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Der Israelit · 1936-04-17 · Heft 16 (17.4.1936) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
77 (1936)
Issue
Heft 16 (17.4.1936)
Date
1936-04-17
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
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17. April 1936 Der Israelit Nr. 16 Seite 5 sieht auf Masseneinwanderang, wie sie etwa die Vorkriegszeit in den Vereinigten Staaten gekannt hat, leider fehlt. Andererseits dürfen freilich diese Zahlen nicht etwa zu der Annahme verleiten, die jüdische Auswanderungsbewegung aus Deutschland oder auch mir die auswanderungspoliti8che Arbeit des Hilfsvereins erstrecke sich auf eine so beschränkte Menscheuzahl. Tatsächlich beziehen Sich die genannten Zählen nur auf die vom Hälisverein geldlioh unterstützte Auswanderung, während wohl seine wichtigste Tätigkeit in der Erteilung von Rat und Auskunft an 'die vielen Tausende besteht, die ihre Auswanderung dann aus eigener Kraft vollziehen können. Um diese Auskünfte möglichst schnell und nach dem neuesten Stand der Dinge erteilen zu können, setzt der fiilfsverein sein Möglichstes daran, das Netz seiner Korrespondenten in aller Welt immer dichter zu machen und sich so auf dem Laufenden zu halten, daß er die Auswanderungswilligen auf jede sich bietende Chance aufmerksam machen und den Einwanderern dat Fortkommen im neuen Lande erleichtern kann. Bei dieser informatorischen Arbeit wie bei der Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen der überseeischen Juden erfreut sich der Hilfsverein der vertrauensvollsten Unterstützung der großen jüdischen Wanderungsorganisation „HICEM^, ohne die eine fruchtbare Arbeit in dem jetzigen Umfang überhaupt kaum möglich wäre. Bei seinem Wirken innerhalb Deutschlands findet der Hilfsverein vor allem die Mitarbeit der „Reichsvertretung der Juden in Deutschland", wie anderer zentraler Instanzen. Korrespondenzen. Deutsches Reich. Das neunte Schuljahr an den jüdischen Volksschulen. Berlin, 3. April. An allen Volksschulen der Jüdischen Gemeinde zu Berlin ist das neunte Schuljahr eingerichtet worden. Es wird in diesem Schuljahre, wie bereits bei der Meldung über eine entsprechende Einrichtung an der jüdischen Volksschule in Düsseldorf mitgeteilt wurde, Schülern, die die oberste Klasse einer Volksschule besucht oder eine gleichwertige Schulbildung erworben haben, eine Weiterbildung gewährt, bei der insbesondere das Praktisch-Handwerkliche, bezw. das Hauswirtschaftlicbe in den Vordergrund tritt. A!s Sprachen werden Hebräisch und Englisch gelehrt. Bei der jüdischen Volksschule in Breslau ist das neunte Schuljahr eingeführt worden. An der Volksschule Morija in Köln soll (bei .genügender Beteiligung ein neuntes Schuljahr eingerichtet werden. Der Verkauf eines Handelsgeschäfts mit einem arischen Firmennamen an einen. Volljuden ist nichtig. Berlin, 3. April. In der „Juristischen Wochenschrift" wird ein Urteil des Oberlandesgerdchte Hamburg vom 27. November 1935 wiedergegeben, in dem der Verkauf eines Handelsgeschäfts mit einem arischen Farmennamen an einen Volljuden für nichtig angesehen wird, weil er gegen die guten Sitten verstoße. In dem .Kaufvertrag über das Handelsgeschäft waren dem jüdischen Erwerber auch die Rechte an der Firma und damit ihre Fortführung überlassen worden. Diese Vereinbarung über die Fortführung der Firma erklärte das Oberlandesgericht für nichtig. In der Begründung des Urteils heißt es u. a.: Entscheidend sei folgendes'. Die nationalsozialistische Neueste Wirtschaftsnachrichten aus Erez Jisroel. (Nach Palnews.) Jerusalem, Infolge der außergewöhnlich geringfügigen Niederschläge im Dezember und Januar halben sich die Emteaussichten im Süddistrikt kritisch gestaltet. Wie das1 Department of Agriculture and Forest« mitteilt, waren die Dezöttiber-JanuardDiederschläge seit dem Bestehen des Department niemals so geringfügig wie in diesem Jahr. Im Beerschebadistrikt ist die Weizen- und Gerstenernte auf einer Fläche von ca. 80.000 Dunam gänzlich zunichte geworden. Auch im westlichen Teil des Süddistriktes, wo die Ernteaussichten bis Mitte Januar günstig waren, hat sich die Lage bis Ende Januar verschlechtert. Nach der Küste hin werden Geiste und Weizen frühreif. In den übrigen Teilen des Landes sind die Ernteaussichten für Weizen, Gerste und Hülsenfrüchte mit .Ausnahme des Nablus und Beisan-Distriktes günstiger bis gut, wenn noch Regeniälle eintreten. Die Pflugarbeiten für die Sommeraussaat sind im ganzen Lande im Gange. Die Aussaat setzt jedoch reichliche Niederschläge voraus. In der Küstenebene hat die Kartoffelaussaat größtenteils im Januar stattgefunden, im Bergland von Juidaa etwas später. Haifa. Nach den Feststellungen des Internationalen Landwirtschaftsinstitutes in Rom belauft sich die Oldvenernte der MitteLmeerländer im Jahre 1935/36 auf einen Ertrag von 400.000 Tonnen Olivenöl gegenüber 415.000 Tonnen dm Vorjahre und 420.000 Tonnen im Durchschnitt des vorhergehenden Jahrfünftes. Die palästinensische Olivenölproduktion des Jahres 1935 beläuft sich auf 8818 Tonnen. Während Italien, Griechenland, Portugal und die nordafrikanischen Länder keine günstige Olivenernte zu verzeichnen hatten, ist die französische und spanische sehr reichlich ausgefallen. In der Türkei und Syrien ist die Olivenernte normal. T e 1 Awiw. Wie sich aus den nachstehenden ziffernmäßigen Angaben ergibt, hat sich die Zerubabel Bank Cooperative Society Ltd. (Zentralinstitution der palästinensischen s Genossenschaftsbewegung) im Verlaufe des Jahres 1935 in starkem Maße weiter entwickelt. Die Anzahl der mit der Zerubabel Bank verbundenen Genossenschaften hat ."ich von 31 Ende 1934 auf 38 bis zum Ende des Jahres 1935 erhöht (22,6 Proz.). Das Genossenschaftskapital stieg um 64,1 Proz. von LP 7800 Ende 1934 auf LP 12.800 Ende 1935. Die Ausleihungen der Zerubabel Bank an ihre Mitglieder stiegen sehr stark von LP 79,688 auf LP 176.211 — <d. h. um 121,8 Proz. Von den 50.000 LP 5— Debentures, die von der Zerubabel Bank herausgegeben sind, wurden bis zum Ende des Jahres 47.877 verkauft. Auf Rechnung dieser Debentures wurden LP 120.370 eingezahlt, die Differenz zur Gesamtsumme von LP 250.000 steht also noch aus. Der Gesamtumsatz des Unternehmens stieg von LP 796,124 im Jahre 1934 auf LP 1.787.500 im Jahre 1935. Die Steigerung des Umsatzes belauft sich also auf 124,5 Przo. Es ist bemerkenswert, daß während der Bankenkrise in den Monaten September bis Dezember 1935 die von der Zerubabel Bank gewährten Darlehen stark ausgedehnt wurden, um den Genossenschaften die Rückzahlung von Depositen zu ermöglichen. Tel Awiw. Die Steigerung des Importes von Nahrungsmitteln setzt sich ununterbrochen fort, von der vor allem die Produkte der intensiven Landwirtschaft betroffen werden. Der Schlachtviehimport stellt sich um 1—3 Quartal 1935 auf annähernd LP ]/2 Million. Neben der starken Steigerung des Importes von Schlachtrindern ist besonders bemerkenswert, daß sich der Import von Schlachtgeflügel gegenüber dem Vorjahr fast verdreifacht hat. Istanbul. Die türkische. Regierung hat einen Betrag von 10.000 türkischen Pfund für die Beteiligung der Türkei an der diesjährigen Levante-Messe in Tel Awiw zur Verfügung gestellt. Jerusalem, Wie wir erfahren, beabsichtigt die Regierung, dm Finanzjahr 1935/36 die direkte Straße Jaffa—Haifa zu bauen. Der Ausbau dieser Straße ist von der größten wirtschaftlichen Bedeutung. H a i f a. Wie wir hören, beabsichtigt die Regierung, auf die Verbesserung des Eisenbahnwesens (Kauf neuer Waggons und Lokomotiven) große Summen zu verwenden. Mit der Verlegung des Knotenpunktes Ludd in die Nähe von Tel Awiw—rJaffa ist nicht zu rechnen. Jedoch sollen in Tel Awiw und Jaffa Stationsgebäude errichtet werden. Weltanschauung, die für die Rechtsfindung maßgebend ist, stehe dem Judentum ablehnend gegenüber. Die Mehrzahl der Volksgenossen vermeide es deshalb grundsätzlich, bei Juden, jedenfalls bei Volljuden, zu kaufen; das gelte dnsbesondere bei Käufen für den täglichen Bedarf, die sich zu etwa demselben Preise leicht bei arischen Einzelhändlern decken lassen. Hinzu komme, daß den Parteigenossen und Angehörigen vieler Gliederungen und Verbände das Einkaufen bei Juden von der Partei und den Organisationen untersagt sei. Für den vorliegenden Fall sei danach ohne weiteres glaubhaft, daß viele Kunden nicht von dem jüdischen Erwerber des Geschäfts kaufen würden, wenn sie wüßten, daß er ein Jude ist. Wenn sie es trotzdem tun, so geschehe es deshalb, weil sie ihn infolge 'des arischen Firmennamens für einen Arier halten oder, wenn sie alte Kunden sind, nichts davon wissen, daß die Firma den Inhaber gewechselt hat. Die Vereinbarung der Parteien, die zu einem solchen Ergebnisse führt, müsse nach § 138 Abs. 1 BGB. als nichtig erachtet werden. Sie sei nach ihrem Wesen und Inhalte nach der heutigen deutschen Rechtsanschauung objektiv unsittlich, weil sie geeignet ist, eine Täuschung über die Rassezugehörigkeit des Firmeninhabers herbeizuführen. Demgegenüber seien alle vorgebrachten Einwendungen unerheblich. (ITA.) V ' *n,- 'T Berufsschule iür Juden. Berlin, 3. April. Die Presseabteilung der Reichsvertretung der Juden dn Deutschland teilt mit: Die Schulabteilung der Reichsvertretung der Juden in Deutschland eröffnet Anfang Mai eine Tagesschule für Berufs vorlehre in Berlin- Niederschönhausen, die der Schulung männlicher Jugendlicher dienen soll. — In dieser Tagesschule sollen die Jugendlichen für ihre späteren Berufs- und Lebensaufgaben vorbereitet werden. Die Erziehungziele sind dieselben, die heute im ganzen deutschen Judentum — über alle richtungsmäßig entwickelten Abwandlungen hinweg — in Elternhaus, Schule und Bund angestrebt werden. Das allgemeine und jüdische Wissen der Jugendlichen soll hier eine wesentliche Vertiefung erfahren. Sprachunterricht wird in Hebräisch und Englisch erteilt. Daneben sollen die Jugendlichen auf Berufe der Handarbeit vorbereitet werden, um dann nach Verlassen der Schule einer Berufsausbildung zugeführt zu werden. Dabei wird berücksichtigt, daß für einen erheblichen Teil unserer Jugend Auswanderung, insbesondere nach Palästdna unausweichlich ist, Die Tätigkeit in der Werkstatt (Pappe, Holz, Metall, Elektrotechnik) und der Gartenbau sollen der Weckung der Freude an körperlicher Arbeit dienen und eine Beziehung zwischen dem jugendlichen Menschen und dem Arbeitsstoff herstellen. — Mindestalter für die Aufnahme ist das vollendete vierzehnte Lebensjahr, Höchstalter das vollendete sechzehnte Lebensjahr. — Der Unterricht findet ganztägig - von Montag bis Freitag stitt. Die Ausbildungskosten (einschl. Frühstücksmilch, Mittagbrot und Nachmittagskaffee) betragen monatlich RM. 50.—. In Fällen besonderer Bedürftigkeit kann auf Antrag Ermäßigung gewährt werden. — Für auswärtige Teilnehmer besteht die Möglichkeit der Heimunterbringung zu einem Gesamtpreis von RM. 70.—. Aufnahmegesuche — nur schriftlich — die einen selbstverfaßten Lebenslauf, sowie das Abgangszeugnis der Schule bezw. Zeugnisse für die bisherige Ausbildung umfassen sollen, sowie alle Anfragen sind zu richten an die Schulabteilumg der Reichsvertretung der Juden in Deutschland, Berlin-Charlottenburg 2\ Kantstr. 158. Das Judentum in der Rechtswissenschaft. B e rlin, 4. April. Wie aus einem Bericht der „Deutschen Juristenzeitung" über eine Aussprache innerhalb der Reichsfachgruppe der Hochschullehrer hervorgeht, kündigte der Reicbsfacbgruppenleiter Prof. Carl Schmitt für den Frühherbst eine T a - g u n g an, die sich mit der Frage des J udentums i n der Rechtswissenschaft befassen soll. Unter dem Vorsitz des Reichsdrogistenführers Franz Z i e g 1 e r fand in München eine Tagung

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