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Der Israelit · 1935-12-24 · Heft 52 (24.12.1935) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
76 (1935)
Issue
Heft 52 (24.12.1935)
Date
1935-12-24
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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Seite 2 Nr. 52 Der Israelit 24. Dezember, 1935 Jüdische Aerzte und Rechtsanwälte. Berlin, 15. Dezember. Die neue Reichsärzteordnung, die unter dem 13. Dezember erlassen und am 1. April 1936 in Kraft tritt, schreibt vor, daß zur Ausübung des ärztlichen Berufs im Deutschen Reich nur befugt ist, wer von der zuständigen deutschen Behörde als Arzt bestallt ist. Die Bestallung berechtigt zur Ausübung dei* Heilkunde unter der Bezeichnung als Arzt. Sie gilt für das ganze Reichsgebiet. Die Bestallung ist zu versagen, wann u. a. 'der ßewerber wegen seiner oder seines Ehegatten Abstammung nicht Beamter werden könnte und zur Zeit der Bewerbung der Anteil der nicht deutschiblütigen Aerzte an der Gesamtzahl der Aerzte im Deutschen Reich den Anteil der Nichtdeutshcblütigen an der Bevölkerung des Deutschen Reiches übersteigt. Der Reichsminister des Innern kann in Härtefällen im Einvernehmen mit der Reichsärztekamaner Ausnahmen zulassen. Verliert der Arzt die Staatsangehörigkeit durch Aberkennung oder durch Widerruf der Einbürgerung, so 'erlischt zugleich die Bestallung. Eine auf Grund der bisherigen Gesetze erteilte Approbation als Arzt gilt als Bestallung im Sinne der Reichsärzteordnung. In einem Aufsatz in der „Deutschen Justiz" erläutert Staatssekretär Dr. Fr ei s 1 er. die neuen Gesetze zur Behebung der Not des Rechtsanwaltstandes. Bei Erläuterung der Zulassungs- •bestimmungen zur Anwaltschaft schreibt Staatssekretär Dr. Freister: „Daß durch die gesetzlichen Bestimmungen über die Zulassung zum -Studium, über die juristischen Staatsprüfungen und den Vorbereitungsdienst Neüzulassungen jüdischer 'Rechtsanwälte bereits seit langem ausgeschlossen sind, sei hier nur der Vollständigkeit halber anmerkungsweise erwähnt." Die jüdischen Privatbanken. Berlin, 11. Dezember. ,,Die Deutsche Volkswirtschaft — Nationalsozialistischer Wartschaftsdienst" behandelt, nach einem Berichte der ,^Frankf. Ztg.", in einem Aufsatze 'die Entwicklung des P t ivatbankierb e r u f s und schreibt, daß die Tatsache der sich mehrenden Liquidationen * von Privat-Bankgeschäften unabhängig von dem zu lösenden Rassenproblem die wirtschaftliche Frage nach der Zukunft eines nicht unwichtigen Teils der Kreditorganisation, nämlich der Privatbankiers, aufwerfe. Es wäre volkswirtschaftlich bedauerlich, wenn mit, der Ausschaltung des nicht geringen jüdischen Einflusses im Privatbankiergewerbe die Institution des guten soliden Privatbankiers als solche, zu völliger Bedeutungslosigkeit verurteilt würde. Sekretariat für bildende Kunst im Reichsverband der jüdischen Kulturbünde. Berlin., 20. Dezember. Der ITA. wird mitgeteilt: Beim Reichsveriband der Jüdischen Kulturbünde in Deutschland (Sitz Berlin) ist ein Sekretariat für bildende Kunst einrichtet worden. Die Adresse der Geschäftsstelle lautet: Jüdische Künstlerhilfe, Berlin-Gharlottenburg 2, Kantstraße 158. Das Sekretariat hat die Aufgabe, die in Deutschland lebenden jüdischen Maler, Bildhauer und Graphiker zu erfassen und in ihren künstlerischen Angelegenheiten sachkundig zu beraten. Seine Tätigkeit soll darin bestehen, durch die Veranstaltung von Ausstellungen verschiedener Art und sonstige förderinde Maßnahmen die Beziehungen zwischen den jüdischen bildenden Künstlern und dem jüdischen Publikum in Berlin und im Reich möglchst eng zu gestalten, sowie darüber hinaus die Interessen der in Deutschland lebenden jüdischen Künstler im jüdischen Bereich wahrzunehmen. Keine jüdischen Armenanwälte, Konkursverwalter us. w. mehr. Berlin, 21. Dezember. Da nach dem Reichsbürgergesetz Juden kein öffentliches Amt mehr bekleiden dürfen, hat der Reicbsjmtizmimister die Gerichte angewiesen, bei Ausübung ihres richterlichen Ermessens zu beachten, daß es nicht im Sinne dieser Regelung liegen würde, Juden als Armenanwälte, Pflichtverteidiger, Konkurs-, Vergleichs- oder Zwangsverwalter zu bestellen oder mit der Wahrnehmung ähnlicher Aufgaben ■ zu betrauen. Zwei Arbeitsgerichtsurteile. Mit einer Kündigungswiderrufsklage von fristgemäß entlassenen nichtarischen Angestellten wegen unbilliger Härte hatten sich, nach der „Frankf. Ztg.", vor 'einiger Zeit sowohl das Arbeitsgericht Berlin wie das in Gelsenkirchen au besohäftigen. Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen hat in einer Entscheidung vom 31. Juli (jetzt veröffentlicht in der«Arbeitsrecbtssanimliuig vom 15. November) eine solche Klage abgewiesen. Dort hatte ein Kaufhaus im Rahmen eines allgemeinen Personalabbaues auch mehrere leitende Angestellte entlassen, unter denen sich der Kläger befand. Dieser berief sich darauf, daß seine Abteilung noch gut gegangen sei und keine Einschränkung erforderlich gemacht habe. Seine dennoch ausgesprochene Entlassung stelle deshalb eine unbillige Härte dar. Das Gericht wies ihn ab, weil es zwar eine Härte, aber keine unbillige Härte als gegeben, die Entlassung überdies als durch die Notwendigkeit des Betriebs bedingt ansah. Das Berliner Gericht hat in einem ähnlichen Falle in seiner Entscheidung vom 27. November der Klage stattgegeben und dabei den Grundsatz aufgestellt, daß dea* Kündigungsschutz auf Grund des „Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit" prinzipiell auch von Nichtariern in Anspruch genommen werden könne, sofern nicht nach Lage des e i n z e 1nen Falles, z. B. um eine sonst etwa zu erwartende Gefährdung des Betriebszwecks oder der ungestörten Zusammenarbeit notwendig sei. Es werden Erlasse des Reichsarbeitsministers und des Reichsministers des Innern, ferner die Stellungnahme des Propaganda- und des Wirtschaftsministers hervorgehoben, die den-Willen der Reichsregierung zum Ausdruck brächten, die Arierparagraphesn auf die freie Wirtschaft nicht zu übertragen und die Ausdehnung dieser Gesetze durch' andere Stellen als die Reichsregierung für unzulässig zu-erklären. Wenn die Ansicht, daß Niohtarier keinen Kündigungsschutz beanspruchein könnten, von der Reichsregierung gebilligt würde, so hätte diese. Billigungv irgendwie Ausdruck gefunden. Aber weder in der 14. Verordnung zum Arbeitsordnungsgesetz noch luden Ausfühi^gsbestimmüngen zu" den Nürnberger Gesetzen sei dies geschehen.. . Amtliche Schächtexperimente in Warschau. T Warschau, 20. Dezember. . Die vom Warschauer Stadtrat eingesetzte Kommission zum Studium der Frage der jüdischen, rituellen Schächtung hat durch Experimente im städtischen Schlachthaus an zwei gleichstarken Ochsen festgestellt, daß bei einem geschächteten Ochsen der Tod zwei Minuten früher als bei einem durch Bolzenschuß getöteten Tier eintritt. Die Kommission kam auf Grund, dieses Experimentes zu der Ansicht, daß das Schächten im Vergleich zu den anderen in Polen üblichen Tötungsarten nicht als tierquälerisah anzusehen sei. Eine jüdische Abordnungunter Führungdes stellvertretenden Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde Kattowitz, Direktor Abrahamer, sprach bei dem Woywoden für Polnisch-Öberschlesien vor und bat um Maßnahmen gegen die überhand nehmende judenfeindliche Propaganda in dem Gebiet. Der Woywode erklärte, er könne der jüdischen Bevölkerung versichern, daß bereits alle erforderlichen Maßnahmen getroffen seien. Die Neuwahl des Präsidenten der tschechoslowakischen Republik. P rag , 20. Dezember. Die repräsentativen Körperschaften der tscheohoslovakischen Judenheit und die großen jüdischen Verbände haben an den Präsidenten Thomas G. Masaryk anläßlich seines Rücktritts und an Dr. Eduard Benesch anläßlich seiner Wahl zum Präsidenten der Republik Kundgebungen gerichtet. - Der Oberste Rat der Jüdischen Kultusgemeinde-Verbände in Böhmen, Mähren und Schlesien hat an Prof. Masaryk ein von dem Vorsitzenden Dr. Popper unterzeichnetes Schreiben gesandt, in dem es u. a. heißt: „Wir Juden der tschechoslowakischen Republik ohne Unterschied der politischen und der religiösen Richtung bekennen uns zur Republik als ihre ergebenen Bürger. Aber an jenem Sabbattage, an dem Sie aufgehört haben, Präsident zu sein, haben wir es doppelt 'empfunden, wie wir mit der tschechoslovakischen Republik verwachsen sind, wie wir dem tschechoslovakischen Volke anhängen; insbesondere fühlten wir, wie tief Sie sich in unsere Herzen eingeschrieben ihaben. Sie sind nicht nur in die Geschichte des tschechoslovakischen Volkes, sondern auch in die jüdische Geschichte eingegangen. Die Judenheit vergißt nichts; sie wird Sie auch dann noch segnen, wenn niemand von uns hier mehr sein wird." An den Präsidenten Dr. B e n e s c h ging ein Telegramm ab, in dem der Oberste Rat der Ueberzeugung Ausdruck gibt, daß die Aufrechterhaltung des Grundsatzes der Humanität als des leitenden Staatsprinzips durch die Wahl des neuen Präsidenten gewährleistet wurde, Der. Präsident der Prager Jüdischen Kultusgemeinde, Dr. Reiner, sprach in einem namens der Repräsentanz der Prag er Kultusgemeinde an Präsident Benesch gerichteten Schreiben [diesem Glückwünsche zu seiner Wahl in der Ueberzeugung aus, daß unter seiner Führung der" innere und äußere Frieden erhalten und allen Einwohnern ohne Unterschied' gleiches Recht ab" solute Sicherheit gewährt werden wird«

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