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Der Israelit · 1936-02-27 · Heft 9 (27.2.1936) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
77 (1936)
Issue
Heft 9 (27.2.1936)
Date
1936-02-27
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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Seite 2 Nr. 9 Der Israelit 27. Februar 1936 Der Fasttag. Warschau, 23. Februar. In allen polnischen Synagogen der 780 jüdischen Gemeinden wurde der vergangene Donnerstag als Bet- und Bußtag begangen. Aus sehr vielen jüdischen Gemeinden des Auslandes trafen in Warschau Sympathiekundgebungen ein. Der vereinigte Ausschuß zur Abwehr der Schäahtverbotsgefahr wandte sich an die jüdischen Gemeinden in London, New York, Paris, Prag, Amsterdam, Oslo, Kopenhagen, Budapest, Sofia und Belgrad mit dem Ersuchen, die dortigen Regierungen zu veranlassen, der polnischen Regierung bekannt zu geben, daß in ihren Ländern das Schächten nicht verboten sei. In dem von Frau Prystor und ihrem Anhang eingereichten Schächtverbotsantrag wird nämlich behauptet, daß Polen das einzige Land sei, wo Schächten noch erlaubt sei. Einem Aufsatz der halb offiziellen „Gazetta ,Polska" ist zu entnehmen, daß die polnische Regierung keineswesg über die Einbringung des Sohächtverbotsantrages im Sejm erfreut ist, daß aber die Regierung geneigt zu sein scheint, das Schächten allmählich zu beschranken. Eine Abordnung der P o s e n e r Jüdischen Gemeinde traf in Warschau ein, um bei der Regierung gegen das vom Stadtrat in ungesetzlicher Weise erlassene S c h ä c h t v e r b o t zu intervenieren. Die Abordnung erzählt, daß die gesamte Gemeinde von Posen, die über 1000 Seelen zählt, Orthodoxe und Freisinnige, zum Protest gegen das Schächtverbot sich jeden Fleischgenusses enthält. Die ärztliche Berufsordnung nach den Nürnberger Gesetzen. Berlin', 23. Februar. Der Reiohsärzteführer veröffentlicht im „Deutschen Aerzteblatt" eine Anordnung, durch die die Begriffsbestimmungen der Nürnberger Gesetze über Juden und N i c h t j u d e n in das ärztliche Berufsrecht übernommen werden. Die Begriffe „Arier" und „Nichtarier" verschwinden auch aus der ärztlichen Berufsordnung. Jüdische Aerzte sind in Zukunft Angehörige des jüdischen Volkes (Volljuden und Dreivierteljuden) sowie Mischlinge ersten Grades (mit zwei jüdischen Großelternteilen, wenn sie der jüdischen Religionsgemeinschaft am 16. September 1935 angehört haben oder sich nach dies<em Zeitpunkt ihr angeschlossen haben bezw. anschließen, oder wenn sie am gleichen Stichtag mit einer Jüdin verheiratet waren oder sich nachher jüdisch verheirateten.) Sämtliche anderen Aerzte gelten als nichtjüdische Aerzte, also auch die Mischlinge (Halbjuden mit den vorgenannten Einschränkungen) und die jüdisch verheirateten nichtjüdiscben Aerzte. Die Anordnung stimmt also mit den Grundsätzen des 'Reichsbürg errechtes üb er ein. Im Zusammenhang mit dieser Neuordnung sind noch weitere Regelungen erfolgt. Und zwar dürfen nichtjüdische Aerzte sich in Zukunft nicht durch jüdische Aerzte vertreten lassen, ebenso dürfen sich jüdische Aerzte nur wieder von jüdischen Aerzten vertreten lassen. Abweichende Regelungen für die in der Kassenpraxis verbliebenen Aerzte sind zulässig, wenn die ärztliche Versorgung dies erforderlich macht. Für die Beschäftigung von Assistenten gelten die gleichen Grundsätze. Nichtjüdische Aerzte dürfen ihre nichtjüdischen Patienten nur nichtjüdischen Fachärzten überweisen und umgekehrt. Sie dürfen Ueberweisungen von jüdischen Aerzten annehmen, wo ärztliche Verhältnisse es notwendig erscheinen lassen (Krankenhauspflege). Dies gilt besonders für die Ueberweisung von Anspruchsberechtigten der Reichsversicherung durch jüdische Kassenärzte, um die ärztliche Versorgung der Versicherten nicht zu gefährden. Für die Zuziehung eines zweiten Arztes (Konzilium) gelten die gleichen Bestimmungen sinngemäß. Die bisherigen Verzeichnisse nichtarischer Aerzte fallen fort. An ihre Stelle treten Verzeichnisse von jüdischen Aerzten. Jüdisch Versippte und Mischlinge dürfen nicht mehr kenntlich gemacht werden. Die Listen dienen nur für den Dienstgebrauch. Die Bestallung als Arzt (Approbation) wird, wie die Reichsärzteordnung bestimmt, versagt, wenn der Bewerber wegen seiner oder seines Ehegatten Abstammung nicht Beamter werden könnte und zur Zeit der Bewerbung der Anteil der ncht deutsohblütigen Aerzte an der Gesamtzahl der Aerzte im Reich den Anteil der Nichtdeutschblütigen an der Bevölkerung übersteigt. In Härtefällen kann der Reichsmiinister des Innern Ausnahmen zulassen. Nach dem gegenwärtigen Zaihlenverhältnis kann für de nächste Zeit die-Bestallung eines Juden, Mischlings oder eines jüdisch (einschl. .Mischlinge) Verheirateten als Arzt nicht erfolgen, Härtefällen ausgenommen. Die Bestimmungen über die Zulassung zu den Krankenkassen bleiben durch 'die Neuordnung unberührt. Danach bleiben (diejenigen Aerzte von der Zulassung ausgeschlossen, denen derzeit die Bestallung versagt wird. Auch die Vorschriften für die Ersatzkassenpraxis bleiben unberührt. Für die private Krankenversicherung sind an Stelle bisheriger Listen nichtarischer Aerzte die neue Liste jüdischer Aerzte maßgebend. Auf allen anderen Gebieten, auf denen die Auswahl der zu beteiligenden Aerzte durch den Reichsärzteführer erfolgt, können auch andere Anforderungen bezüglich der Abstammung als in der Kassenpraxis gestellt werden. So kann die Reichsärztekammer besondere Vorschriften erlassen, welche Aerzte sie zu den Aufgaben zur Erhaltung und Hebung des Erbgutes des deutschen Volkes heranziehen will. Tausch von Vermögenswerten nach dem Ausland. Berlin, 21. Februar. Die F. W. I. Gesellschaft zur Förderung wirtschaftlicher Interessen von in Deutschland wohnhaften oder wohnhaft gewesenen Juden m. b. H. teilt der ITA. mit: Täglich gelangen an die verschiedensten jüdischen Organisationen Briefe aus allen Teilen Deutschlands, in denen Besitzer von geschäftlichen Unternehmungen oder Grundstücken bitten, ihhen Tauschmöglichkeiten für ihre Vermögenswerte nach den verschiedensten Ländern nachzuweisen. Auch in Zeitungsinseraten werden in ständig wachsendem Ausmaß derartige Tauschgesuche veröffentlicht. Es liegt im allgemeinen Interesse, darauf hinzuweisen, daß die Vorstellungen über Tauschmöglichkeiten von Unternehmungen oder Grundstücken nach dem Ausland in keiner Weise der wirklichen Lage entspreohen. Es werden verhältnismäßig wenig Objekte vom Ausland hier zum Tausch angeboten, und in jedem Falle muß eine sehr genaue Nachprüfung hinsichtlich des inneren Wertes und der Rentabilität erfolgen. Es sind ferner die vielfältigen Devisenvorschriften, sowohl in Deutschland als auch in anderen Ländern, zu beachten. Diese Erfordernisse werd'en vielfach von privaten Stellen, die sich geschäftsmäßig mit solchen Transaktionen befassen*, außer. Acht gelassen. 1 Vor allem muß davor gewarnt werden, daß: zahlreiche Kreise auf derartige, nur in geringem Umfange vorhandene Tiauschgelegenheiten warten und ihre geschäftlichen Dispositionen dadurch beeinflussen lassen. Es wird empfohlen, sich in allen derartigen Fällen an die F. W. t, Berlin W. 15, Kurfürstendamm 214, zu wenden, die als gemeinnützige Stelle im Auftrage der jüdischen Organisationen zur Prüfung und Beratung, auch hinsichtlich der wirtschaftlichen Tauschmöglichkeiten, zur Verfügung steht. Die Kosten der Auswanderung nach Palästina und anderen Ländern. Berlin, 26. Februar. Das Palästina-Amt teilt mit: In der letzten Nummer des Berliner Jüdischen Gemeindeblattes macht Dr. Riegner längere Ausführungen über den zahlenmäßigen Umfang der Palästinawanderung einerseits, der durch den Hilfsverein versorgten Auswanderung andererseits. Er kommt dabei zu dem von ihm selbst als auffällig bezeichneten Ergebnis, daß die Auswanderung des Hilfsvereins nur unwesentlich teurer sei als die Palästina-Auswanderung. Dieses Ergebnis beruht auf unrichtigen Unterlagen. Die Zahl der vom 1. April bis 31. Dezember 1935 nach Palästina ausgewanderten Personen, welche- Reisezuschüsse aus Mitteln der Berliner Jüdischen Gemeinde erhalten haben, beträgt nicht, wie Herr Dr. Riegner ausführt, 550, sondern 746. Legt man mit Herrn Dr. Riegner im übrigen als richtig zugrunde, daß der Hilfsverein im gleichen Zeitraum 900 Personen mit Zuschußmitteln der Berliner Gemeinde zur Auswanderung verholfen. hat und daß die absoluten Kosten der Palästina- Auswanderung sich zu denejnigen der Hilfsverein-Auswaniderung etwa wie 65 : 35 verhialtenr so stellt sich die Auswanderung des Hilfsvereinsr auf den Kopf der Auswanderer berechnet, um 40 Proz. teurer als die Auswanderung nach Palästina. Vom Hilfsverein der Juden in Deutsehland', wird der ITA hierzu ergänzend mitgeteilt, daß die höheren Kosten der von ihm betreuten Auswanderung durch die größere Entfernung der Auswanderungsziele bedingt sind.* Ausweispapiere für Ausgewanderte in England. London, 18. Februar. Auf eine im Unterhaus eingebrachte Anfrage; betreffend die Ermöglidbung von Auslandsreisen für auf englischem Boden sich aufhaltende Ausgewanderte aus Deutschland, deren Pässe die Gültigkeit verloren haben, bis zur Regelung der Paßfrage für Staatenlose durch den Völkerbund,., erklärte namens des Innenministeriums Geoffrey Lloyd in einer schriftlichen Antwort, daß bereits für die Ausgabe von Reisedokumenten. für jeden Ausländer Vorsorge getroff en. worden sei, der eine Auslandsreise unternehmen wolle und die Ausstellung eines Passes oder die Erneuerung eines Passes mit abgelaufener Gültigkeit nicht erlangen könne. Interkonfessioneller Verbrüderungstag in den Vereinigten Staaten. New York, 18. Februar. Ende Februar wird unter der Leitung der National Conference of Jews and Christians im, Gesatmgebiet der Vereinigten Staaten 'ein der Förderung der Verständigung zwischen Christen und Juden gewidmeter „Verbrüderungstag" abgehalten. (Doch wohl nur zur politischen und sozialen Zusammenarbeit. D. Red.) In einem Schreiben an die veranstaltende Vereinigung erklärt der Gorvemeur des Staates New York, Colonel Herbert H. Lehman, seine Zustimmung zu den Zielen dieser Aktion. „Ich. gebe, schreibt Gouverneur Lehman, meine herzliche Zustimmung zu den Zielen des Verbrüderungstages und der National Conference of Jews and Christians, Ich bin der Ansicht, daß Ihre Organisation viel dazu beigetragen hat, besseres: Verstehen zwischen den Angehörigen der verschiedenen Bekenntnisse und Rassen herbeizuführen. Ich hoffe, daß Ihre Einfluß-Sphäre sich immer weiter ausbreiten wird."

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