Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 77 (1936)
- Issue
- Heft 10 (5.3.1936)
- Date
- 1936-03-05
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Seite 8 Nr. 10 Oer Israelit 5. März 1936 Jüdische Künstler und Arbeitsbuch, Berlin, 27. Febr. Der Reichsverband der Jüdischen Kulturbünde in Deutschland teilt mit: * „Hierdurch weisen wir darauf hin, daß die letzten Gruppen für die Ausstellung de® Arbeitsbuches nunmehr aufgerufen sind. Wir fordern daher alle aktiven Mitglieder des Reichsverbandes (Künstler) auf, sich um die Erteilung eines Arbeitsbuches zu bemühen, da der Besitz Voraussetzung für jede Anstellungsbezw. Beschäftigungsmöglichkeit sein wird. Die Formulare sind bei den Arbeitsämtern und in Papierhandlungen erhältlich. Nach Ausfüllung dieser Formulare müssen sie von dem für den Wohnsitz zu ständigen Polizeirevier abgestempelt und dem zuständigen Arbeitsamt eingereicht werden. Kosten entstehen nicht." Seelsorge für die mecklenburgischen Landgemeinden. Berlin, 3. März. Der Preußische Landesverband jüdischer Gemeinden teilt mit: In Verfolg des Anschlusses der Israelitischen Landesgemeinde Mecklenburg und der Israelitischen Gemeinde Lübeck an den Preußischen Landesverband jüdischer Gemeinden ist nunmehr auf Anregung und mit finanzieller Unterstützung des Preußenverbandes eine Vereinbarung zwischen Lübeck und Mecklenburg zustandegekommen, auf Grund derer der Rabbiner der Gemeinde Lübeck, Herr Dr. Winter, die Geschäfte des Mecklenburger Landesrabbinats in der Weise wahrnehmen wird, daß er die Mecklenburger Gemeinden regelmäßig zur Veranstaltung von G'ttesdiensten, Vorträgen, Schulinspektionen sowie zur seelsorgerischen Betreuung aufsuchen wird. Die neue Regelung soll zu einer Vertiefung des jüdisch-religiösen Lebens in den Mecklenburger Gemeinden führen und ihre Verbundenheit mit der jüdischen Gesamtheit in Deutschland stärken. Die Judenverordnung der deutschen Rechtsfront F r a n fc f ü r t a. <M„ 27. Febr. Am 2. September 1935 wurde vom Nationalsozialistischen Deutschen Juristenbund eine „Judenverordnung der Deutschen Rechtsifront" veröffentlicht, die allen Mitgliedern des Juristenbundes, die innerhalb des Bundes ein Amt bekleiden oder Leiter einer NS-Rechtsbetreuungsstelle sind, die Vertretung von Juden vor Gerichten oder anderen staatlichen oder privaten Stellen verboten. Ein entsprechendes Verbot gilt für diejenigen Bundesmitglieder, die zugleich Parteimitglieder sind, auf Grund der für die Parteimitglieder allgemein geltende Bestimmung. Bundesmitglieder, die weder Parteimitglied sind, noch eines der genannten Aemter bekleiden, wird zur Pflicht gemacht, im persönlichen und beruflichen Verhalten gegenüber Juden die größte Zurückhaltung an den Tag zu legen. Zum Schluß der „Judenverordnung" heißt es, die Reichsführung des Juristenbundes und der Deutschen Rechtsfront lehne es „grundsätzlich ab, für irgend ein Mitglied einzutreten, das* wegen einer aus eigener (Entschließung und auf eigenes Risiko übernommenen Judenvertretung in der Geffentlichkeit, in der Presse oder sonst angegriffen wird. Denn die Reichsführung des Juristenbundes und der Deutschen Rechtsfront ist nichts weniger als eine Judenschutztruppe." •Nunmehr veröffentlicht das Mitteilungsblatt des Nationalsozialistischen Deutschen Juristenbundes einen Tätigkeitsbericht des Reichsinspekteurs Raeke, der sich u. a. auch mit der Jüdenfrage befaßt. Darin heißt es, daß 'die oben angeführte Judenverordnung sich in ihren grundsätzlichen Anordnungen durchaus bewährt habe. Mit Rücksicht auf die Nürnberger Gesetze und die durch die praktische Anwendung der „Judenverordnung" gemachten Erfahrungen werde demnächst eine Ergänzungsverordnung alle noch bestehenden Zweifelsfragen beseitigen. Die am Schluß der „Judenverordnung" niedergelegte Feststellung, daß der Juristenbund nichts weniger als eine Judenschutztruppe sei, werde auch bei einer weiteren Regelung dieser Frage zur obersten Richtschnur ge- Neueste Wirtschaftsnachrichten aus Erez Jisroel. (Nach Palnews.) Jerusalem. Der Import für den palästinensischen Wirtschaftsbedarf weist gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um rund LP 2,5 Millionen auf, er hat sich damit um rund 27 Proz. erhöht. Der Export (abzügl. Gold) ist um rund LP 800.000 bezw. 28 Proz. gestiegen. Prozentuell haben sich die Import- und Exportziffern also ziemlich gleichmäßig erhöht. Tel Awiw. Vor einigen Tagen hat in Tel Awiw die Gründungsversaimmliung der National Labour Bank (Bank Heameli) Ltd. stattgefunden. Die Bank ist von Kreisen der Neuen Zionistischen Organisation gegründet, sie verfolgt den Zweck, die Entwicklung der jüdischen nationalen Wirtschaft im Lande zu fördern, Während der nächsten Monate will sich 'die Baak dem Ausbau einer Organisation in Palästina und den wichtigsten ausländischen Zentren widmen. T e 1 A w i w. Die Agrob ank (Agricultural and Building Bank for Palestine) Ltd. legt die Bilanz für den Abschluß ihres fünften Geschäftsjahres 1935 vor. Der Reingewinn für das Jahr 1935 beträgt LP 8675, zu dem der Gewinnvortrag in Höhe von LP 3713 hinzukommt. Es wird eine Dividende von 12 Proz. verteilt, LP 1500 werden in Reserve gestellt, der Rest auf neue Rechnung vorgetragen. Jerusalem. Nach dem Bericht des General Managers der unter palästinensischer Verwaltung stehenden Bahnen hat sich der Passagierverkehr auf den palästinensischen Bahnen im Betriebsjahr 1934/35 dem Vorjahr gegenüber sehr .gesteigert und annähernd die Höhe von 2l/2 Millionen Fahrgästen erreicht. Jerusalem. Die Ereignisse im September und Oktober letzten Jahres, die ihren Ausdruck vor allem in der panikartigen Zurückziehung von Bankdepoliten fanden, haben die Regierung veranlaßt, dem Bankwesen in Palästina besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Zwecks Beratung der Regierung ist aus Lohdon ein Bankexperte eingeladen worden; dieser Experte ist anscheinend absichtlich weder ein Beamter der Regierung noch derjenigen englischen Banken, die in Palästina arbeiten. Jerusalem. Die Draft Ordinance für das neue Bankgesetz, die in der Palestine Gazette vom 6. Februar 1936 veröffentlicht wird, enthält zunächst die Bestimmung, daß Banken in Palästina nur als Aktiengesellschaften gemäß der Registration of Companies* and iPartnerships Ordinance von 1919 und Companies Ordinance von 1921 oder als Genossenschaften gemäß der Cooperative Societies Ordinance von 1933 zugelassen sind, und in der Firmenbezeichnung die Worte „bank" oder „banking" enthalten müssen. Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit setzt eine Lizenz des High Commissioners voraus, die ohne Angabe von Gründen verweigert oder widerrufen werden kann. Der High Commissioner ernennt einen Beamten der Palästinaregierung zum „Examiner of Banks", der eine Aufsicht und Kontrolle über die Banken ausübt und das Recht zur Einsicht in alle Bücher, Dokumente usw. hat. Jerusalem. Wie der Director of Agriculture and Forest® mitteilt, wird die Citrusernte, die bisher auf einen Export von 7Va Millionen Kisten geschätzt wurde, in Pflanzerkreisen ungünstiger beurteilt und man rechnet nur noch mit einer Exportmenge von 6% Millionen Kisten. Nach dieser Schätzung würde der Export dieser Saison um mehr als 3U Millionen Kisten hinter derjenigen der Vorjahrssaison zurückbleiben. Da bis zum 2. Februar bereits 3.673.783 Kisten verschifft sind, würden nach dieser neuesten Ernteschätzung bereits 57 Proz. der gesamten Exportmenge bis zum 2. Februar verschifft worden sein. Tel A w i W;**Die drei •Silikatziegelfabriken, •die den Ziegelbedarf von Tel Awiw und Umegbung versorgen (die alte Silikatziegelfabrik in Tel Awiw, die „Hawak"-Fabrik in Nachlat Jehuda und die Fabrik in Rischon-le-Ziöni) haben den Verkauf ihrer Produktion in den Händen des „Central Sale of Silicate Bricks" vereinigt. Die zentrale Verkaufsstelle greift nicht in Fragen der Produktion oder andere Angelegenheiten der Fabriken ein, sondern befaßt sich ausschließlich mit dem Verkauf von Ziegeln. Alle Ziegelaufträge gehen an 'die zentrale Verkaufsstelle, die sie auf die drei Fabriken nach einem Schlüssel verteilt, über den eine Einigung stattgefunden hat. macht, andererseits aber auch die grundsätzliche Freiheit der anwaltlichen und wirtschaftstreuhänderischen Berufsausübung respektiert werden. Wegen Beleidigung eines jüdischen Anwaltes verurteilt. Frankfurt a. M., 23. Febr. Die „Frankfurter Zeitung" berichtet, daß ein früherer Rechtsberater, der zür Zeit eine Gefängnisstrafe von sechs Jahren zu verbüßen hat, wegen Beleidigung eines Erfurter jüdischen Rechtsanwalt®;und wegen wissentlich falscher Anschuldigung zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt worden ist. In der Urteilsbegründung -betonte der Vorsitzende des Schöffengerichts, der Beleidigte sei als Rechtsanwalt zugelassen und habe nach dem Willen des Führers und Reichskanzlers den gleichen Rechtsschutz zu beanspruchen wie ein arischer Rechtsanwalt. Eine empfindliche Strafe liege auch im Interesse des deutschen Ansehens im Auslande. Es dürfe nicht der Anschein erweckt werden, daß in Deutschland nach zweierlei Recht geurteilt werde. Die Zahl der Juden in Köln. Köln, 23. Febr. Zu Beginn des Jahres 1936 wohnten in Köln etwa 14.900 Juden. Im Jahre 1935 ist ein Zugang von 1209 Personen zu verzeichnen gewesen. Ein bemerkenswerter Hinweis auf die starke Konzentrationsbewegung der Juden nach den Großstädten. Anfang 1933 zählte die Gemeinde 18.281 Seelen, Anfang 1934 noch 16.632 Personen. Trotz starker Zugänge hat sich also die Kopfzahl innerhalb von drei Jahren um fast 20 Prozent verringert. Besondere Gaststätten für Juden. Hannover, 1. März. Die Frage, ob eine Wirtsc'haftserlaubnis für besondere jüdische Gaststätten erteilt werden solle, hat wiederholt die zuständigen Verwaltungsgerichte beschäftigt. Der Bezirksrat in Mannheim entschied in einem ihm vorliegenden Falle einen Antrag um Wirt- Schafts erlaubnis im ablehnenden Sinne. Demgegenüber ist vom Stadtverwaltungsgericht in Köln die grundsätzliche Auffassung vertreten worden, daß die Juden in Deutschland besondere Lokale haben dürften, sofern diese nach außen schon als solche gekennzeichnet werden. «Es stehe an sich nichts im Wege, daß rein tjüdische Hotels, Wirtschaften und Cafes aufgezogen werden. Das , Stadtverwaltungsgericht vertrat weiterhin jedoch 'die Ansicht, daß es sich um eine Neukonzession handele, 'die der Sperrverordnung unterliege, in der für die 'gegebenen Tatsachen keine Ausnahm ebestimmungen vorgesehen seien. Nunmehr hat da® Stadtverwaltungsgericht in H a nn o v e r in einem gleich gelagerten Falle die Konzession zur Wirtschaftsführung einer jüdischen Gaststätte erteilt. Belgj len. Zum erstenmal Judendebatte im belgischen Parlament. Brüssel, 28. Febr. Im belgischen Parlament hat zum erstenmal seit seinem Bestehen eine Judendebatte stattgefunden. Der katholische Abgeordnete Dr. Delwaide übte Kritik daran, daß Ende Januar Dr. Henri Buch als erster Jude zum Richter in Belgien ernannt wurde. Der Abgeorndete begründete seinen Einspruch damit, daß der junge Richter erst vor kurzem naturalisiert worden und deshalb „mit der flämischen Kultur und Seele nicht genügend verbunden' sei. (Tatsächlich wurde Dr. Buch in Antwerpen geboren und erzogen. Mit Rücksicht auf seine besondere Befähigung wurden ältere Anwärter bei seiner Ernennung übergangen). Der liberale Abgeordnete Marcel Henri Jaspar erklärte hierzu, es bestehe zwar keine Veranlassung, auf diese Frage des Näheren einzugehen, er glaube aber, die allgemeine Auffassung seiner liberalen Kollegen wiederzugeben, wenn er bemerke, daß diese Interpellation von einer merkwürdigen Geistesverfas-