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Der Israelit · 1936-12-10 · Heft 49 (10.12.1936) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
77 (1936)
Issue
Heft 49 (10.12.1936)
Date
1936-12-10
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
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Seite 6 Nr. 49 D er 1 s r a e <1 i t 10; Dezember 1936 Dazu kommt, daß wir nicht über das einzige Argument verfügen, das bei solchen Menschen verfängt; über äußeres Glück des Belehrenden. Nun aber lehren unsere Weisen: In den Zeiten des Maschiach werden keine Gerim mehr angenommen; wer den Anschluß an die Gefolgschaft G'ttes nicht in der Zeit, da es ihm schlimm erging, gefunden, sondern erst in der Zeit jüdischen Glückes sein Herz für Israel entdeckt hat, der kann es nicht ehrlich meinen. Wie gewinnen wir also die, welche zu uns gehören und nicht erst Gerim werden müssen? In unsere Not wagen sie nicht zu folgen; auf unser Glück' können Und sollen wir sie nicht warten lassen; wann werden sie die Unsrigen sein? Aus dieser Verlegenheit sind zwei Auswege . denkbar: Entweder nimmt man nach Möglichkeit den Andersdenkenden < oder genauer gesagt: Gedankenlosen ihr bestes „Argument" dadurch fort, daß man die in unseren Kreisen leider vielfach vorhandene Gleichgültigkeit gegen die eigne Existenzgrundlage völlig zum Verschwinden bringt, oder man folgt den Verirrten auf das Gebiet, dem alles menschliche Denken sich immer unterordnet, auf d;iS Gebiet der inneren Schau, die nur aus den. Ueberlieferungen der Propheten und nur zu den Erlesenen in Israel hervorleuchtet. Beide Wege haben ihre großen Gefahren. Es ist nicht leicht, den Nachweis der •eignen „Tüchtigkeit", zu führen und dabei noch zur Vervollkommnung der eigenen und mancher fremden Seele zu streben. Aber wenn wirklich ein Mangel in unserer Berufsausbildung seitens der nur auf Erfolge Schwörenden als ein Beweis der Lebensuntauglichkeit des G'ttesgehorsams angesehen wird, dann muß ein solcher Mangel eben als Entweihung des g'ttlichen Namens und die Vermeidung dieses Mangels als Heiligung des g'ttlichen Namens bezeichnet werden. Die größtmögliche Unabhängigkeit aller gesetzestreuen Privatpersonen und Organisationen von der Mithilfe Andersdenkender ist dazu die erste Vorbedingung. Ebenso gehört dazu wesentlich eine Konzentrierung aller Seelenkräfte des Einzelnen der Unsrigen auf sein irdisches und seelisches Lebensziel, wobei vor Ausschaltung mancher Interessen nicht zurückgeschreckt -wei - den darf, die anderwärts als unentbehrlich zum Leben angesehen werden. Wohl muß den Außenstehenden nie der Anschein erweckt werden, als sei ein Thorabefolger zur Leistung auf den Gebieten der Kunst und der Lebensverschönerung nicht imstande; aber das Höchste muß uns und unseren Kindern das Vorwärtskommen in G'tteslehre und Lebensstellung sein. Nur wer auf diesen zwei Gebieten restlos seinen Mann steht und; alles Sonstige notfalls beiseite läßt, ist zur; Mission bei unseren Materialisten geeignet. Und da hierbei von theoretischer Belehrung nichts und Vom lebenden Vorbilde alles zu erwarten ist, so ergibt sich, daß dieser Weg in der Häuptsache durch die im Erwerbsleben Stehenden unter unseren Getreuen zu beschreiten ist; das ist' Mission durch den Nährstand. Dem jüdischen Lehrstande, der, wie es (vgl. den ersten der Hirschischen 19 Briefe) nun einmal in den Augen der Außenstehenden erscheint, im Bekennen der G'tteslehre sein „Brot" hat, steht der geschilderte Weg nicht offen. Wir Lehrer der Thora können die Ideallosen nur durch einen gesteigerten unsererseitigen Idealismus zum Verständnisse für unser Lebensprinzip gelangen lassen. Dieser Idealismus wird sich auf Werke der Menschenliebe nicht Ibeschränken dürfen; denn auf diesem Gebiete wird man den meist •bessergestellten nichtgesetzestreuen Kreisen den Rang doch nicht ablaufen können. Es wird sich hier meist um die Ansprüche handeln,' die wir an unser Verzichtenkönnen zu stellen haben. Darüber hinaus haben wir in dieser Welt des; Scheins auch vor den Toren der g'ttlichen inersten Lehre nicht zurückzuschrecken.' Zur Ge- , niige haben längst Andersdenkende das geistige h Elend der Materialistenkreise ausgenutzt, um durch willkürliche Darstellung der genannten innersten Lehre des Judentums Hunderte irrezuführen und eine ganze Literatur voll eines fai-. sehen Mystizismus ins Volk zu lanzieren. Das; wirkt am Stärksten und Verderblichsten auf solche, die sonst keinerlei Tdeal über sich gewußt hatten; daher wird, auch den dazu befähigten der heutigen Thoralehrer nichts anderes übrigbleiben als, dem Vorbilde der Großen des achtzehnten Jahrhunderts folgend, auch ihrerseits aus den Quellen der innersten Lehre des Judentums schöpfend, der breitesten: Oeffentlichkeit den Weg zum „Lichte, der Welf'^zu weisen. Es muß denen, die nicht zu lesen und zu forschen gewohnt und dennoch zur Heimkehr ins unverfälschte Gesetzesleben bereit sind, der Weg zum Ziele ihres Strebens geebnet werden; und geht es nicht auf dem Wege des Geistes im. tmgeren Sinne, dann, auf dem des Gemütes,: au das die Schriften unserer heiligsten Weisen sinh wenden. Und wenngleich dies nicht jedermanns Sache sein kann, so sollte man doch keinesfalls das Wollen und Können derjenigen anzweifeln, die sich dazu imstande fühlen. Das Gewissen eines sonst in jeder Angelegenheit verläßlichen Menschen mahnt schon selber zu allstündlicher Selbstprüfung auch bei diesem Forschen in mindestens demselben Grade wie bei sonstigem/ auf das Leben und . seine Regelung berechnetem Thoraforschen. Sind doch gerade diese Forscher die, auf die sich unsere ganze Hoffnung für die Zeit richtet, die nicht mehr fern sein kann, in der gerade die heute von allen Idealen verlassenen unter unseren Brüdern kommen und inständigst um; Einlaß ins: Lebenshe;iligtüm desj Gesetzes skrh bemühen werden. Gerade diese, dieTkeihe lange und gründliche -Belehrung werden abwarten können, sollen uns nicht außerstande finden, ihnen den Empfang; 'im Gesetzesheiligtüme zu bereiten. Dabei wird jedoch nicht nur „Popularität", sondern vor allem Tatsachentreue vonriöten sein. Und um die Gemütswerte des Gesetzeslebens mit seinen Tatsachen in Einklang zu halten, ist uns kein gewissenhafterer Weg denkbar als der, den der Altmeister der deutschen Orthodoxie gegangen ist; Erst Gesetzeskunde bis ins Einzelne, dann erst Gesetzessinn. Das sind große und gewaltige Aufgaben, und man kann sie kaüm benennen, ohne sich zugleich selber für unzuständig zu erklären. Doch scheint die. Zeit zu Uebungen in der Demut wenig geeignet. Und wir Anderen, die wir nicht aus Demut, sondern aus wirklicher Erkenntnis eigenen Nichtkörinens vhis mit der Rolle des Zuschauenden und Ermunternden begnügen müssen, können nichts Besseres tun als die Erlesenen eben zu ermuntern. Wir sind uns gut dessen bewußt,- daß auch diese zwei Wege nur zu unvollkommenen Erfolgen auf dem Gebiete der Wiedergewinnujig verlorener Brüder-führen können; aber .es gibt für uns, und das ist der Sinn alles Obigen, die Pflicht der Mission, und in Kreisen, denen gegenüber von einer „inneren" Mission nicht mehr die Rede sein kann. Die Situation ist neu. Mögen unsere Besten ihr gewachsen sein. Einführung in die jüdische Geschichte. Von Dr. Ph, Biberield. Eine Betrachtung der einzelnen Gebiete des Volkslebens wird diese These erhärten, 1. Die Rechtspflege; Es hat im Königreich Israel, kaum eine schlimmere Zeit gegeben als die von Achab und Isebel. Zu den größten Freveltaten des Achab gehört der Raub des Weinbergs von Naboth. Der Bericht hierüber (I. Kön. 21) zeigt aber zur Evidenz, daß das' ganze Gerichtsverfahren, welches auch von ihm beobachtet werden mußte, . den Vorschriften der Thora entsprach. (Vergl. Doroth Horischonim Ic'. S. 674ff.). Bedeutsam ist zunächst, daß Achab, der durch die Ablehnung des Naboth sehr betrübt war IV. 4), von sich aus nichts gegen ihn unternehmen wollte, da er die Gesetze respektieren mußte. Erst Isebel zeigt ihm den. Weg, um unter hix ß e r e r W a h r u n g der Gesetze doch zum Ziel zu gelangen. Sie läßt einen Fasttag ausrufen(hierüber vergleiche weiter unter Ziff. >'6) und zwei Zeugen dingen, welche den Naboth beschuldigen sollen, G'tt und den König gelästert zu haben. So geschieht es. Naboth wird auf "^Aussagen der zwei Zeugen ganz entsprechend den Vorschriften der Thora verurteilt und außerhalb der Stadt gesteinigt. Der Vorwurf, G'tt gelästert, zu haben, war nötig, um die Todesstrafe zu erreichen. Damit aber das Vermögen dem König zufiel, mußte er weiter beschuldigt werden, auch diesen gelästert zu haben. Demnach war also das Gerichtswesen so sehr in de/n Vorschriften der Thora verankert, daß selbst eine Isebel diese beachten mußte, um ihre dunklen Pläne mit Hilfe ihr ergebener Kreise in. dierTat umzusetzen.. Dasselbe Bild bietet das schon erwähnte Gerichtsverfahren gegen Jirmijak unter dem götzendienenden König Jojakim (Jirmija 26, 7£f,) Jirmija wird der falschen Prophetie bezichtigt. Entsprechend den Vorschriften der Thora fordern die Ankläger"' die Verhängung der Todesstrafe. (Vergl. Sanhedrin XI, 5). Gemäß den Bestimmungen der! mündlichen Tradition. (Sanhedrin I, 5) findet das Verfahren vor dem Sanhedrin, dem höchsten Gerichtshof, statt, welches* im Heiligtum seinen Sitz'hat. (V. 10.) Das von den Wünschen des -Königs unbeeinflußte Urteil dieses Gerichtshofes haben wir bereits kennen; ger lernt. vf! ' >■ , •. •■ .-.;.!. 2. Das Wirtschaftsleben. In derselben Weise wird auch das Wirtschaftsleben von den Normen der. Thora beherrscht. So heißt es bei Arnos (8, 4): „Höret dieses, ihr, die ihr den Armen niedertretet und die Armen des Landes vernichten wollt. Indem Ihr sprechet: Wann wird der Erntemonat (Nissan, in welchem die Armen durch ihren Anteil an der Ernte (MKD:nrDW Dp1?) versorgt sind) vorüber sein und wann das Ruhejahr, daß wir den Getreidespeicher öffnen," (Vergl. Raschi ,z. St. und Doroth Horischonim Ic S, 333 u. S. 327). Dieser Aufruf zeigt, daß selbst in Israel, wo Arnos wirkt, die Beobachtung des Schmittojahres und der Bestimmungen über .den Ernteariteil der , Armen selbstverständlich war, Der . Prophet tritt lediglich der schlechten Gesinnung der:Reichen entgegen, welche dem Geist der geltenden Gesetze stracks; zuwiderläuft!,; In welcher Weise die Armen den Vorschriften der Thora. gemäß berechtigt waren, an der Ernte teilzunehmen, zeigt uns das zweite Kapitel von, Ruth. Ruth sammelt dort hinter den Schnittern ( top1?). Boas gibt Anweisung (V, 16)r daß die Schnitter auch kleine Garben liegen lassen sollen, damit sie diese als nrDtt? behalten könne. Alles dieses entspricht den als. selbstverständlich vorausgesetzten; Gepflogenheiten. Der in der Thora (3. B. M. .25, 23) niedergelegte Grundsatz der Unyeräußerlichkeitr.des Erbbesitzes veranlaßt den Naboth dazu, das Verlangen des-:Königs Achab, ihhi seinen Weinberg; zu verkaufen,. mit den Worten abzulehnen: „Fern sei es von mir v o r G ' t t, -daß; ich Dir das Erbe meiner Väter gebe." (1. Könige 21, 3,) ' f! Das in der Thora (3. B. M, 25, 25) statuierte Recht des Verwandten, das von einem Sippeangehörigen verkaufte Land auszulösen, finden wir bei Ruth (III,.;,12-u. IV, ,:1 ff.), sowie-bei Jirmija (32, .6) in Geltung. Gemäß den Bestimmungen der Thora ist^vor Boas zunächst der nähere Verwandte, des , Elimelech, Ploni Almoni, -zur Lösung berechtigt (Ruth .IV, 4.) Er ist hierzu bereit. Als er jedoch hört, .daß er .die Moabiterin 'jRuth heimführen soll, tritt er von seinem Vorhaben zurück,u,,da er sonst seine Nachkommen verderbe,'.' Irriger Weise hat er das; Verbot, einer Ehe mit einem Moabiter (5. B. M. .;23, 4) auch auf die M^ibit e r i n bezogen. (Vergl. Raschi-z. St,) ..Semper-

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