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Der Israelit · 1936-02-06 · Heft 6 (6.2.1936) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
77 (1936)
Issue
Heft 6 (6.2.1936)
Date
1936-02-06
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
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Seite 6 Nr. 6 Der Israelit 6. Februar 1936 einem Vers heißt es: „Sein Gewand war weiß wie Schnee und das Haar seines Hauptes wie reine Wolle," In einem anderen: „Seine Looken herabrollend, rabenschwarz" (Hohelied 5, 11: Das eine spricht, wenn G'tt im Rate sitzt, das andere, wenn er Krieg führt, wie es heißt: „Das Raten gebührt den Alten, das Kriegführen der Jugend." — Der Schluß von Vers 11 weist hin auf Dworim 33, 7: Vers 12) Erste Hälfte: Jesaja 59, 17, Zweite Hälfte: Psalmen 98, 1. Vers 13) Erste Hälfte: Jesaja 26, 19, Zweite Hälfte: Hohelied 5, 2. Vers 14) Erste Hälfte: Hinweis auf Jesaja 49, 3, Zweite Hälfte: Hinweis auf Jesaja 28, 5. Vers 15 Erste Hälfte: Hohelied 5f* 11, Zweite Hälfte: Hinweis auf den in dem Stirnband des Höhe-Priesters eingegrabenen G'ttesnamen. Eine andere Deutung bringt der Ez Jausef. Danach ist der iSinn folgender: Einem .Wesen, das den Namen Jisroel t^ägt, ist auf die Stirne der unaussprechliche Gottesnamen eingegraben.*) Weitere kabalistisohe Ausdeutungen dieser Stelle siehe im Kommentar Dauwer Schor laum, Vers 17) Zweite Hälfte: Hohelied 5, 11. Vers 18) Jesaja 33, 20 wird Jerusalem als fltt bezeichnet, Jesaja 1, 21 als die Stadt, nn p*72- Die zweite Hälfte des Verses ist eine Variation von Psalm 137, 6 (dort auf den Menschen bezogen). Vers 19) Hinweis auf Jesaja 62, 3: nftuiO wird das jüdische Volk wiederholt genannt, siehe Schmaus 19, 5. Vers 20) Erste Hälfte: Jesaja 46, 3. Zweite Hälfte: Jesaja 43, 4. Vers 21) Die Tefilin werden bekanntlich "ixs genannt. Die erste Hälfe sicherlich ein Hinweis auf die bekannte Ueberlief erung in Broahaus 6a unten. Die zweite Hälfte: Hinweis auf Deworim 4, 7. Vers 22) Erstes Drittel Hohelied 5, 10, der übrige Teil Hinweis auf Jesaja 63, 1—3. :j Vers 23) Die erste Hälfte ein Hinweis auf Brochaus 7a: Dort heißt es: „Dann will ich meine Hand weg tun und dti siehst meine Rückseite, (Schmaus 34, 23) Das deutete Rabbi Schimon der Fromme, daß G'tt Moses die Verknotung der Tefilin, zeigte. Dies bezieht sich wohl auf die gütlichen Tefilin, von denen oben (Vers 15) die Rede ist und deutet an, daß G'tt Moses eine Ahnung von der Art werden ließ in der er die Fäden des Universums in Händen trägt, bald sie knüpfend, bald sie lösend. Die zweite Hälfte des Satzes bezieht sich auf Bamidbor 12, 8. Vers 24) Erste Hälfte: Psalmen 149, 4. Zweite Hälfte: Jesaja 49, 3. Psalm 22, 4 wird G'tt nV?nn ^iOTP'' genannt. Vers 25) Erstes Drittel Psalm 119, 160. Zweites Drittel Jesaja 41, 4. Vers 27) Siehe' hierzu Midrasch Rabo Schmaus Kapitel 21 Abteilung 4. Dort heißt es: „Der Heilige, gelobt sei Er, schmückt sich mit den Ge- ' beten Israels. Nachdem alle Betgemeirtschaften ihr Gebet vollendet 1) Anmerkung: Siebe dagegen in dem anstehe des versäumten wo zu betenden Stück; wub v>xaf^} yisa py) * - di1! dv> ^aa" «a'i?» -^«"w nnw» nmt '*n •.yp->n ss»R3 mnw Vktw nnsn pipm (nto>n haben, nimmt sie der Engel, der über die Gebete bestellt ist und macht aus ihnen Kronen, die er auf das Haupt G'ttes legt!" Die zweite Hälfte des Satzes ist ein Hinweis auf Psalmen 141, 2. Vers 29) Die erste Hälfte Variation von Mischle 11, 26. (Dort bezieht sich auf den Menschen. wird G'tt Hiob 36, 5 genannt. Vers 30) Die erste Hälfte bezieht sich auf den Bericht in Broahaus 7a, wo Rabbi Jisohmoel iben ELischo, der Hohepriester, einst im Allerheiligsten, das Räücherwenk darbrachte, und G'tt ihm erschien und sagte: „Segne mich mein Scuhn." Er sprach ein segnendes Bittgebet und schließt den Bericht: „Und G'tt neigte das Haupt mir .gewährend zu —." Die letzten beiden Worte dieses Verses sind Sahmaus 30, 23 entlehnt. Vers 31) Erste Hälfte: Psaim 104, 34. Zweite Hälfte: Psalm 42, 2, eine Wiederholung aus Vers 1, so daß das Lied in den gleichen Gedanken ausklingt, aus dem es angestimmt wurde. IV. Durch ganz Tnach ist der Verfasser gewandert, tief untergetaucht in den Strom der heiligsten Ueberlieferungen, feevor er dieses Lied aus seiner Seele aufsteigen ließ. Daran wollen wir denken, wenn wir es singen. Wenn man es ,herunterhastet, in jener Ueberstürzung, die nicht selten an unseren Gebetsstätten anzutreffen ist, wenn das Morgengebet seinem Ende zugeht, dann sollte man es lieber ungesungen lassen. Singen wir es aber in tiefer Andacht und Ehrfurcht, dann wird es zu einem Edelstein in der Krone, die G'ttes Haupt schmückt, in der Krone, die auch heute noch, tägliah neu, der „Engel über die Gebete" schmiedet, nachdem er unsere Gebete eingesammelt ihat. Korrespondenzen. Deutsches Reich. Die Juden im Viehhandel,. Berlin, 28. Jan. Das „Höchster Kreisblatt" schreibt: Wie sehr es der Selbsthilfe der Bauern gelungen ist, den jüdischen Viehhandel zurückzudrängen, zeigt der Jahresbericht der Viehverwertungsgenossenschaft für den Unterlahnkreis und Kreis Limburg. Während früher fast der ganze Handel in jüdischen Händen Jag, kauft und verkauft jetzt nur noch die Genossenschaft das Vieh der Bauern und sichert ihnen tadellose Tiere und gerechte Preise. , Bei der jetzt in Dietz stattgefundenen Generalversammlung wunde im Geschäftsbericht mitgeteilt,, daß im Jahre 1935 an Schlachtvieh für 699.267.65 RM. und: an Zucht- und Nutzvieh für über 220.000 RM. -umgesetzt worden sind. Diese Zahlen aus zwei kleinen Landkreisen zeigen, welche Summen im Viehhandel umgesetzt werden. bems gegenüber 16.331 im Oktober 1934. Die Zahl der in privaten Schulen unterrichteten Kinder jüdischen Glaubens betrug 7275 gegenüber 4865 im Oktober 1934. 43 Schulen wurden als israelitisch bezeichnet, d. h. eine weniger als im Oktober 1934. Es gab weiterhin im Mai 1935 28 israelitische private Volksschulen gegenüber 25 vorher. Bestimmungen über das Verwundetenabzeichen. Berlin, 30. Jan. In einer Verordnung des Reichsarbeitsministers vom 30. Januar werden die Bestimmungen über das Verwundetenabzeichen in .neuer Fassung bekannt gemacht: Danach erhält einen Berechtigungsausweis für das Verwundetienabzeichen nicht, wer die deutsche Staatsangehörigkeit durch Aberkennung oder Widerruf der Einbürgerung verloren hat. Hebräische Koscherschriftzeichen auf inländischen Butterpackungen unzulässig. Berlin, 30. Jan. Nach der Butterverordnung vom 2Q;i F<ebruar; 1934 I darf inländische Sutter nur in ganz bestimmter Weise j gekennzeichnet werden. Soweit nicht eine Kennzeich- I nung vorgeschrieben oder zulässig ist, ist jede andere j weitere Bezeichnung verboten. Ein Veirstoß gegen die entsprechenden Bestimmungen der Butterverordnung wird bestraft. In Hamburg ist nun auf Grund dieser Vorschriften gegen mehrere Händler ein Strafbefehl in Höhe von 50 RM., im Nichtbeitreibungsfalle zehn Tage Gefängnis, ergangen, weil sie inländische Butter in Pakkungen, die "außer der Sortenbezeichnung nur mit der Firma des Herstellers oder Verkäufers gekennzeichnet werden dürfen, außerdem noch mit dem hebräischen Koscherschriftzeichen und dem Zusatz „Anerkannt vom Hamburger Oberrabbinat" u. ä. versehen haben. Es ist die Einziehung der beschlagnahmten Packungen angeordnet worden.1 Die Zahl der jüdischen Schulkinder in Preußen. Berlin, 28, Jan. Der. Reichs- und. Preußische, Efziehungsm^iister. veröffentlicht Ergebnisse statistisch^^ die im Oktober '1934 und im Mai 1935?über; das öjEfent-^. liehe .und private., Vö11ösit und i^ttejsdEulwiesen ijPfeußens vorgenommen -worden sind... E^/^b zu beginn <des'f'Sohüljaihres;.->19^^^^ \ erfaßten Volksschulen 14.537 Kinder ■jüdischen "Glau- Schweiz. Für ein internationales Abkommen zum Schutze mittelloser Ausländer. G e n f, 29. Jan. In Genf tagt jetzt zum zweitenmaile eine Expertenkommission, die den Entwurf eines internationalen Abkommens zum Schutz mittelloser Ausländer ausarbeitet. An den Beratungen beteiligen sich neben Regierungsexperten aus iehn europäischen und 'außereuropäischen Ländern auch Vertreter von Privatorganisationen, und zwar Herr S. Cohen-London als Vertreter der Ständigen Internationalen Konferenz, der Privatorganisationen für Auswandererschutz, (Permanent Internationale Conference of private Organisations for Protection of Migrantsi)i und Frl. Fernere vom „Internationale Migration Service". Der Konventionsentwurf, wie er vorläufig vorliegt, bestimmt, daß jeder der Konvention beitretende Staat mittellosen Staatsangehörigen der übrigen unterzeichneten Staaten, die sich auf seinem Gebiet befinden und materieller oder moralischer Hilfe bedürfen, die gleiche Behandlung zuteil wenden läßt, wie seinen eigenen, Staatsangehörigen. Der Entwurf •siebt die Ausdehnung, des! Beistandes auch auf Staatenlose und Personen undefinierbarer Nationalität vor. Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich, keinen Ausländer nur deshalb, weil er mittellos ist, aus ihrem Staatsgebiet zu entfernen, es sei denn auf dem Wege einer im Voraus geregelten Repratiierung. Diese Verpflichtung verhindert jedoch nicht, Poilizeimaßnahmen, wie z. B. die Ausweisung auch einer staatlich unterstützten Person, wenn diese Maßnahmen die normale Folge von Vergehen' gegen' Gesetze oder Verordnungen waren.; .. Die Beratungen über diese Konvention haben schon' im Dezember 1933 begonnen und werden jetzt erst fortgesetzt. Die meisten Staaten' werden sich käuim dazu entschließen, leihe solche Konvention zü unterzeichnen. Daher kann e/s', s/elbsi wenn die Experten, jetzt die- Ausarbeitung des "Projektes abschließen ®oIlten, unter Umständen noch Jahre!!dauern-, iBis: das;-: Abkommen--

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