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Der Israelit · 1936-12-17 · Heft 50 (17.12.1936) · page 8

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Journal
Der Israelit
Volume
77 (1936)
Issue
Heft 50 (17.12.1936)
Date
1936-12-17
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Seite 8 Nr. 50 Der Israelit 17. Dezember 1936 du ihn ehrst, deine Wege nicht zu verrichten, nicht nachgehst deinen Geschäften und nicht über sie redest." In diesen Sätzen ist das Verbot des Gehens außerhalb der Sabbatgrenze, des Handeltreibens und des Sprechens über geschäftliche Dinge enthalten. Namentlich die zwei letzten Bestimmungen haben mit dem eigentlichen Thoragebot schon nichts mehr zu tun. Gleichzeitig wird die Ehrung des Sabbat durch Speis und Trank zur Pflicht gemacht (vergl. Rdak z. St.), was ebenfalls kein Thoragebot ist. In ähnlicher Weise hatte auch der Neumondstag eine über das Thoragebot hinausgehende Ausgestaltung erfahren und war so seit frühester Zeit im Volksleben verwurzelt. Der Tag vor dem Neumondstag hieß nämlich der Tag der Werkarbeit, ntPSTön QV> (I. Sam. 20, 19), weil am Neumondstage selbst nicht gearbeitet wurde. (Vergl. '2 '1 n^JQ ü'"' 'SOin)« Diese Einrichtung hängt mit dein besonderen Opfer zusammen, welches am Neumondstage gebracht wurde und auch damit, daß der Neumondstag, wie früher ausgeführt, in erster Linie der Volksbelehrung dienen sollte. (Vergl. hierzu Doroth Horischonim 1 5. 320 ff., 324, 332). Die Tatsache, daß derartige Einrichtungen seit frühester Zeit bestanden, weist für sich schon nachdrücklichst darauf hin, daß die eigentlichen Thoragebote allgemein vom Volke beobachtet wurden. 6. Das Gebet, Von grundlegender Bedeutung für die Er kenntnis der religiösen. Zustände der damaligen Zeit ist eine andere Erscheinung, welche eine hervorragende Rolle im Volksleben spielte: das Gebet. (Vergl. hierzu Doroth Horischonim Ie S. 152 ff.). Obwohl von der Thora das Gebet im wesentlichen für die Zeiten der Not vorgesehen war, (vgl. a. a. O. S. 154) finden wir es bereits seit den frühesten Zeiten fest im Volksleben verankert, und nach verschiedenen Richtungen hin ausgestaltet. Schon während des Kampfes, der in der Richterzeit von den anderen Stämmen gegen den Stamm Benjamin geführt wurde, heißt es: (Richter 20, 23) „Da zogen hinauf die Kinder Israel und weinten vor G'tt bis zum Abend" und weiter (20, 26): „Nun zogen hinauf all die Kinder Israel und das ganze Volk und kamen nach Beth El und weinten und saßen dort vor G'tt und sie fasteten an diesem Tage bis zum Abend und sie brachten Ganzopfer und Mahlopfer vor G'tt." Unter dem Ausdruck „Weinen" in diesem Znsammenhange ist nichts anderes als Gebet zu verstehen. (Vergl. weiter). Bei Samuel heißt es (1, Sam. 7, 5): „Und Samuel sprach: versammelt ganz Israel nach Mizpa und ich werde für Euch zu G'tt beten. Da versammelten sie sich nach Mizpa. Sie schöpften Wasser und gössen es vor G'tt aus. Sie fasteten an diesem Tage und sie sprachen dort: Wir haben gegen G'tt gesündigt." Hier sehen wir, daß wesentlicher Inhalt des Gebetes das Sündenbekenntnis gewesen ist. In den beiden letzten Fällen war das Geb=>t mit einem Fasttage verbunden. Hierbei handelt es sich um eine feststehende Einrichtung, welche bereits jener Frühzeit angehört und sich auch die ganze spätere Zeit hindurch verfolgen läßt. In dem Gerichtsverfahren gegen Naboth (1, Kön. 21, 9) ordnet Isebel an. „Rufet einen Fasttag aus und setzet Naboth an die Spitze des Volkes." Derartige Fasttage waren also auch in Israel althergebrachte Sitte. Bei besonderen Anlässen wurde das Volk zum gemeinsamen Fasten und Gebet zusammen berufen. Daher machte Isebel sich diese Sitte für ihre Pläne zunutze. Ein Vorgang aus der Zeit Jirmijas zeigt uns, daß diese öffentlichen Fasttage regelmäßig in Abständen stattfanden, so daß man von vornherein mit ihrer Abhaltung rechnen konnte. „Jirmija, (so heißt es Jirmija 36, 5) befahl dem Baruch also: Ich bin eingesperrt und vermag nicht in das Haus G'ttes zu kommen. So gehe Du und lies aus der Rolle, worauf du geschrieben hast aus meinem Munde die Worte G'ttes, im Hause G'ttes amFasttageund auch vor allen Judäern, die aus ihren Städten kommen, ließ daraus*, vielleicht findet Auf nähme ihr Flehen vor G'tt und kehren sie um von ihrem bösen Wandel . . . Im fünften Jahre Jojakims, Sohnes Josijas, König von Juda, im neunten Monat riefen sie einen Fasttag aus vor G'tt für das ganze Volk in Jerusalem und das ganze Volk, welches aus den Städten Judas nach Jerusalem kam. Und es las Baruch aus dem Buche: , . ." Jirmija hat also dem Baruch die Weisung erteilt, dem Volke die Rolle vorzulesen, wenn es sich beim nächsten Fasttage zusammenfinden würde. Offensichtlich wurden demnach diese Fasttage bei bestimmten Anlässen regelmäßig angeordnet. Aus der angeführten Stelle ergibt sich weiterhin, daß der Hauptzweck der Fasttage das gemeinsame Gebet war. So heißt es auch an anderer Stelle (Jirmija 14, 1, 11): „Das Wort G'ttes, welches an Jirmija erging wegen der Dürre. Und G'tt sprach zu mir.' bete nicht für das Volk zum Guten, Wenn sie fasten, höre ich nicht auf ihr Rufen . . ." In derselben Weise j kündet auch Joel (1, 14): „Haltet ein Fasten, rufet eine Volksversammlung aus, versammelt die Aeltesten, all die Bewohner des Landes in das Haus eures G'ttes und flehet zu G'tt," und weiterhin (2, 12).' „Auch jetzt noch, spricht G'tt, kehret zu mir zurück mit eurem ganzen Herzen, mit Fasten mit Weinen (d. i. Gebet, siehe weiter) und mit Klage . . . Blaset Schofar in Zion, haltet ein Fasten, verkündet eine Volksversammlung. Zwischen dem Ulam und dem Altar sollen die Priester, die Diener G'ttes, weinen und sprechen: Schone, 0 G'tt, Dein Volk und gib nicht Dein Erbe der Schmach preis . . ." Auch hier ist wiederum klar ersichtlich, daß der eigentliche Sinn des Fasttages das Gebet war, sowie ferner daß der Ausdruck nD3 „Weinen" in diesem Zusammenhange gleichbedeutend mit Gebet ist. (Vergl. oben.) Es wird ja vorgeschrieben, was die Priester „weinen", d. h. mit weinender Stimme beten sollen. Es ergibt sich somit auch, daß die Gebete, welche an derartigen Fasttagen gesprochen wurden, bereits eine feste Form hatten. Anders wäre ja auch das gemeinsame Gebet solcher Volksmengen gar nicht vorstellbar. Die Form verschiedener Kapitel aus Tehillim läßt darauf schließen, daß sie beim allgemeinen G'ttesdienst rezitiert wurden. Namentlich gilt dieses von den Hallelpsalmen. (113—118 und 136). (Vergl. II. Chronik 7, 6; 23, 13 Doroth Horischonim Ie S. 170, 156 Anm. 77.) Auch Klagelieder (rm'j?) hat esbereits in fester Form gegeben. Hierüber heißt es (II. Chronik 35, 25): „Jirmija klagte um Josija und es sprachen sie alle Sänger und Sängerinnen in ihren Klageliedern über Josija. Man führte sie als festen Brauch ein in Israel; sie sind niedergeschrieben in den Klageliedern." In derselben Weise wurden zu Beginn des babylonischen Exils für die damals anläßlich der Zerstörung Jerusalems angeordneten Fasttage feststehende Gebete eingerichtet. Auf diese wird bei der Einführung des Purimfestes (Ester 9, 30) Bezug genommen, wo es heißt: „Er sandte Briefe an alle Juden, festzusetzen diese Tage des Purim zu ihren Zeiten, so wie sie für sie bestätigt hatten Mordechai und Ester und so wie sie (früher) auf sich genommen hatten die Fasttage und ihre Gebete," (Vergl. Ibn Esra z. St.). Nach der Errichtung des zweiten Heiligtums wurde dann die Anfrage an den Propheten Secharja (7, 3) gerichtet, ob diese Gebete auch fürderhin gesprochen werden sollten. (•»wann snra nman). Hervorzuheben ist weiterhin, daß es für diese öffentlichen Gebetsversammlungen bereits seit frühester Zeit besondere Gebetsstätten gegeben hat. So ordnet Ester (4, 16) an: „Gehe und versammle (CSD ) alle Juden, die sich in Susa befinden, und fastet um mich , . ." Derselbe Ausdruck 0U3 findet sich auch bei den Versammlungen der Leute des Maamad 7n,tal3?t? r^n» '3 H fi'jyn welche in besonderen Gebetsräumen (nOJDn ri'3) stattfanden. (Vgl. '5^,1» V'B D"3ai 3 'bn IPTpa ^i)' Bereits in dem Bericht über das Gerichtsverfahren gegen Naboth wird eine solche Gebetsstätte vorausgesetzt. Es heißt ja dort: (I. Kön. 21, 9): „Sie schrieb in dem Briefen wie folgt: Rufet einen Fasttag aus und setzet den Naboth an die Spitze des Volke s," Gemeint ist damit an die Spitze des Volkes, welches zum Fasttag an bestimmter Stätte versammelt wird. Diese Gebetsstätten werden auch in den Psalmen (74, 8) erwähnt. Dort heißt es, daß die Feinde alle Gebetsstätten G'ttes im Lande verbrannt haben. (pS3 bp "Hin» b$ 1S"W). Das kann sich nicht auf den Tempel beziehen, sondern nur auf die religiösen Versammlungsorte, welche über das ganze Land verbreitet waren. (Vergl. A. Marcus Barsilai S, 284.) Wie sich aus dem Vorstehenden ergibt, war das Gebet genau so im Volksleben verwurzelt wie der Opferdienst. Es nimmt daher nicht Wunder, daß sich auch hier Auswüchse bemerkbar machen, Diese werden von den Propheten in derselben Weise gegeißelt, wie dieses beim Opferdienst geschieht. So wie das Opfer ist auch das Gebet mit schlechter Handlungsweise nicht vereinbar. „Und wenn ihr Eure Hände zum Beten ausbreitet, so spricht Jesaja (1, 15), wend' ich meinen Blick von Euch; auch wenn ihr noch soviel betet, hör' ich nicht darauf, denn Eure Hände sind ja blubefleckt." Ein anderer Mißstand ist das Lippengebet: „Und es sprächt G'tt (Jesaja 29, 13): Darum weil dieses Volk sich mit seinem Munde mir nähert und mit seinen Lippen mich ehrt, aber sein Herz ist fern von mir, und ihre Furcht vor mir ist nur angelerntes Menschengebot . . ." Um ermessen zu können, welches geistiges und sittliches Niveau vorausgesetzt wird, wenn derartige Vorwürfe erhoben werden, braucht man sich lediglich die Tatsache vor Augen zu führen, daß noch heute diese Ermahnungen Jesajas an aktueller Bedeutung nichts verloren haben. Noch heute dienen sie dazu, die Größe des Unrechts zu veranschaulichen, welches durch die Herabwürdigung des Gebets und der Segenssprüche zum Lippengebet begangen wird (vergl. h"3 'fl bbl Ü*7X "H> Im Anschluß hieran sei darauf hingewiesen, daß auch die Segenssprüche bereits seit frühester Zeit sich eingebürgert hatten. So heißt es (I. Sam. 9, 13): „Denn das Volk ißt nicht, bevor er (Samuel) kommt. Denn er verrichtet den Segensspruch über das Opfer. Nachher essen die Geladenen" (vergl, Raschi und Rdak z. St.). Eine Zusammenfassung des Bisherigen ergibt Folgendes: Obwohl wir, die betrachteten Einzelzüge durchwegs nur beiläufigen Bemerkungen entnehmen konnten, erschließen sie uns das Bild eines reich pulsierenden religiösen Lebens, welches auf den Normen der Thora beruhte und zum Teil bereits grundlegende Ausgestaltungen über das in der Thora Gebotene hinaus aufzuweisen hat. Erfaßt werden davon die breiten Schichten des Volkes und zwar' auch im götzendienerischen Zehnstämmereich. Das Gesamtheitsleben erhält so das Gepräge in Rechtspflege, Volkserziehung, Volksgebet, Opferdienst, Sabbat- und Festtagsfeier, Besonders tief in das Einzelleben greifen die Reinheitsvorschriften ein, deren Beobachtung sogar bei gewöhnlichem Kriegsvolk festzustellen war, (Schluß folgt.) Wochenkalender. Vom 19.—26. Dezember 1936 I Vom 5.-12. Tebet 5697 w *\1 Samstag 19 dtot 5 W Sonntag 20 6 TS? Montag Dez. 21 7 nv Dienstag 22 nats 8 ÜJ? Mittwoch 23 9 £3 Donnerstag 24 10 KB Freitag . 25 11 3D Samstag 26 .112 33 tfi'i nat>a mW

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