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Der Israelit · 1936-11-05 · Heft 44 (5.11.1936) · page 8

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Journal
Der Israelit
Volume
77 (1936)
Issue
Heft 44 (5.11.1936)
Date
1936-11-05
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Seite 8 Nr. 44 Der Israelit Die Thora uns und den kommenden Geschlechtern zu.erhalten, ist die unabweisbare Pflicht eines jeden Juden! L Kannst Du nicht selbst durch „Lernen und Lehren" diese Pflicht erfüllen, so verhelfe wenigstens anderen dazu. 1 Stütze und fördere den K E R E N H ATÖ R A H! [j^^ Keren H atorah, Harn bürg, Heinrich Barth Straße 2 1, Postscheck (conto: Hamburg 24753 Korrespondenzen. Deutsches Reich. Ein Frankfurter Rat der Reichsvertretung. Frankfurt a. M., 3. Nov. Am 2. November 1936 ist in Frankfurt a. M. der neugeschaffene Rat bei der Reichsvertretung der Juden in Deutschland, der die Vertreter der Landesverbände jüdischer Gemeinden und der großen jüdischen Organisationen umfaßt, zum ersten Male zusammenzutreten. Darüber geht uns folgender Bericht zu: Während der Umfang der Aufgaben immer größer geworden ist, wird die Leistungsfähigkeit der Gemeinden und der jüdischen Gesamtheit in Deutschland durch die Verminderung der Zahl und der wirtschaftlichen Kräfte der Juden in Deutschland immer schwächer. Es herrschte Uebereinstimmung, daß nur fester, selbst* loser Zusammenschluß und echte Opferbereitschaft die Gewähr dafür geben können, daß unsere Gemeinschaft in geschichtlicher Zeit den großen und schweren Pflichten gerecht werden kann, die sie erfüllen muß. In der Beratung des Rates kam allseitig zum Ausdruck, daß Vorbereitung und Durchführung der Auswanderung in alle Länderl, Berufsumschichtung, Schul- und Bildungswesen, Wirtschaftshilfe, Wohlfahrtspflegedas Kernstück der Arbeit der Reichsvertretung der Juden in Deutschland sind und in der nächsten Zeit bleiben werden. Die Aufbringung der Mittel für die Erfüllung dicser Aufgaben obliegt zum erheblichen Teil dem Zentralausschuß für Hilfe und Aufbau bei der Reichs Vertretung der Juden in Deutschland. Er hilft den Angehörigen unserer Gemeinschaft, denen eine Lebensmöglichkeit erhalten werden soll, sowie denen, die ihre Zukunft in andern Ländern aufbauen wollen. Der Zentralausschuß muß daher noch mehr als bisher ein Gemeinschaftswerk aller Juden in Deutschland werden. Bei der Beratung des Rates herrschte ferner Uebereinstimmung, daß auch weiterhin überaus dringlich die Aufgabe ist, mit allen Kräften an der Neugestaltung jüdischen Schicksals in Palästina zu wirken, das in den letzten Jahren Zehntausenden jüdischer Menschen aus Deutschland zur neuen Heimat geworden ist. Die Juden in Palästina schicken sich an, die Wunden, die schwere Kampfesmonate geschlagen haben, in ungebrochener Aufbaukraft zu heilen. Der Bereitschaft der Juden in der ganzen Welt muß auch in Deutschland die über das gwohnte Maß hinausgehende Mitarbeit aller Juden am Aufbau Palästinas entsprechen. In der Beratung des Rates kam zum Ausdruck, daß die Landesverbände jüdischer Gemeinden, die jüdischen Gemeinden und jüdischen Organisationen bisher bemüht waren und auch für die Folge bemüht sein werden, alles zu tun, um den an sie gestellten Anforderungen nach Kräften nachzukommen. Unabweisliche Voraussetzung der Bewältigung der dringenden Aufgabe ist es aber, daß jeder einzelne Jude in Deutschland das Gebot der Gemeinschaft aus ganzer Kraft verwirklicht. Preußischer Landesverband jüdischer Gemeinden. Berlin-Charlottenburg, 28. Okt. Der Preußische Landesverband jüdischer Gemeinden bittet uns mitzuteilen, daß ein Kursus zur Erlangung der Befähigung, jüdischen Religionsunterricht zu erteilen, für Studienräte(-innen), Studienassessoren(-innen), Studienreferendare(-innen) sowie sonstige Lehrkräfte, die mindestens eine Staatsprüfung abgelegt haben, eingerichtet wird. Der Kursus ist auf 2 Jahre berechnet. Nach erfolgreichem Besuch können sich die Teilnehmer einer Abschlußprüfung unterziehen, nach deren Bestehen ihnen die Befähigung zur Erteilung von Religionsunterricht an Volks- und Religionsschulen zuerkannt wird. Der Unterricht soll an zwei Nachmittagen der Woche mit je zwei Doppelstunden stattfinden, Unterrichtsfächer sind: Religionslehre, He* bräisch, biblische, und jüdische Geschichte, Palästina* künde. — Herren und Damen, die an dem Kursus teilzunehmen wünschen, werden gebeten, ihre Anmeldung nebst Angaben über ihre etwaigen religionswissenschaftlichen Vorkenntnisse sowie Nachweis ihrer pädagogischen Vorbildung bis zum 15. November beim Preußischen Landesverband jüdischer Gemeinden, Berlin-Charlottenburg 2, Kantstr. 158, einzureichen. Zur Straibarkeit nach dem Blutschutzgesetz. Berlin, 23. Okt. Im Rahmen eines Aufsatzes über die Strafbarkeit von Ausländern nach § 5 Absatz 2 des Blutschutzgesetzes (Rassenschande) führt in der „Juristischen Wochenschrift" Landgerichtsrat Dr. von A m m o n aus, daß die Bestrafung von Personen, die das Vsrbot des außerehelichen Geschlechtsverkehrs zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes im Ausland übertreten haben, auf Grund entsprechender Anwendung der Strafgesetze gemäß der neuen Fassung des § 2 des Strafgesetzbuches möglich sein dürfte. Es könne wohl kein Zweifel darüber bestehen, daß das gesunde Volksempfinden, auf das § 2 StGB abstellt, dann Bestrafung verlangt, wenn deutsche Staatsangehörige verschiedener Rasse sich zur Umgebung des Verbots des § 2 Bkitschutzgesetzes vorübergehend in das Ausland begeben und dort geschlechtlich miteinander verekhren. Der Verfasser zitiert in diesem Zusammenhang eine Rundverfügung des Reichsjustizministers vom 2. April 1936 und verschiedener Rechtsautoren, die ebenfalls die von ihm angeschnittene Frage bejahen. Gesetz über Verpachtung und Verwaltung öffentlicher Apotheken durchgeführt. Berlin, 28. Okt. Im „Schwarzen Korps" teilt der Reichsapothekerführer Schmierer mit, daß mit dem vorgeschriebenen Stichtag, dem 1. Oktober 1936, das Gesetz über die Verpachtung und Verwaltung öffentlicher Apotheken und die Erste Durchführungsverordnung hierzu, wonach Juden incht mehr Leiter von deutschen Apotheken sein können, völlig durchgeführt worden sei. Alle Apotheken sind jetzt unter arischer Leitung. Wahlkampf in jüdischen Gemeinden vermieden. Berlin, 29. Okt. Die in letzter Zeit wiederholt unternommenen Versuche, nach Ablauf der Legislaturperiode der Gemeindekörperschaften eine Wahl zu vermeiden und stattdessen sich auf eine Einheitsliste aller Parteien zu einigen, haben, wie fortlaufend berichtet werden konnte, in den verschiedenen Gemeinden Erfolge gehabt. Neuestens ist wieder durch Aufsteilung einer Einheitsliste eine Wahl in Halle vermieden worden. Dort ist die Zahl der Vorsteher von 6 auf 5, die der Repräsentanten von 15 auf 10 herabgesetzt worden. Auf der Einheitsliste wurden 6 Liberale und 4 Zionisten gewählt. In anderen Gemeinden sind die Vorstände mit der Ausarbeitung einer Einheitsliste beauftragt worden. Juden und Gewerbefreiheit. Berlin, 29. Okt. Im Reichsverwaltungsblatt werden von Dr. Werner Spoler Ausführungen zur Frage „Nichtarier und Gewerbefreiheit" gemacht. Es heißt in dem Aufsatz, daß für Nichtarier keine anderen Einschränkungen de® Grundsatzes der Gewerbefreiheit gelten, als oie der Gesetzgeber allgemein eingeführt hat, die also auch für arische Gewerbetreibende verbindlich sind. Insbesondere könne aus der rassischen Eigenschaft als Nichtarier nicht grundsätzlich - auf einen Mangel der Zuverlässigkeit zur Ausübung eines Gewerbes geschlossen werden, die von der Gewerbeordnung und anderen Gesetzes als Erfordernis für bestimmte Erteilungen von Konzessionen und deren Aufrechterhaltung aufgestellt wird. Soweit allerdings ausdrücklich in einzelnen Gesetzen Beschränkungen der Betätigüngsfreiheit der Juden vorgenommen sind, seien sie anzuwenden. Die Landung der jüdischen Einwanderer in Kapstadt. Berlin, 29. -Okt. Zur glücklichen Landung des Dampfers „Stuttgart" in Kapstadt teilt der Hilf sverein der Juden in Deutschland noch mit, daß der größere Teil der Einwanderer sofort nach den drei Wirtschaftszentren Johannesburg^ Durban und Port Elisabeth weitergeleitet wurde, während ein kleiner Teil in Kapstadt bleibt. Damit ist ein Werk zum Abschluß gelangt, an dem außer dem Hilfsverein auch die Reichsvertretung der Juden in Deutschland hervorragenden Anteil hatte, da sie die Ueberwindung der Schwierigkeiten der Finanzierung eines so großen Unternehmens ermöglichte. Daneben bedeutet es eine besondere organisatorische Leistung für den Hilfsverein der Juden 'n Deutschland und seine 14 Auswandererberatungsstellen, daß es möglich war, innerhalb von sieben Tagen den Dampfer mit weit mehr als. 500 Passagieren fahrt: bereit zu machen. (Siehe Wochenrundschau.) Von der Jüdischen Winterhilfe in Berlin. Berlin, 28. Okt. Für die am Sonntag, den 25. Oktober, stattgefundene Haussammlung wurden von der Jüdischen Winterhilfe der Jüdischen Gemeinde zu Berlin rund 900 000 Stück Wertzeichen und Sammelmaterial an Gruppenleiter und Blockwarte ausgegeben. Hierfür waren 15 Autos erforderlich, die unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurden. Die Jüdische Winterhilfe Berlin führt in dieser Woche ihre Sammlungen unter dem Motto: „Wir können nur helfen, wenn Du uns hilfst!" durch. Es fehlt der Berliner Jüdischen Winterhilfe noch an Helferinnen für die Pfundspende. Sie benötigt auch dringend weitere Sammler und Sammlerinnen, die im Westen Berlins wohnen. Deutschblütige Lehrlinge in jüdischen Betrieben. Berlin, 30. Okt. In der „Juristischen Wochenschrift" S. 3067 wird ein Beschluß des Kammergerichts, das die vormundschaftliche Genehmigung zu einem Lehrvertrag zwischen einem weiblichen Mündel arischer Abstammung und einem jüdischen Lehrherrn versagt hatte, billigt. Die Frage, ob dem Lehrvertrag die Genehmigung?u erteilen its, hänge davon ab, ob der Abschluß des Vertrages im Interesse des Mündels liegt, wobei auch die Interessen der Allgemeinheit zu berücksichtigen seien. Das Kammergericht billigt in dieser Hinsicht die Ausführungen des Landgerichts, das gesagt hatte, im nationalsozialistischen Staat solle der schädigende jüdische Einfluß auf arische Staatsangehörige möglichst ausgeschaltet werden. Dies gelte besonders für Minderjährige. Gleichzeitig mit der Berufsausbildung solle der Lehrling Gelegenheit finden, im Geiste der nationalsozialistischen Idee aufzuwachsen und sich in ihr weiterzubilden. An dieser Aufgabe habe auch der Lehrherr zu seinem Teile mitzuarbeiten. Ein jüdischer Lehrherr sei hierzu ungeeignet, selbst wenn die Ans-

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