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Der Israelit · 1935-12-19 · Heft 51 (19.12.1935) · page 7

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Journal
Der Israelit
Volume
76 (1935)
Issue
Heft 51 (19.12.1935)
Date
1935-12-19
Page
– (sequence 7)
Language
German
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19; Dezember 1935 Der I s r a e Li t Nr. 51 Seite 7 befolgen, und es jst 'nicht' gestattet, einen Minhag zu vernachlässigen oder gar jaufzulieben (vgl.u. ä. die zusammenfassenden Abhandlungen vjtfi "o ^«micm^s)5 >'ö*#*iYr fnna.>'»>'0 o»naV -; " •?* (D'jnjöW f;* und;; alle Dezisören ^stimmen darin Äerein, daß Icein Minhag, selbstsolche, die nicht fiinddert sind oder scheinbar gegen einen Tjrrn |Hf, sioh räch ten, ohne Zustimmung -der Gemeinde inind vorherige Entscheidungberufener iRabbiner aufge hobenwerden darf (vgl! ' '"• •örr "D n^niN;o;,n wz? ">ü y'v nnwinD) Mit' -besonderer Strenge wird die Erhaltung der Minhogim eingeschärft, die den G'ttesdienst berühren. Im Jeruschalmi 'ü Ti^bn«110'3 'iö fai^Sf wird gesagt ö^maK jn:» wn nnyia tto nsb lanai? 3"stk was nach ' . " rnx nrraiK rna*ia noii-ni^snn no rii':i»"a rirnn wö 'i'b 'n so zu verstehen ist: wenn wir euch auch die Gebetsordnung der Feste niedergeschrieben haben, so dürft ihr doch nicht den Minhag eurer Väter ändern (vgl: fn»n faipT illPtt '33 zur Stelle). Der daselbst; folgert hieraus, daß beim Gebete vom väterlichen und örtlichen Minhag nicht abgewichen werden darf. Auch der nütö T" "tto '* "o tonan -p« ma^n jn^n hebt die; Verpflichtung hervor, im Gebete1 den Minhag festzuhalten und schreibt: in Jeruscholajim beten die Aschkenasim in ihreni' Nussköh, obwohl ihre .Synagoge zwischen den sephardischen Synagogen liegt, und sie handeln der Vorschrift gemäß. Die Gaonim und Chassidim der aschkenasischen Gemeinden, die sich in Jeruscho-lajim. aufhielten,. (eine vReihe werden mit Namen-aufgezählt)" haben-stets die aschkenasische Gebetsordnung beibehalten; In seinem Kommentar '0 "WWVrra daselbst Nr. 31 zitiert der )Tfrvn ms die Worte des O ">D.'a bbl'»»'in T\"W (in der mir zur Verfügung stehenden.,. Ausgabe ist die Stelle nicht zu finden); „ich halte fest an der Tradition und väterlichen Ueberlieferung der Chachme Aschkenas, sie haben ihre feste Tradition seit der Zerstörung Jerusalems". Auch vom ISO und Vnan _nj?V"l führt er an, daß jede Silbe und jeder ..Buchstabe in der Gebetordnung . unserer aschkenasisohen Vorfahren bis zur großen. Synode zurückreicht. Es hatten, so fährt der "\T\bW nXS fort, die Großen in Jeruscholajim und Zefath als ihr Minjan zerstört worden war, an den Jeme Nauroim im Nachbarhiause. der Sephardim ihr aschkenasisches Mirnjan nach ihrem Minhag sich geschaffen. Groß ist die Zahl der Ö'JHrtX' welche die unveränderte Haltung das Minhag im Gebet nachdrücklichst zur Pflicht machen, so z. B. der 'X jr"00 'X 0"HSN "Hin?: jeder, der die gewohnte Uebung der betenden Gemeinde in der Sprache oder in einer Handlung verändern möchte, setzt sich ins Unrecht. Desgleichen daselbst § 14: wer die Thora vorliest, muß sich der hergebrachten Tradition fügen und darf sich nicht auf eigene Vernunfterwägungen *;stützen. Ebenso ^'Ö V77 flanKÖ.IfiNl/TW' der vom .^"U.berichtet, er habe einige Abweichungen von den. Gebeten eler Prager Gemeinde richtig gefunden und trotzdem niemals der Gemeinde' zugemutet, ihr.eh. hergebrachten Minhag' zu f ändern. Der 'Verfasser hielt die 'Äenderung der "Schluß-; : ■■•))( •''!. I;.; : M'.'j, \), m.i.,«. ..... O . . brocho ..p^n TWys an den Ü^HTm unange-, bracht und. habe sich dennoch entschlossen, sie zu gebrauchen, um dem Minhag der Gemeinde gerecht zu werden. Würde man, so fä^rt er fort, berechtigt sein, die Minhogim, in denen die Vä- .ter wandelten, zu andern, dann würde Sitte und Brauch in Israel .keinen Bestand haben und dadurch ein Teil der Lehre zerstört werden. Der .'ü j?',^na,hebtj/hervor: Ehre und Würde der. Gemeinde . erfordern die Erhaltung' ihrer. Minhogim, die Aufhebung« eines örtlichen Minhags einer: Gemeinde ist iür dieselbe eine' schwere Verlet-j zung. Dasi.KfX ,h,tyf 'V/io.Q*h'2b "1Ö0 bezöfchrietj die Veränderung eines Minhag, dei* den Gr'ttes» dienst angeht, a.ls eine Ehrehkre(n>k^kig und Öe's-i . ^^ouiierungjjpleriyäter; ^ch'^die tanderen Völker,! . soijfähijt er^fqrt, bewahren'j'''die\,Tr^ditiöniU'ihrer:' Vorfahren, Es wäre für das jüdische Volk beschämend, wenn man durch Aufhebung eines alten Minhäg .sich von den Vorfahren abwendet und den Söhein erweckt,:.sie haben ihren G'ttesdienst nicht dn angemessener j Weise vorrichtet. Jedem Halachisten ist ohne weiteres klar>; daß gegen eine Aenderung' des .uralten* Mihhags, in Deutschland in as.chkenasischer Spracher zu beten, die angeführten Argumente in . .erhöhtem Mäße zutreffen. . Sie sprechen j um so schärfer gegen die Aenderung'; als. die Bezeichnung :j,aschkenasische Ausspräche" für, die Gemeinden in Deutschland spezifische Bedeutung hat. Auch der dritte Gesichtspunkt: die durch den Wechsel der Aussprache vorauszusehende Störung ider Andacht spricht für die Beibehaltung unserer aschkenasischen Aussprache. :.Jeder, der an einem G'ttesdienst in vollendeter, sephardischer Aussprache: teilgenommen hat.i. weiß, wie schwer ein Aschkenas diesem: .insbesondere der flTip folgen kann. Zwei Generationen', müßten sicherlich dahingehen, bis ein sephardischer G'ttesdienst in. unseren Synagogen dem überwiegenden Teil der Beter geläufig werden könnte. Remgegenüber ist in unserer Jugend,[selbst wenn sie in . Rücksicht auf die Heimkehr nach Palästina in den Schulen ausschließlich in sephardischer Sprache unterwiesen werden sollte, ein Leichtes, dem aschkenasischen G'ttesdienst zu folgen, indem er ihr immerhin durch Elternhaus und sy- ( riagogale Andacht von frühester Kindheit; an vertraut ist. Darüber hinaus sprechen auch bei diesem Gesichtspunkt halachische Argumente. Der 'H '*y0 W^fi '*Ö T\uTi^ «"»1 sagt; b'TK t\W Vsi Q'JIÄ'ja TSrn ^nJO' es ist nicht gestattet, die in einer Stadt eingeführten Melodien zu verändern und der zur Stelle begründet dieses Verbot ^ilpil nsn phsibihW' es würde durch eine Äenderumg der Nigunim die Sammlung der Gemeinde gestört werden. Das Verbot, den Nigun zu ändern, findet sich bei vielen Dezisoren mit der gleichen Begründung. (vgl. . .'; noi: iitd pya ..^ k«tö üipi nn h& ww n1? >hm hm nijt^1? pK m^sjnn und auch der bereits angeführte "0 JV'niN Via1? yb ">VÜ rt"Dp verbietet das Duchenen bei veränderter, Aussprache, selbst wenn der Text nicht entstellt wird, rjnjn ^rroai oyaraa pn^ana nvn awa weil das Publikum, sobald es die veränderte Aussprache, vernimmt, von der Andacht abgelenkt wird. - Hinsichtlich, des vierten Gesichtspunktes, und zwar der eventuell eintretenden Differenzen innerhalb der Gemeinde gilt die Regel r-jaw V« flpl^nafl '39» vom Ortsüblichen soll nicht, abgewichen werden wegen der. Streitigkeiten, die entstehen könnten. Ist doch keineswegs anzunehmen, daß sämtliche Mitglieder einer Gemeinde oder deren überwiegender Teil sich stillschweigend mit der so grundlegenden Aenderung des G'ttesdienstes, wie sie die Einführung der sepharddschen Aussprache, bewirkt, zustimmen würde; Die a*r. a*' rnaa* lTmnn i6 "WO und das Argument lau mm t^lün bü findet hier seihe sinngemäße Anwendung. Wenn auch Raw Usiet •"riim Gegensatz zu Raw Kukn"i?nnni? unter Bezugnahme auf Ti"b ''O.rrmS' DHüIHö bestreitet, daß in einem ähnlichen Fall NTlftK gegeben: sei, kann : demgegenüber ■ darauf hingewiesen werden, daß di? D^nriN sich gegen den D""7EHna! aussprechen (vgl. K"V '"a ">0 JTlbVTl hksi) und daß der O'anV ^'Olill Ti'"t Ü^n als Schüler des a""nznna schreibt: es habe um diese Frage der Rabbi Josef Pirmun mit seinem Lehrer, dem Q'HUHna heftig gestritten. Der Streit ging aber nur um den Fall, wenn in einer Gemeinde zwei Gruppen, eine äschkenasische und eine sephardische bestehen. In diesem Falle erlaubt der Q'HJDlTin die 'Einführung der sephardischeh Gebe^ordiiüög/ Afeer de'rö^^nna selbst, das betont' der ötsr.'öwn d.b> feestreitet'nicht, daß in : Gemeinden, in'Welchen nur Aschkenasim leben feezw. die überwiegende Mehrheit sich zu den Aschke- ■riasim zählt, die GebetordBurxg nicht verändert werden^ darf ünd die väterliche asthkenasische Gepflogenheit'''erkälten werden muß:- ' m!. f-ci . » Es würde zu weit führen, wenn wir die einschlägigen P;ö;skim .hinsichtlich des pnn ^lön fjBK und des mwnfl Kb .TfO,Nhier , auch nur benennen wollten^, Der WolpschinesTj. G^pn, Rabbi Naftoli; Zwi Jehu4o Berlin hat;in seinem r-.'/SO JJfTI fia*ia,VO«bei Behandlung der Frage, wie sich aschkenasisch.iiBetende, die. sich .-/unter Sephardim, aufhalten^ v,exhalen §oJlenl: die gebotene Rücksichtnahme, auf - eventuelle Streitigkeiten ..im Zusammenhang mit ■. vnMW).-K^ und X"I):.W1VT\ V.N eingehend dargelegt. Wir begnügen uns mit 4?m Hinweis auf diese Teschuwo, weil dort die meisten einschlägigen Poskim zitiert und die Quellen zur Anwendung dieser Dinim angegeben sind. In Bezug auf die gestellte Frage kommt er zu dem Ergebnis, beim leisen Gebet ist es verboten, - vom eigenen -Minhag abzuweichen. Wenn das aschkenasische hierbei beibehalten wird, ist weder VTTiJinn.N^ anwendbar noch besteht die Befürchtung beim leisegesprochenen Gebet, daß es zu Differenzen führt. Hingegen darf man beim lauten Sprechen der Keduscho -und anderer Gebete von der ortsüblichen Gepflogenheit nicht abweichen, weil Differenzen heraufbeschworen werden könnten bezw. wegen des YiYianfl KV* Hier darf auch auf eine Teschuwo des T"ü1 i"D ''0 n"mN.0"n hingewiesen werden, die für den Gesichtspunkt, eventueller Streitigkeiten nicht ganz ohne Bedeutung ist. " Dem Chassam Sofer wurde berichtet, bei den Sephardim sei die Einführung getroffen, man dürfe Uü$TP IPWnß nur jniPS 'TDa verbeten, weil diese nur der Würde des sephardischen Gebetes angemessen sei. Er wurde gebeten, sich darüber zu äußern, ob hierfür eine Begründung zu finden sei,, und erwiderte, diese Bestimmung sei /unsinnig und entbehre jeglicher Grundlage. Aber der D"n fügt hinzu, wenn auch für die besondere Beschaffenheit der D^iia beim Gebet der Sephardim kein Grund, zu fjuTden sei, so! empfehle er dem Fragesteller doch dringend, er möge, wenn er bei den Chassidim vorbetet,, aus anderem Grunde iniPS '"ua anlegen, und zwar aus der Befürchtung heraus, es körinten Differenzen entstehen. Streitigkeiten seien der schlimmste ]üw der in unsere Mitte eindringen kann. Erfordert es nicht der Din, so möge er sieh um des Friedens willen dem an sich unbegründeten Verlangen fügen, denn der Friede gehe über alles. . Wir glauben nun, für den Kenner der Halacha nachgewiesen zu haben, daß eine Aenderung der aschkenasischen Gebetssprache im Lande unseres Wohnsitzes unzulässig sei (nur auf dieses, nicht aber auf Erez Jisroel wollen unsere Darlegungen bezogen sein). Desgleichen, daß auch Einzelpersonen in unseren Synagogen nur in aschkenasischer Sprache vorbeten und die Thora vorlesen dürfen. Für all diejenigen, die gegenteiliger Ansicht sein sollten, gelte das Wort des Raw Usiel "»"j» daß eine Frage von so weitreichender halachischer Bedeutung "nur durch eine Konferenz rabbinischer Autoritäten zur Entscheidung gebracht werden Itknn. Es gilt von unserer Frage in,.erhöhtem Maße, das Wort des T'3 '"»0 T'V p'Tia 3""U: ,,kein Minhag, ay,chwenn er noch so grundlos sei, darf ohne Zustimmung der Chachomim aufgehoben werden." Korrespondenzen. Deutsches Reich. Jüdische Meister und Lehrlingshaltung. '.. Frankfurt a. M., 11. Dez. Die „Frankfurter: Zeitung" meldet. aus Wiesbaden, daß in deri [Versammlung der Herxenschneider^ljnnung der Obermeister erklärt habe^ daß,tjnur, .noch a<r i .s c h e j Meister, die. die Meisterprüfung abgelegt haben; -a r i s&h e Lehrlinge einstellen dürften. .rDie v:

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