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Der Israelit · 1936-03-12 · Heft 11 (12.3.1936) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
77 (1936)
Issue
Heft 11 (12.3.1936)
Date
1936-03-12
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 Nr. 11 Der Israelit 12. März 1936 Der Sc hoch timverband weist darauf hin, daß ein Schächtverbot auch das polnische Salzmonopol empfindlich schädigen würde, da die Zubereitung des Koscherfleisches im ganzen mindestens 100 Millionen Kilogramm Salz jährlich erfordert. Weitere lokale Schächtverbote werden aus verschiedenen Städten, auch in Galizien, gemeldet. In P e t r i k a u wurde ein dringender Antrag von schächtfeindlicher Seite im Stadtrate abgelehnt. In Lemberg fordert die ukrainische Presse die Bauernschaft auf, die A u f - zuchtvonGeflügelzu verstärken, da nach einem Schächtverbot die Juden »auf Geflügel angewiesen sein werden. In Lodz drangen Schächtgegner in das Geflügelschlachthaus ein und erzwangen die Einstellung des Betriebes, indem sie behaupteten, das Sehächtverbot sei bereits in Kraft und beziehe sich auch auf Geflügel. In Wirklichkeit sieht aber der Gesetzentwurf den Betäubungszwang nur für Schlachtvieh vor. Der polnische Rundfunk übertrug die Schächtdebatte in der Verwaltungskommission, lehnt aber nach, wie vor ab, ein Referat des Verteidigungskomitees durchzugehen. Die jüdischen Parlamentarier erlassen eine von Minzberg, Rubinstein, Sommerstein, Schor und Trockenheim unterzeichnete Kundgebung, worin die jüdische Bevölkerung auf den tiefen Ernst der Lage hingewiesen und zur Ruhe und Geduld gemahnt wird, Die Kundgebung schließt mit den Worten: „Juden! Es ist nicht an der Zeit, den Mut fallen zu lassen, zu verzweifeln und der Resignation zu verfallen. Schlaget das Buch des ewigen Volkes auf, das Buch von blutigem Märtyrertum, das gleichzeitig das Buch der höchsten Opfer für Glauben und nationale Würde ist. Dieses Buch weist Euch den Weg Eures Handelns, ermahnt Euch zu Opfer und Ausdauer, zum Sammeln aller Kräfte in dem schweren Kampf, der uns noch bevorsteht. Haltet hoch die Fahne der jüdischen Würde und der Glaubensehre! Wer sich mit dem jüdischen Namen verbunden fühlt, folge dem Ruf! Wir sind mit Euch in dem schweren Kampf!" Luxemburg lehnt Schächtverhotsantrag ab. Luxemburg, 9. März. Im Namen der luxemburgischen Regierung hat Ministerpräsident Bech den in der Kammer von dem sozialistischen Deputierten W e i r i c h eingebrachten Antrag, ein Schächtverbot zu erlassen, energisch zurückgewiesen. Ministerpräsident Bech, der der katholischen Partei angehört, erklärte in Beantwortung des Antrags, ein Schächtverbot würde mit dem in Luxemburg herrschenden Geist religiöser Toleranz unvereinbar s e i n. Das Gesetz über das Reichstagswahlrecht* Berlin, 8. März. Im Zusammenhang mit der Reichstagsauflösung hat die Reichsregierung ein Gesetz über das Reichstagswahlrecht beschlossen, in dessen § l bestimmt wird, daß Reichstagswähler außer den deutschen Staatsangehörigen, die nach der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14, November 1935 vorläufig als Reichsbürger gelten, auch die deutschen Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes sind, die am Wahltage 20 Jahre alt sind, sofern sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sofern nicht die Ausübung ihres Wahlrechtes ruht. Die Bestimmungen der §§ 2 und 5 Abs. 2 der genannten Verordnung finden Anwendung. Nach der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz gelten als Reichsbürger vorläufig die Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes, die bei Inkrafttreten des Reichsbürgergesetzes das Reichstagswahlrecht besessen haben oder denen der Reichsminister des Innern im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers das vorläufige Reichsbürgerreoht verleiht. § 5 der Verordnung enthält bekanntlich die Begriffsbestimmung dessen, wer als Jude gilt. § 4 der Verordnung besagt, daß ein Jude nicht Reichs bürg er sein kann und daß ihm ein Stimmrecht in politischen Angelegenheiten nicht zusteht. § 2 des neuen Gesetzes über das Reichstagswahlrecht bestimmt, daß derjenige, der ohne wahlberechtigt zu sein, eine Stimme abgibt, mit Gefängnis und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bestraft wird. Weiter wird der ,,Frkftr. Ztg." geschrieben: DieAusscheidungderJudenausden Wählerlisten. Der Reichsminister des Innern hat in einem Runderlaß bestimmt, daß die Wahllisten und Wahlkarteien unverzüglich auf den laufenden Stand zu bringen sind. Mit allen Mitteln soll die gewissenhafte Aufstellung und Nachprüfung der Wahllisten sichergestellt werden. Die Ausscheidung der Juden und solcher Mischlinge, die als Juden gelten, aus den Wahllisten sei aus technischen Gründen nur teilweise möglich gewesen. Die Eintragung in die Wahllisten allein biete also keinen Nachweis für das Vorliegen des Wahlrechtes. Der Minister verweist dabei auf die Strafbestimmungen der Novelle zum Reichswahlgesetz, die bei unbefugter WaKlausübung Gefängnis und Geldstrafe androht. In jedem Wahllokal sollen an auffallender Stelle Plakate über die Wahlberechtigung angebracht werden, woirn ausdrücklich festgestellt wird, daß Juden und als solche geltende Mischlinge im Sinne des Reichsbürgergesetzes. nicht wahlberechtigt sind. Der Minister bestimmt schließlich, daß die Kreiswahlvorschläge und der Reichswablvorsohlag spätestens am 19. März 1936 einzureichen sind. Kulturbund wieder ab 15- März. Berlin, 10. März. Der Reichsverband der Jüdischen Kulturbünde in Deutschland teilt mit: Das Verbot der Veranstaltungen des Reichsverbandes der Jüdischen Kulturbünde in Deutschland und der angeschlossenen Organisationen ist mit Wirkung vom 15. März 1936 wieder aufgehoben. An diesem Tage beginnen wieder alle Veranstaltungen der Kulturbünde. Der Jüdische Kulturbund Berlin e. V. eröffnet mit Antigone von Sophokles die neue.i Spielzeit. Am 23. März findet die Erstaufführung vön Saint-Säens „Samson und Dalila" statt. England duldet keine Judenhetze/ Erklärung des englischen Innenministers im Unterhaus. London, 5, März, Im Unterhaus erklärte I m n e n m i\n i s t e r Sir John Simon in Beantwortung einer Anfrage des Abgeordneten Morrison über die judenf eindliohen Kundgebungen faschistischer Gruppen im Londoner East End, England werde keine Judenhetze dulden. Der Polizeischutz in den Stadtteilen, wo sich diese Kundgebungen ereignet haben, werde weiter verstärkt werden. Feindschaft gegen Juden sei in England nicht verbreitet. Es sei aber festzustellen, daß von der faschistischen Bewegung eine Lehre des Hasses gegen die Juden, weil sie Juden sind, gepredigt wird. Das habe in gewissen Bezirken zu einer beunruhigenden Bewegung geführt. Er selbst werde Fälle untersuchen, in denen die öffentliche Ordnung durch antisemitische Kundgebungen gestört werden sollte. Der Terror bedrohe die Freiheitsvorstellungen der überwiegenden Mehrheit des englischen Volkes. Im Anschluß daran wies der Abgeordnete Petherick auf die Einwanderung nach England in den Jahren 1921 bis 1933 hin und sprach die Hoffnung aus, daß der Innenminister mit Rücksicht auf die Arbeitslosigkeit in England die Einwanderungsbestimmungen genau überprüfen werde. Palästina-Siedlung im Rahmen der Samuel-Aktion London, 10. März, In den letzten Tagen haben Beratungen zwischen hervorragenden Persönlichkeiten, die sich für die Sache des Council f o r German J e w r y einsetzen, über eine Reihe noch zu lösender Probleme stattgefunden. In diesen Beratungen wurden auch Vorbereitungen getroffen für die Eröffnung einer Kampagne zur Aufbringung von einer Million Pfund für die Auswanderung von 10Ü.Ö0O jungen Juden aus Deutschland und ihre Absiedlung in Palästina und anderen Ländern. Ueber die Zusammensetzung des Council im einzelnen wurden, wie der ITA. von maßgebender Seite mitgeteilt wird, endgültige Entscheidungen noch nicht getroffen, wenn auch im allgemeinen damit zu rechnen ist, daß der Council vier zionistische und vier nichtzionistische Mitglieder haben wird, zu denen noch Sir Herbert Samuel als Vorsitzender hinzukommt. Neue judenfeindliche Ausschreitungen in Polen. Warschau, 10. März. In Przytyk, Kreis iRadom, wo wiederholt schon schwere judenfeindliche Exzesse stattgefunden haben, ist es abermals zu Ausschreitungen gekommen. Zahlreiche Juden wurden verletzt, elf von ihnen schwer. Der jüdische Einwohner Pesach Minkowski und seine Frau wurden getötet, ihr 16jährige r Sohn, Gabriel Minkowski, schwer verletzt. Auch ein Niohtjude fand bei den Ausschreitungen den Tod. Aus Radom und Kielce herangezogene Polizeiverstärkungen stellten die Ordnung wieder ber. Der von 700 Familien bewohnte . jüdische Ortsteil bietet ein Bild grauenhafter -Zerstörung. Sämtliche Fensterscheiben sind zertrümmert, eine Reihe jüdischer* Läden, wurde geplündert. In manchen Wohnungen wurde alles kurz und klein geschlagen. Die Betten wurden aufgeschnitten. Jüdische Aerzte irr Radom haben einen Hilfsplatz für die Opfer der Ausschreitungen errichtet. Die Jüdische Gemeinde m Radööi bat Autos nach Przytyk ■ entsandt, mit deneri die Opfer der Ausschreitungen in, das jüdische i Krankenhaus nach Radom gebracht wurden. Ein offizielles Communique über die Vorfälle ist , nicht ausgegeben worden.

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