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Der Israelit · 1936-12-17 · Heft 50 (17.12.1936) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
77 (1936)
Issue
Heft 50 (17.12.1936)
Date
1936-12-17
Page
– (sequence 3)
Language
German
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17. Dezember 1936 Der Isr'aelif Nr. 50 Seite 3 Die Königliche Untersuchungskommission in Palästina und was wir von ihr zu erwarten haben (Fortsetzung von Seite 1.) Israels Recht auf Erez Israel. Sie spielen sich als die alleinigen Herren des Landes auf und möchten den Juden nicht den Itlemsten Türesspalt ins Land öffnen. Diese arabische Einstellung drückt auf die Juden ungeheuer. Es ist nicht jüdische Art, die Rechte des Partners abzustreiten. Ergibt sich aber das talmudische Bild von ">Xrtt ffaiy von den Parteien, deren eine das Ganze verlangt, während die andere sich mit der Hälfte begnügt, so liegt die Geiahr nahe, daß der Richter zu einem Kompromiß kommt, mit dem die schwächere Partei benachteiligt oder entrechtet wird. Dazu kommen noch folgende Erwägungen: Das jüdische Recht auf Palästina ist viel älter als die Mandatsverpflichtungen. Das Balfourmandat hat den Juden keine neuen Rechte gewährt, sondern lediglich die altverbürgten jüdischen Rechte bestätigt, und auch das leider nur zum Teile, indem esdiese jüdischen Rechte mit den Interessen der anderen Landesbewohner auf Gedeih und Verderb verknüpft hat. Das Neue an der Balfour-Deklaration bestand nur darin, daß einer Tatsache, die de jure von aller Welt gekannt und anerkannt war, durch das britische Reich ein sinnfällgier Ausdruck gegeben wurde. So müßten jetzt die Vertreter des Judentums von rechtswegen alle Urkunden in Thora und Geschichte gegen die Mandatsgegner . ins Feld führen lind über die Paragraphen des Mandats hinaus das volle uns zustehende Recht auf das Land der Väter verlangen. Leider aber können wir nicht mit alten ideellen Rechtsansprüchen kommen, sondern müssen auf dem Schuldschein bestehen, den wir allein in Händen haben, dem M,andate, und dieser Schuldschein ist eben begrenzt. Er mindert die jüdischen Rechte. Indessen solange das große G'ttesrecht von der Menschheit und den Völkern noch nicht Besitz ergriffen bat, kann uns dieses verminderte, aber verbriefte Recht immerhin noch mehr nützen, als alte Rechte, die in der Geschichte und in der Völkerethik verankert sind. Aber sind wir gerüstet, wenigstens dieses Recht zu verteidigen? Die Lage hätte es gerechtfertigt, ja gebieterisch empfehlen müssen, daß in diesen entscheidungsvollen Stunden, da das jüdische Schicksal für Jahrhunderte neu geschmiedet werden soll, sich alle Teile der jüdischen Bevölkerung Erez Israels zu einer Front vereinigen, um nach außen hin zu demonstrieren, daß die Juden, soweit Erez Israel in Betracht kommt, ein geeintes Volk mit einmütigen Wünschen und Interessen darstellen, um den Richtern über unser Schicksal zu sägen, daß sie es nicht mit Einzelgruppen, sondern mit dem Volksganzen zu tun haben. Dahin strebte auch die A g u d a s J i sr o e 1 vom ersten Augenblicke an und diesem Bestreben gab sie auch, unter Ueberwindung aller natürlichen Hemmungen, den verantwortlichen Stellen des jüdischen Jischuw gegenüber Ausdruck. Um so größer war das Staunen nicht nur in den Agudakreisen, sondern im gesamten Jischuw, als bekannt wurde, daß die nationalen Instanzen die Hand zum Zusammengehen abwiesen und es vorzogen, die jüdische Bevölkerung Erez Israels partei- und gruppenweise vor der Kommission erscheinen zu lassen. Wir wollen zu Gunsten der Jewish Agency annehmen, daß sie nicht die Alleinschuldige an diesem Risse ist, daß wohl noch andere Faktoren ■— Parteien, und Unterparteien, die eirtart-' der die; Führung nicht gönnten — diese Einheit nicht zustande kommen ließen. Velche auch die Ursachen sind, die Folgen werden ganz gewiß alle Kreise zu spüren bekommen. Ob noch eine Besserung, eine nachträgliche Herstellung der jüdischen Einheitsfront möglich ist? Freilich ist nicht außer Acht zu lassen, daß sich in der Summe der jüdischen Forderungen auch solche befinden, die nicht das Verhältnis zwischen Juden und Arabern, sondern das Verhältnis zwischen Juden und Juden berühren, wie die religiösen Fragen. Es sind dies interne Angelegenheiten, auf die die Kommission keinen direkten Einfluß nehmen kann, Sie kann die Beachtung der Religion so wenig denen aufzwingen, die sie verletzen, wie sie die religiösen Juden vom Religionsgesetz abbringen könnte. Und dennoch gibt es auch religiöse Fragen, die vor dem Forum der Untersuchungskommission zur Entscheidung kommne müssen. Zum Programm der Untersuchungsarbeiten gehört es u. a., festzustellen, ob die Araber oder die Juden Einwendungen gesetzlicher Natur gegen die Art der Mandatsverwirklichung haben, Damit ist der Bevölkerung Palästinas das Recht gegeben, Beschwerden gegen die Palästina-Regierung, die die Verwirklichung des Mandats berühren, auch wenn sie nichts mit dem arabischen Konflikt zu tun haben, vorzubringen. Da aber bekanntermaßen gerade in religiösen Dingen die Regierung den Verpflichtungen des Mandats nicht nachgekommen ist, so darf das gesetzestreue Judentum die Gelegenheit nicht versäumen, alle ihre Beschwerden in dieser Beziehung in klarer eindeutiger Weise zum Ausdruck zu bringen und die Kommission zu bitten, in London auf eine grundlegende Aend e r u h g der Voraussetzungen, die das religiöse Leben verbürgen, hinzuarbeiten. Diese religiösen Fragen teilen sich in zwei Kategorien: Religicnsfragen, an denen alle religiösen Menschen interessiert sind tind solche, die ausschließlich in das Leben der selbständigen Charedim tief einschneiden. Aus diesen Notwendigkeiten hätte sich bei klarer Verständigung ergeben müssen: 1. Eine gemeinsame jüdische Vertretung vor der Kommission in allen politischen und wirtschaftlichen Fragen, 2. Eine vereinigte Delegation aller thoratreuen Juden in religiösen Dingen, die für alle religiösen Juden im Lande, ohne Unterschied der Parteien und Schattierungen, gemeingültig sind. 3. Eine eigene Delegation der selbständigen und unabhängigen Charedim- 'gemeinschaft zur Vertretung der ihr allein eigenen religiösen Interessen. Greifen wir aus dem allen Religiösen am Herzen liegenden Belangen als Beispiel die Sabbatfrage heraus. Hier ergeben sich folgende Beschwerden: 1. Das Mandat verpflichtet die Regierung zu einer gewissen Achtung der religiösen Empfindungen aller Konfessionen. Trotzdem erfahren die Mitglieder des für die Sabbatheiligung eintretenden Verbandes J—\2V> 'TflfiO eine sehr ungerechte und schlechte Behandlung von Seiten der Polizei. Die still ihre Pflicht ausübenden Männer werden von der Polizei wie Verbrecher behandelt und von den Richtern als böswillige' Friedensstörer oft schwer verurteilt. Auch namhafte Rabbiner mußten dieses Schicksal teilen. 2. In der hundertprozentigen jüdischen Stadt Tel Awiw kann sich die von der Regierung neu eröffnete Post, allen Bitten und Eingaben zum Trotze, nicht entschließen, dem Sabbat Rechnung zu tragen. 3. Die Regierung beschäftigt jüdische Beamte in der Post und Eisenbahn, ohne ihnen die Möglichkeit zu geben, an Sabbat- und Feiertagen zu ruhen. Im Gegenteil bekommen die Anwärter auf eine Stellung einen Fragebogen vorgelegt, auf dem sie sich verpflichten müssen, am Sabbat ihren Dienst zu versehen. Damit wird ein großer Teil der jüdischen Bevölkerung von den Aemtern zurückgedrängt, ein kleinerer und schwächerer Teil mit dem Brotkorbe gezwungen, den Sabbat zu entweihen. In diesem Verhalten Hegt eine ' krasse Verletzung der Mandats Verpflichtung, die vor der Untersuchungskommission zur Sprache gebracht werden muß. Hier ein Beispiel für das spezielle Gebiet der Charedim. Für die großen jüdischen Interessen, die von einer gemeinsamen jüdischen Vertretung unter Berufung auf Englands Mandatsverpflichtungen hätten wahrgenommen werden müssen, bedarf es keiner Beispiele. (Weitere Artikel folgen.) , Wochenrundschau. Wieder ein Jubiläum. — Nach Rambam AbarbaneL Vor zwei Jahren feierte die Welt den achthundertjährigen Geburtstag von Maimonides; in Kordova, der Geburtsstadt des Rambam, u. a. sogar mit einem Stiergefecht. Vor zwei Jahren erst — und heute tragen sich auf dem Boden, auf dem unser großer Rabbi Mosche am Rüsttage zu Pessach 1135 das Licht der Welt erblickt hat, Dinge zu, die mit dem Geiste des großen Lehrers, der sein Lebenswerk mit dem Ausblick auf die Zeit schließt, in der „Friede und Eintracht in der Menschheit herrschen und die Erde voll sein wird mit Erkenntnis G'ttes, wie der Meeresgrund von Wasser bedeckt ist," wahrlich wenig zu tun haben. Rambam ist vergessen, geblieben ist der Stierkampf— als Symbol des blutigen Bürgerkrieges. Nun haben Datumsforscher herausgefunden, daß zu Beginn des Jahres 1937 der fünfhundertjährige Geburtstag eines anderen großen Juden gefeiert werden kann, des Führers der spanischen Judenheit in der schweren Zeit der Austreibung, Don Izchak AbarbaneL Abarbanel war erst Schatzmeister des Königs Alfons V. von Portugal, später der Finanzminister und Vertraute von König Ferdinand und Königin Isabella in Spanien, bis er, nach dem Scheitern all seiner Mühen zu Gunsten seiner Brüder, mit ihnen im Juli 1492 den Golusweg antrat, Er ist, nach vielen Zwischenlandungen, 1508 in Venedig gestorben. Die Tatsache, daß er von Portugal den Weg nach Spanien fand, rechtfertigt es, das Jubiläumsfest von Spanien, dessen Boden sich heute weniger für Festlichkeiten eignet, nach Portugal zu verlegen. Und so hört man auch, daß schon namhafte Professoren für die Feier in Lissabon Vorträge zugesagt hätten über Abarbanels Leben, seine Bedeutung als Staatsmann, Schriftsteller, Philosoph und Theologe. Wir wissen aus Erfahrung, wie wenig bei -dl dem herauskommt, Don Jizchak Abarbanel war Staatsmann, der den „großen Juden" aller Zeiten als Muster dienen kann, wie sie in Glanz und Größe treu der Lehre der Väter und in Liebe den Brüdern zugewendet bleiben sollen. Er ist aber auch, andererseits Zeuge für die historische Tatsache, daß alles Stadlonuth (persönliche Intervention), dais sich — wie es von Rabbi J o - s e 1 m a n n bis Moses Montefiore der Fall

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