Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 77 (1936)
- Issue
- Heft 13 (26.3.1936)
- Date
- 1936-03-26
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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26. März 1936 Der Israelit Nr. 13 Seite 5 auch, daß die Vertreter des Waad leumi in einer Sitzung darauf bestanden, daß Rabbi Frank nicht den Titel Oberrabbiner oder Rabbiner, sondern nur die 'Bezeichnung yi rpa afc ,.Vorsitzender des Besdin" führe. Diese Titelfrage wurde in der Folge sogar zum Angelpunkt der ganzen Verhandlungen, neben den Kompetenzforderungen des Waad leumi und den Gegenforderungen des Rabbi Frank. Als die Dinge so weit gediehen waren, richtiger vollkommen versandet waren, entschloß sich der Kreis des Rabbi Frank, Jerusalem und Waad leumi vor eine vollzogene Tatsache zu stellen, indem sie in einer Versammlung, die allerdings in ihrer Aufmachung nicht erhebend wirkte, R ia b b i Frank zum Oberrabbiner von Jerusalem ausrief en Bei dieser „Krönung" waren einige, aber lange nicht alle Vorsteber der Kolalim und Institute und auch eine Anzahl angesehener Mitglieder anwesend. Man beabsichtigte mit diesem Akte zweierlei: 1. Den Oberrabbinertitel Rabbi Franks einfür allemal festzulegen, 2. damit den Weg für andere Kandidaten von vornherein zu versperren, da sich kein Rabbiner in Palästina und der Gola dazu hergeben würde, ein ^laa D^Dn zu begehen. Rundschreiben und Unterschriftensammlung für die Oberj rabbinerernennung Rabbi Franks brachten aller- I dings den erwünschten Erfolg nicht. Die Tatsache war nun vollzogen und nach Ansicht des Frank-Kreises nicht mehr rückgängig zu machen. Wer aber glaubte, damit die Verhandlungen vorwärtszutreiben und die Frage einer definitiven Lösung zuzuführen, irrte sich gewaltig. Der Waad leumi erhob Protest gegen diese eigenmächtige Aktion, wehrte sich gegen diese Druckausübung und ist gewillt, nun alle Beziehungen zu Rabbi Frank zu lösen. Was der Waad leumi offiziell nicht gleich konnte oder wollte, das besorgte die ihm willige Presse nur allzugründlich. Die Zeitungen traten wie auf Kommando gegen den „Willkürakt Rabbi Franks" mit scharfen Artikeln hervor, zunächst allerdings nur gegen 'die Handlung an sich, dann aber folgten nach und nach auch persönliche Angriffe gegen Rabbi Frank und die hinter ihm stehenden Männer. Dieser Akt der Selbsterhebung hat auch insofern sein Ziel verfehlt und das Gegenteil erreicht, als durch die Form der Versammlung und durch den geringen Erfolg der Unterschriftensammlung dem Waad leumi die Karten aufgedeckt wurden. Man sah daraus, daß der Frankkreis lange nicht so groß und einflußreich sei, wie man erst befürchtete. Dadurch wurde dem Waad leumi der Rücken erheblich gestärkt, so . daß er jetzt erstrecht auf seinen Bedingungen besteht. Sie gipfeln in der Forderung, daß der Religiöse Rat in der von ihm gewünschten Form gebildet und anerkannt werde und daß Rabbi Frank auf den Titel Oberrabbiner verzichte und nur als T'2K fungiere. Der radikale Flügel des Waad leumi wünscht aber, daß nunmehr die Beziehungen zu Rabbi Frank gänzlich abgebrochen werden. Die Verhandlungen mit Rabbi Frank sind unterbrochen und von Maßnahmen ersetzt, die der Waad leumi unternommen hat. Zunächst besteht die Gegenwehr praktisch darin, daß die Waad leumi-Gemeinde eine eigene Sehechita (gegen die Schechita des Rabbi Frank) eingerichtet hat, über die uns vor kurzem unser Jerusalemer Vertreter schon eingehend berichtet hat. Daß all diese Dinge, und besonders die Schechita, der unabhängigen Orthodoxie in Jerusalem, die ihre Gemeinde, ihren Oberrabbiner und ihre Schechita hat, nicht unmittelbar nahe gehen, wäre kein Grund, sie gänzlich zu verschweigen. Man sieht aus allem, daß es nur des Heimganges einer überragenden Persönlichkeit, wie sie Raw Kuk VST war, bedurfte', um die ganze Unnatur einer von Menschen nach menschlichem Ermessen diktierten religiösen Verfassung, ohne Verwurzelung im religiösen Gesetze, aufzudecken. und versprochenen Religiösen Rat an der Seite des Jerusalemer Rabbinates zu bilden. Es schien anfangs alles am Schnürchen zu -gehen, und man erwartete täglich die offizielle Bekanntgebung in den Tageszeitungen, daß ^der Religiöse Rat gebildet sei und sein Wirken begonnen habe. Rabbi Frank sei nun Oherr<afcbiner von Jerusalem, und alles habe sich in Wohlgefallen aufgelöst. Alle diese Rechnungen waren aber ohne den "Wirt gemacht, und der Wirt war in diesem Falle Rabbi Frank selbst, der keineswegs bereit ist, das von ihm erstrebte Amt durch allzuweit gehende Konzessionen sich zu erkaufen. Der Rabbi, der seinerzeit Mut bewiesen hatte, aus der Institution, in deren Dienst er stand, offiziell auszutreten, zeigte auch jetzt Rückgrat. Nicht zuletzt trat auch beim Misrachi selbst eine schwere Enttäuschung ein, als man daran ging, den Religiösen Rat zu verwirklichen und seine Machtgrenzen zu präzisieren. In der Vorstellung der Misrachimänner lebte immer noch der Religiöse Rat, wie sie sich ihn als. Basis für die Verhandlungen mit Agudas Jisroel zurechtgezimmert hatten. Und sie mußten nun erfahren, daß," wenn zwei das Gleiche wollen, es doch nicht das Gleiche ist. Dem von Waad leumi geplanten und vorgeschlagenen Rat wurde von Sitzung zu Sitzung immer mehr Blut entzogen, so daß er heute nur noch als Zerrbild dasteht. Er soll beileibe keine religiöse Oberbehörde sein, sondern ein Instrument in der Hand des Waad leumi, eine Stelle, die die Entschließungen des Waad leumi zu sanktionieren hätte. Wer noch den früher vom Misrachi vorgeschlagenen Religiösen Rat in Erinnerung hat, erkennt das heutige Projekt nicht wieder. Rabbi Zwi Pessach Frank widersetzte sich diesem Gebilde in dem Maße, wie es der Waad leumi. durchsetzen wollte, so daß sich jetzt ein ganz weiter leerer Raum zwischen den beiden Partnern befindet. Die Enttäuschung auf Seiten des Waad leumi war groß, denn man glaubte, Rabbi Frank mit dem Titel Oberrabbiner von Jerusalem so zu betäuben, daß er blind und taub für alle Vorgänge in der Politik des Waad leumi bleibe. Man zweifelte nun in den Kreisen des Waad leumi mit Recht, daß Rabbi Frank ihr Mann sei, d. h. nachgiebig genug, um ihre Ar-' beit zu erleichtern, und man sucht jetzt auch andere Gründe, um ihn beiseite zu schieben und darzutun, daß er sich für den hohen Posten nicht eigne. Bezeichnend nach dieser Richtung ist opfert wird. Wir versuchen hinter jeder dieser' drei Gruppen eine Idee zu finden, welche die Beziehung zwischen Mensch und G'tt und seinem Besitz berührt. Vielleicht Lassen sich auch andere Erklärungen dafür finden. Aber kommt es auf die Erklärung an? Wie erklären wir uns den nrr*3 nn als Bestandteil des Opiferdienstes. Gehe auf den Begriff des nson ein (4, 2, 3; 6, 18)i und kläre den Gegensatz zum Of« (5,' 1 u. 2; 7, 1). Gibt es für das fiKüfi Parallelen bei den anderen Völkern. (Denke an den Satz: Nichtwissen schützt vor Strafe nicht.)? Wichtig ist bei der Behandlung des utom IS. (4, 13), daß das r«H» . verantwortlich zeichnet 'für Vkw jw ^3 und zugleich seine Verkörperung ist. Zu 6, 18 siehe Ramibam, der den Unterschied der Behandlung von nstsn und dür in inj?»! und is erklärt. Was das fcs1» in 6, 2, 3 enthält, wird in Raschbam aufgezählt. Im Zusammenhang mit 7, 18 ist der Begriff des ^W9 zu behandeln. S. 7, 26 gibt die Möglichkeit, von der Aktualität dieser Gebote zu sprechen (Salzen, Braten der Leber.) Bei der ^Gelegenheit wird man auch auf die Frage kommen, ob für uns heute eine Behandlung der Opfergesetzgebung einen Sinn hat (Stellung des Rambam; Chofez Chajim S^stO Wochenkalender. Vom 28. März bis 4. April 1936 / Vom 5. - 12. Nissan 5696 »ai» »p Samstag März 28 1 5 p"HUD . KD 8*)p,l Sonntag •29 6 39 Montag 30 Itn 7 29 Dienstag 31 8 no Mittwoch April 1 9 719 Donnerstag 2 10 19 Freitag 3 11 T9 Samstag 4 12 ns hvan naw ix Korrespondenzen. Deutsches Reich. Unbedenklichkeitsbescheinigungen für zu Besuch kommende Auswanderer, Berlin, 20. März. Der Vorstand der Berliner Jüdischen Gemeinde veröffentlicht folgende Mitteilung: Anläßlich des bevorstehenden Peßach-Festes sind aus den Kreisen der Gemeindemitglieder mehrfach Änfragen an uns ergangen, ob Bedenken gegen den Besuch von Angehörigen bestehen * die sich bereits längere Zeit im Auslände aufhalten. Der Vorstand der Jüdischen Gemeinde ist bereit, auf Wunsch die Beantragung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei der zuständigen Behörde für solche Personen zu vermitteln. Gegebenenfalls steht der Beauftragte des Gemeindevorstandes nach vorheriger telephonischer Anmeldung unter D 2 5921 Apparat 57 für Gesuche zur Verfügung. Aus Baden. Mannheim, 18. März. Die jüdische Bevölkerung Badens hat nunmehr in ihrer absteigenden Linie den Stand des Jahres 1825 erreicht und ist damit auch zahlenmäßig zjm Beginn des 19. Jahrhunderts zurückgeschritten. Damals zählte man in Baden 17 500 Juden, die dann um 1875 ihre höchste Zahl erreichten (26 492), um an der Jahrhundertwende 26 132, 1925 : 24 061 und 1933 : 20 617 Seelen zu umfassen. Die weitere Entwicklung führte zur Zahl 19 000 (1934) und ist nun — auf Grund jüngster Feststellungen — bei 17 000 angelangt, vielleicht ist aber auch diese Ziffer heute überholt. Im Jahre 1935 stehen rund 70 Geburten die fünffache Zahl an Todesfällen gegenüber, wobei der Geburtenrückgang der städtisch - jüdischen Bevölkerung katastrophal ist (an einem Ort 4 Geburten auf 1000 jüdische Einwohner!). Die Gemeinden schmelzen entsprechend der Gesamtabnahme zusammen. Mannheim, das 1933 6400 Seelen zählte, hat noch knapp 5000. Karlsruhe ging von 3386 auf rund 2700 zurück, Heidelberg von 1354 auf 7^0 (!), Pforzheim von 886 auf 530, Emmendingen von 364 auf 260, Bruchsal von 603 auf 390, Randegg von 79 auf 45, Königsbach von 162 auf"91, Su.lzb u r g von 120 auf 76 usw. Die Zahl der lehrerlosen Gemeinden nimmt zu, sie werden von den — zur Zeit noch — an 41 Orten amtierenden Lehrern und Kantoren mitbetreut; die Zahl der minjankräftigen Gemeinden nimmt ab, ihre Jugend — soweit sie überhaupt noch vorhanden ist — hat den Greisen G'tteshaus und GemeindeLeben überlassen müssen. Im religiösen Leben ist neben anderen örtlichen Stellen der „Verein zur Wahrung der Interessen dies gesetzestreuen Judentums in Baden" immer noch tätig, wenn auch begreiflicherweise die Mitglieder- Zahl durch Abwanderung und Fehlen der Jugend zurückgehen muß. Seine Leitung übernahm, auf Vorschlag des bisherigen 1. Vorsitzenden, des im gesetzestreuen Leben Badens an vielen Stellen verdienten und bewährten Herrn Eduard Bauer, Mannheim, Prof. i. R. Karl Darmstädter, Mannheim, und in den Vorstand traten die Herren Rabb. Dr. Michalski, Karlsruhe, und Dr. Jos. L e v i, Mannheim, neu ein. Nachdem dem Vorstand neben Herrn Bauer auch, die übrigen „Aeltesten" des V. z. W.-Vorstandes weiterhin angehören, vereinigt sich der Rat der Alten mit dem