Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 77 (1936)
- Issue
- Heft 30 (23.7.1936)
- Date
- 1936-07-23
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2446951-2450909-2450938--82271-2540215- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Seite 8 Nr. 30 *'***s*v*!tr^^ D e,r Israelit ~ vc^r f>(?:i^>~:.% :;^?"-S"5vx-; 23/Juli 1936 Und dennoch wird idieser Tag „Maued" ge nannt — und damit webt sich ein Strahl von Licht mit in den Tag hinein! Und auch als To destag Schmuel Deutschländers ist er für uns nicht nur ein Tag des tiefen Trauerns, sondern zugleich ein Tag, der uns mit einem Ahnen des Festlichen beglücken und erquicken kann, wenn wir dies Leben hineintragen in unser Leben; Wenn unser Denken an Schmuel Deutschländer zugleich ein Versprechen ist: G'tt, Israel und Thora SO ZU lieben, SO zu dienn, wie er es tat! Wenn seine Leistung uns zum Ansporn wird und so sein Gedächtnis uns zum Segen: HD*13b r/L^y HS Korrespondenzen. Deutsches Reich. Die Einwanderungsmöglichkeiten nach Australien. Berlin, 15. Juli. Zu den gemeldeten Einwanderungserleichterungen nach Australien teilt der Hilfsverein der Juden in Deutschland zur Vermeidung von Mißverständnissen mit, daß auch nach den jetzigen Bestimmungen die Einwanderung außerordentlich schwierig bleibt, da jeder einzelne Fall erst in Australien vom Innenminister entschieden wird, und außerdem die Einwan* derungsbeamten weitgehende Ermessensfreiheit in der Zulassung der Einwanderer haben. Auf jeden Fall dürfte die Erfüllung der erforderlichen Formalitäten mehrere Monate in Anspruch nehmen. Es wäre also falsch, zu weitgehende Hoffnungen an die gemeldeten Erleichterungen zu knüpfen. Die Auswanderung aus Bayern. B e r 1 i n, 15. Juli. Ein vor kurzem veröffentlichter Arbeitsbericht des Bayerischen Innenministeriums für das Haushaltjahr 1935 zeigt an Hand der Devisenbegutachtungen durch di« Auswtandererberatungsstelle von Bayern rechts des Rheins ein starke« Anwachsen der jüdischen Auswaaderungsbewegung. Von den in den Jahren 1931 und 1932 ausgestellten 126 Gutachter^ entfielen nur 22 auf Juden; 1933 waren es bereits 550 mit einem Kapital von rund 9,1 Millionen Reichsmark. Das Jahr 1934 zeigt etwa die gleiche Anzahl von Anträgen mit Beträgen von 9,7 Millionen RM. 1935 wurden rund 600 Anträge mit 11,9 Millionen RM. begutachtet. Der Anteil der Juden und Nichtarier an den erteilten Devisengutachten beträgt fast 90 Proz. Auswanderungsziele sind in erster Linie für die jüdischen Auswanderer Palästinas, sodann die Vereinigten Staaten, Frankreich, England, Italien, Südafrika und Südamerika. Bei Begutachtung der Anträge wurde besonderer Wert darauf gelegt, daß neue deutsche Sachwerte von den Auswandernden beschafft und mitgenommen wurden; hieraus ergab sich eine sehr erhebliche Arbeitsbeschaffung. Die meisten jüdischen Auswanderer kamen besonders i. J. 1933 aus Nürnberg und den fränkischen Gebieten. Inzwischen ist die jüdische Auswanderung aus München und Oberbayern in den Vordergrund getreten. Während der Geltungsdauer des nunmehr außer Kraft getretenen Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen vom 14, Juli 1933 sind in Bayern rund 300 Einbürgerungen von Ostjuden und asozialen Personen widerrufen worden. Vertretung von Urheberrechten und Rcichsverband der Jüdischen Kulturbünde« Berlin, 15. Juli. Der Reichsverband der Jüdischen Kulturbünde in Deutschland teilt mit: Es bestehen bei den jüdischen Komponisten und Autoren in Deutschland hinsichtlich Vertretung ihrer Neueste Wirtschaftsnachrichten aus Erez JisroeL (Nach Palnews.) Tel Awiw, Die Palestine Shipping Co. Ltd. versieht mit dem 10.000 To Dampfer „Tel Awiw" 14tägig den Verkehr auf der Linie Haifa-Triest. Der Palestine Maritime Lloyd verkehrt wöchentlich mit den beiden Dampfern „Har-Zion" und „Har Carmel" auf der Linie Haifa5Istanbul-Konstanza, wenn genügend Ladung vorhanden ist, wird optionsweise ein weiterer Near East Hafen angelegt. Die Atid Navigation Co. befährt mit ihren Schiffen „Atid", „Alisa", „Amal" und „Richard Borchardt" zwei Linien: 1. Alexandria=Port Said-Jaffa- Haifa - Beirut-Tripoli - Alexandrette * Mersina und 2. Port Said-Piräus-Izmir-Istanbul=Galatz. Die zweite Linie nimmt Umladungen für die erste Linie an. Die Hauptkonkurrenzlinie der'Palestine Shipping Co. Ltd. ist der Lloyd Triestino, des Palestine Maritime Lloyd icke Polish-Palestine Line mit den beiden auf der Linie HaifasKonstanza verkehrenden Dampfern Polonia und Kosciuszko (der Dampfer Kosciuszko soll au® dem Verkehr gezogen werden)^ der Atid Navigation Co. Ltd. die Khedivial Mail Line. Während die Palestine Shipping Co. Ltd. im wesentlichen den Passagierverkehr betreibt und um über einen geringen Frachtverkehr verfügt (sie hat mit der Atid Navigation einen Umladungsvertrag abgeschlossen), ist es dem Palestine Maritime Lloyd gelungen, auch einen Teil des. Frachtgeschäftes (Vieh, Geflügel, Holz und allgemeine Ladungen) an sich zu ziehen, die Atid Navigation Co, betreibt ausschließlich das Frachtgeschäft. Die Schwierigkeiten der palästinensischen Schiffahrt ergeben sich aus dein Umstand, daß die 'Kohkuirenzlinien mit Hilfe, staatlicher Subventionen arbeiten und infolgedessen den Konkurrenzkampf gegen die palästinensische Schiffahrt mit Hilfe von Verlustraten führen können, denen Linien, die auf sich selbst gestellt sind, auf die Dauer nicht gewachsen sind. Das ist in dieser Saison besonders auf der Linie TriestsHaifa der Fall, auf der der Touristenverkehr in Anbetracht der bekannten Umstände sowieso stark gelitten hat und vom Lloyd Triestino •die Passageraten um 50 Proz. reduziert wurden. Auch auf der Linie Konstahza-Haifa ist der Touristenverkehr in dieser Saison schwach, die subventionierte polnische Linie wird im Konkurrenzkampf dadurch begünstigt, daß in Polen auf die Palästinareisenden ein indirekter Zwang zur Benutzung der polnischen Linie ausgeübt wird. Tel Awiw. Unter den Artikeln, deren Import in den Jahren der Prosperität eine außerordentliche Steigerung erfahren hat, befinden sich Instrumente, elektrische und an* dere Apparate, Schreib- und andere Büromaschinen, die im Jahre 1935 im Umfang von fast LP % Million importiert wurden. Der tatsächliche Import ist aber noch ein wesentlich höherer, da gerade diese Gegenstäride in den letzten Jahren in sehr starkem Maße von den Einwanderern als Umzugs- und Berufsgut ins Land gebracht worden sind, Gegenüber 1933 hat der Import der aufgeführten Artikel eine Verdreifachung erfahren, allerdings wurden sie im Jahre 1933 von der Importstatistdk nicht vollständig erfaßt. Besonders hoch stellt sich der Import medizinischer und optischer Instrumente, obwohl gerade diese in star5 kern Maße von der großen Zahl der eingewanderten Aerzte mit ins Land gebracht wurden. Das gleiche trifft auch auf die verschiedenartigen elektrischen Apparate zu. Jerusalem. Das Direktorium der Barclays Bank (D. C. u. O.) hat beschlossen, für das am 31. März 1936 endigende Geschäftshalbjahr eine Zwischendividende von 8 Proz. per annum auf die kumulativen Preferenoe Shares und 5 Proz. per annum auf auf „A" und „B" Shares auszuschütten- Jerusalem. Infolge der weiteren Ausdehnung der Kartoffelanbaufläche und sehr günstigen Ernteergebnisse; die in den mei* sten Distrikten 1500 kg auf unbewässerten Böden ausmachen, ist mit einer sehr gün-, stigen Kartoffelernte zu rechnen. Die Ernte des letzten Jahres wurde auf 6500 To geschätzt, der Importbedarf stellte'' sich auf 15.774 To.'.. In diesem Jahre dürfte daher ein größerer Teil des Bedarfes durch die innere Produktion gedeckt werden. Urheberrechte bei musikalischen Aufführungen noch Unklarheiten. Jüdische Komponisten und Autoren, deren Kompositionen und Liedertexte noch nicht urheberrechtlich von irgendeiner Autoreadgesellschaft vertreten werden,, wollen sich zwecks Auskuniftserteilung bezüglich der Wahrung ihrer Interessen an den Reichsverband der Jüdischen Kulturbünde, Berlin SW 19, Stallschreiberistr. 44, wenden. Gerichtsentscheidungen zum Fämilfenrecht. ' Berlin, 17. Jüli. In einem in der „Juristischen Wochenschrift" .veröffentlichten Urteil vom 20. April hat das Reichsgericht ausgesprochen, daß das Blutschutzgesetz für die Anfechtung bestehender Mischehen wegen Irrtums über die Rassezugehörigkeit keine Veränderung gebracht hat. Das Reichsgericht unterstreicht seine bereits in seinem ersten Urteile zur Frage der Anfech* tung von Mischehen vom 12. Juli 1934 geäußerte Auffassung, daß eine Ehe wegen Irrtums aus § 1333 BGB. auch dann angefochten werden kann, wenn der arische Ehegatte, der die jüdische Abstammung des anderen bei der Eheschließung kannte, nachzuweisen vermag, daß ihm die Bedeutung des. Rasseunterschiedes damals noch nicht aufgegangen war, daß er insbesondere/ nichts davon gewußt hat, daß der jüdische Ehegatte 'die Eigentümlichkeiten sedner Rasse, selbst wenn sie bei ihm nicht 'merkbar in Erscheinung, getreten sein sollten, auf die gemeinschaftlichen Nachkommen übertragen könne. Aus dem Blütschutzgesetz ergebe sich, daß die bereits bestehenden Misch3 eben in ihrem Bestände nicht getroffen werden, mit* hin die Rechtsbeziehungen der Ehegatten einer Mischehe nach dem bisherigen Recht zu beurteilen sind. Wenn der Gesetzgeber es insbesondere nicht für angebracht erachtet hat, eine Erleichterung der-Lösung bestehender Mischehen herbeizuführen, so kann daraus nur' auf seinen Willen geschlossen. werden, daß es auch für die Eheanfechtuhg. bei-den bisherigen Vorschriften bewenden soll. Für eine andere Beurteilung sei: auch unter' Berufung auf das Volksempfinden kein Raum, weil : die nationalsozialistische Weltanschauung-im Blutschutzgesetz und der AusführungsVerordnung hierzu ihren . vollständigen und abschließenden Ausdruck gefunden hat. * In einem Beschluß des Kammergerichts, der in der „Juristischen Wochenschrift", S, 1998, abgedruckt ist, handelt es sich darum, ob eine, jüdische Mutter verlangen kann, daß sie das aus einer geschiedenen Mischehe stammende Kind bei einem Wiedersehen in ihre Wohnung mitnehmen könne. Das Kammergericht hat 'dies verneint. Da® Kind hat zwar zwei jüdische Großeltern, ist aber evangelisch getauft und gilt deshalb als Mischling, dem sogar später;mit Genehmigung die Heirat mit einer arischen Frau gestattet werJ'/n kann. Es wächst in einem arischen Haushalt heran und wird entsprechend erzogen. Kann an sich schon der sorgeberechtigte Elternteil, soweit er nicht schikanös oder das Kind schädigend handelt, untersagen, daß dritte Personen an dem Verkehr teilnehmen, so muß das hier um so mehr gelten, als das Kind jeweils während. einer Woche sich in einem rein jüdischen Haushalt aufhalten soll, selbst wenn die Mutter das von ihr gegebene Versprechen hält, das Kind mit weiteren jüdischen Bekannten und Verwandten nicht zusammenzubringen. Sie kann nur ein Zusammenkommen mit ihrem Kinde außerhalb der Wohnung beanspruchen. Ansiedlung der ehemaligen Siedler aus Groß- Gaglow in Südamerika, Berlin, 16. Juli. Für die Siedler der ehemaligen jüdischen Siedlung in Groß-Gaglow, die im JuK des vergangenen Jährt* aufgelöst worden ist, wurde, nach Mitteilung des „Schild" •; nach sorgfältiger. Prüfung verschiedene' Möglichkeiten, ein neues Siedlungsgebiet in Sü<<! amerika gefunden. Es. -handelt sich dabei um Lan^- das ganz -besonders' für gärtnerische Kultur geeigne1 ist. und von wo aus der Absatz in große Stad'*" möglich ist. Fast alle der auf Groß-Gaglow ansäss^ gewesenen Siedlerfamilien werden diese erste ip-' *»"a»"^T7f^i^^