Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 77 (1936)
- Issue
- Heft 14-15 (3.4.1936)
- Date
- 1936-04-03
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 2 Nr. 14/15 Der Israelit 3. April 1936 Aguda-Zertifikate. Die Palästina-Zentrale der Agudas Jisroel teilt zum Stand ihrer Zertifikatsverteilung folgendes mit; Die für Deutschland durch die Jewish Agency festgesetzte Quote der Herbst-Schedule beträgt 27 Proz. der Gesamtzertifikate. Die Agudas Jisroel erhält für Deutschland 27 Proz. der gesamten ag'Udistischen Zertifikate, In der Vorverteilung hat die Palästina-Zentrale der Agudas Jisroel den ihr zustehenden Anteil erhalten, bei der jetzigen Hauptverteilung erhielt sie einen Teil der ihr noch zustehenden Zertifikate, der noch ausstehende Rest wird von den ersten neu eintreffenden Zertifikaten, ohne etwa auf die neue Schedule angerechnet zu werden, zur Verteilung gelangen. Infolge einer von der Agency vorgenommenen Kürzung der deutschen Quote um etwa 12 Proz. wurde auch unser Anteil zunächst um diesen Prozentsatz gekürzt, die zuständigen Stellen bemühen sich gemeinsam bei der Agency diese Kürzung bei der nächsten Schedule durch eine Mehrzahlung auszugleichen. Darüber scbwe ben noch Verhandlungen. Die der Palästina-Zen träte noch zustehenden Zertifikate, unabhängig von der 12prozentigen Kürzung, werden bis 1 Mai verteilt werden, wobei evtl. die Festsetzung der Reisetermine noch vorbehalten bleibt, falls nämlich, was kaum anzunehmen ist, bis dahin weitere Zertifikate von der Agency noch nicht eingetroffen sein sollten. Mit dem Palästina Amt Berlin ist die Vereinbarung getroffen wor den, daß in jedem Falle die ersten neu eintref fenden Zertifikate der Palästina-Zentrale für ihre Bewerber zugestellt werden. Über die Musterung und Aushebung zum Wehrdienst. Berlin, 27. März. In einer Verordnung über die Musterung und Aushebung werden die Bestimmungen über die technische Durchführung der Wehrpflicht und des Ersatzwesens zum Wehrdienst zusammengefaßt und die Erfassung der Wehrpflichtigen geregelt. In dieser unter dem Datum vom 21. März ergangenen Verordnung, die an die Stelle einer entsprechenden Verordnung vom Mai des vergangenen Jahres tritt, wird in Bezug auf Dienstpflichtige nichtarischer Abstammung ausdrücklich bemerkt, daß die Verordnung über die Zulassung von Nichtariern zum aktiven Wehrdienst vom 25. Juli 1935 gelte. Danach wird die Musterung selbst ohne Rücksicht auf die Rassenzugehörigkeitdurchgeführt. Entsprechend den Bestimmungen des Wehrgesetzes und der dazu ergangenen Ausführungsverordnungen werden die Nichtarier ausnahmslos der Er satzreserve II überwiesen. Wie die neue Verordnung bestimmt, verbleiben in der Er satzreserve II Dienstpflichtige bis zum 31. März des Kalenderjahres, in dem sie ihr 35. Lebensjahr vollenden. Im Kriege werden die Angehörigen der Ersatzreserve II nachgemustert Der Wehnbezirkskommandeur entscheidet nach den Feststellungen und Vorschlägen der Kreispolizeibehörde und nach dem Ergebnis der ärztlichen Untersuchung bei Dienstpflichtigen, die wegen Abstammung nicht zum aktiven Wehrdienst heranzuziehen sind, auf Ueberweisung zur Ersatzreserve II. Fortbildungskurse für jüdische Aerzte in Berlin. Berlin, 1. April. Die Gesundheitsverwaltung der Berliner Jüdischen Gemeinde nimmt sich nach wie vor der Fortbildung der jüdischen Aerzte in intensivstem Maße an. In der Zeit vom 15. April bis 15, Juli 1936 veranstaltet sie den fünften Fortbildungszyklus. Insgesamt stehen 31 Kursleiter zur Verfügung, darunter namhafte Vertreter der verschiedensten Spezialgebiete. Außer diesen, der praktischen Fortbildung dienenden Lehrgänge, werden wissenschaftliche Vorträge veranstaltet, die sich mit den verschiedensten Wissensgebieten befassen. Der Umgang mit Juden, Berlin, 1. April. „Das Schwarze Korps", die Zeitung der Schutzstaffeln der NSDAP, teilt in einem längeren Artikel mit, daß der Deutsche Genossenschaftsverband in einem vertraulichen Rundsohreiben zum Ausdruck gebracht habe, ein Abbruch des Geschäftsverkehrs der gewerblichen Genossenschaften mit Juden oder ein Ausschluß jüdischer Genossen, weil er die mittelständische Wirtschaft ungünstig beeinflusse und den Wünschen der Reichsregierung zuwiderlaufen würde, sollte nicht stattfinden. Das Blatt schreibt hierzu, daß wirtschaftliche Erwägungen eine rücksichtslose Trennung auf rassischer Grundlage im Geschäftsleben im Interesse eines reibungslosen Handelsverkehrs nicht ohne weiteres gutheißen können, womit aber noch lange nicht gesagt sei, daß nicht auch die Wirtschaft endlich die Wege beschreiten muß, die letzten Endes allein zur Lösung von jüdischem Einfluß führen können. Es wäre also mehr als wünschenswert, heißt es zum Schluß, wenn der Deutsche Genossenschaftsverband in diesem Sinne Einfluß nehmen würde und nicht durch Rundschreiben, die dem Buchstaben nach falsch verstanden werden müssen. Todesurteil wegen Ermordung eines Juden. Berlin, 31. März. Nach einem Bericht'-der Tagespresse wurde vom Schwurgericht Braunschweig der 28 Jahre alte Walter Sievers wegen Ermordung des jüdischen Kaufmannes Ziprkowski zum Tode verurteilt. Im Verlaufe der Gerichtsverhandlung erklärte der Angeklagte, er habe gesehen, wie sich der Jude vor seinem Laden mit zwei Männern der Deutschen Arbeitsfront unterhielt. Der Angeklagte will darüber so empört gewesen sein, daß er in den Laden gedrungen sei, um dort Ziprkowski zur Rede zu stellen. Auf dessen Entgegnung, daß es ihn, den Angeklagten, gar nichts angehe, mit wem er sich unterhalte, will Sievers derartig in Erregung gekommen sein, daß er ,,blind drauflos schoß". Der Oberstaatsanwalt hob in seiner Anklagerede hervor, daß Sievers kaltblütig und planmäßig den passenden Augenblick abgewartet habe, um den Schuß abzugeben. Es sei ganz ausgeschlossen, daß er aus plötzlicher Eingebung oder Erregung geschossen habe. In der Urteilsbe- •grünidung heißt es, wenn der Angeklagte seine Tat als politischen Mord hinstelle, so müsse betont werden, daß das de ut sehe Volk den politischen Mor d ablehne. Die Nürnberger Gesetze seien aus einer Notwehr Deutschlands gegen Rasseüberfremdung geschaffen worden. Aber niemand dürfe daraus folgern, daß ein Fremdstämmiger keinen Schutz in Deutschland genieße oder vogelfrei wäre. Auch dem Fremd stämmigen würde jeder Schutz gewährt, dendas Gesetz ihm zubillige. Berücksichtigung der jüdischen Notlage bei der Einwanderungsgesetzgebung. Stockholm, 30. März. Das königl. schwedische Amt für Sozialfürsorge hat an die Kommission des Reichstages, die zurzeit eine Reihe von Vorschlägen über die Verschärfung der Einwanderungskcntrolle bearbeitet, ein Memorandum gerichtet, in dem auf die Notwendigkeit hingewiesen wird, daß Schweden mindestens eine gewisse moralische Verantwortung durch Mithilfe bei einem Werk internationaler humanitärer Zusammenarbeit übernehme. Die Anträge zur Einwanderungsgesetzgebung sind im Reichstag von Abgeordneten der Rechten eingebracht und dann der Kommission zur weiteren Bearbeitung übergeben worden. Das königl. schwedische Amt für Sozialfürsorge, die für solche .Fragen zuständige Regierungsstelle, war aufgefordert worden, Bemerkungen zu diesen Anträgen zu* machen. In dem Memorandum des Amtes wird festgestellt, daß von den 7000 in Schweden lebenden Fremden 500 jüdische Einwanderer sind, Frauen und Kinder miteingerechnet. Die Einwanderung nach Schweden sei begrenzt und gut kontrolliert. Die 'bestehenden Gesetze und Bestimmungen seien für die Einwanderungskontrolle durchaus ausreichend, so daß es nicht notwendig sei, neue Bestimmungen zu treffen. Der Vorschlag, eine rassenmäßige Kontrolle der Einwanderung einzuführen, wird in dem Memorandum mit dem Bemerken abgelehnt, daß eine solche Kontrolle schwerlich durchführbar wäre. Die Zahl der Wahlberechtigten in Palästina, London, 30. März. In einer schriftlichen Antwort auf eine Anfrage im Unter hause gab Minister Thomas bekannt, daß 1934 die eingetragenen Wähler bei den Arabern 2,57 Proz. der arabischen Bevölkerung, bei den Juden 14,71 Proz. der jüdischen Bevölkerung ausmachten. Die Zahl der Wähler der übrigen Gemeinschaften sei sehr klein. In diesen Ziffern seien die Ortsräte des Norddistrikts nicht berücksichtigt, über die augenblicklich keine Informationen zu erlangen seien; es werde jedoch mitgeteilt, daß der Prozentsatz durch die Berücksichtigung dieses Wählerteils keine wesentliche Aenderung erfahren würde. Die nächste Nummer des „Israelit" kommt des Pessachiestes wegen am Freitag, den 17* April 1936, zur Ausgabe« Aus dem Inhalt: Agudazertifikate ..........Seite 2 Die Musterung zum Wehrdienst . . . Seite 2 Die Zahl der Wahlberechtigten in Palästina Seite 2 Der Kampf um den Legislative Council Seite 3 u. 8 Kuriositäten auf ernster Grundlage . Seite 4 Woher, wohin, wozu? Von Direktor Dr. Elias Seite 4 Moschiachs Zeiten. Von W. S, J. . . Seite 4 Was ist im jedem Geschlecht aktuell? Seite 6 Nach Annahme des Schächtverbots in Polen Seite 7 Wirtschafts- und andere Nachrichten aus Palästina.......Seite 7 u. 9 Briefe aus Rumänien und Ungarn . . Seite 8 Beilagen: Aus Welt und Leben (illustr.) Erziehung und Lehre Literarische Warte.