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Der Israelit · 1936-05-07 · Heft 19 (7.5.1936) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
77 (1936)
Issue
Heft 19 (7.5.1936)
Date
1936-05-07
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
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7. Mai 1936 Der 1 s r a.e 1 i t Nr. 19 Seite 5 ausschalten und einfach jedem Menschen, welcher Konfession und Weltanschauung auch immer, das Recht zusichern, sofern er sein Geschäft am Sabbat schließen will, es am Sonntag innerhalb der erlaubten Stunden zu öffnen. Man will dadurch der Gefahr vorbeugen, daß die Bestimmungen als ein 'jüdisches „Privileg" angesehen werden und dadurch zu Reibungen und zu antisemitischen Stimmungsausbrüchen führen. Außerdem wollten die Befürworter der Aenderung die ganze Bestimmung auf London beschränken, weil außerhalb der Hauptstadt kein dringendes Bedürfnis für die Ausnahmebestimmungen vorhanden sei. Der Aenderungsantrag ist im Unterhaus abgelehnt worden. Es bleibt also zunächst bei der vom Gesetzentwurf vorgesehenen Form. In der Debatte hat sich namentlich der Abgeordnete Arnold Wilson als scharfer Gegner der ganzen, die jüdisch-religiösen Interessen berücksichtigenden Tendenz hervorgetan und man wurde zunächst den Eindruck nicht los, daß bei seinen Argumentationen ein gutes Stück von Vorurteilen gegen die jüdische Gemeinschaft mitspielte. Um so charakteristischer für den politischen Anstand in England ist es, daß gegen Schluß der ausgedehnten Debatte Wilson, nachdem ihm die Anträge des Board of Deputies mit ihrer Tendenz, jede mißbräuchliche Benutzung auszuschließen, bekannt geworden waren, eine Art Entschuldigungsrede hielt und offen erklärte, seine Aeußerungen wären anders ausgefallen, wenn ihm die von jüdischer Seite gestellten Anträge vorher bekannt gewesen sein würden. Hauptgegenstand der Kontroverse ist nunmehr die Frage, ob die für jüdische Geschäfte vorgesehene Sonntagsarbeitszeit, wie es das Gesetz will, auf die Vormittagsstunden bis 2 Uhr eingeschränkt bleibt, oder auf die Zeit bis 6 Uhr nachmittags ausgedehnt werden soll. Zunächst hat das Unterhaus am letzten Freitag einen Antrag auf Ausdehnung der Stunden bis 6 Uhr mit ziemlich großer Mehrheit abgelehnt. Die jüdischen Stellen, sowohl der Board of Deputies, als auch die zu diesem Zwecke gebildete „Vereinigung orthodox-jüdischer Händler", wollen sich aber bei diesem vorläufigen Beschluß nicht beruhigen und haben ein Memorandum eingereicht, in dem der Nachweis geführt wird, daß eine Erlaubnis, die sich auf die Stunden bis 2 Uhr beschränkt, wertlos sei. Das Memorandum enthält eine interessante vergleichende Uebersicht über die Arbeitsstunden, die dem* orthodoxen Juden im Vergleich mit seinen nichtjüdischen oder unreligiösen Konkurrenten zur Verfügung steht. Bei diesem Vergleich ist zu berücksichtigen, daß in England .auch während der Woche während eines Nachmittags gesetzlich geschlossen bleiben muß. Selbst wenn man voraussetzt, daß dieser eine Nachmittag für den orthodoxen jüdischen Händler der Freitag Nachmittag ist, so daß der Verlust dieses Nachmittags in den Wintermonaten nicht doppelt ins Gewicht fällt, ergibt sich, daß an den drei Tagen Freitag, Samstag und Sonntag, wenn das Gesetz seine jetzige Fassung behält, dem orthodoxen Juden 9 Gesohäftsstunden, jedem anderen Konkurrenten 23 Gesohäftsstunden zur Verfügung stehen. Zieht man nur die Nachmittage in Betracht, an dsnen ja naturgemäß der stärkere Geschäftsverkehr stattfindet, so hat der orthodox-jüdische Händler am Freitag, Samstag und Sonntag Nachmittag überhaupt keine Geschäftsstunden, während sein Konkurrent 13 Stunden zur Verfügung hat. Die Vereinigung, die dieses Memorandum überreicht, hat etwa 2000 Mitglieder und erstreckt sich über 80 verschiedene Branchen. Die Zahl der orthodox-jüdischen Händler, die von dem Gesetze betroffenvwerden, wird auf 5000 geschätzt mit einem Bestände von Angestellten und Arbeitern von etwa 10;000. Auch die Händlervereinigung betont, daß sie die Gewissensklausel s o streng wie möglich gefaßt sehen will, derart, daß der Schluß des Geschäftes am Freitag bei Sonnenuntergang und ebenso der Schluß an allen 13 jüdischen Feiertagen und den Vorabenden als obligatorische Voraussetzung für die Sonntagsruhe zu gelten hat. Innerhalb der Unterhausdebatte spielten auch die speziellen Bedürfnisse des [jüdischen Fleischhandels und der B ä ckereien eine Rolle. Die Lösung dieser Fragen ist noch keine endgültige. In der zweiten Lesung ist für die Bäckereien o h n e jede Ausnahme der -Sonntagsverkauf verboten worden und bei den Fleischgeschäften ist es noch nicht gelungen, die Interessen des Koscherfleischhandels genür gend zu wahren. Es bleibt aber zu hoffen, daß auch in dieser Hinsicht im weiteren Verlauf der Verhandlungen Lösungen gefunden werden, die der Tradition der englischen Toleranz im vollen Maße entsprechen. J. R. Von B. Cohen. „Wehe dem, der keine Heimat hat!" Der Dichterphilosoph Nietzsche leitete mit diesen Worten eines seiner ergreifenden Gedichte ein. Diesen Weheruf vernehmen in unseren Tagen nur zu viele unserer Brüder allenthalben, — als Wehklage des Mitleids aus befreundeten, als Fluch aus feindlichem Munde. Allein wir brauchen uns nicht gegen den Vorwurf verteidigen, jemals freiwillig die Heimatlosigkeit erwählt zu haben. Im G'ttesgesetze und in den Prophetenbüchern ist die hohe und heilige Bedeutung zu ersehen, die für uns dem Wort und dem Begriffe der Heimat innewohnt. Was uns heilig ist, das heiligt für uns vor allem den Boden, worauf es steht. Der Altar- Stein darf nicht mit dem menschenmordenden Eisen behauen sein; des Altares Steine sollen nicht die Blöße des opfernden Priesters erblicken können. Der Boden selbst im Heiligtum muß geehrt werden. Der Knecht, der in die Freiheit entlassen wird, soll zu seiner Familie, — der Arme, der im Jobel sein Feld zurückerhält, zu seinem ererbten Boden zurückkehren. Der Boden des heiligen Landes ist G'tt heilig, und der Boden „sühnt sein Volk". Wer nur vier Ellen auf heiligem Boden wandelt, erwirbt die Jenseitswelt, und unsere Häupter, die außerhalb des heiligen Bodens sich zur ewigen Ruhe legen, I werden auf einer Handvoll heiliger Erde gebettet. Denn die Heimat ist ein Mittel zur Erfüllung unserer iMenschenbestimmung. Heimat ist das, was unserem Geiste Geruhsamkeit und Festigkeit, unserem Tun Sicherheit und Wohlüberlegtheit gibt. Rücksicht und Vorsicht gegenüber unseren Nebenmenschen' wird uns, da sie auf Gegenseitigkeit und Selbstverständlichkeit beruht, in der Heimat am Leichtesten. Wer nun im Vollzuge seines täglichen Tuns diese Rücksicht außerachtläßt und im seiner Fahrlässigkeit das Leben seines Mitmenschen vernichtet, — dem wird die Heimat genommen, und er muß in eine der Zufluchtsstädte des Landes in größter Eile seinen Wohnsitz verlegen. Er hat sich nicht würdig des Glükkes einer Heimat bewährt und muß sie darum verlassen. Von jedem Unglück, das einen Menschen treffen kann, ist im 91. Psalm gesagt: „.Mit ihm bin ich in Not"; G'tt verspürt, — so legen es unsere Weisen aus, die Not eines Menschen als seine eigene. Insbesondere gilt das vom Verluste der Heimat. Als das Volk Israel das heilige Land verlassen mußte, rief der Prophet im Namen G'ttes aus: „Euretwegen wurde auch ich nach Babel geschickt." Im Hahenliede, in welchem G'tt als der Traute Israels dargestellt ist, sagt G'tt von sich: „Mein Haupt ist vom Tau erfüllt, meine Locken von den Tropfen der Nacht," — gleich dem Haupte des Wanderers, der keine Stätte findet. Die dereinstige Heimkehr Israels aber wird in der Thora zugleich eine Heimkehr G'ttes genannt: G'tt wird „ mi t D e inen Verbannten heimkehren" und sich deiner erbarmen. Obgleich unsere Weisen die 'wahre Bedeutung von "]maw riS nttn kannten, hörten sie dieses Lied des Heimwehs G'ttes aus den Worten genes Sohlußsegens des Mose heraus. Doch gehört dieses iMitleid G'ttes mit der Heimatlosigkeit von Menschen nicht zu den Vorzügen, deren sich nur Israel erfreut. So wie Raschi die Massora zu Jer. 49, 6 liest, ist das Gleiche auch von den Völkern Ammon und Moab gesagt, —- Völkern, denen an der genannten Stelle das schwerste Leid geweissagt ist und die wegen ihrer Ungastlichkeit und Schmähsucht (Deut. 23, 4—8) für ewig aus Israel ausgeschlossen sind, auch mit ihrer Entwurzelung weiß G'tt sich entwurzelt, — mit ihrer Neubeheimatung sich aufs Neue heimgekehrt! Das Mitgefühl G'ttes mit dem Heimweh des Menschen zeigt sich deutlich gerade bei den Verheißungen über Moab £Jes. 16, 12): „Mein Herz über Moab! Da Mo&;b zu seiner Anhöhe steigt, in sein Heiligtum kommt, um zu beten, — und kann es nicht!" Also Mitleid mit Menschen, die in ihrem angestammt heimatlichen Bethause nicht beten können . . . zu ihren Götzen! Das Herz G'ttes empfindet das Weh dessen, der sein Heiligtum veröden sieht, und sei es das Heiligtum der Götzen. Von aller Heimatssehnsucht ist die nach dem heimatlichen Bethause die g'ttgefälligste. Der n'?Dni? STD? Dlpa „feste Ort des Gebetes" hat tiefe seelische Bedeutung. Wieviele heutige Juden verbinden mit dem Weh um die zu verlassende Heimat das Weh um den verödenden heiligen Ort des Gebetes ihrer Väter 1 Uns hat doch G'tt nicht für Ungastlichkeit und Schmähsucht verstoßen. Wir beten doch an der Stätte seines Gesetzes. Ob auch mit unserem des Allgütigen Heimweh in Eines klingt und uns daraus eine neue Beheimatung erblüht? Wir sind nur, wenn .es G'ttes Wille erheischt, das „Volk unterwegs"; die gleiche Thora, die alle Gegenstände des Heiligtums mit Tragestangen zu versehen gebietet, ermahnt unsere Väter: „Ihr seid ja noch nicht zu der Ruhe und zu dem Erbteile gelangt!" . . . und weist somit auf das Ideal des seßhaften Volkes und des seßhaften Heiligtums hin. Wir sind auch in den Ländern heimatliebend, die unser jahrhundertelanger Verbannungsaufenthalt waren. Schon Mose fühlte sich „im doppelten Galuth", als er aus seinem ihm lieb gewordenen Geburtslande geflüchtet und im Lande der Flucht Vater geworden /war; „denn ein Fremdling war ich in fremdem Lande." Selbst die Heimat unseres Leides ist uns Heimat; „du sollst den Aegypter nicht verabscheuen, denn Fremdling warst du in seinem Lande." Und so blieb es Mose auch erspart, selber den strafenden G'ttesstab über den Fluß auszustrecken, welcher ihn als ausgesetztes Kind getragen und nicht verschlugen hatte. Und wenn die Juden eine Heimat verlassen mußten, so nahmen sie noch vieles vom Edelsten der Gesittung der Galuthheimat mit und gaben dem Mitgenommenen die von G'tt gewollte „Verbreitung": im 6. und im 16. Jahrhundert der spanischen, im 13. und im 20. der deutschen, im Altertum schon der griechischen Sprache und Denkweise. Und so wie wir nur auf Geheiß G'ttes zum Wanderstabe greifen, so haben wir auch allezeit nur der Pflichten wegen, die in einer Heimat zu erfüllen sind, und nicht um gleich Moab „wie Wein über der Hefe zu lagern," eine Heimat geliebt. Wir beten ja an den heiligsten Tagen auch nicht um ein „Leben für uns", sondern um ein „Leben deinetwegen, lebender G'tt!" Als Rabbi Jischmael von den Römern für seine Thoratreue zu Tode gemartert wurde, da stieß er erst dann einen Schmerzensschrei aus, als die Henker seinen Kopf an der .Stelle d e r T e f i 11 i n

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