Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 77 (1936)
- Issue
- Heft 46 (19.11.1936)
- Date
- 1936-11-19
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Seite 8 Nr. 46 Der Israelit 19, November 1936 Ueber die Bedeutung der ersten Vorschrift, ÜW1 gibt es drei Auffassungen. Der Rambam nimmt an, daß darunter das Gebot zur Einsetzung von Richtern zu verstehen sei. Dagegen spricht jedoch, daß nach der Tradition sämtliche sieben Bestimmungen V e r böte und nicht Gebote sind. Der Ramban versteht darunter die materiellen Rechtsvorschriften entsprechend den in der Thora in D'üSWö niedergelegten. Danach wäre es aber nicht verständlich, daß die .das Gebiet der Vermögensdelikte umfassende Vorschrift •-jTJt außerdem noch besteht. Einleuchtend erscheint daher die von Raschi (Sanhedrin 59a) gegebene Erklärung, daß unter Dinim die Verbrechen gegen die Rechtspflege zu begreifen sind, als welche Verbrechen von Richtern und Zeugen in Betracht kommen. Die vorstehend wiedergegebene traditionelle Reihenfolge ist an sich recht auffällig. Wenn man die Delikte nach systematischen Gesichtspunkten ihrer Bedeutung entsprechend ordnen wollte, so würde sich etwa die folgende Anordnung ergeben: Götzendienst, G'tteslästerung, Körper- und Lebensgefährdung, Sittlichkeitsdelikte, Vermögensdelikte,. Genuß des Gliedes eines lebenden Tieres, Dinim. Der tiefe Sinn der traditionellen Reihenfolge ergibt sich aber daraus, daß es das dem ersten Menschen offenbarte Recht ist. Mit der ersten Gruppe Dinim wird dem Menschen zunächst der Gedanke der Rechtsordnung überhaupt vorgeführt, der Gedanke also, daß alle Beziehungen des Menschen zu G'tt, zur Familie, zum Mitmenschen und zur Tier- und Plfanzenwelt einem Rechtsprinzip unterstellt sind. Daran knüpft sich das erste Verbot von Handlungen, die die Rechtsordnung als solche bedrohen. (Fortsetzung folgt.) Korrespondenzen. Deutsches Reich. Die jüdische Auswanderung aus Deutschland. Berlin, 6. Nov. Als eine bedeutsame Neuerscheinung wurde in der jüdischen Presse Deutschlands die Studie über „Die jüdische Auswanderung aus Deutschland" gewertet, die der bekannte jüdische Statistiker Dr. Michael Traub m diesen Tagen im Verlag der Jüdischen Rundschau herausgegeben hat. Die Darlegungen Dr. Txaubs, in denen die zentrale Stellung des Wanderungsproblems für die Juden in Deutschland und die Möglichkeiten für seine Lösung klar zum Ausdruck kommen, gewinnen besondere Bedeutung in einem Augenblick, da die jüdische Öffentlichkeit gezwungen ist, einen ^-entschlossenen Kampf um die Sicherung der weiteren Einwanderung nach Palästina zu führen. Es ist zu erwarten, daß durch die Schrift Dr. Traubs die Wichtigkeit dieser Probleme auch denjenigen jüdischen Kreisen nahegebracht werden wird, die sie bisher noch nicht in ihrer ganzen Tragweite' erfaßt und an der Arbeit zu ihrer Bewältigung noch nicht in genügendem Maße teilgenommen haben. In der 44 Seiten starken Broschüre gibt der Verfasser einen Ueberblick über Umfang und Problematik der jüdischen Wanderungen vor und nach dem Kriege und schließt hieran eine Untersuchung der jüdischen Auswanderung aus Deutschland seit 1933 in ibrer dynamischen Entwicklung an. Die Zahlen, auf die Dr. Traub sich hierbei stützt, sind, wie er besonders betont, von der Reichsvertretung der Juden m Deutschland, dem Palästinaamt der Jewish Agency und dem Hilfsverein der Juden in Deutschland als richtig befunden worden. Hunderttausend Juden sind in dreieinhalb Jahren aus Deutschland ausgewandert. Von ihnen gingen, wie in der Broschüre durch Ta* bellen und graphische Darstellungen anschaulich gezeigt wird, 33,33 Proz. nach Palästina, je 23,66 Proz. nach Uebersee und in verschiedene europäische Länder, während .die Rückwanderung nach Osteuropa die restlichen 19,35 Proz. der Auswanderung umfaßte. Dr. Traub zeigt, daß die Wanderung nach den verschiedenen Wanderungszielen nicht nur dem Umfang, sondern auch dem inneren Wesen nach verschieden war. Die Juden, die nach Palästina gingen, schreibt er, haben sich wirtschaftlich und in erheblichem Maß auch kulturell in das Gesamtgefüge des Landes eingegliedert. Im Gegensatz zu anderen Immigrations* ländern, in denen die Lage der einheimischen jüdischen Bevölkerung durch den Zuzug größerer jüdischer Einwanderermassen häufig erschwert würde, hat daher die Einwanderung der Juden ausDeu±schland nach Palästina die wirtschaftliche und politische Gesamtsituation der palästinensischen Judenheit gefestigt, gleichzeitig aber auch ein wichtiges Aufnahmereservoir für weitere jüdische Einwanderung aus Deutschland nach Palästina geschaffen. Auch bei der Ueberseewanderung wird der wirtschaftliche Gesamtaspekt von dem Verfasser als relativ günstig bezeichnet. Allerdings müsse berücksichtigt werden, daß die Aufnahmefähigkeit mancher dieser Länder sich mit zunehmender jüdischer Einwanderung vermindere. Auch sei in den meisten dieser Länder ein schneller Assimilationsprozeß festzustellen, der durch Mischehen und weite Entfernung von jüdischen Kulturzentren gefördert wird. Im Gegensatz zu der Auswanderung nach Palästina und nach Uebersee habe die zum größten Teil planlos vollzogene Wanderung nach Westeuropa im allgemeinen eine normale Eingliederung in den Wirtschaftskörper des Immigrationslandes nicht gebracht. Die nur geduldeten Refugies waren vielfach gezwungen, nach Palästina oder nach Uebersee weiterzuwandern. In dem dritten Kapitel seiner Schrift entwirft Dr. Traub einen Wanderungsplan zunächst für die kommenden fünf Jahre. Danach sollen weitere hunderttausend Juden bis 1941 Deutschland verlassen. Die Hälfte •dieser Auswanderung, jährlich zehntausend Menschen, soll Palästina aufnehmen, während jährlich etwa 4000 in die Vereinigten Staaten, 2000 nach Bra* silien, 1200 nach Argentinien, 1500 nach Südafrika und 1500 nach anderen überseeischen Ländern auswandern sollen. In den beiden letzten Kapiteln werden die Grundzüge einer jüdischen Wanderungspolitik entworfen, die auf die berufliche Gliederung der Auswanderer im Sinne der Erfordernisse des Einwanderungslandesy Schaffung neuer Arbeitsplätze für Juden mit Hilfe transferierten Kapitals oind Erhaltung jüdischer Wesensart gerichtet sein müsse, sowie ein Ueberblick über außerpalästinensische Siedlungsversuche gegeben, insbesondere über die (territorialistischen) Bestrebun-. gen außerhalb Palästinas geschlossene jüdische Koloniation in großem Maßstab zu verwirklichen. Der Entwurf eines neuen Strafrechts, Berlin, 8. Nov. Der Entwurf des neuen deutschen Strafrechtes, über den bereits einige Einzelheiten mitgeteilt worden sind, sieht vor, daß ein deutscher Staatsangehöriger auch für seine Handlungen, die er außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes begeht, grundsätzlich verantwortlich gemacht wird. Das Deutsche Reich behält sich lediglich vor, im Ausland begangene Handlungen deutscher Staatsangehöriger dann nicht zu verfolgen, wenn das Gewissen des deutschen Volkes wegen der besonderen Verhältnisse des Tatortes für die Tat kein Sühneverlangen empfinde. Wie bereits berichtet, sind die Bestimmungen des Blutschutzg es e t z e s in den Strafrechtsentwurf aufgenommen worden. Darüber hinaus ist bestimmt, daß derjenige, der eine nach den Vorschriften zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre nichtige Ehe schließt, nit Zuchthaus bestraft wird. Der Mann, der einen nach den gleichen Vorschriften verbotenen außerehelichen Geschlechtsverkehr ausübt, wird mit Gefängnis nicht unter drei Monaten, dn schweren Fällen mit Zuchti haus-bestraft. Zum Schutz der Rassenehre bestimmt das kommende Staatsrecht, daß ein deutscher Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes und ein Jude, die öffentlich in einer gegen das geschlechtliche Schamgefühl gröblich verstoßenden Weise Verkehr miteinander pflegen und dadurch den Rassöstolz des* deutschen Volkes verletzen, mit Gefängnis bestraft werden. Sicherungsmaßnahmen zum Schutze der Reinheit der deutschen Rasse sind im kommenden Strafrecht auch gegenüber Rasseschändern zugelassen. Ueber die Entmannung gefährlicher- Sittlichkeitsverbrechen hinaus wird bestimmt, daß ein Täter, der bereits einmal wegen Rassenschande, einerlei wie hoch, verurteilt worden ist, Sicherungsmaßnahmen zu gewärtigen hat, da aus der Tatsache der wiederholten Begehung dieses Verbrechens sich die Befürchtung zwingend ergibt, daß er auch in Zukunft sich in gleis eher Weise vergehen wird. Die Zahl der jüdischen Schüler und Schülerinnen auf den höheren Schulen Preußens, Berlin, 2. Nov. Der vor kurzem erschienene „Wegweiser durch das höhere Schulwesen des Deutschen Reiches", der im Auftrage des Reichs- und Preußischen Erziehungsministers von der Reichsstelle für Schulwesen bearbeitet ist, bringt eine Zusammenstellung, aus der die Zahl der jüdischen Schüler und Schülerinnen im vergangenen Jahr zu ersehen ist. In Preußen waren auf öffentlichen höheren Schulen unter 355.068 Knaben und Mädchen 6852 jüdisch, und zwar 3914 auf Knaben- und 2938 auf Mädchenanstalten. Auf privaten höheren Schulen befanden sich 709 jüdische Kinder in Knabenanstalten und 479 in Mädchenanstalten. Insgesamt besuchten private und öffentliche höhere Schulen im vergangenen Schuljahr 8040 Juden, 1762 Kinder davon berechtigte jüdische öffentliche und private höhere Schulen. Es befanden sich also im vergangenen Schuljahr 6278 Juden auf nichtjüdischen berechtigten öffentlichen und privaten höheren Schulen. Unter 395.759 Schülern und Schülerinnen sind das 1.6 Proz. Die Zahl der jüdischen Aerzte in Deutschland. Berlin, 5. Nov. In der „C.-V.-Zeitung" macht Dr. Fritz Aron Aiigaben über die Zahl der jüdischen Aerzte in Deutsch* land. Die Zahl der jüdischen Aerzte (Glaubensjuden) habe 1933 7500 betragen. Dr. Aron schätzt die Zahl der durch Auswanderung, Berufsaufgabe und Tod bedingten Abgänge auf 4000, so daß heute noch in Deutschland 3500 jüdische Aerzte leben. Durch eine Umfrage bei den jüdischen Gemeinden seien Anfang 1936 noch 3921 jüdische Aerzte festgestellt worden, davon 2145 in Berlin. Nach Schätzung des Verfassers beträgt die Zahl der jüdischen Aerzte in Berlin zur Zeit zwischen 1500 und 1600. Der Hundertsatz der jüdischen Aerzte innerhalb der Berliner Aerzteschaft würde daher jetzt um 25 liegen. Danach wäre also innerhalb von drei Jahren die Anzahl der jüdischen Aerzte in Berlin um 'die Hälfte gesunken. Im gesamten Reich beträgt der Rückgang über 50 Proz. Der Prozentsatz der jüdischen Aerzte, der 1933 noch 14.4 war, ist jetzt 7,38. Von den festgestellten 3921 Aerzten lebten 76,74 Proz. oder 3009 in Großstädten. Die Altersgliederung der jüdischen Aerzte zeigt, daß über zwei Drittel von ihnen über 45 Jahre alt sind. Und zwar waren bis 35 Jahre alt 291 oder 7,44 Proz., 35 bis 45 Jahre 1265 oder 32,33 Proz., 45 bis 55 Jahre 972 oder 24,85 Proz., 55 bis 65 Jahre 787 oder 30,12 Proz.; über 65 Jahre alt waren 597. oder 15,26 Proz. Dr. Aron fordert zum Schluß, daß die jüdischen Aerzte für die jüdischen Gesundheitsaufgaben mannigfaltigster Art ihre verständnisvolle Mitarbeit zur Ver* fügung stellen in dem Bewußtsein, daß sie als Aerzte gesundheitliche und fürsorgerische Aufgaben für das Judentum zu leisten haben. Die Kandidaten der Einheitsliste ohne Wahlkampi gewählt. Köln, 12. Nov. Der Vorstand der Synagogengemeinde Köln gibt bekannt, daß für die am 29. November festgesetzte Wahl der Repräsentanten nur eine Einheitsliste eingereicht worden ist. Es findet daher keine Stimmabgabe statt. Die Kandidaten der Einheitsliste gelten als gewählt. Diese Einheitsliste umfaßt 21 Repräsentanten und 9 Stellvertreter. Aokt der Repräsentanten gehören der Religiös-Liberalen Partei an, neun sind Zionisten, drei Mitglieder sind Konservative und ein Mit»