Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 77 (1936)
- Issue
- Heft 42 (22.10.1936)
- Date
- 1936-10-22
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Seite 8 Nr. 42 Der Israelit 22. Oktober 1936 vorliege, z. B. wenn die Zuziehung eines jüdischen Arztes hei drohender Lebensgefahr unvermeidlich gewesen sei. Ferner werden Zeugnisse jüdische? Aerzte in Zukunft zum Nachweis einer dauernden oder vorübergehendem Dienstunfähigkedt nicht als ausreichend angesehen. Diese Bestimmungen gelten entsprechend für ehemalige Behördenangehörige und deren Hinterbliebene mit Ausnahme der jüdischen Beamten im Ruhestand und jüdischer Hinterbliebener. Wer Jude ist, ergibt sich aus der Begriffsbestimmung in der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14, November 1935. Die Woche. Ein Jude kann nicht durch einen Deutschen zum Erben eingesetzt werden. Berlin, 16. Okt. Die „Deutsche Justiz" veröffentlicht ein Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom 29. September, in dem die Erbeinsetzung eines Juden durch einen Deutschen unter Umgebung der gesetzlichen Erben als dem gesunden Volksempfinden widersprechend für nichtig erklärt wird. In dem zur Entscheidung stehenden Fall hatte die arische Erblasserin durch eine formell gültige letztwillige Verfügung einen jüdischen Kaufmann unter völligem Ausschluß ihrer gesetzlichen Erben als Universalerben eingesetzt. Es würde, so sagt das Gericht, auf keinen Fall dem gesuiuden Volk®envpfinden, dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden sowie dem herrschenden Volksbewußtsein entsprechen, wenn — entgegen den Zielen des Nationalsozialismus, der eine reinliche Scheidung der Rassen und die Distanzierung vom Judentum in gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Beziehung fordert — arisches Volksvermögen eines NichtariefÄ in jüdische Hände übergeleitet würde. Die nach dem Erlaß und in Kenntnis der Nürnberger Gesetze und der Rassenfrage errichtete letztwillige Verfügung der Erblasserin stelle sich als den guten Sitten widersprechend und mithin nichtig dar. In der Anmerkung zu dieser Entscheidung weist Amtsgerichtsrat Friedrich vom Reichsjustizministerium darauf hin, daß die Frage, ob die Erbeinsetzung eines Juden durch einen Deutschen gültig ist oder nicht, nicht ausdrücklich, insbesondere nicht durch die Nürnberger Gesetze, geregelt sei. Man kann daher die Frage nur auf Grund der allgemeinen Vorschriften über die Nichtigkeit unsittlicher Geschäfte lösen. Einem Bedenken, daß den Juden in Deutschland die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit (garantiert sei, und daß diese beeinträchtigt wenden würde, wenn man die Erbeinstzung eines Juden durch einen Deutschen schlechthin für unwirksam hielte, könne schon deshalb nicht Raum gegeben werden, weil es sich bei der Erbeinsetzung in erster Linie gar nicht um eine wirtschaftliche Frage, vielmehr um eine familienrechtliohe Angelegenheit handele, möge auch die praktische Auswirkung des Erbrechts in hohem Maße wirtschaftlicher Natur sein. Amtsgerichtsrat Friedrich gibt sodann einen kurzen Rückblick über die geschichtliche Entwicklung des Erbrechts, das;m BGB den freien Willen des Erblassers nur noch in geringem Umfang einengt. Die nationalsozialistische Gesetzgebung habe dies© Bahnen des BGB bereits mit dem Reichserbhofgesetz verlassen. Auch habe die liberale Denkungsweise einer neuen Weltanschauung Platz gemacht, die das deutsche Volk und seine Erhaltung in den Mittelpunkt der Betrachtung stellt und nicht mehr die Rechte des Einzelnen, Der Richter müsse sich dieses alles vergegenwärtigen; er dürfe sich über die derzeitige Gesetzeslage nicht hin5 wegsetzen, aber er habe die Pflicht, bei der Auslegung des Gesetzes Sich von den tragenden Gedanken der nationalsozialistischen Weltanschauung leiten zu lassen. Diese Gedanken führen dazu, das Erbrecht wieder als Ausfluß des Sippenreohts aufzufassen. Daraus folge, daß der Richter die vom Gesetz zugelassene Testierfreiheit als Ausnahme von der Regel werten muß, und daß er bei der Prüfung, oib im Einzelfalle die Einsetzung eines Erben gegen die guten Sitten verstößt, einen ganz besonders strengen Maßstab anzulegen hat. Dem Volksbewtußtsein sei es;edenfalls unerträglich, wenn einem Juden die bevor* zugte Stellung eines Testamemtserben an Stelle eines deutschen Menschen eingeräumt werden solle. Unerträglich nicht deshalb, weil dem Juden hier Vermögenswerte zufalln sollen, sondern deshalb, weil es Frankfurt a. M. Ein mehrfach vorbestrafter Angeklagter hatte, nach einem Bericht im „Frankfurter Volksblatt", seinem Hauswirt zugerufen, daß sein Großvater Jude sei. Auf Anzeige des Hauswirtes, der seinen arischen Nachweis bis zum Jahre 1700 erbringen konnte, wunde der Angeklagte zu fünf (Monaten Gefängnis verurteilt und sofort in Haft genommen. In der Verhandlung meinte der Staatsanwalt, es sei heute der schwerste Vorwurf, der jemand gemacht werden kann, der in der Partei steht, wenn man ihm sage, er sei Jude oder stamme von Juden ab. — Ende Dezembei* wind in Frankfurt a. M. der Kongreß der jüdischen Schachspieler in Deutschland, der mit der Austragung der jüdsichen Schachmeisterschaft für 1937 verbunden ist, abgehalten werden. Es sind im ganzen vier Turniere angekündigt. Die Wettkämpfe beginnen am 25. Dezember. Berlin. Nach Meldung des „Berliner Tageblatt" hat ein in Stuttgart weilender Referent des Reichsjustizministers Vertretern der Presse mitgeteilt, daß der Reichsjustizministers soeben die Einrichtung von SpezialStrafkammern für die Entschei* dun£ im, allen Rassesciutzstraf- Sachen angeordnet habe. — Der Reichsausschuß jüdischer Sportverbände hat nun alle sportlichen Differenzen zwischen dem Deutschen Makkabikreis und dem Sportbund des Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten bereinigt. Am 1. November wird der Spielverkehr zwischen den beiden Verbänden in vollem Umfange wieder aufgenommen werden. — Der Hilf« verein der Juden in Deutschland gibt bekannt, daß Anfang November neue Kurse für Anfänger und Fortgeschrittene in Englisch, Spanisch und Portugiesisch (Brasilianisch) beiginnen, ferner Sonderkurse in kaufmännischem Englisch und im englischer Kurzschrift. Meldungen nur Berlin W. 50, Marburgerstr. 5, 3 Tr. Mannheim. Die Jüdische Gemeinde in Speyer wird demnächst die 100 Jahr-Feier ihrer neuen Synagoge und der jüdischen Schule begehen. Die Gemeinde zählt heute 190 Seelen, gegenüber 350 im Jahre 1925 und 270 im Jahre 1933. Dresden. Zum Andenken an den im vorigen Jahre verstorbenen Generalkonsul Dr. Heinrich A r n h o 1 d hatte seine Gattin, Frau Lisa Arnhold, eine Stiftung gemacht, durch die das Dresdener jüdische Kinderhort ein eigenes Heim erhalten hat, das allen Erfordernissen der modernen Hygiene entspricht. Breslau. Der Vorstand der Synagogengemeinde Breslau schreibt unter den in Schlesien wohnenden jüdischen. Künstlern ein Wettbewerb zur Erlangung eine® G e denkblattes aus. Das Blatt soll in ein Gebetbuch eingeklebt wenden, das die Barmizwa-Knaben als Geschenk erhalten. Die Arbeiten sind bis zum 16. November der Gemeinde einzureichen. Zur Verteilung gelangen ein Preis von 100 Mark, zwei Preise von je 50 Mark und 10 Preise von je 20 Mark. Budapest. „Zsido Ujsag" meldet, daß der griechische Kronprinz und ■ der Prinz von Dänemark, letzterer ein Neffe König Eduards von England, während der verflossenen Feiertage in Beiz weilten und dem Beizer Rebbe einen Besuch abgestattet haben. Warschau. Aus formellen Gründen ist das vom jüdischen Schulverband in Bialystok unterhaltene Gymnasium in jiddischer Unterrichtssprache behördlich geschlossen worden, — An der Warschauer Universität sind neu* erlich judenfeindliche Ausschreitungen durch nationaldemokratische Studenten hervorge* rufen worden. Ein jüdischer Student wurde bei diesen Zusammenstößen erheblich verletzt, — Dieser Ta.ge geht abermals ein mehrere hundert Personen umfassender Transport von Auswanderern aus Polen nach Palästina ab. Der Transport setzt sich hauptsächlich aus Inhabern von besonderen Studentenzertifikaten und aus Angehörigen von Palästinaeinwohnern zusammen. — Der 29. Internationale Kongreß der Espera.nt i s t e n wird mit Rücksicht darauf, daß im Jahre 1937 fünfzig Jahre nach der Schaffung der Esperanto-Weltsprache und zwanzig Jahre nach dem Tode des Begründers der Esperanto-Bewegung, Dr, Ludwig Zamenhof, verflossen sein werden, in Warschau abgehalten. dem deutschen Rechtsdenken entspreche, das ewige Band der Familie zu erhalten und nicht dadurch zu zerreißen, daß einem Artfremden Befugnisse zufallen, die» als Treuhänder des Familiengutes nur dem Angehörigen .der Sippe zustehen. Für den Parallelfall der Schenkung unter Lebenden bejaht dagegen der Verfasser deren Zulässigkeit; es handele sich hier immer um eine wirtschaftliche Frage, bei der die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit des Juden in Deutschland zu berücksichtigen sei. Die Frage, ob der Erblasser vor oder nach dem Erlaß und in Kenntnis der Nürnberger Gesetzgebung das Testament errichtet hat, sei bedeutungslos. Am 25. Oktober Haussammlung der Jüdischen Winterhilfe. Berlin, 18. Okt. Am 25. Oktober wind die nächste Haussammlung der Berliner Jüdischen Winterhilfe stattfinden. Auf Grund zahlreicher Anfragen wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Haussammlungen als Ersatz für die der Jüdischen Winterhilfe nicht möglichen Straßensammlungen anzusehen sind. Infolgedessen sind Spenden auf Grund des Abzuges von Einkommen usw. keineswegs mit den Haussammlungen identisch. Es wird daher gebeten, den Sammlern der Jüdischen Winterhilfe einen entsprechenden Betrag zur Verfügung zu stellen, Eintopfspenden, die an den Eintopfsonntagen gesammelt werden, bleiben davon unberührt. Am 19. Oktober begannen idie Bezirks- und Zweigstellen der Jüdischen Winterhilfe der Jüdischen Gemeinde zu Berlin mit der Aufnahme .von Anträgen •der zu Betreuenden. Wochenendkurse der Berliner Gemeinde für auswärtige jüdische Aerzte. Berlin, 16. Okt. Die Gesundheitsverwaltung der Jüdischen Gemeinde veranstaltet auch in diesem Winter Wocheriendkurse für auswärtige jüdische Aerzte. Die Einschreibegebühr für alle Kurse zusammen beträgt Mk. 6. — und ist auf Postscheckkonto Berlin Nr. 4617 an die „Gesundheitsverwaltung der Jüdischen Gemeinde" einzuzahlen, Die Vorlesungen finden alle im Krankenhaus der Jüdischen Gemeinde, Berlin N, 65, Iranischestr. 2, Tel. D. 6 (Wedding) Nr. 4446, statt in Form theoretischer Vorträge mit klinischen Demonstrationen, Die Kurse finden statt: 1, am Sonntag, den 15. November 1936, 2. am Sonntag, den 13, Dezember, 3, am Sonntag, den 10, Januar 1937, 4. am Sonntag, den 7. Februar 1937, 5. am Sonntag, den 7. März 1937, Programme sind von der Gesundheitsverwaltung der Jüdischen Gemeinde Berlin N. 65, Iranischestr. 2, oder von der Reichsvertretung der Juden in Deutschland, Abt. Heilberufe, Berlin-Charlottenburg 2, Kantstr. 158, zu erhalten. Juden im Außenhandel, Berlin, 16. Okt. In der Eröffnungsfeier des dritten Arbeits jähr es der Außemhandelßschule Hamburg sprach der Leiter der Kommission für Wirtschaftspolitik der NSDAP. Bernhard Koehler. Er sagte, nach einem Bericht der Frankfurter Zeitung", der Kauimann müsse selbst in die Welt hinausgehen, denn hur so könnten die Interessen, eines Unternehmens am besten wahrgenom5 men werden. Jüdische Vertreter hätten nur ein Ins teresse daran, Geschäfte schnell' zum Abschluß zu bringen und dabei die Preise völlig außer acht zu lassen.; ferner würden jüdische Vertreter ohne weiteres von ausländischen Angeboten Gebratich machen, wenn diese Preise billiger seien und die deutschen Angebote nicht mehr beachten. Der deutsche Kaufmann dagegen werde immer bestrebt sein, seinem Lande am besten zu dienen. Ausschaltung von Juden im Bankw^em gefordert^ Berlin, 16, Okt. I Atlf der Tagung der GaubetrAebsgemeineohafts-| walter der Reichsibetriebsgemeinscibjaft Banken und Versicherungen sprach der Leiter der Reichsibetriebsgemeinschaft, Lencer. Er forderte laut „Angriff", daß jetzt unverzüglich die Judenfrage in den Betrieben in