Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 77 (1936)
- Issue
- Heft 51 (23.12.1936)
- Date
- 1936-12-23
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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23. Dezember 1936 Der Israelit Nr. 51 Seite 7 Zur Landarbeit trägt der Mann zweckmäßig nur kurze, kniefreie Leinenhosen über dem Hemd. Als Wetterschutz auf dem Lande ist die Anschaffung einer Lederjacke angebracht. Die Unterwäsche, und zwar sowohl die des Landwirts, wie die des Städters, muß vor allem geeignet sein, Schweiß aufzusaugen, Zu diesem Behuf ist in erster Linie Trikotwäsche angebracht. Soweit ein Träger an Unterhemden (Netzkleidung) gewohnt ist, achte man darauf, daß diese auch kurze, angeschnittene Aermel aufweisen. Soweit aus gesellschaftlichen Gründen der Herr ein eigentliches Oberhemd trägt, ist auf sportliche Form mit angeschnittenem Kragen zu achten. Porosität des Materials, die bei Oxford und Panama vor allem gewährleistet ist, bleibt auch in diesem Zusammenhang oberstes Gesetz. Für die Arbeit im Haushalt denke die Frau an Wickelschürzen oder Morgenröcke aus indanthrenfarbenem Waschstoff. Wichtiger Bestandteil der Ausrüstung sollte eine Leibbinde aus feiner Wolle sein. Diese ist zweckmäßig sommers und winters zu tragen, um bei den erheblichen Temperaturschwankung in zwischen Tag und Nacht, und vor allem angesichts der notwendigen Umstellung von nordeuropäischem auf mittelmeerisches Klima die Anpassung des Körpers zu erleichtern und Erkältungskrankheiten vermeiden zu helfen. Dem gleichen Zwecke dienen Pullover und Strickwesten. Man trägt in der Stadt im Sommer Leinenschuhe oder Sandaletten. Die Niederschlagsverhältnisse im Winter erfordern festes Lederschuhzeug. Auch Ueberschuhe sind alsdann erforderlich. Für die Arbeit auf dem Lande ist ein derber hoher Schuh in jeder Jahreszeit vonnöten. Für Tischwäsche ist der Haltbarkeit wegen nur Leinen zu empfehlen. Auch für Bettwäsche ist aus dem gleichen Grunde nur Leinen anzuraten. Federbetten sind ungebräuchlich. Im Sommer wird der Körper durch Karlsbader Decken geschützt. Für die kühle Jahreszeit versehe man sich mit Daunendecken. In Anbetracht der Wohnungsbauverhältnisse in allen Teilen Palästinas kann zur Mitnahme von kleinen, möglichst glatten und leicht kombinierbaren Möbelstücken geraten werden. Da nur selten die Anzahl der zur Verfügung stehenden Wohnräume die Einrichtung eines eigenen Schlafzimmers ermöglicht, ersetzt man Bettstellen zweckmäßigerweise durch Couches, deren Metallteile zum Schutz gegen die Feuchtigkeit der Luft verchromt sein sollen. Die Anbringung von Moskitonetzen ist bei einem ländlichen Wohnsitz in allen Fällen ein Gebot der Vorsicht. Für den Fall der Niederlassung in Haifa und Tiberias ist die Mitnahme eines Moskitonetzes teilweise ebenso empfehlenswert. Im Schutz der feuchtwarmen Witterung entwickeln sich Insektenbruten leichter als in Nordeuropa. Die leichte Zugänglichkeit aller Teile der Wohnung muß daher bei der Aufstellung der Möbel beachtet werden. Abgesehen von dem regelmäßigen Aufwischen der Fußböden mit Pctroleumlösung und peinlichster Säuberung der Eßgeschirre, schütze man sich gegen fliegende Insekten auch durch Flit-Spritzen. Nahrungsmittel, die offen an der Luft stehen, sind unter einem Fliegenschutzdeckel zu halten. Einen beachtlichen Schutz vor der Berührung mit Ab fällen und Schmutz bietet der Hausfrau der sog. Tretmülleimer, dessen Bedienung ohne Zuhilfenahme der Hände nur durch den Fuß erfolgt. Unter den gegebenen wirtschaftlichen Verhältnissen ist in Palästina heute noch immer ein Petroleumkochherd der wirtschaftlich günstigste. Technisch nicht minder zweckmäßig sind auch elektrische Herde (220 Volt Spannung, Wechselstrom wie in Berlin). Ein solcher Herd, der meist nicht so viele Brennstellen aufweist, wie ein Herd in einer Städtwohnung in Deutschland, erfordert auch in Bezug auf die Zusammensetzung des Kochgeschirrs Beachtung. . Besonders praktisch sind in Serien übereinanderstehende Töpfe (Turmkocher). Ein elektrischer Kühlschrank ist wichtigstes Erfordernis der Haushaltung. Nach unseren Erfahrungen weist der Bosch-Kühlschrank gute Tropensicherheit auf. An weiteren elektrischen Geräten sind Ventilatoren, Staubsauger und Heizkissen zu befürworten. Alle Metallgegenstände, von den obengenannten Couchgestellen an bis zu den Eßbestecken, müssen stark vernickelt oder, noch besser, verchromt sein, da die Feuchtigkeit der Luft sie andernfalls angreift. In der kühleren Jahreszeit ist nicht nur im Gebirge (Jerusalem), sondern auch teilweise in der Küstenebene künstliche Raumbeheizung vonnöten, Nach uns zugegangenen Mitteilungen werden bisher nur hochkomfortable Wohnungen in Jerusalem mit Etagenheizung versehen. In allen anderen Fällen ist die Mitnahme eines Petrolem-Heizofens Gebot der Vorsicht. Korrespondenzen- Deutsches Reick. Runderlaß zum Depotzwang für ausländische ' Wertpapiere. Berlin, 21. Dez. In einem Runderlaß der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung Nr. 177/36 vom 19. Dezember werden Ausführungen gemacht, inwieweit sich der durch die Siebente Durchführungsverordnung?um Devisengesetz angeordnete Depotzwang für ausländische Wertpapiere auf Auswanderer auswirkt. Auswanderer, die vor dem Inkrafttreten dieser Durchführungsverordnung, dem 20. November 1936, ausgewandert sind, unterliegen nicht dem Depotzwang. Sie sind also weder hinsichtlich ihrer etwa in Deutschland zurückgelassenen Wertpapiere noch hinsichtlich ihrer im ausländischen Depot liegender Wertpapiere verpflichtet, diese Wertpapiere einer Devisenbank zur . Verwahrung auszufolgen. Die in § 6 der Dritten Durchführungsverordnung zum Devisengesetz vom 1 Dezember 1935 vorgesehene Nachwirkung der D?= Visenvorschriften über den Zeitpunkt der Auswanderung hinaus kann für den Bereich des Depotzwangs nur Geltung haben, soweit Auswanderer noch als Inländer von dem Depotzwang betroffen worden sind. Für Auswanderer, die schon vor dem 20. November 1936 Deutschland verlassen haben, gilt aber auf Grund der angegebenen Bestimmung der Dritten Durchführungsverordnung die Vorschrift fort, daß ein Inländer Wertpapiere aus einem Auslandsdepot nur mit Genehmigung der Devisenstelle entnehmen oder ausliefern lassen darf. Das Zeigen der Reichsfarben. Berlin, 16. Dez. In einem Runderlaß erklärt der Reichs- und Preußische Minister des Innern, es seien Zweifel darüber aufgetaucht, ob § 4 des Blutschutzgesetzes, der Juden das Hissen der Reichs- und Nationalflagge und das Zeigen der Reichsfarben verbietet, auch für einen deutschblütigen Ehegatten gilt, der in einer deutsche jüdischen Mischehe lebt. Der Minister bestimmt im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers der NSDAP, und dem Reichsjustizminister, daß an Gebäuden oder Wohnungen das Hissen der Reichs- und Nationalflagge und das Zeigen der Reichsfarben auch den deutschblütigen Ehegatten in einer solchen Misch: ehe verboten ist. Dieses Verbot gelte entsprechend in all den Fällen, in denen neben Deutschblütigen auch Juden einer Hausgemeinschaft angehören. Aus der Vorstandssitzung der Zentrale iür jüdische Pflegestellen und Adoptionsvermittlung, Elberfeld, 15. Dez. Die diesjährige Vorstandssitzung der Adoptions= und Pflegestellenzentrale des J. F. B. fand im November in Elberfeld statt. Die einführenden Worte der Vorsitzenden galten dem verewigten Vorstandsmitglied Bertha Pappenheim, deren Einsicht und reiner Wille, deren Hingebung an eines ihrer höchsten Ziele, das Lebensrecht des Kindes zu wahren und die Verpflichtung der jüdischen Gemeinschaft, für es einzutreten, auch das Ziel des Vorstandes bleiben wird. Frau Samuel gab einen Ueberblick über d/.e zehnjährige Pflegestellenarbeit der Zentrale. Die Erfahrungen, die in den zehn Jahren gesammelt wurden und die Beobachtungen durch die Nachgehende Fürsorge führen bei normalen Kindern immer noch zu einer Bevorzugung privater Pflegestellen, obwohl auch die Anstaltsunterbringung bei der Zentrale eine wesentliche Rolle spielt. An den Bericht, der alle praktischen Fragen des Pflegewesens umfaßte, schloß sich eine lebhafte Aussprache, in der die reichen Erfahrungen der Anwesenden ausgetauscht wurden. Es ergab sich, daß in den Großgemeinden die Tendenz zu vermehrter Unterbringung in Familienpflege besteht, und es wurde der Zentrale aufgegeben, mehr als bisher Pflegestellen in größeren Städten zu ermittein. Ueber die Frage der Unterbringung leicht schwachsinniger Kinder entspann sich eine längere Aassprache. Man stellte fest, daß die Möglichkeit der Heimbeobachtung fehlt, und schlug eines der vorhandenen Normalheime als Aufnahme- und Prüfungsstation vor; wieder wurde der Wunsch nach engerer Zusammenarbeit der drei in Frage kommenden Spezialanstalten für Gefährdete geäußert. Wo keine Er= Ziehungsschwierigkeiten vorliegen, kann eine Unterbringung in Familienpflege verantwortet und oft empfohlen werden, da diese Kinder in den Heimen leicht zu kurz kommen. Die Aussprache ergab ferner die Notwendigkeit der Forderung von Hilfsschul klassen nicht nur in den großen Gemeinden wie Berlin und Frankfurt, sondern auch für kleinere Zentren. Schulentlassenen Mädchen, die aus kleinen Orten kommen, soll der Besuch einer Haushaltungsschule in Gemeinschaft mit anderer jüdischer Jugend ermöglicht werden. Es wurde dann über die Schwierigkeit der Auslandsarbeit gesprochen, u. a. von Amerika. Von dort kommen viele Adoptionsanfragen, jedoch ist die Einwanderungsfrage für diese Kinder noch sehr ungeklärt und das Risiko des Mißlingens bei der weiten Entfernung groß. Man kam zu dem Resultat, daß eine Adoptionsvermittlung nach dort nur verantwortet werden kann, wenn die zukünftigen Eltern oder Verwandte das Kind hier gesehen haben, oder wenn das Child Adoption Committee, das der Zentrale schon früher seine Hilfe zugesagt hatte, sfch bereit erklärt, die Verantwortung für das Kind zu übernehmen. -— Erfreuliche Mitteilungen konnten über im Auslands untergebrachte Pflege- und Adoptivkinder gema-C^t; werden. ngb Auch im vergangaenen Jahre vermittelte di^ZeJi^ trale Adoptionen ins Ausland. Aus Deutschland .^r^ folgen ebenfalls wieder Elternmeldungen. Ä^'dies er Stelle sei betont, daß die jüdischen Adoptionsvermittlungsstellen im Reich und die Zentrale mit sorgfältigen Ermittlungen zur Verfügung stehen. s *ejiaJrSiinj3 Bei der Erörterung der Kassen Verhältnisse wurde dankbar der Beiträge und Spenden von Organisationen und Freunden'iMls ai&rfä^äsiMlzes gedacht, aber auch mit Beda&%kn sfeWgp^ä^h^ d»B viele Gemeinden und Verein1«?3^ M<fefe"^ iß?c|r>#fe&fcf terschutzarbeit des J. F. .55. &€!R?iiÄÖer3tü^gen?>l]IIi« Zentrale kann ihre über da33g"kft£S3&ei«!ß tmd cfe&tüisxyr hinaus sich erstreckendenuAui^€Hni5a^rfaifeö/&94*fi ihrer Arbeit überall W^aldto Un^^Ö^-lSilgöluti teil wird. -sjUdßW »isiislsonis laitafinirs ^G s. sJeLtofilö. ish onniisl-isV nw doil jb sIjjbJ xni) usn nah bstu na^izzsz