Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 76 (1935)
- Issue
- Heft 48 (28.11.1935)
- Date
- 1935-11-28
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 8 Nr. 48 Der Israelit 28. November 193,5 Auswanderung. Berlin, 25. Nov Auf einem Gemeindeabend der Berliner jüdischen Gemeinde, der dem Thema Palästina-Einwanderung gewidmet war, sprach Dir. Heinrich Stahl vor einem überaus zahlreichen Publikum von den Bedingungen der jüdischen Auswanderung. Man könne sich der Tatsache nicht verschließen, daß eine Judenwan derung bereits im vollen Flusse sei. Neben Palästina seien die Auswanderungsziele Südamerika und Süd afrika, wo aber Aufnahmewilligkeit und Aufnahme fähigkeit ebenfalls begrenzt seien. Die Leistungen und Errungenschaften in Palästina ständen einzig da, allein der Palästina wander er dürfe nicht unge rüstet in das Land gehen und müsse einige Geduld wahren, um «ich eine gründliche Ausbildung für das Land zu verschaffen. Die Auswanderung habe die Finanzlage der Berliner jüdischen Gemeinde sehr nachteiig beeinflußt und ihre Entfaltung auch gehemmt. Diejenigen, die noch was leisten können, müßten doppelt ihre Pflicht tun. Er .warnte auch davor, kopflos den Besitz zu verschleudern. Er schließt mit einem Appell für die jüdische Winterhilfe. Es sprach darauf der Vorsitzende des Z. V. f. D., Dr. Franz Meyer, und legte im einzelnen die Aufgaben des Palästina-Amtes dar. Besonders schilderte er die Technik der ZertiHkatevart-eölung. Für Deutschland konnten 20 Proz. der Arbelterzertiiikate zur Verfügung gestellt werden. Besonders werde die Familienwanderung berücksichtigt. Von den vorschußweise gewährten 1000 Zertifikaten werden 500 deutsche Auswanderer erhalten .und zwar wirklich geschulte Arbeiter. Redner berichtet dann auch über die neuen Methoden der Transferierung der Lst. 1000.— für Kapitalisten, die eine wesentliche Erleichterung brachten. Pseudonyme iür jüdische Künstler unzulässig. Berlin, 25, Nov, Das Deutsche Nachrichtenbüro teilt mit: In Vereinbarung mit dem Geheimen Staatspolizeiamt hat die zuständige Stelle im Reichsminisiterium für Volksaufklärung und Propaganda allen jüdischen Künstlern das Führen von sogenannten Künstlernamen (Pseudonymen) untersagt. Das Verbot gilt auch für die im Rahmen des Reichsverbandes der jüdischen Kulturbünde tätigen nichtarischen Personen. Reichskulturwalter Hans Hinkel über das kulturelle Eigenleben der Juden in Deutschland. Berlin, 21. Nov. Die „Berliner Illustrierte Nachtausgabe" veröffentlicht den Inhalt einer Unterredung, die Reichskulturwalter Hans Hinkel einem Schriftleiter des Blattes igewährt hat. In ihr schildert Reichskulturwalter Hinkel Entstehung und Aufbau des Berliner Kulturbundes und des Reichsverb andes Jüdischer Kulturbünde, der 110.000 Juden als Mitglieder umfasse. In dieser Organisation, sagte Reichskuliturwalter Hinkel, „haben alle Juden, 'die in Deutschland leben, die Möglichkeit, ihr kulturelles Eigenleben zu pflegen, Werke aufzuführen, die dem jüdischen Bewußtsein entspringen;'* "und für jüdische Künstler und andere jüdische Kulturschaffenide bieten sich neue Lebens- und Betätigungsmöglichkeiten. Sie alle werden bei ihrer Ausübung nicht gestört, solange sie sich nicht gegen den nationalsozialistischen Staat, seine Gesetze und Einrichtungen wenden. Es steht der überwachenden Stelle natürlich das Recht zu, jüdische Künstler im Rahmen der Organisation abzulehnen, wenn die Betreffenden sich eines politischen) Vergehens schuldig gemacht haben. Von dem Ablehnungsrecht ist auch schon Gebrauch (gemacht worden, insbesondere dann, wenn sich ein jüdischer Künstler als so charakterlos erwiesen hat, daß er auf Auslandsgastspielen gegen den nationalsozialistischen Staat hetzte und päter in der jüdischen Kulturorganisation in Deutschland tätig sein wollte. In bestimmten Fällen kann auch ein zeitlich beschränktes Betätigungsverbot ausgesprochen werden." Reichskulturwalter Hinkel bezifferte die Zahl der durch den Reichsverband Beschäftigten auf etwa 660 Personen. Sie könnte noch größer sein, so sagte er, wenn sich die bisher abseits stehenden Juden der Organisation anschlössen. Wenn daher von gewisser Seite Klage geführt werde, wie schwer es sei, die Sicherung der aus dem deutschen Kulturleben ausgeschiedenen jüdischen Einzelpersonen zu gewährleisten, so müsse darauf erwidert werden, daß es schließlich eine Frage der Disziplin der Juden selbst sei, ob eine stärkere Beschäftigung der jüdischen Künstler in Deutschland möglich ist. Verbot für Mitglieder des Bundes nationalsozialistischer deutscher Juristen, sich mit Juden zu assozieren. Berlin, 22. Nov. Der Stellvertreter des Reichsjuristenführers hat folgende Anordnung*'*erlassen: ./Diejenigen freiberuflichen Mitglieder des HNSBJ., die etwa noch mit Juden oder Halbjuden assoziert sind — insbesondere Rechtsanwälte, Patentanwälte und Wirtschaftsrechtler —, haben diese Sozietät zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufzulösen. Soweit die Lösung eines solchen Sozietätsverhältnisses nicht bis spätesten« 1, April 1936 möglich sein sollte, ist in jedem Einzelfall unter Angabe der Gründe auf dem Dienstweg zu berichten. Zuwiderhandlungen sind ehrengerichtlich zu ahnden." Vom Jüdischen Frauenbund. Berlin, 19. Nov. In einer .Sitzung des GesamtvoriSdamd.es des J üd i s c ih e n Frauenbundes wurde folgende Resolution angenommen: „Die Aussprache des Gesamtvorstandes des Jüdischen Frauenbundes hat ergeben, daß die Versorgung der Haushalte und 'die Betreuung der Kinder in jüdischem Familien, die in kleinen Gemeinden oder auf dem Lande leben, bei Erkrankung oder Verhinderung der Hausfrau aufs schwerste gefährdet ist. Der J. F. B. erkennt es als seine Pflicht an, durch einen planmäßigen Ausbau .der gegenseitigen Hilfe nach Kräften Abhilfe zu schaffen. Darüber hinaus müssen aber hauptamtlich tätige, bezahlte Kräfte zur Verfügung stehen. Wir stellen den Antrag, daß die Reichsvertretung der Juden in Deutschland Frauen schult und anstellt, die von einer zentral gelegenen Stelle aus den Familien in Kleingemeinden' und auf dem Lande auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden können. Dem Mangel an ausgebildeten Krankenschwestern muß durch entsprechende kurzfristige Schulung besonders geeigneter Frauen abgeholfen werden." Zusammenschluß der Synagogen-Vereine in Berlin. Berlin, 21. Nov. In Berlin bestehen zahlreiche Vereine bei den Gemeindesynagogen. Außerdem gibt es die Synagogen- oder Religionsvereine, die ihren eigenen G'ttesdienst .gestalten. Beide Gruppen von Vereinen sind nunmehr im Zuge der Konzentration der Vereinsarbeit in der Berliner Gemeinde in zwei Verbänden zusammengefaßt worden. Nunmehr sind all die Vereine im „Synagogenverband Berlin" zusammengeschlossen worden. Dieser Zusammenschluß hat, wie bekanntgegeben wird, die Aufgabe, die religiösen Bestrebungen der Gemeindemitglieder izni fördern und in Zusammenarbeit mit den Vorständen der Synagogen für eine Heranziehung der Besucher der Gemeimdesynagogen an das G'tteshaus und die religiösen Einrichtungen zu wirken. Ausgeschlossen ist eine Betätigung auf sozialem Gebiete. Der Vorstand des Synagogen-Verbandesi besteht aus den drei Dezernenten des Gemeindevorstandes für die ' Synagogen, die der Gemeindevorstand zum Vorstand des Verbandes bestellt hat, aus je einem Mitglied der Gruppe sowie dem Beauftragten des Gemeindevorstandes für die jüdischen Organisationen als Geschäftsführer. Die in Berlin bestehenden religiösen Vereine sind im Verband der religiösen Vereine in Berlin zusammengefaßt worden. Er wird durch ©inen geschäftsführenden Ausschuß geleitet, der von der Vertreterversammlung, d. h. je einem Vertreter der dem Verband angeschlossenen Organisationen gewählt wird und aus 7 Mitgliedern besteht, von denen eines der Beauftragte de® Gemeinidevorstandes für die jüdischen Organisationen ist. Bei der vor einigen Tagen stattgefündenen GründungsVersammlung ist ein Arbeitsausschuß gewählt worden, der die Satzung und die Vorschläge für den geschäftsführenden Ausschuß vorbereiten wird. Drei Monate Gefängnis wegen Beschädigung einer Synagoge. Marburg, 25, Nov. Mitte August besuchten zwei junge Leute einen Bekannten in Neustadt. Nach Genuß von acholischen Getränken verübten .die beiden Sachbeschädigungen durch Steinwürfe an der Synagoge. Die beiden wurden festgestellt, leugneten zunächst, gaben dann aber die ihnen zur Last gelegten Sachbeschädigungen .zu. Gegen das Urteil des Schöffengerichts, •das sie an Stelle einer verwirkten Gefängnisstrafe von je zwei Monaten zu je 300 Mark Geldstrafe verurteilt ihatte, legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein, da ihr das* Strafmaß als zu gering erschien; Der Vertreter der 'Staatsanwaltschaft führte il a, aus, daß bei den verschiedensten Veranstaltungen der letzten Zeit immer wieder darauf hingewiesen worden sei, daß die Regierung die Art des Kampfes gegen das Judentum bestimme und Einzelaktionen zu unterbleiben hätten. Obwohl den Angeklagten dies bekannt sei, hätten sie sich in grober Disziplinlosigkeit zum Schaden von Staat und Bewegung darüber hinweggesetzt. Die Große Strafkammer erkannte auf je drei Monate Gefängnis. v Einigung in der Breslauer Gemeinde. Breslau, 20. Nov. In Anwesenheit führender Persönlichkeiten der Reichsvertretung ist es in Breslau, wo an und für sich Neuwahlen der Gemeindekörperschaften notwendig waren,- zu einer Einigung zwischen den verschiedenen Gruppen gekommen. Der Vorstand wird künftig aus 5 Liberalen, 5 Zionisten und nur 2 Konservativen bestehen. Die Gemeindevertretung wird sich aus 9 Liberalen, 9 Zionisten, 3 Konservativen und 2 Wirtschaftsparteilern zusammensetzen. Die wesentlichen Dezernate sollen wie folgt besetzt werden: Wohlfahrtsamt und Schule mit je einem Liberalen und einem Zionisten, ebenso 'das Finanzdezernat. Ein neu zu bildendes Jugenddezernat und ein neu zu bildendes Auswandererdezernat wind mit je einem Zionisten besetzt werden. (Die Konservativen fehlen in den Dezernaten.) Der bisherige Vorsitzende der Breslauer Jüdischen Gemeinde, Stadtrat i, R, L e ß , der der religiös-liberalen Richtung angehört, bleibt im Amte. Der Vorsitzende der Gemeindevertretung wird ein Zionist sein; ebenso voraussichtlich der Stellvertrteer des Gemeindevorsitzeniden. Von zionistischer Seilte wird erwartet, daß die Zionisten auch im Vorstand der jüdischen Krankenverpflegungisanstalt, wo sie bisher unvertreten waren, einen entsprechenden Anteil erhalten, Das gleiche gilt für die Vertretung in den zentralen jüdischen Körperschaften, wie Reichsvertretung, Preußischer Landesverband und Provinzialverband der Synagogengemeinden Schlesiens. Ungarn, Brie! aus Ungarn. Budapest, 24. Nov. Die Organe des Ministeriums für innere Angelegenheiten haben in der Stadt Kisvard (zu deutsch: Kleinwardein) eine Razzia nach fremden Staatsbürgern, die sich unbefugt erweise in Ungarn aufhalten, veranstaltet, die sich zu einer Belästigung der einheimischen Juden in .alter Tracht auswuchs. Sie wurden auf der Straße angehalten und, auch wenn sie sich einwandfrei ausweisen koninten, mit Gendarmerie-Eskorte zum Rathaus abgeführt. Es kam sogar zur Durchsuchung der jüdischen Wohnungen nach Fremden, und alle Insassen in altjüdiseher Tracht wurden in der .geschilderten Weise, also durch Gendarmen mit aufgepflanztem Bajonett, zum Rathaus gebracht. Auch die Wohnung des Oberrabbiners — er ist das stellvertretende Herrenhausoiitglied der autonomen Orthodoxie in Ungarn — und die staatlich subventionierte Talmuid-Thora-Schule wunden nicht verschont. J3ie> Söhne des Rabbiners und SO junge Kinder aus der Schule im Alter von 7 bis 12