Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1936-08-07 · Heft 32 (7.8.1936) · page 8

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
77 (1936)
Issue
Heft 32 (7.8.1936)
Date
1936-08-07
Page
– (sequence 8)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2446951-2450909-2450940--82309-2540255
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

3 entity mentions

Seite 8 Nr. 32 Der Israeli t 7. .August 1936 Zum Gemeinderabbiner ist ferner Rabbiner Dr. Ignaz M a y b a u m aus Frankfurt a. Oder berufen worden. Di© Gemeinde hat weiterhin Bezirksrabbiner Dr. Jospe aus' Schneidemühl zum Prediger berufen. Zum Prediger ist ferner vor einigen Wochen Dr, Max Nußbaum ernannt worden. Schließlich ist Dr. Berkowits zum Rabbinatsassessor ernannt worden. Dr. Berkowits ist aus dem Berliner Rabbinerseminar hervorgegangen und wird in erster Linie den nach Palästina gegangenen Gemeinderabbiner Dr. Emil Levy zu ersetzen haben. Der arische Charakter eines Betriebes und die Beschäftigung jüdischer Angestellter.. Berlin, 23, Juli. Das Landesarbeitsgericht Halle hat durch Urteil vom 4. April 1936 — 6 Sa 32/36 — ausgesprochen, daß der arische Charakter eines Betriebes ausschließlich auf arischem Besitz beruht und durch die Beschäftigung eines jüdischen Angestellten nicht beeinträchtigt wird. Dem jüdischen Kläger war von der beklagten Firma mit der Begründung gekündigt worden, daß das Ge= Schaft in ein rein arisches umgewandelt werden solle. Dieser endgültige Uebergang in arische Hände vollzog sich auch nach Kündigung des Klägers. Der Kläger hatte nunmehr auf Widerruf der Kündigung geklagt und vongetragen, daß er voraussichtlich keine andere Stelle linden werde, daß er der Sohn eines gefallenen Frontkämpfers und' auch genötigt sei, seine Mutter noch zu unterstützen. Das Arbeitsgericht in Merseburg hatte 'den Kläger mit seiner Kündigungswiderrufsklage abgewiesen. Auf seine Berufung hin hat das Laades arb eit s gerächt Halle den Widerruf der Kündigung ausgesprochen Und im Falle der Ablehnung dem Kläger eine Entschädigung von RM. 250.— .zugebilligt. In den Urteilsgründen ist u. a. ausigesp rochen, daß die Entlassung für den Kläger eine unbillige Härte darstellt. Die Stellungnahme des Staates und der Partei zu der Judenfrage ist durch weltanschauliche Gründe bestimmt. Die einschlägige Gesetzgebung beweist, daß der nationalsozialistische Staat eine materielle Benachteiligung der Nichtarier bewußt vermieden hat. Im wirtschaftlichen Leben unterliegt die Betätigung der Juden nur den Beschränkungen, die durch Gesetz und die An* Ordnungen der obersten Staatsbehörden und der Parteistellen ergangen sind. Es ist nirgends bestimmt, daß die Beschäftigung von jüdischen Angestellten in arischen Geschäften grundsätzlich unzulässig sei. Der jüdische Angestellte genießt daher auch an sich den Kündigungsschutz aus § 56 AOG. Daß die Kündigung des Klägers etwa dadurch ausgelöst worden sei, um für einen arischen stellungslosen Angestellten, insbesondere für einen Frontkämpfer oder alten Kämpfer der Bewegung, Platz zu machen, ist von dem Beklag1 ten nicht behauptet worden. Dem Widerrufsanspruch des Klägers stehen daher auch die Betriebsverhältnisse nicht entgegen . . ," Kein deutschblütiges weibliches Personal in jüdischen Gaststätten, Berlin, 26. Juli. Durch Verordnung vom 16. März 1936 hatte der Reichs- und Preußische Minister des Innern bestimmt, daß grundsätzlich bis zum 1. April 1938 Genehmigungen für neu zu errichtende Gast- und Schankwirtschaften nicht erteilt werden sollen. Eine Genehmigung kann u. a. ausnahmsweise bei der Neuerrichtung von Gast= und Schankwirtsohaften, deren Betrieb sich auf Juden beschränkt, (gegeben werden. Bekanntlich soll in solchen Fällen die Genehmigung nur unter der Auflage erteilt werden, daß die Beschränkung auf Juden durch deutlich lesbare Aufschriften kenntlich gemacht wird. In dieser Hinsicht wird nunmehr in einem neuen Runderlaß des Redchsführers der SS und Chefs der Deutschen Polizei im Reichsministerium des» Innern vom 11. Juli 1936 den die Genehmigung erteilenden Behörden empfohlen, in den Fällen, wo eine jüdische Gaststätte neu errichtet wird, als besondere Auflage vorzuschreiben, daß in dem Betriebe kein deutschblütiges weibliches Personal beschäftigt werden darf. Bei bereits erteilten Erlaubnissen sollen entsprechende Auflagen alsbald nachgeholt werden. Mit diesem Runderlaß wird über die Bestimmungen der Nürnberger Gesetze hinausgegangen, die das Verbot der Beschäftigung weiblichen deutschblütigen Personals unter 45 bezw. 35 Jahren nur für Privathaushaltungen vorsahen. In dem Runderlaß wird auch keine Altersgrenze angegeben, bis zu der die erwähnte Auflage den betreffenden jüdischen Gaststätteninhaberh gemacht werden soll. Die Woche* Frankfurt a. M. Nach einem Bericht des „Frankfurter Volksblattes" wird der EuIbacher Markt in Erbach, der bedeutendste Markt im Odenwald, wieder als judenfreier Markt abgehalten werden. Berlin. Wie die Schulverwaltung der Jüdischen Gemeinde zu Berlin bekannt gibt, haben Vorstand und Repräsentantenversammlung der Gemeinde 'grundsätzlich beschlossen, dn Berlin eine jüdische höhere Schule, voraussichtlich in der Art eines Reform-Realgymnasiums zu errichten, Die erforderlichen Schritte bei der Staats* aufsichtsbehörde wurden in die Wege geleitet. München. Der Jüdische Kulturbund in Bayern hat im Bibliothekssaal der Münchener Kultusgemeinde eine Schau von Gemälden, Radierungen, Schnitten und Plastiken jüdischer Künstler Bayerns eröffnet. Wien. An dem Internationalen Zahnärzte^ kongreß, der in Wien am 2. August in Anwesenheit des Bundespräsidenten Miklas feierlich eröffnet wurde, nehmen auch zahlreiche bedeutende jüdische Zahnärzte aus fast allen Ländern teil.. — Der Rosch Jeschiwa der berühmten Grodnoer Jeschiwa, Rabbi Feiwel Hin de®, ist im Wiener Rothschild-Krankenhaus, wo er Heilung von einer schweren Krankheit gesucht hatte, im Alter von 57 Jahren gestorben. Warschau, Die Hilfsaktion für die Opfer von Przytik und MiesksMazowieck ist abgeschlossen worden. Für die Geschädigten in Przytik wurden 55.000, für die von Minsk-Mazowieck 30.000 Zloty aufgebracht. Die Gelder wurden zu konstruktiven Maßnahmen verwendet. Prag. Eduard Kenez- Kurländer aus Kosice teilt mit, daß der Abiturient .des Gymnasiums in Kosice, Anton Daniel, der einer Zdgeunerfamilie entstammt, die Bibel in die Zigeunersprache übertragen hat. Es ist dies die erste Ueber* setzung der Heiligen Schrift ins Zigeunerische. Prag. Auf dem Welt-Schachturnier in Bad Podiebrad blieb der tschechoslovakische Meister Flohr, der Jude ist, mit 13 Punkten Sieger, nachdem er den Weltmeister Dr. Aljechin in der letzten entscheidenden Partie geschlagen hatte. Aljechin wurde mit f2Ä Punkten Zweiter. An— werpen. Im Alter von 78 Jahren ist in Antwerpen der. bekannte jüdische Philanthrop Marcus Pres sei gestorben. Kopenhagen! An dem Ende August in Kopenhas gen stattfindenden Weltkongreß für Sprachforschung und Linguistik wird der hervorragende jiddische Philologe Dr. Max Weinreich aus Wilna teilnehmen und einen Vortrag über „Die Bedeutung der Erforschung der jiddischen Sprache für die allgemeine Linguistik" halten. London. Der Council for German Jewry veröffentlicht die 15. Spendenliste seiner Sammlungen zugunsten der Juden aus Deutschland. Die Liste enthält 132 Beiträge von 50 Pfund aufwärts. Insgesamt haben nunmehr .die Sammlungen in England 679,295 Pfund erreicht. Ueber 320.000 Pfund sollen noch aufgebracht werden. Preußischer Landesverband an die Gemeinden ohne Vorbeter zu den hohen Feiertagen. Berlin, 5. August. Der Preußische Landesverband jüdischer Gemeinden teilt mit, es erscheine angesichts der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit dringend angezeigt, daß diejenigen Gemeinden, die an den hohen Feier.» tagen einen G'ttesdienst abhalten wollen und noch keinen Vorbeter engagiert haben, sich deswegen umgehend mit dem Preußischen Landesverband, Berlin- Gharlottenburg 2, Kantstr. 158, in Verbindung setzen. Juden nicht Testamentsvollstrecker von Ariern? Köln,.2. Augusts Der „Westdeutsche Beobachter" verneint im Anschluß an einen vor kurzem ergangenen Beschluß des Landgerichts Berlin, wonach Ehrenämter von Juden nicht bekleidet werden können, die Frage, ob ein Jude Testamentsvollstrecker sein könne. In den Fällen, in denen ein arischer Erblasser aus freien Stücken einen Juden zum Testamentsvollstrecker bestimmt hat, müsse angenommen werden, daß eine derartige Bestimmung als den allgemeinen deutsehen Anschauungen von Rasse, Blut und Sitte zuwiderlaufend nichtig ist. Aus alledem und aus der Tatsache, daß nach der zur deutschen Anschauung gewordenen nationalsozialistischen Weltanschauung Juden überhaupt nicht Verwalter deutschen Bodens und deutsehen Gutes sein können, müsse die Folgerung gezogen werden, daß zurzeit bestehende Testamentsvollstreckungen durch Juden und überhaupt Verwaltungen deutschen Vermögens durch Juden aufzuheben sind. Die so frei gewordenen Aemter seien , mit Ariern zu besetzen. Schweiz. Weltverbände unterbreiten dem Völkerbund eine Petition. Genf, 4. August. Acht Weltverbände, unter ihnen das American Jewish Committee und die Aliiance Israelite Universelle, haben dem Völkerbund eine vierzigtausend Wort eumfassende, mit Dokumenten belegte Petition unterbreitet, in der gefordert wird, daß die nächste Völkerbundsversammlung sich mit der Lage der Juden in Deutschland befasse. In der Petition wird darauf hingewiesen, daß die gesetzgeberischen Maßnahmen in Deutschland in 'ihren Auswirkungen auch internationale Rechtsverhältnis«« berühren und daß die Massenauswanderung die Gefahr einer Verschär* fung schwieriger Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt anderer Länder mit sich bringe. Belgien. Einführung von Arbeitserlaubnissen für Ausländer in Belgien. Antwerpen, 4. August. Ein demnächst in Kraft tretendes Gesetz bestimmt, daß alle in Belgien lebenden Ausländer eine besondere Arbeitserlaubnis haben müssen. Ausländer, die diese Arbeitserlaubnis nicht haben, müssen sofort Belgien verlassen. Die Erteilung von Arbeitserlaubnissen ist nur für Ausländer vorgesehen, deren Tätigkeit die Interessen des belgischen Arbeitsmarktes nicht beeinträchtigt. Die belgische Regierung hat beschlossen, die Kon= Zessionen der Mairktstaudinhaber für das Jahr 1937 nicht zu erneuern. Von jüdischer Seite sind entsprechende Schritte eingeleitet worden, um den für Ju» den ungünstigen Auswirkungen dieser Maßnahmen entgegenzuwirken. Polen. Um die Schaffung einer jüdischen politischen Repräsentanz in Polen. Warschau, 29. Juli. Wie der ITA. mitgeteilt wird, hat das Zionistische Zentralkomitee in Polen in seiner letzten Vollversammlung die von dem Präsidium gemäß den Beschlüssen des Parteirats unternommenen Schritte zur Schaffung einer jüdischen politischen Repräsentanz in Polen bestätigendzur Kenntnis genommen und das Präsidium beauftragt, seine Bemühungen in-dieser Richtung fortzusetzen. Die Aktion zur Ansiedlung in Polen brotlos werdender jüdischer Fleischer in Palästina. Warschau, 2. August, j Eine Abordnung des Zentralrats der jüdischen Gewerkschaften Polens und des Verbandes,, der Fl«kscher hat im Zentralen Palästinaamt in Warschau den Mitgliedern der Zionistischen Exekutive, Jizchak Grünbaum und Dr. Fische! Rottenstreich, sowie dem Leiter der Einwanderunigsabteilung der " Jewish

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.