Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1936-01-23 · Heft 4 (23.1.1936) · page 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
77 (1936)
Issue
Heft 4 (23.1.1936)
Date
1936-01-23
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2446951-2450909-2450913--81854-2539754
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Seite 2 Nr. 4 Der Israelit 23. Januar 1936 und armenischer Flüchtlinge nach der für' Ende 1938 geplanten Liquidierung des für ihre Wohlfahrt sorgenden internationalen Nansenamtes getroffen wurde. Die Exekutive gibt nochmals der Ueberzeugung Ausdruck, daß es weder den einzelnem Regierungen möglich ist, das Problem durch Arbeitsbeschaffung für alle gegenwärtig auf ihrem Gebiet lebenden Auswanderer zu lösen, noch den privaten Wohlfahrtsgesellschaften, groß zügige Pläne für Auswanderung und Ansiedlung in Ueibersee durchzuführen, was die einzige AI ternative darstellt. Darum hält die Exekutive an der Meinung fest, daß das Auswandererprob lern ohne Völkerbundshilfe nicht in humaner und wirksamer Weise gelöst werden kann. Gründung einer „Jüdischen Auswanderungsschule"- Berlin, 20. Januar. Am 16. Januar fand in den Räumen der Reichsvertretung der Juden in Deutschland die Gründungsversammlung der JüdischenAuswanderungsschule statt. Die „Jüdische Auswanderungsschule" setzt sich die Vorbereitung junger jüdischer Menschen für die Auswanderung nach Uebersee zur Aufgabe. Sie tritt damit neben die bisher bestehenden Auswanderungsstellen, deren Arbeit sie ergänzen will. Die auf einem Gut unterzubringende Schule wird der landwirtschaftlichen, gärtnerischen, hauswirtschaftlichen und handwerklichen Ausbildung von zunächst 125 Schülern und Schülerinnen dienen. Neben der rein beruflichen Ausbildung wird in der Erziehungsarbeit besonderer Wert auf charakterliche, geistige und sprachliche Schulung auf der Grundlage eines bewußten Ju dentums gelegt werden. Nach Eröffnung durch Dr. Leo Baeck wurde Dr. Julius L. Selig söhn zum Vorsitzenden des Kuratoriums gewählt, dem die Vorbereitungs arbeiten und später die Verwaltung der Schule obliegt. Zum .Schulleiter wurde Prof. Dr. Curt Bondy gewählt, der bisher dem Mitarbeiter kreis der Mittelstelle für jüdische Erwachsenenbildung angehörte. Zum Kuratorium ihat bereits eine große Anzahl führender Persönlichkeiten aus allen Teilen des Reiches ihren Beitritt erklärt. Die Adresse der Geschäftsstelle ist: Dr. Bruno Sommerfeld, Knobelsdorfstraße 13, Charlottenburg 5. Die Antwort der Araber zum Legislative Council-Plan. Jerusalem, 19. Januar, Sämtliche arabische Parteien mit Ausnahme des Nationalen Blocks haben dem High Commissioner Sir Arthur Wauohope ihre Antwort auf die Vorschläge betreffend die Schaffung des Legislative Council überreicht. Der Nationale Block wartet noch auf eine Erklärung der Regierung über jüdische Einwanderung und Bodenverkauf an Juden. In einem Gespräch mit einem Vertreter der hebräischen Tageszeitung ,,Haarez" hat der Redakteur der gemäßigten arabischen Zeitung „Meraat al Muskattim", Abdul Baldli, mitgeteilt, daß die Mehrheit der arabischen Parteien in ihrer Antwort an den High Commissioner sich für den Plan ausgesprochen hat. Die arabischen Parteien haben jedoch folgende - Bedingungen gestellt: 1. Erhöhung des Ansehens und der Autorität des Legislative Council und seiner Bedeutung in der Landesverwaltung. Hierzu fordert die Partei Nasahashiibis, daß die Mitglieder des Rates das Recht haben sollen, Botschaften an die Bevölkerung des Landes zu erlassen. 2, Erweiterung der Kompetenz des Legislative Council auf die Fragen der Einwanderung und des Bodenkaufs. Die .Muftipartei fordert die Einsetzung einer nur dem Legislative Council verantwortlichen Nationalregierung, Erweiterung der Kompetenzen des aus Proportionalwahlen palästinensischer Bürger hervorgegangenen Council auf alle Palästina betreffendem Angelegenheiten, Wahl des Vorsitzenden des Rates aus der Mitte der gewählten Mitglieder, Abschaffung des Vetorechtes des High Commissioners und Regelung der Beziehungen zu England auf Grund eines Vertrages nach dem Muster des Abkömmens zwischen England und dem Irak. Kommt es zu weiteren Einwanderungserschwerungen in Palästina? Jerusalem, 16. Januar. Wie die ITA. erfährt, hat die Jewish Agency for Palestine an den High Commissioner Sir Arthur Wauchope ein Schreiben gerichtet, in dem um Aufklärung über die Basis der Pressemeldun-- gen ersucht wird, denen zufolge neue drastische Einwanderungseinschränkungen zurzeit von der Palästina-Regierung erwogen werden. Die Palästina-Regierung hat bisher auf die von der (jüdischen Presse gestellten Fragen über die angeblich vorbereiteten neuen Einwan.derungsgesetze keine Antwort erteilt. Dieses Stillschweigen wird von der Presse als ungünstiges Symptom gedeutet. Kläranlage für die neue Jerusalemer Wasserleitung. Jerusalem, 18. Januar. Die endgültige Aufnahme des Betriebes der neuen Jerusalemer Wasserleitung steht unmittelbar bevor. Die Röhrenleitung aus Ras el Ajin wurde bereits an die Romeima-Reservoirs in Jerusalem, die eine Fassungskraft von 24 Millionen Litern haben, angeschlossen. Das Gesundheitsdepartment der Regierung hat die seit langem erwartete Zustimmung für die Benutzung der Kläranlagen, in denen das Wasser durch Chlor gereinigt wird, gegeben. Der Stadtrat von Jerusalem hat in seiner Sitzung vom 9. Januar den Wasserpreis festgesetzt. Die Wasserleitung Ras el Ajin-Jerusalem führt das Wasser von den Jarkon-Quellen über eine Strecke von 55 Kilometern heran. Zur Ueberwindung der Niveaudifferenz sind vier Pumpstationen vorgesehen. Jede Station hat ein Reservoir, das durch die Pumpen der vorangehenden Station gefüllt wird. Die drei Pumpen jeder Station können eine Wassermenge von 10 Millionen Litern täglich bewältigen. Der Dank der Königin-Witwe an die Judenheit Englands London, 22. Januar. Königin-Witwe Mary bat an den Chiefrabbi Herz folgendes Danktelegramm gesandt: „Ich weiß Ihre freundliche Botschaft des Mitgefühls bei meinem schweren Verlust tief zu schätzen. Bitte übermitteln Sie meinen aufrichtigen Dank an alle Ihre Gemeinden." Der Dank der Königin-Witwe an die englische Judenheit wurde dem Oberrabbiner unmittelbar nach dem Empfang seines Beileidstelegramms Gegen Kälte, Hunger, Obdachlosigkeit JUdlsche Winierhilf e! übermittelt und gehört zu den ersten öffentlich bekannt gewordenen Kundgebungen der Königin nach dem Tode König Georgs V. (Siehe auch Wochenrundschau und Korrespondenzenteil.) Das Flaggenrecht für Handelsschiffe jüdischer Eigentümer. Berlin, 22. Januar. Die vom Reichsminister des Innern erlassene: Verordnung über die Flaggenführung der Schiffe schreibt vor, daß alle deutschen Kauffahrteischiffe als Nationalflagge die Handelsflagge zu führen haben, d. h. die Hakenkreuzflagge, deren mittlere Scheibe mit dem Hakenkreuz etwas nach der Stange hin verschoben ist. Die Vorschrift zur einheitlichen Führung der Handelsflagge erstreckt sich grundsätzlich auch auf solche Schiffe, deren Eigentümer Juden sind. Doch bestimmt der § 1 der Verordnung, daß Kauffahrteischiffen, auf' deren Eigentümer § 4 des Gesetzes zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre., Anwendung findet, der Reichs verkehrsminister im Einvernehmen mit dem Reichsinnenmindster und dem Stellvertreter des Führers der NSDAP, das Recht zum Führen der Handelsflagge entziehen kann. § 4 des Blutschutzgesetzes verbietetbekanntlich Juden das Hissen der Reichs- und. Natinalflagge und das Zeigen der Reichsfarbenv (ITA.). Um die Lehrlingsausbildung in jüdischen Handelsbetrieben. Frankfurt a. M., 20. Jänuar. Nach einem Bericht der „Frankfurter Zeitung" sind die Vertretungen des Einzelhandels damit beschäftigt, Richtlinien für die Ausbildung von Lehrlingen aufzustellen. Danach gehe es nicht an, den jüdischen Betriebsführern die Erziehung des kaufmännischen Nachwuchses zu überlassen. Da es andererseits noch einige Branchen gebe, in denen die Zahl der jüdischen Betriebe überwiege, müsse man als Ausweg in solchen Fällen für den jüdischen Betriebsführer einen vollverantwortlichen Lehrherrn-Stelivertreter mit der Lehrlingsausbildung beauftragen. Das gelte auch für Fälle, in denen der Lehrherr aus sonstigen Gründen fachlich und persönlich nicht zur Lehrlingsausbildung geeignet sei. . ■ . Hilfeleistung in Steuersachen. Im Reichsgesetzblatt wird eine Verordnung, zur Durchführung des § 107a der Reichsabgaibeordnung vom 11. Januar 1936 veröffentlicht. Nach dieser Verordnung ist die Erteilung von Hilfeleistung in Steuersachen an eine besondere Eraubnis. gebunden, die nur erteilt werden darf, wenn der .Gesuchsteller die für den Beruf erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung und genügend Sachkunde besitzt und das Bedürfnis nicht bereits gedeckt ist. Die Erlaubnis wird Juden nicht erteilt. Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung . in denjenigen Steuers'achen, die Steuern betreffen, welche von einer jüdischen Religionsgesellschaft oder für 'deren Rechnung erhoben werden, bedürfen Juden einer Erlaubnis nicht. Personenr die die Tätigkeit bereits vor dem 18. Dezember 1935 ausgeübt halben, ist wegen Verneinung des Bedürfnisses die Erlaubnis nur dann zu versagen, wenn sich aus der Zahl der an dem Ort tätigen Helfer in Steuersachen erhebliche Mißstände ergeben.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.