Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 78 (1937)
- Issue
- Heft 1 (7.1.1937)
- Date
- 1937-01-07
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Seite 8 Nr. 1 Der Israelit 7. Januar 1937 gesetzlichen Lage auf Grund des Erlasses von 1935 muß wohl außer Betracht bleiben. Es hat in den verschiedenen Ländern, so vor allem in Bayern, verschiedene Modifizierungen erfahren; und wird nach der längst geforderten Ausgliederung der jüdischen Schüler aus den allgemeinen Schulen, die ohne Rücksicht auf geschützte und ungeschützte Schüler angestrebt wird, wohl noch weitere erhalten. In seiner ursprünglichen Fassung erstreckte sich der Erlaß ja auch auf alle Schulen, die in ihrem Lehrplan den Rahmen der Volksschule überschreiten. Eine Bürgerschule, wie sie Herr Rabb, Münk vorschlägt, mit ausgedehntem fremdsprachlichen Unterricht, fiele ganz gewiß unter ihn. Lassen wir dieses Moment bei Seite und fragen nun: In welche Schule schicken wir unsere Kinder? In eine gehobene Volksschule, eine Bürgerschule oder eine höhere Schule? An dem Namen liegt selbstverständlich garnichts. Worauf es ankommt, ist erstens, daß die geistigen Kräfte der Schüler nicht brach liegen, zweitens, daß die geistig weniger entwickelten ünder nicht sich zum Ueberdruß und anderen zum Ballast werden. Drittens, daß die Fächer weitgehend bestimmt werden von den Bedürfnissen der deutsch-jüdischen Situation und viertens, daß die Jugendlichen bis zum Abschluß der Pubertät (15—16 Jahre) unter der Leitung von Erzieher-Persönlichkeiten und systematisch, nicht nur körperlich, sondern auch geistig und seelisch, gefördert werden, bevor sie den schweren Anforderungen, die die heutige Zeit draußen an sie stellt, ausgesetzt werden. Denn die Klagen über die 14- bis 17Jährigen, die vorzeitig von den Schulen ab und in das Leben hinausgestellt wurden, werden immer dringender. (Vergl. Leitartikel der Jüd. Rundschau vom 30. 12. 36 über die Jugend in Palästina). Unter diesem Gesichtspunkt wird auch eine gehobene Volksschule ohne jüdische Fortbildungsschule nicht ausreichen, so wenig wie eine Bürgerschule, wenn sie nicht bis zum 16. Jahr ihre Schülerschaft behält. Wo die Mittel einer Gemeinde hinreichen, zwei Schulen, — für Begabte und Unbegabte — zu errichten, ist eine solche Scheidung natürlich zu empfehlen. Aber, ich fürchte, solcher Gemeinden wird es nicht allzu viele geben. Heute schon nicht, und morgen wohl noch weniger. Man wird gut daran tun, alle Erziehungs- und Bildungsarbeit dort, wo größere Anstalten bereits vorhanden sind, wo die Persönlichkeiten, die Einrichtungen und Räume und die Erfahrung beisammen sind, auf dem Boden und im engen Anschluß an die Möglichkeiten dieser Schulen zu entfalten. Im Mittelpunkt ihrer Arbeit müssen alle Disziplinen des jüdischen Lebens und der jüdischen Lehre, grundlegende Kenntnisse in den Realien und mindestens eine Fremdsprache, — englisch — stehen. Was die höheren Schulen mit Abschluß der Untersek unda auf diesen Gebieten verlangen, ist das Mindestmaß dessen, was auch das Leben fordert. Schüler, die nur irgendwie mitkommen, — ob sie ausgezeichnete oder weniger gute Schüler sind, ist nicht wesentlich — sollten dieser Möglichkeit nicht beraubt werden. Für solche Kinder aber, die zum Lernen überhaupt nicht taugen, können nach dem achten Schuljahr Klassenzüge eingerichtet werden, die den im Wesentlichen auf das Konkrete und Praktische gerichteten Neigungen und Fähigkeiten jenes Typs am ehesten Rechnung tragen. Es hieße aber den Teufel mit Beelzebub austreiben, solchen Kindern über die 24 Stunden der Volksschule hinaus noch 24 Stunden jüdischen Unterrichtes und außerdem noch fremdsprachlichen Unterricht zuzumuten, wie es der eingangs erwähnte Artikel vorschlägt. Man darf auch nicht zu vorschnell in der Beurteilung der geistigen Minderwertigkeit eines Schülers sein. So manche kommen erst später zum Verständnis und zur Fähigkeit fürs Lernen. Auf keinen Fall soll man sagen: „Nur diejenigen, die ihrer Beanlagung und geistigen Gesamthaltung nach für die höhere Schule prädestiniert sind, sollen dahin kommen." Wer kann von einem lOJährigen sagen, wozu er prädestiniert ist? Auf der anderen Seite muß man wissen, daß sich die höhere Schule von den Volksschulklassen, was die Fächer anbetrifft, in den ersten drei Jahren, d. h. bis zum 13. Jahr, nur durch den fremdsprachlichen Unterricht unterscheidet. Erst in den darauffolgenden Klassen kommt Mathematik hinzu. Bei der sich vorbereitenden Neuregelung der Frage der höheren Schulen wird freilich danach gestrebt werden müssen, für die jüdische Schule die Genehmigung eines Typs zu erreichen, der den durch die Weltanschauung und Auswanderungsaussichten bestimmten Ausbildungszielen am weitesten entgegenkommt. Ein Landerziehungsheim, das ist Herrn Rabb. Münk ohne weiteres zuzugeben, hat natürlich garnicht hoch genug einzuschätzende erzieherische Möglichkeiten. Daß es die Kinder von den Familien und damit von der natürlichsten Erziehungsgemeinschaft loslöst, ist bedauerlich, aber wohl nicht zu umgehen. Leider werden alle größeren jüdischen Schulen sich mit dem Gedanken von Schülerheimen vertraut machen müssen, um die von der Provinz komj Korrespondenzen. Deutsches Reich. Vom Reichsverbande der jüdischen Kulturbünde. Berlin, 30. Dez. Von der Reichsvertretung der Juden in Deutschland wird uns u. a. geschrieben: Im Anschluß an die Kulturtagung und die dort gefaßten Resolutionen hat sich da® Präsidium des Reichsverbandes der Jüdischen Kulturbünde ins tensiv dem weiteren Ausbau der Tätigkeit des Reichsverbandes gewidmet. Insbesondere ist das Präsidium den Notwendigkeiten einer verstärkten Programmberatung für die einzelnen jüdischen Kulturbünde nachgegangen und hat auf den Gebieten der Dramaturgie, der Konzertprogramme und des Vortragwesens Arbeiten in die Wege geleitet, die im Laufe des Januar 1937 den Kulturbünden in Form von Programmempfehlungen zugängig gemacht werden. Es ist auch bereits die Vergebung von Aufträgen zur dramatur* gischen Bearbeitung von Bühnenwerken, die besonders gut in den Rahmen der jüdischen Kulturbundarb eit hineinpassen, eingeleitet. Um kleinsten Gemeinden und Kulturbünden die Möglichkeit hochwertiger Darbietungen zu geben, ist die Errichtung eines Schallplattenarchivs mit Aufnahmen jüdischer Künstler, sowie jüdischer Tonwerke in Angriff genommen. Gegenwärtig findet eine Bestandsaufnahme der vorhandenen künstlerisch wertvollen Schallplatten statt. Der Reichsverband wird in aller Kürze einen unter diesen Gesichtspunkten zusammengestellten Sonderkatalog mit Bezugsquellennachweis an die Kulturbünde hinausgehen lassen. Auf Antrag des Reichsverbandes der Jüdischen Kulturbünde hat die Reichsvertretung der Juden in Deutschland für da® kommende Jahr einen Etat* posten für die Subventionierung besonders notleidender Kulturbünde im Reich eingestellt, der eine wesentliche Hilfe bei dem Problem der besseren Finanzierung der Kulturbünde darstellen soll. Im Laufe des Januar wird der Finanzbeirat des Reichsverbandes der Jüdischen Kulturbünde der Reichsvertretung der Juden in Deutschland entsprechende Vorschläge unterbreiten. Das Präsidium ist weiterhin dauernd bemüht, durch Verhandlungen mit den zuständigen Behörden Schwierigkeiten in der Saalibeschaffung, die sich W sonders bei kleinen Gemeinden fühlbar machen, zu mildern. menden Kinder aufzunehmen. Schwerer wiegt schon, daß „die jetzige Struktur der jüdischen Bevölkerung", die vom Lande in die Stadt zieht, gegen die Errichtung solcher Heime .auf dem Lande spricht. Vor allem aber muß man wissen, daß ein Landerziehungsheim nicht in erster - Linie Lern-, sondern Lebensschule ist. Seine Bedeutung liegt weniger auf dem Gebiete des Unterrichts, als vielmehr auf dem der individuellen Erziehung im Rahmen einer kollektiven Lebensform. Ein Landeraehungsheim kann sich nicht damit begnügen, zwischen Volksschul-, besser beanlagten und bestbeanlagten Kindern zu unterscheiden, sondern muß eine viel weitergehende und tiefere Individuation vornehmen. Dabei kommt es weniger auf den größeren oder geringeren Verstand, als vielmehr auf die individuellen Typen und Begabungen an. Dazu gehören besondere Lehrer, besondere Einrichtungen, besondere Methoden und besondere Mittel. Die großen Möglichkeiten eines solchen Heimes liegen auf der Hand, aber die Bedingungen, die seinen Erfolg verbürgen, sind doch nicht so leicht, daß es als Regelschulform und für einen größeren Kreis von Schülern in Betracht käme. BaHBBHBaHIBaBnBBHMHBBi Oesterreich. Keine Zuschüsse der österreichischen Bundesregierung für jüdische Zwecke. Wien, 29. Dez. Auch im diesjährigen Budget-Voranschlag der österreichischen Bundesregierung werden für jüdische Zwecke keinerlei Beiträge vorgesehen. Die jüdischen Mandatare erheben bekanntlich seit Jahrer. Anspruch darauf, daß von den allgemeinen Staatsmitteln für jüdische Zwecke auf Grund der Minderheitsbestimmungen besondere Fonds zur Verfügung gestellt werden, schon mit Rücksicht darauf, daß die Einnahmen des Staates zum großen Teil auch von jüdischen Steuerträgern herrühren, die andererseits gezwungen sind, aus eigenen Mitteln das jüdische Schals werk, die großzügige Fürsorgetätigkeit, sowie alle anderen jüdischen Institutionen zu erhalten. Allen diesen Forderungen gegenüber nimmt die Bundesregierung nach wie vor eine ablehnende Haltung .ein. Wie der ITA=Vertreter erfährt, wird bei der Wiener Kultusgemeinde die Einführung eines .20prozentigen Zuschlages zu allen Kultussteuern für das Budgetjahr mit Rücksicht auf die außerordentlichen Auslagen erwogen. Der Vorschlag wurde im Vertreterkollegium gegen die Stimmen der drei Vertreter der Union angenommen. Ein entsprechender Antrag wird von der Mehrheit bei der nächsten Plenarsitzung gestellt und voraussichtlich angenommen werden. Im Jahre 1935 betrugen die Steuereingänge der 47.782 Steuerträger in Wien 2,410.363 Schilling. Der 20prozentige Zuschlag würde rund 500.000 Schilling ausmachen. * * * Weiter wird geschrieben: Wien, 3. Jan. Das soeben veröffentlichte Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1937 sieht Ausgaben von 16 Millionen Schilling für den katholischen und von 568.000 Schilling für den evangelischen Kultus vor. Für den jüdischen Kultus ist in dem Voranschlag kein Betrag ausgewiesen, obwohl die Wiener Kultusgememde für Religionsunterricht mehr ausgibt als an» dere Glaubensgemeinschaften, Die jüdischen Gemeinden in Oesterreich erhalten im Gegensatz zu den* jenigen in den Nachbarstaaten Jugoslavien und Tschechoslovakei keine staatlichen Zuschüsse für die Gehälter der Rabbiner und Religionsl ehrer. Die Wiener Kultusgemeinde bereitet eine neue Eingabe' vor, in der es heißt: „Die Wiener Jüdische Gemeinde entlastet durch die Erhaltung des Spitals, des Altersheims und durch die gesamte Fürsorgetätigkeit für die ärmsten jüdischen Schichten den Bund und die Gemeinde Wien. Die zunehmende Not deT jüdischen Bevölkerung und die in der Verfassung verankerte Gleichberechtigung der Juden iieten eine einwandfreie Begründung für die Forderung nach angemessener staatlicher Beihilfe an die jüdischen Ge=