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Der Israelit · 1936-11-12 · Heft 45 (12.11.1936) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
77 (1936)
Issue
Heft 45 (12.11.1936)
Date
1936-11-12
Page
– (sequence 3)
Language
German
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12. November 1936 Der Israelit Nr. 45 Seite 3 DAS ARABISCH-JÜDISCHE PROBLEM. (Fortsetzung von Seite 1.)* 2. Auf der anderen Seite ist es unzulässig, aus dem Verhalten der englischen Politik im Irak und in Aegypten etwa den Schluß zu ziehen, daß das britische Imperium auf die Sonderstellung Palästinas, sei es .in Form des Mandatlandes oder in anderen gleichwertigen politischen Formen, ebenso leicht verzichten werde, wie es. in und mit jenen Ländern der Fall war. Grade die letzten Entwicklungen in Aegypten zwingen England, Palästina (und eventuell Transjordanien) als Landbrüoke nach' Indien und Schauplatz eines etwaigen Konkurrenzkanals gegen den Suezkanal fest in der Hand zu behalten. 3. Daß das Endziel aller jüdischen Politik eine ehrliche und restlose Aussöhnung mit dem arabischen Brudervolke sein muß, ist eine wohl sämtlichen Parteien (mit Ausnahme einiger gänzlich dem Militarismus verfallener Revisionisten) gemeinsame Erkenntnis. Auf die Dauer ist «ine auf englische Tanks und Bomben-Flugzeuge gegründete jüdische Siedlung in Erez Israel ebenso unmöglich wie ein erfolgreicher militärischer Selbstverteidigungskampf der Juden (auch wenn sie in Palästina selbst die Mehrheit hätten) gegen die in solchem Falle ganz gewiß einmütig zusammenstehende arabische Welt, die wie ein gewaltiger Ozean die palästinensische Insel umbrandet. 4. Die eigentliche Schwierigkeit in den Beziehungen zwischen den Juden Erez Israels und dem Arabertum ist — entgegen dem trügerischen Anschein — keineswegs wirtschaftlicher Natur (was kaum eines Beweises bedarf), sondern politischer und psychologischer Art. Es ist auf der einen Seite der durch den Koran absolut festgelegte religiöse Stolz des mohammedanischen Arabertums, der es niemals freiwillig dulden wird, in Palästina die politische Führung dem ungläubigen jüdischen Brudervolke zu überlassen, auf der andern Seite das wachsende arabische Kulturb e w u ß t s ein, dem alle wirtschaftlichen Vorteile starker jüdischer Immigration und ökonomischen Fortschrittes für nichts gelten, solange der R u h m dieses Aufschwungs nicht der arabischen Nation und Flagge vor aller Welt zugute kommt, sondern als selbständige j ü - dische Leistung gewertet wird. So reichen sich im arabischen Volke die religiöse ältere Generation und die auf Universitäten herangebildete Jugend die Hand zum Kampf gegen die Tendenz der Balfour-Erklärung, die keinerlei eindeutige Definition des Begriffes eines „Jewish National Home in Palästina" enthält und (was merkwürdigerweise die meisten politischen Schriftsteller nicht beachten) nur die bürger- 1 i c h e n u n d r er I i g i Ösen (civil and religious), nicht aber die politischen Rechte der gesamten Bevölkerung unter Schutz stellt 5. Da die Dinge nun einmal so stehen, wäre es unverantwortlich, Leben und Sicherheit der Juden Erez Isroels dem guten Willen eines arabischen Staatswesecs —auch wenn es der j ü d i s che n Mi nderheit, genau wie Irak, alle politischen Rechte und jedweden Sc hu t z der Person und des E i g.e n t ü m s i n v ö l 1 e r E h r 1 i c h - k e i t z u s ich e r t e — anzuvertrauen. Die Juden sind nach Palästina gegangen im Vertrauen auf den Schutz der Mandatarmacht, und welche Veränderungen auch in der Struktur des palästinensischen Staatswesens vorgenommen werden sollten und könnten —dieses dem j ü d i - sehen Volke verpfändete Ehrenwor t d e s britischen W e 11r e ic h e s m ü ß t e d e r G r u n d s t e in aller auf einen Au s g1e ic h mit dem Araibertum gerichteten konstruktiven Vor s c h l a g e bl ei.be n. Da der Aufbau, des 1, Jüdischen Natiönälheims" zugegebenermaßen die eigentliche Rechtsgrundlage für die Uebertragung des Palästina-Mandats an, England bildete und da andererseits auch das strategische Interesse Englands an Palästina gar nicht hoch genug eingeschätzt werden kann, so fallen in diesem Punkte die Lebensinteressen Britanniens und der auf Erez Israel angewiesenen Judenheit in glücklichster Weise zusammen. Fragt man nun, welche positiven Anregungen die öffentliche Diskussion über die politische Zukunft Palästinas bisher gebracht hat, so scheint es uns, daß nur zwei der dur^h die Presse bekannt gewordenen Lösungsversuche eine gewisse Aussicht auf Verwirklichung bieten und den oben skizzierten Grundbedingungen Rechnung tragen. Der eine dieser Vorschläge stammt von dem ehemaligen englischen Kolonialminister L. S. A m e r y und geht von dem Gedanken aus, daß ein arabisch-jüdisches Kondominium weder eine allzustarke Zumutung an den arabischen und den jüdischen Nationalismus darstellt, noch auch — solange wenigstens England über das Gleichgewicht der Kräfte wacht — praktische Schwierigkeiten in der Durchführung bieten wird. Ohne Rücksicht auf die Mehrheitsverhältnisse, soll die Administration Palästinas für alle Zeiten paritätisch in die Hand von Arabern und Juden gelegt werden, so daß endlich Selbstverwaltungskörper gebildet werden könnten, die allerdings in allen strittig werdenden Fragen auf die Entscheidung der Mandatarmacht angewiesen blieben. Wir glauben, daß dieser Plan ,auch wenn er im ersten Augenblick von den Heißspornen auf beiden Seiten (der arabischen Jugend und den revisionistisch - misrachistisohen Chauvinisten) verworfen wird, der gegebenen Lage völlig Rechnung trägt, und es wäre auch durchaus möglich, ihn verfassungsmäßig so zu verankern, daß er auch dem politischen Realisten genügende Gewähr auf Jahrzehnte hinaus böte. Ein anderer, den Arabern viel weiter *entgegenkommender Vorschlag aus der Feder Dr. Breuers in Jerusalem ist vor vierzehn Tagen an dieser Stelle veröffentlicht worden. Er stellt zwar lediglich eine persönliche Meinungsäußerung des Verfassers dar und ist keineswegs etwa als eine Anregung der politischen Führung der „Agudas Isroel" an die Royal Commission zu werten. Aber er enthält seiner Grundtendenz nach — das muß offen ausgesprochen werden — doch wesentliche'Elemente, die aus der religiösen Fundamentierung der agudistischen Politik fließen und die zweifellos auch innerhalb des maßgebenden agudistischen Gremiums bereits — ohne endgültige Entscheidungen — erörtert worden . sind, Das religiös fundierte, praktische Endziel der agudistischen Erez Isroel-Politik ist in dieser Zeitlichkeit nicht die Schaffung eines selbständigen jüdischen Staates mit menschlichen Machtmitteln, um es den Völkern der Erde gleichzutun, sondern die möglichst umfassende Verwirklichung der für alle Zeiten geltenden M i z - was J i s c h u w Erez Isroel. Sie überläßt der. Vorsehung die Kpnsequenzen, die aus dieser. Mizwa-Erfüllung im Lauf der geschichtlichen Entwicklung erwachsen mögen. . Eine große, Hunderttausende von Juden nährende jüdische Siedlung als nationale Heimstätte für die jüdische Exilgemeinschaft, kann sich die ägudistische Politik an Und für sich ebensowohl innerhalb eines arabischen Staatswesens vorstellen wie in jedem andern, sobald die innere Autonomie der einzig dem Thöragesetz Untertanen jüdischen Gemeinschaft und Lebe n u n d Existenz ihrer Bürge r nach menschlichem Ermessen gewährleistet sind. Die Realisierung der Balfour-Erklärung ist also durchaus auch im Rahmen eines arabischen St a a tswesens denkbar, wenn dieses englischem Mandat untersteht und nicht volle Unabhängigkeit beansprucht. , Warum sollten einsichtige arabische Politiker nicht diese Bindung an das niemals besonders drückende britische „Joch" gerne mit in den Kauf nehmen, wenn sie dabei gewännen: 1. die Vereinigung Transjordaniens mit Palästina unter Emir Abdullah als König; 2. die Mitarbeit jüdischer Intelligenz, jüdischer Tatkraft und Erfahrung und des jüdischen Kapitals an dem nationalen Ruhme eines arabischen Staates, in dessen Schatten und von dem getragen das jüdische Nationalheim sich — ungeachtet seiner inneren Autonomie — freundnachbarlich entwickeln würde. Den religiösen Bedenken der Alten und den nationalen der Jungen auf arabischer Seite wäre weitgehend Rechnung getragen und bei völlig unbegrenzter jüdischer Einwanderung — gesichert durch das Mandat — würden in den weiten Strecken unbesiedelten transjordanischen Bodens jüdischer Fleiß zum eigenen Nutzen, aber auch zum moralischen Ruhme und materiellen Vorteil des arabischen Staates ein freies Betätigungsfeld finden. Die Frage, die sich ohne weiteres erhebt, wie die Rückverwandlung des formell heute unabhängigen Transjordanien in ein Mandatland möglich sei, muß natürlich bei diesem Plane vor allem ins Auge gefaßt werden, denn diese Rückverwandlung ist ja eine absolute Vorbedingung für die Garantie der Sicherheit der jüdischen Siedlung in Gegenwart und nächster Zukunft. Zunächst ist zu bemerken, daß Transjordanien ohnedies rechtlich und tatsächlich eine Sonderstellung unter den arabischen Staaten auch heute einnimmt. Nach dem Wortlaut des noch heute rechtskräftigen Palästina-Mandats gehörte (Artikel 25) das Gebiet „zwischen dem Jordan und der Ost grenze von Palästina" ZU Palästina, und der Artikel gibt der Mandatarmacht lediglich das fakultative Recht, mit Zustimmung des Völkerbundrates die Anwendung des für Palästina westlich des Jordans geltenden Regimes mf Traiisjordanien hinauszuschieben oder zu suspendieren und andere geeignete Maßnahmen an deren Stelle zu setzen. England hat — weil es sich mit Bezug auf Transjordanien zur Errichtung eines arabischen Staates auf Grund des Sykes-Picot-Abkommens für verpflichtet hielt — von dieser Befugnis Gebrauch gemacht und 1928 einen (keineswegs unbegrenzt gültigen) Vertrag mit dem Emir Abdullah von Transjordanien geschlossen, der die Rolle der bisherigen Mandatarmacht auf die Funktionen der ,,Beratung und der Hilfe" beschränkt. Der Vertrag ist seiner Zeit von der Mandatkommission des Völkerbundes stark kritisiert und als im Widerspruch stehend mit Artikel 25 des Mandats bezeivhnet, vom Völkerbund r a t aber dennoch genehmigt worden. Aber diese Genehmigung stützte sich darauf, daß es sich nur um eine temporäre „Suspension" der Mandatbestimmungen handle. Wenn die „Königliche Kommission", wie es Herbert Samuel soeben angeregt hat, endlich einmal in klarer Weise die Tragweite der von England gegen Araber und Juden in den verschiedenen Erklärungen und Verträgen übernommenen Verpflichtungen feststellt, so wäre durchaus nicht ausgeschlossen, daß sich die Voraussetzung für eine rechtlich durch Artikel 25 des Mandats gesicherte völlige Neuordnung der politischen Beziehungen Transjordaniens ergäbe. P o I i t i s c h aber würde für den einsichtigen Beherrscher Transjordaniens und vielleicht sogar für den angeblich stark chauvinistischen Thronfolger der Reiz der Krone Palästinasdiesseits und jenseits des Jor-

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