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Der Israelit · 1937-02-04 · Heft 5 (4.2.1937) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
78 (1937)
Issue
Heft 5 (4.2.1937)
Date
1937-02-04
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
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Seite 4 Nr. 5 Der Israelit 4, Februar 1937 Die Thora uns und den kommenden Geschlechtern zu erhalten, ist die unabweisbare Pflicht eines jeden Juden! Kannst Du nicht selbst durch „Lernen,und Lehren" diese Pflicht erfüllen, so verhelfe wenigstens anderen dazu. i < Stutze und fördere den KEREN HATORÄtf! Keren Hatorah, Hamburg, Heinrich Barthstraße 2 1 »Postscheck ko-nto: Hamburg 24753 zionistischen Organisation gar nicht mehr angehörende Gruppe innerhalb des nationalen Judentums erhebt, zu Wort gekommen wäre. Aus dem Nachspiel in London erwarten wir weder einen Vorteil noch einen Schaden für unsere Interessen. Von der unternommenen Prüfung der Staatsangehörigkeit in Rumänien fühlten sich in erster Reihe die Juden in den neurumänischen Provinzen stark beunruhigt. Es.geht hier in der Hauptsache nicht um Widerrufung der Staatsangehörigkeit für Leute, die sie als „Fremde" im Gastlande einmal erworben haben, sondern es geht um Zehntausende, die in Beßarabien oder in der Bukowina früher ihre russischen bezw. österreichischen Pässe hatten und später, als bei der Neuverteilung der Erde diese Provinzen an Rumänien kamen, für Rumänien optiert haben. All diese Menschen ohne Unterschied von Religion und Abstammung als Bürger anzusehen, war eine Pflicht, die Rumänien bei dem Friedensschluß übernommen hat. In Kischinew allein, so wird berichtet, zählt man 3000 Juden, die auf diese Art ganz automatisch über Nacht von russischen zu rumänischen Bürgern geworden sind und die nun unter dem Damoklesschwert der „Ueberprüfung", worin manche das erste Stadium der Ausbürgerung sehen, zittern. Inzwischen hat aber der Oberste Legislative Rat, durch den alle für das Parlament bestimmten Anträge zu passieren haben, entschieden, daß die beabsichtigte Aktion in Neurumänien, d. h. in Beßarabien, Bukowina und Transsylvanien, mit den Bestimmungen der Verfassung unvereinbar sei. Freilich heißt es weiter: Im Verwaltungswege kann den neuen Bürgern Rumäniens die Staatsangehörigkeit wohl nicht entzogen werden, aber Nachprüfung über Fälle angeblich mißbräuchlich erworbener Staatsangehörigkeit kann fortgesetzt werden und auch zur Ausbürgerung führen, vorausgesetzt, daß ein neu zu bildendes N a t u r a 1 i - sierungsgericht die Ausbürgerung bestimmt. Das Gesetz soll vorläufig dem Parlamente nicht vorgelegt werden, allenfalls nicht eher, als bis das Innenministerium genügend Tatsachenmaterial dafür in Händen hat, daß ein solches Gesetz notwendig sei. Ganz beruhigend kann also die Entscheidung des Obersten Legislativrates nicht wirken. Sie bietet noch einige Hintertürchen, durch die die Cuza-Partei leicht zu ihrem Ziele gelangen könnte. Die Hochschulantisemiten in Warschau veranstalteten einen Tag ohne Judenfüralle Hochschulen. Jüdischen Studenten und jüdischen Dozenten wurde an diesem Tage durch .Stoßtrupps der Eintritt in die Lehrhallen verwehrt. Wem es dennoch gelang, durch ein Hintertürchen in den Hof zu schlüpfen, würde blutiggeschlagen, so daß die chirurgische Abteilung der daneben liegenden Universitätsklinik gleich ein paar „interessante Fälle" zur Behandlung hatte. Die Universitätsbehörden schauten passiv zu. Es handelte sich ja nur um einen Tag Und bloß um eine „Probe". Als aber schließlich der Polizei die Sache dennoch zu bunt wurde, war in fünf Minuten die ,.Blockade" aufgehoben, der Platz geräumt und die Ruhe vollkommen wieder hergestellt, Wir registrieren kurz den Vorgang, der auch für uns eine lehrreiche Probe war: Auch an der Warschauer Hochschule finden keine Kravalle statt — wenn die Polizei nicht will! Der Preußische Landesverband jüdischer Gemeinden erläßt einen Aufruf an die ihm angeschlossenen Gemeinden, aus Anlaß des 500. Geburtstages von Don J i z - chok AbarbanelGedenkfeiern abzuhalten. Wie vor zwei Jahren Maimonides überall durch Vorträge und Veranstaltungen gefeiert wurde, so sei es auch jetzt eine Pflicht der jüdischen Pietät und Dankbarkeit, des großen Juden, der vor 500 Jahren in Lissabon geboren v/urde und vor etwa 430 Jahren in der Verbannung in Venedig (oder Padua) gestorben ist, dankbar zu gedenken. Da das Datum der Geburt nicht feststehe, so könnten die Feiern zu jeder beliebigen Zeit im Laufe des Jahres abgehalten werden. Wir haben bereits vor einigen Wochen an dieser Stelle auf den Gedenktag aufmerksam gemacht und auch gezeigt, was uns, im thoratreuen und thora lernenden Kreis, solche Feiern bedeuten. Wir haben nicht erst achthundert Jahre gewartet, bis wir Maimonides feierten, sondern der letzte Jeschiwajünger, der im Lehrhause über den „harben Rambam" mit Hingabe und aller Glut der Seele diskutiert, feiert Rambam, ohne zu fragen und ohne zu wissen, wann er geboren und wann er gestorben ist. Und wenn wir Sabbat für Sabbat die großen Thoraausgaben mit den vielen Kommentaren aufschlagen und uns u. a. auch den ,,Abarbanel" zur Sidra — die Erklärungen sind breit angelegt und erfordern Zeit und Muße —- ansehen, so feiern wir Abarbanel, freilich den Abarbanel, der durch seine Schriften aus der spanischen Zeitlichkeit in vdie Ewigkeitswelt der jüdischen Geschichte übergegangen ist, v> Nichtsdestoweniger halten wir den Anlaß für geeignet, unsere Jugend für die Großen unserer Geschichte, für ihr Leben und Wirken, das zeitliche als Männer der Tat und das ewige als Männer der Lehre, zu interessieren und zu begeistern. In Frankfurt hatten wir im M e k o r C h.a.] im bereits Gelegenheit, an zwei stark besuchten Vortragsabenden die starke Persönlichkeit des jüdischen Fürsten im 15. Jahrhundert in ihrer staatsmännischen wie erzieherischen Bedeutung an unserem Auge vorüberziehen zu lassen. Letzter Zweok all dieser Veranstaltungen, Vorträge und Feiern muß doch aber sein, unsere Menschen, vorab die Jugend, an die Quellen unseres Lebens, die uns jene Männer erschlossen, an das Buch der Lehre in ihren hundertfachen Ausstrahlungen, heranzuführen. Da wir nicht genau wissen, wann Abarbanel geboren ist, so komme es auf einen bestimmten Tag im Laufe des Jahres nicht an, heißt es im Rundschreiben. Wir fügen dem hinzu: Da es auf das Geburtsdatum solcher Männer überhaupt nicht ankommt und ihr Todestag nicht bekannt ist, noch bekannt sein darf, so können und sollen diese Männer in obigem Sinne, durch Studium ihrer Werke und ihrer Ideen, an jedem Tag, nicht allein dieses Jahres, sondern aller Jahre gefeiert werden. / simv^W' '^E^^^"^^-.4 Schriftdeutungen zu den Wochenabschnitten. Mitgeteilt von S. Speier. Kap. 21. V. 1 u. 2. '3 wab awn "ipr ö^span nbm •am wanb kx> 'fwasm *ray» o'w vv '*iay napn „Und die® sind die Rechtsvorschriften, die du ihnen vorlegen sollst. Wenn du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre 'dienen, aber im siebenten soll er zur Freiheit unentgeltlich hinausgehen." Die Rechtssatzungen beginnen mit den Vorschriften bezüglich der Entlassung des hebräischen Knechtes. G'tt führte uns aus dem ägyptischen Sklavenhaus, wir entlassen den Knecht nach sechs Dienstjahren. So heißt es in Dewarim 15, 15 im Zusammenhang mit der Freilassung des hebräischen Knechte«: „Gedenke, daß du Knecht warst im Lande Aegypten, und G'tt, dein G'tt, dich befreit hat; darum' verpflichte Ich dich heute hierzu." /Die erste Rechtssatzung entspricht mithin dem ersten der zehn Gebote. — Vgl. Jirmejahu 34, 13—14: „So hat G'tt, der G'tt Jisraels, gesprochen: Ich habe einen Bund mit euren Vätern geschlossen, an dem Tage, da ich sie aus Aegypten, aus dem Sklaven» haus, geführt. Am Ende von sieben Jahren entlasset ein jeder «einen hebräischen Bruder, der «ich dir verkauft hat; wenn er sechs Jahre gedient hat, sollst du ihn in die Freiheit entlassen, daß er nicht mehr bei dir sei."1) — S. ferner Dewarim 5, 1'5. Kap. 21. V, 6. is n^nn warn ">nb&n b& van« warn •obvb najn yxma 'am rais »xm nnran bs „So lasse ihn sein Herr vor die Richter treten und lasse ihn treten an die Tür oder an den Pfosten, und sein Herr durchbohre ihm das Ohr mit dem Pfriemen, dann diene er ihm auf immer." Analog den Schlußworten dieses Verses heißt es in Dewarim 15, 17: o^>w *u» "]b "m „und er muß dir für immer Knecht bleiben." Nach der Ueberlieferung erstreckt sich die Vorschrift „ein Jowel ist es, soll es euch sein, es kehre ein jeder von euch zu seinem Besitze zurück, ein jeder von euchkehre 2U «einer Familie zurück" (Wajikra 25, 10) auch auf den hebräischen Knecht, dem das Ohr durchbohrt worden ist. So lehrt Mischna Kiduschin 1, 2: bms mxsr fl» naip ynan Der „Nirza" erwirbt seine Freiheit durch llas Joweljahr. Diese Auffassung scheint auf den ersten Blick im Gegensatz zu 'der Bedeutung des Wortes obiy zu stehen. Heißt ja ubw ewig, für alle Zeiten! So bemerkt auch Raschbam zur, Stelle; D^i» *i» üv Sri *sus»s i»H3» i»s vti w bs wsn abyb „Dem einfachen Wortsinn entsprechend würde nbyb wiederzugeben sein mit „während aller Tage seines Lebens." So heißt es bezüglich Schemuel: und dort bleibe er auf immer" (Schemuel I 1, 22). M. E. bedeutet tbvr nicht lediglich: für die Dauer aller Zeiten. Als Beweis diene die in der Thora hau- 1) Zur Erklärung dieses* Verses s. Maszechet Arachin 33a und andererseits Ramban zu De-yvarltn 15, 1. fig erwähnte Wendung nswrf? Dbiy npn (Wajikra 3r 17; 23, 14). Würden in dem Ausdruck n^J? stets „alle Zeiten" inbegriffen sein, so wäre ja das hinzugefügte D3»n*rr? völlig überflüssig. Vielmehr kann hie,r nur unter obw eine längere, begrenzte Zeitperiode verstanden sein.2) Durch DS'rrvr? wird die Gültigkeitsdauer des Gesetzes ausgedehnt. In diesem Sinne haben wohl auch die Weisen diese Wendung aufgefaßt. So bemerkt Sifra zu Wajikra 3, 17 (Ziffer 189)': nnvf> nain answ DSTrnV D'n^nsn rr3^> oViy npn rbw heißt für die Zeit, da das Heiligtum besteht; D^m-ft bedeutet auch für die nach der Zerstörung des Tempels lebenden Generationen. . Die Vorschrift „ein Jowel ist es, ein jeder von euch kehre zu seinem Besitze zurück" kann somit ohne weiteres mit der Bestimmung nasn in-Einklang stehen. Die von den Weisen tradierte Lehre entspricht mithin dem Wortsinn des Ausdrucks ubTS 2) Wird hingegen in der . Thora üb^v nicht begrenzt,. so kann dieser Ausdruck die Dauer aller Zeiten bezeichnen. 3) Kalt, Biblische Archäologie (Zweite Auflage, Seite 43) schreibt hingegen: „Wollte der Mann jedoch sich weder von seinem Herrn noch von seinem Weibe trennen, dann mußte er sieh für die lebenslängliche Sklaverei entscheiden, was durch die Durchbohrung des Ohrläppchens an den Pfosten des Hauses, seines Herrn Öffentlich bekundet wurde (2. Mos, 21, 5 f. 5. Mos. 15, 16 f.). Die Durchbohrung war Sinnbild der dauernden Zugehörigkeit zum Haus und dauernde Gehorsamsverpflichtung, Sie war altorientalischer Brauch. S p ä t e r bildete sich nach Josephus (Ant. 4, 8, 28) und der Mischna (Quidduschin 1, 2) die mildere Gewohnheit heraus, solche Sklaven, im Joweljahr zu entlassen."

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