Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 77 (1936)
- Issue
- Heft 12 (19.3.1936)
- Date
- 1936-03-19
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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19. März 1936 Der Israelit Nr. 12 Seite 7 ganda der Mussar-Ideen nach außen und für den zeitgemäßen Ausbau der Gedankenwelt das Mussar selbst zu gewinnen suchen und in geeigneter Form durch Aufsätze in der jüdischen Presse oder durch die Schaffung und Lieferung von Beilagen ZU den jüdischen Blättern werkend für diese Gedankenwelt wirken. Wochenrundschau- Liberales Judentum in Palästina. Zu unserer Betrachtung, die wir vor kurzem an dieser Stelle an die Berufung Dr. Dienemanns nach Palästina, um dort dem religiösen Liberalismus die Bahn zu ebnen, anknüpften, erhalten wir von einem Freunde und Mitarbeiter unseres Blattes, dem Dichter Ben C h o r i n in Jerusalem, ein Schreiben, dem wir folgende Stellen entnehmen: „Wenn es wirklich Tatsache werden sollte, - daß der Wortführer des extrem-liberalen Judentums, der Verfasser jener 13 Thesen, die er zu „Ikkarim" des „neuen" Judentums erhoben wissen möchte, (mit welchen ich mich im „Israelit" Nr. 11 v. 14. März 1935, S. 4, 5 und 6 auseinandergesetzt habe), uns mit Orgelsynagogen und ähnlichem religiösen „Komfort" in Palästina beglückt, so" könnte mich dasdurchaus nicht wundernehmen und ich bin leider ganz außerstande, auf „den gesunden,,, jüdischen Sinn des Jischuw" („Israelit", Nr. 8 20. Febr. 36, S. 6) zu vertrauen. Zum ersten kämen Herrn Dr. Dienemann bereits vorhandene Strömungen im Jäschuw entgegen — ich erinnere nur an das kürzlich erschienene Buch von Itamar Ben-Awi "nxiKa larn rivnnrb"- — aber wir können auch die palästinensische Orthodoxie nicht ganz frei von Schuld an dieser Entwicklung sprechen. Die palästinensische Orthodoxie ist keineswegs bemüht, den religiösen Bedürfnissen der Neueingewanderten (vor allem der aus Deutschland kommenden) Rechnung zu tragen. Die synagogalen Verhältnisse sind hier — von uns Westjuden aus gesehen, — nicht am besten. Gewohnt an einen geordneten, ästhetischen Ansprüchen genügenden synagogalen G'ttesdienst, finden wir hier eine Reihe von kleineren und größeren Bethäuser, in denen auf äußere Form nicht der mindeste Wert gelegt wird. Es ist für den westlichen Juden nicht leicht, zu der seiner Mentalität urfremden Art des ostjüdischen oder .gar orientalisch-jüdischen G'ttesdienstes (in allen seinen mannigfachen Schattierungen!)1 ein positives Verhältnis zu finden, während ich dem Gebet der Sefardim bestenfalls als „interessierter Besucher anwohne". Aber aktives Glied der Gemeinde kann ich — und nicht nur gerade ich persönlich — nur da sein, wo man zumindest ähnliche Formen des G'ttesdienstes pflegt, wie in Deutschland. Damit sei nichts gegen den ostjüdischen und orientalischen Nussach gesagt: aber Eines schickt sich nicht für alle. Diese psychologische Tatsache hält viele Menschen in Palästina vom G'tteshause fern. Ich kenne in Jerusalem Juden, die in Deutschland zumindest allsabbatlich die Synagge besuchten,, hier aber t— abgestoßen -von der allzufremden Atmosphäre— sich vom gemeinschaftlichen G'ttesdienste fernhalten. Diese Menschen werden in die liberalen Synagogen, die uns Herr Ür. Dienemann zu bescheren gedenkt, eilen. Aber wir könnten sie dem traditionellen G'ttesdienste, der mit dem Schulchan Aruch nicht im Widerspruch steht, gewinnen, wenn man ihre Mentalität mehr berücksichtigte. In ganz Jerusalem z. B. gibt es keine Synagoge, in der nach deutschem, orthodoxem Ritus gebetet würde. Nach alldem ist es nur zu verständlich, wenn aüch die Berliner und Frankfurter usw. Liberalen - ihren' „Minhag" hierher ZU importieren wünschen. Die -w.es.ir jüdische Orthodoxie aber sollte, im Verein mit allen anderen offenbarungsgläübjigen Juden Palästinas, dieser Gefahr dadurch begegnen; daß sie von sich aus Synagogen schafft, in welchen auch dem Thorajudentum noch Fernstehende Erbauung finden können, und Rabbiner bestellt, die vertraut mit der Lebenssphäre dieser Fremdgewordenen, den Weg zu ihren Herzen finden können, ehe Herr; -Dn Dienemann und seine Gesinnungsfreunde auch hier den Keil der Entzweiung in das religiöse Judentum'treiben können." Der Verfasser würde, sich glücklich schätzen, wenn es ihm gelungen sein sollte, 'durch seine Ausführungen fördernd auf das Werden und Wachsen einer agudistischen Thora- und Mussar-Bewegung zu wirken,, wie sie der Frankfurter Raw seit zwei Jahren gefordert und ins Werk gesetzt hat, , J. R. Zu diesen Aeußerungen sei bemerkt, daß der verehrte Einsender, der nach dem Tenor seines Schreibens nur das Beste in unserem Sinne wünscht, in Einzelheiten doch ein wenig übertreibt. Wenn es mit der geistigen Akklimatisierung eines Asohkenasi in einer sephardischen Synagoge wirklich große Schwierigkeit hat, so hat doch die Erfahrung gelehrt, daß ein orthodoxer Jude aus Deutschland in einem östlichen G'tteshause — es muß ja nicht gerade von chassidischer Prägung sein — sich immer noch wohler und heimischer fühlt, als in einer Synagoge, die in steifen Formen oder Reformen erstarrt ist. Uebertrieben ist auch die Behauptung, daß es in Jerusalem keine einzige Synagoge mit altem Ritus, und deutscher Ordnung tgäbe. Schreiber dieses kann bezeugen, daß er beispielsweise in der Synagoge des Schaare Zedek-Hospitals sein Gebet genau so verrichten konnte, wie in der orthodoxen Heimatsynagoge in Frankfurt a. M. Im übrigen können wir uns dem Wunsche unseres Mitarbeiters, die westjüdische Orthodoxie sollte im Verein mit allen anderen gläubigen Juden Palästinas der Gefahr eines religiösen Liberalismus in Palästina mit der Errichtung von traditionstreuen Synagogen und Anstellung geeigneter Rabbi nen entgegenkommen, von ganzem Herzen anschließend Ein offizielles Dokument über den Legislative Council. Indes die Verhandlungen und Auseinandersetzungen über den Legislative Council in Palästina in Parlament und Presse noch im vollen Gange sind — die Zeitungen berichten auch über einen eingehenden Briefwechsel zwischen Lord M e 1 - c h e 11 und Kolonienminister T h o m a s in dieser Angelegenheit — erschien soeben im Verlage der Londoner Staatsdruckerei das von dem Kolonienminister im Unterhaus angekündigte Command Paper (ein auf königlichen Befehl dem Parlament vorzulegendes Dokument) über die geplante neue'Verfassung in Palästina. Die acht Seiten umfassende Druckschrift enthält die Ansprache, die Sir Arthur Wauchope am 21. und 22. Dezember 1935 an die arabischen und jüdischen Führer gehalten hat, in der Fassung des damals von der Palästina-Regierung hierüber ausgegebenen Communiques. Voran geht eine Vorbemerkung des Kolonienministers J. H. Thomas, in der erläuternd darauf hingewiesen wird, daß für die drei Glaubensgemeinschaften in Palästina getrennte Wahlkörper geschaffen werden sollen, so daß die Mohammedaner selbständig acht, die Juden drei und die Christen ein Mitglied des Council zu wählen haben. Außer den von dem High Commissioner angekündigten Maßnahmen seien Bestimmungen über den Wahlapparat und Wahlvergehen, sowie über Einzelheiten der Geschäftsordnung vorgesehen. In den Debatten des Council sollen englisch, arabisch und hebräisch als die in Palästina offiziell anerkannten Sprachen, benutzt werden können. Der dritte Punkt der Vorbemerkung enthält die von dem Kolonienminister schon vor dem Unterhaus gemachte Feststellung, daß es notwendigerweise erhebliche Zeit dauern werde, bevor der Entwurf der Verordnung über die neue Verfassung dem König vorgelegt werden könne. Daß in diesem hochamtlichen Dokumente nur die Ansicht der Regierung festgelegt und die Meinung der jüdischen Vertreter mit keinem Worte beachtet wird, eröffnet keine günstige Aussicht in der Richtung einer Rücksichtnahme auf die jüdischen Wünsche und Interessen. Judentum und Nichtariertum. von b. c. Seitdem die westliche Judenheit in zwei wesensverschiedene Gruppen, die gesetzfeefolgende und die freidenkende aufgespalten ist, hat den Gesetzestreuen oft das unerläßliche Mittel gefehlt, sich der Verantwortung für das Tun und für die Geisteshaltung der Freidenkenden zu entledigen. Insbesondere machte sich dieser Mangel immer dann fühlbar, wenn die Freien Vorstöße zur Verschmelzung ihrer Kultur mit der des Wirtvolkes unternahmen, Vorstöße, wie sie das Gesetz und die Geisteshaltung der Thoratreuen unmöglich macht. Dieser Mangel rührte daher, weil außer in Ungarn nirgends die Vielheit der Bekenntnisformen innerhalb der Judenheit staatsseitig anerkannt war. Darum hatten allezeit alle Juden, auch die zurückgezogensten und ruhigsten, für die Instinktlosigkeit der Assimilationsberauschten mitzubüßen. Was von Juden kam, wurde aber, was auch war, für echt jüdisch nach Geist und Form angesehen; denn man kannte für das, was von Juden kam, kein anderes Wort, als „jüdisch". Diesem Mangel hat nun die neue deutsche Gesetzgebung abgeholfen, indem sie für P e r - s o h e n , deren jüdische Abkunft keine vollprozentige ist, die Bezeichnung <,, nichtarisch" ^eingeführt 'hat. Es ist nicht einzusehen, weshalb nun dieser Name nicht auch Einrichtungen gegeben werden kann, deren innerer Sinn nur zum Teil jüdisch ist. Wir Gesetzestreuen wenigstens sollten auch : E\i n r i c h t u n g e n gegen^ über mit dem Namen „ j ü d i s c h " sparsaimer; und mit dem Namen „nichta.risc h" freigebiger umgehen. So ■wenig das Staatsgesetz von uns verlangt, einen beliebigen Nichtarier als Juden betreffs des Bekenntnisses anzuerkennen, eben so wenig sind wir genötigt, einer Künstler- Notgenossenschaft nichtarischen Geistes und Personenbestandes, den Namen „jüdisch" zuzugestehen. Die Schauspielkunst hat überhaupt keine, die meisten anderen Künste haben nur wenige Quellen im echtjüdischen, gesetzestreuen Schrifttume. Aus der geistigen Gründhaltung stetigen Gesetzbefolgens resultiert kein kunstfördernder Trieb an sich. Was sich solchen Anschein gibt, ist infolgedessen an sich schon etwas Entwurzeltes, Raumloses, wofür der Gesetzesbefolgerkreis am wenigsten die innere Verantwortung trägt. Wer also mit gleicher innerer Unfoeteiligtheit wie früher im allgemeinen Kunstbetriebe heute, in dem der nichtarischen Notgenossenschaft, den Darbietungen folgen will, den wird eine formelle Halacha- Vorschrift daran nicht hindern. Doch sollte man, solange die Bezeichnung „nichtarisch" für jene Notbünde nicht gesetzlich anerkannt wird, — sich ihren Kunstunternehmungen gegenüber als Gesetzestreuer reserviert verhalten. Humanitäres Eintreten für die berufliche Umschichtung oder sonstige Versorgung wird durch alledies nicht ausgeschlossen, sondern bleibt selbstredend Bruderpflicht. ' (Wir geben die Ausführungen unseres verehrten Mitarbeiters wieder, ohne uns mit ihnen in allen Teilen zu identifizieren.. Im Momente gilt es nicht, heimgeschickte Brüder zurückzustoßen, sondern ihnen den Weg zur Heimat, d. h. zum Judentum der Thora zu zeigen. Red.)