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Der Israelit · 1936-01-03 · Heft 1 (3.1.1936) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
77 (1936)
Issue
Heft 1 (3.1.1936)
Date
1936-01-03
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Seite 10 Der Israelit 3. Januar . 1936 Henkelten zu geben, ist die Austragung von Freund Schaftsspielen mit den Vereinen der beiden Verbände auch weiterhin in vollem Umfange und ohne Ein schränkungen gestattet. Diese Bestimmungen gelten ab 1. Januar 1963. Alle bisherigen Vereinbarungen und Bestimmungen verlieren damit ihre Gültigkeit. Die Stellung der Juden in Deutschland auf Grund der Nürnberger Gesetze. Berlin, 31. Dez. Die „Frankfurter Zeitung" veröffentlicht eine Besprechung des von dem Ministerialrat im Reichs- und Preußischen Iiinenministerium Dr. B. Lösenar und von dem Regierungsrat im Innenministerium Dr. F. A. Knost verfaßten' und im Verlag Franz Vahlen, Berlin erschienenen Kommentars zur Nürnberger Gesetzgebung. In der" Besprechung heißt es u. a.: Der Kommentar geht davon aus, daß die Nürnberger Gesetzgebung bedeutsamer sei in jenen Zielen, die sie auf weite Sicht verfolge als in ihren sofortigen Wirkungen. Sie soll ein« .Einheit bilden sowohl mit früheren gesetzgeberischen Maßnahmen, dem „Berufsbeamtengesetz", dem Wehrmachtgesetz und dem über die Arbeitsdienstpflicht, wie auch mit den positiven und negativen Anordnungen auf rassebiologischem Gebiete, etwa den Ehestandsdarlehen, dem Kampf gegen Erbkrankheiten und gegen biologisch unerwünschte Ehen. Die Einheit der beiden Nürnberger Gesetze wird dann vor allem darin gesehen, daß das Reichsbürgergesetz blutfremde Staatsangehörige von der politischen Mitbestimmung ausschließe, während das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre das jüdische Volk in seine eigenen Lebensbezirke verweise, indem es vor allem die Möglichkeit der engstem Lebensbeziehung, der Geschlechtsgemeinschaft, beseitige. Das Ziel bildet danach 'also die „Dissimilation" der Juden. Von ihr und nur von ihr sei zu erwarten, daß sie den Rassenhaß beseitigen werde. Für die Juden an Deutschland bedeute die gesetzliche Absonderung zugleich den (gesetzlichen Schutz. Allerdings könnten die Juden nicht zu einer „nationalen Minderheit" im Sinne des Völkerrechts werden, denn dazu fehle ihnen das Erfordernis eines eigenen Staates; sie würden vielmehr in Deutschland in Zukunft eine „völkische Minderheit" bilden. Die „Frankfurter Zeitung" gibt sodann eine Uebersicht über die in dem Kommentar enthaltenen Erläuterungen betreffend die Ersetzung des bisher üblichen Arierbegriffs durch den. Judenbegriff der Nürnberger Gesetze und ihre Auswirkung auf idie Vorschriften für die Zugehörigkeit zu Vereinigungen und Organisationen. Sie erwähnt die Tendenz der Gesetze, halbjüdische Nachkommenschaft in Zukunft soweit wie erreichbar unmöglich zu machen und andererseits den Mischlingen, auf die sich die Rassengesetzgebung bisher vielfach in gleicher Weise wie auf Juden ausgewirkt hatte, die wirtschaftliche Existenz zu erleichtem. Nach Beleuchtung der Hausangestelltenfrage heißt es dann zum Schluß: „Das sogenannte „Blutschutzgesetz" gewährt ber kanntlich in § 4 den „jüdischen Farben" staatlichen Schutz. Dazu heißt es, daß es dem jüdischen Volke überlassen bleiben" müsse, welche Farben und welche Flaggen es sich wähle; bis dahin würden 'die Farben der Zionisten — blauweiß mit den Symbolen der verschiedenen zionistischen Richtungen — als jüdische Farben zu. gelten haben." Etatsberatung in der Berliner Jüdischen Gemeinde. Berlin, 30. Dez. Ueber die am 12. Dezember abgehaltene Sitzung der Repräsentantenversammlung der Jüdischen Gemeinde zu Berlin wird ein offizieller Bericht ausgegeben, dem wir folgendes entnehmen: Bezüglich der rituellen Verpflegung in den Anstalten der Gemeinde wird,, ein Antrag Kozower-Arthur Marcus angenommen, demzufolge der Gemeindevorstand an das Rabbinat der Kaschnith-Kommission herantritt und von diesem Vorschläge erbittet, wie^ einerseits das Kaschruth der Gemeindeinstitutionerl nicht angetastet zu werdn braucht, andererseits wie man bei dem jetzt herrschenden Mangel an Koscherfleisch, der einem Notstand gleichkommt, sich hinsichtlich der Kranken und Schwachen, die auf Fleischnahrung nicht verzichten können, im Sinne , der Religionsgesetze zu verhalten habe. Der Etat für 1935 wird sodann mit einer Neubewilligung in erster und zweiter Lesung einstimmig angenommen. — Landgerichtsrat i, R. R au gibt als Berichterstatter davon Kenntnis, daß der Etat des jüdischen Kulturbundes in der Ausschuß-Sitzung mit dem Finanzdezernenten des Kulturbundes durchgesprochen worden ist. Es sei dem Kulturbund in zwei Jahren gelungen, ohne Defizit, aber auch ohne Ueberschuß zu arbeiten. Er erörtert kurz die sachliche Arbeit des Kulturbundes, die im nächsten Jahre durch Einrichtung eines hebräischen Studios erweitert werden soll. Es kommen ferner Fragen der Besoldung der Lehrer sowie PersoRalangelegenheiten zur Beratung. Erweiterung des Zentralbüros für jüdische Auswanderungsangelegenheiten. Berlin, 23. Dez. Die Pressestelle des Zentralbüros für jüdische Answanderungsangelegenheiten beim Hilfsverein der Juden in Deutschland teilt mit: Um dem verstärkten Andrang von- Auswande rungswilligen nach Möglichkeit gerecht zu werden hat der Hilfsverein der .Juden in Deutschland e. V., Zentralbüro für jüdische Auswanderungsangelegehhei ten, Berlin .W 35, Steglitzerstraße 9 jetzt neue Kräfte, insbesondere für Ausawiideirer-Beratung, eingestellt und neue Räume hinzugenommen. Somit wird das Zentralbüro für jüdische Auswan derungsangelegenheiten beim Hilfsverein auch den ge steigerten Anforderungen, die durch die wachsende Zahl von Auswanderungswilligen gegeben sind, entsprechen können. Die Auswandererberatungsistelle.^befindet sich jetzt vdrn zwei Treppen. Die Anmeldung zur Sprechstunde erfolgt täglich von 9—13 Uhr, außer Sonnabends und Sonntags. i; Hausgehilfinnen in jüdischen Haushalten. Be rlin, 29. Dez. Die Tageszeitungen haben folgende Mitteilung des Deutschen Nachrichtenbüros veröffentlicht: „Alle Hausgehilfinnen, die unter § 3 des Gesetzes zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15. September 1935 in Verbindung mit § 12. der Ausführungsverordnung zu .diesem Gesetz vom" 14. November 1935 fallen, müssen ohne Rücksicht darauf, ob bei den Behörden ein Antrag der Hausr . gehilfin oder des Dienstherrn auf Verbleib in ihrer Stellung vorliegt, am 31. Dezember 1935 aus ihrer Stellung ausscheiden, sofern nicht im Einzelfall die Genehmigung zum Verbleib in ihrer Stellung bis zum 31. Dezember 1935 erteilt ist. Für den Fall, daß^ eine rechtzeitig beantragte Genehmigung noch nachträglich erteilt wird, kann die Hausgehilfin von diesem Zeitpunkt an wieder in ihrem früheren Haushalt beschäftigt werden." Unterscheidung zwischen Ariern und Nichtariern in der Krimmalstatistik des Deutschen Reiches. B evr 1 i n 27. Dez. Wie' die i/Berliner Börsen-Zeitung" vom 25. Dezember meldet, hat der Reichs-.und preußische Innenminister in einem Rainderlaß;für alle ToHzeidienststellen des ganzen Reiches fortlaufend die zahlenmäßige Aufstellung aller von der Polizei bearbeiteten Straftaten ab 1. Januar 1936 angeordnet. Als „Fälle" gelten bei der Zählung nur. diejenigen Vorgänge, bei deren Bearbeitung saich bis zur Abgabe an die Staatsanwaltschaft mindestens ein dringender Verdacht einer strafbaren Handlung ergeben hat. „Versuche" zählen als vollendete Handlung. Als das wesentlichste Merkmal dieser neuen Reichs TKriminalstatistik wird in der Mitteilung die strenge Unterscheidung zwischen Ariern und Nichtariern bei der .statistischen Ermittlung bezeichnet. Die Saalfrage für jüdische Veranstaltungen in München. ,; < .;|M ün,cT(i esn, 23. Dez. Die Polizeidirektion München hat sämtlichen jü? ■ ■ ■ ''• ■ . . dlscheri Organisationen die .Benutzung von Sälen, die sich nicht in jüdischem Besitz befinden, verboten. Die Ortsgruppe München^des Jüdischen Kufturib?ünides in .Bayern hat 'daraufhin. alle für den Musejiinssaai vorgesehenen Veranstaltungen in den Saal dös Körperkulturhauses Rhea Gnus an der Germaniastraße verlegt. Einer Mitteilung des Kulturbundes f zufolge soll begründete Aussicht dafür bestehen, daß der Museumssaal in Kürze wiederfür Kulturbundv^lsanstaltungen freigegeben werden wird. f: . Oesterreich. Juden bis auf wenige Ausnahmen aus dem Vorstand der Wiener Advokatenkammer ausgeschlossen. - W i e n , 29. Dez. Die Fertigstellung der Brnennungsliste zum Vorstand der W-ener Advokatenkammer steht im eklatantem Widerspruch zu der Zusammensetzung der Wiener Anwaltschaft. Trotz-der großen Zahl von Juden im Advokatenstand wurden nur sehr wenige .^juden auf die Ernennungsliste 'gesetzt. In der Hauptsache sind es die Mitglieder des dem Rassenprinzip huldigenden Verbandes deutsch-arischer Rechtsanwälte, die sich um die Ausschaltung der Juden aus der. Leitung der Kammer bemühen und insbesondere die Absetzung des großes Ansehen genießenden Präsidenten der Kammer, Dr. Siegfried Kantor, der gleichzeitig Vizepräsident der Internationalen Advokaten-Union ist, betreiben. Die Vereinigungen jüdischer Advokaten in Wien haben im Hinblick auf 'diese Umstände ein Protesttelegramm an den Bundeskanzler Dr. Schuschnigg, an, den Justizminister und an den Generalsekretär der _ Vaterländischen Front gesandt. Polen» Eine Agudadelegatiön bei der polnischen Regierung. Warschau, 30. Dez. Eine große Delegation der Agudas Jisroel. in Polen unter Führung von Oberrabb. Ahron Lewin, den Deputierten L. M i n z b e r ig und Senator _T r o kk e n h e i m wurde vom Innenminister empfangen. In einstündiger Aussprache führte 'die Delegation Beschwerde über die antisemitischen Aus-schreitungen, den Boykott jüdischer Kaufleute, den Antisemitismus und die „jüdischen Bänke" auf den Universitäten. Der Minister erklärte^ daß er wie die gesamte Regierung auf der Wache stehen, um eine Entrechtung der Juden zu verhüten. Auch wolle der Minister in der S chechita frage die Interessen und die Rechte der jüdischen Bevölkerung wahrnehmen. Auch der B i Id un gs m i ni s t e r Pininski, bei dem sich die Delegation über Schulinspektoren in der Provinz beschwerten, die die jüdischen Kinder zwingen, am Sabbat und Feiertagen zu sichreiben, versprach Abhilfe und bat um eine ausführliche Denkschrift unter Anführung von Tatsachen. Anschließend waren auch Delegationen der Agudath Harabbanim und des Jüdischen Wirtschaftlichen Rates beim Innenininister vorstellig. Die Rabbinen besprachen mit dem Minister die Schechitafrage und auch Angelegenheiten der jüdischen Kehilloth. Der V^rwaltungsrat der Lubliner Jeschiwa tagt. Warschau, 24, Dez. Am letzten Sonntag tagte der Verwaltunigsrat' der Lubliner Jeschiwa an der Kanzlei der' Kehillaverwaltung. Prominente Persönlichkeiten aus Warschau, Lub-, lin, Lemberg -und Krakau nahmen an den Verhandlungen teil. . . . Rabbi Ahron Leb wo hl referierte über 'die allgemeine Lage der Jeschiwa, 'die zur Zeit sehr schwer um ihre materielle Existenz 'zu kämpfen hat, während das geistige Niveau der Lehranstalt und die Harmonie in der Leitung auf der bisherigen Höhe geblieben sind. Auch andere Redner wiesen auf die drohende Gefahr des Zusammenbruches hin, wenn nicht eine. Rettungsaktion in 'großem Ausmaße bald einsetzt. Es wurde ein Entschluß 'gefaßt, mit einem Aufruf an die jganze jüdische Gemeinschaft heranzutreten, das große Werk von Rabbi Meiir Schapiro zu retten. Es sollen Mitglieder mit-jährlichem Beitrag geworben und das Sammelwesen durch Büchseh usw. ausgebaut werden. Die Werbeaktion soll besonders in den jüdischen Bank- und Industriekreisen

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