutung: Die Wohnung soll vor dem Anfertigen der Lade gebaut werden. So erwähnt Mosche in seiner Mitteilung an das Volk die Wohnung an erster Stelle (35, 11). Desgleichen beginnt der Bericht über die Ausführung der Verordnung mit pvnn nx nax^nn?w»a a^> nan Va iwsri „Es verfertigten alle Kunstverständigen unter den Arbeitern des Werkes die Wohnung." Allein, aus stilistischen Gründen werden hier Geräte vor der Wohnung genannt. Die Schrift erläutert an erster Stelle die in dem vorhergehenden Berichte an letzter. Stelle erwähnten/ Worte.2) Den Worten m\ pvnn rnsan m 2) Auch die Stilistik des Talmud weist dieses Merkmal auf. S. Nedarim 2b und Nasir 2a; Schabbat 20b, Toszafot Stichwort pp'Sna naal'Va bo n'ja/i (V. 9) folgen Anweisungen bezüglich der Geräte, Als erste der Geräte wird die Lade mit Hinblick auf das in ihr enthaltene Zeugnis, erwähnt. Kap. 25. V. 21 ü. 22. nbvnbn psn by rnsan m nnn byn "\m 'man □» 1? 'msmi •ybx px iwr myn ns ]nn psn bm bxiw 'aa niss ick bz.m myn jns by "\m D'aian »3t? paafnsan ,,Und den Deckel sollst du oben auf die Lade legen, und in die Lade legst du das Gesetz, das ich dir geben werde. Dort werde ich mich dir zur Zusammen* kunft bestimmen, und ich werde mit dir von ober* halb des Deckels, von zwischen den beiden Cherubim her, die auf der Zeugnislade sind, alles das sprechen, was ich dir für die Söhne Jisraels auftrage." Der Nachsatz von V, 21 scheint überflüssig zu sein. Heißt es ja bereits in Vers 16: „In die Lade sollst du das Gesetz legen, das ich dir geben werde"? Deutung: Die zweite Satzhälfte von V. 21 sowie der darauffolgende Vers bilden den Kommentar zu dem vorher Berichteten. Du sollst aus dem Deckel zwei Cheruwim herausarbeiten, die ihre Flügel nach oben ausbreiten und dann den Deckel auf die Lade legen. Welches Bewandtnis hat es mit diesen Cheruwim? Weshalb lege man den Deckel auf die Lade? L7«1 nwa r\* jnn ptw In die Lade gibt man ja, gemäß einem bereits früher erteilten Befehl, (V. 16)> das Zeugnis, rrren ns pft p«n 'b«i „In die Lade legst du ja das Gesetz."- WSW G'tt will aber .von oberhalb des Dekkels her sich Mosche offenbaren. Die Cheruwim sind gleichsam die Träger der G'ttheit. Daher wird G'tt Q»aian av „Ueber den Cheruwim Thronender"

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