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Der Israelit · 1936-12-31 · Heft 52 (31.12.1936) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
77 (1936)
Issue
Heft 52 (31.12.1936)
Date
1936-12-31
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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Seite 2 Nr. 52 Der Israelit 31. Dezember 1936 sehen Volkes eingezeichnet sind, auch die Voraussetzungen seines realen und profanen Lebens für alle Zeiten. So muß man es begrüßen, daß die Agudas Jisroel im Namen der Thora unser Recht auf Erez Israel vertrat. Und besonderen Dank wissen wir den Vertretern der Agudas Jisroel für die klare Betonung, daß bezüglich der A 1 i j a h sie einen Unterschied zwischen frommen und unfrommen Juden nicht kennt. Damit zeigt die Agudas Jisroel, daß sie aus dem engen Parteigesichtspunkt zu den Interessen des Klall strebt. Und es wäre erwünscht, daß auch andere Parteien in dieser Beziehung von der Agudas Jisroel etwas lernen . . ." Auch ,,HaoIam", die offizielle Wochenzeitung der zionistischen Organisation in Jerusalem, widmet der Vernehmung der Agudavertreter in ihrer Aus der Kanzlei der Poale Agudas Jisroel in Erez Israel kommt die erfreuliche Nachricht, daß es nach vielen Mühen gelungen ist, Siedlungsboden für die Chawerim des S. R, Hirsch -Kreises in Palästina anzukaufen. Der Boden befindet sich an der Asphaltstraße und ist in 12 /Minuten mit dem Autobus von Tel Awiw zu erreichen. Es werden für die Mitglieder Häuser mit je zwei Zimmern, Küche und Gartenanteil errichtet. Jedes Haus mitsamt Vorplatz erfordert 350 Pfund, von denen 100 Pfd. Zu Ehren des Direktors des Allgemeinen Jüdischen Krankenhauses „Schaare Zedek" zu Jerusalem, des Herrn San.-'Rat Dr. Wallach, aus Anlaß seines 70. Geburtstages, haben Freunde des Jubilars einen Fond auf dessen Namen errichtet. Zur Beisteuer werden alle Verehrer Berlin, 29. Dezember. Die Tagespresse meldet: Es sind Zweifel darüber entstanden, ob der Runderlaß vom 7. Dezember 1936 (RMB1. IV S, 1631) über die Auslegung des Verbots des § 4 des Blutschutzgesetzes auch dann Anwendung findet, wenn in einem Miethaus u. a. auch jü- Schutz des G'ttesglaubens, Berlin, 28. Dezember. Reichsminister Dr. Frank als Leiter des Reichsamtes der NSDAP, hat im „Deutschen Reichsverlag" Berlin den zweiten Band „Nationalsozialistischer Leitsätze für ein neues deutsches Strafrecht" herausgegeben. Nach einem Berichte der ITA. wird in diesem zweiten Band als Nummer vom 10. Tewes einen Leitartikel, in dem es u. a. heißt: ,,Obwohl die derzeitige Tagespolitik nicht gerade darauf aus ist, Stützen in der Thora zu suchen, schien es uns doch ganz angebracht, die alten Urkunden der heiligen Schriften heranzuziehen und mit ihnen die Forderungen, wie sie Weizmann gestellt hat, zu belegen. Und gerade englische Menschen werden Sinn und Verständnis für diese alten Urkunden aufbringen. Es ist nötig, daß man sich bei solcher Zeugenschaft ein wenig über den Wortsinn der alten Urkunden erhebt. Und diesem Umstand, so scheint uns, wurde am meisten Herr Dr. Isaac Breuer gerecht. Auf alle Fälle ist es zu begrüßen, daß solche Worte vor der Kommission gesprochen werden sind, wenn auch andere Worte, die die internen Dinge betreffen, uns weniger gefallen." gleich in bar eingezahlt werden müssen, während der Rest in monatlichen Ratenzahlungen in einem Zeiträume von fünf Jahren abgetragen werden kann. Auf dem Wege der Haawarah würde die Anzahlung von 60 Pfund genügen, zu denen die Haawarah einen Vorschuß von 40 Pfund bewilligt. Interessenten werden gebeten, sich an die Leitung des Chug Samson Raphael Hirsch, Allenby Road 125, Zimmer 30, Tel Awiw, zu wenden des bekannten Wohltäters und alle Freunde des Hospitals aufgefordert. Das Postscheckkonto lautet: Allgem. Jüd. Krankenhaus „Schaare Zedek" zu Jerusalem, Frankfurt a. M. Nr. 7785. (Siehe Artikel „Ein Lebenswerk im Dienste Palästinas und der Menschheit" auf Seite 14.) dische Mieter wohnen. Der Reichs- und preußische Minister des Innern gibt daher bekannt, daß der Flaggenerlaß auf Fälle dieser Art keine Anwendung findet. Das Flaggenverbot trifft vielmehr nur die Wohnungsinhaber, in deren Haushalt ein Jude lebt. besonders schweres Verbrechen die Bekämpfung des G'ttesglaubens in volksfeindlicher Gesinnung, die Gottlosenpropaganda, bezeichnet, da sie die weltanschaulich-sittliche Grundhaltung des Volkes erschüttere. Angriffe auf den Glauben seien — da die gott- und glaubenslose innere Einstellung des Täters bedeutsam ist — abzugrenzen gegenüber Handlungen, die aus ernstem Meinungsstreit über die Auffassung und Benennung des G'ttlichen und die Ausgestaltung seiner Verehrung entsprängen, oder die (so die Zurechtweisung eines von der Kanzel herab politisierenden Geistlichen) dem Willen entsprängen, den G'ttesdienst gerade vor Entweihung zu bewahren, oder die sonst aus ehrenhaftem Motiv erfolgten. Soweit die Angriffe auf den Glauben eine ehrenkränkende Mißachtung oder eine Friedensstörung darstellen, seien sie — nach der umfassenden Ausgestaltung des Ehrenrechts — nach den allgemeinen Strafbestimmungen zu sühnen. Eine strafrechtliche Sonderstellung für Religionsgemeinschaften und eine unterschiedliche Behandlung dieser Gemeinschaften sei nicht gerechtfertigt. Amerikanische und englische Kundgebunden. In der gesamten englischen Presse wird ein Appell veröffentlicht, den vor kurzem die in New York abgehaltene ChristlicheKonf e r e n z über die Judenfrage telegraphisch an die öffentliche Meinung Englands gerichtet hat. Das Judenproblem, heißt es im Appell, sei ein Problem der zivilisierten Welt und „die christlichen Brüder allüberall werden aufgefordert, mitzuhelfen an der Beseitigung der Judennot, was nur durch die volle Errichtung und Ausgestaltung des Nationalheimes in Palästina geschehen kann." Auch in England selbst mehren sich solche Kundgebungen. Der Rat der christlichen Kirchengemeinde der Städte und des Kreises von Manchester und S a 1 f o r d hat an alle jüdischen Bürger des Kreises eine Freundschaftskundgebung gerichtet und sie auch dem Oberrabbiner von Manchester zugesandt. In diesem Schreiben, das sich „eine aufrichtige Botschaft des guten Willens und der Freundschaft" nennt, wird das Mitgefühl mit den notleidenden Juden aller Länder ausgedrückt. „Wir möchten uns und, soweit möglich, alle Angehörigen unserer Kirchen von solcher Abneigung gegen die Juden, wie sie sich jetzt auch in England bemerkbar macht, distanzieren und Sie der herzlichen Achtung versichern, die wir Ihnen für alle Dienste in der Geschichte und in der Gegenwart schulden." Ein Hochzeitsgeschenk der aus Deutschland ausgewanderten Juden für Kronprinzessin Juliana. Amsterdam, 29. Dezember. Zu der bevorstehenden Vermählung der Kronprinzessin Juliana von Holland mit Prinz Bernhard von Lippe-Biesterfeld beabsichtigen aus Deutschland ausgewanderte Juden, die jetzt in Holland leben, dem Brautpaar, als Zeichen ihrer Verehrung für das niederländische Herrscherhaus, ihrer Anteilnahme an der Freude der niederländischen Bevölkerung und ihrer Dankbarkeit für die ihnen gewährte Gastfreundschaft ein Hochzeitsgeschenk zu überreichen. Sabbatruhe-Forderung jüdischer Arbeiter in Amerika. New York, 25. Dezember. Bei einer Besprechung, an der jüdische Arbeiterführer aus den Vereinigten Staaten und Kanada teilnahmen, wurde beschlossen, für die jüdischen Arbeiter in der Bekleidungsindustrie Arbeitsruhe am Freitagabend und Sonnabend zu fordern. Für diese Forderung setzten sich u. a. der bekannte Arbeiterführer und Vorsitzende des amerikanischen ORT-Verbandes, B. C. Ciadeck, und der Vertreter der Kleiderarbeitergewerkschaft von Ontario, Chaim Greenberg. ein. Boden für den Chug Samson Raphael Hirsch in Palästina Ein Fond zum siebzigsten Geburtstag von Sanitätsrat Dr. Wallach in Jerusalem. Beendigung der Tätigkeit Arbeitsnachweise. Berlin, 29. Dezember. Die Presseabteilung der Reichsvertretung der Juden in Deutschland teilt mit: Wie die Reichsvertretung der Juden . m Deutschland soeben den Wirtschaftshilfsstellen der jüdischen Gemeinden mitgeteilt hat, werden am 1. Januar 1937 die jüdischenArbeitsnachweise auf Grund der allgemeinen gesetzlichen Neuregelung der Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Lehrstellenvermittlung ihre Tätigkeiteinstellen. Damit kommt eine Tätigkeit zum Abschluß, die in der Entwicklung der konstruktiven jüdischen Sozialarbeit in Deutschland eine bedeutsame Rolle gespielt und die sich bei der Unterbringung jüdischer Arbeitsuchender besonders bewährt hat. der jüdischen Nach der Auflösung der nichtgewerbsmäßigen Einrichtungen zur Arbeitsvermittlung außerhalb der Reichsanstalt, zu denen auch die bisher genehmigten jüdischen Arbeitsnachweise gehörten, wird künftig den zuständigen Arbeitsämtern die Vermittlung von Juden obliegen, soweit nicht eine freie Stellensuche, d. h. eine Besetzung freier Arbeitsplätze durch unmittelbare persönliche Beziehungen oder durch Zeitungsanzeigen erfolgt. In Anbetracht der Notlage der jüdischen Arbeitsuchenden und namentlich der älteren erwerbslosen Angestellten darf erwartet werden, daß die jüdischen Betriebsinhaber, die sich infolge der gesetzlichen Neuregelung künftig an das zuständige Arbeitsamt wenden, in einem den Betriebsverhältnissen entsprechenden Umfange jüdische Mitarbeiter anfordern. Das Flaggverbot für Nichtarier.

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