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Der Israelit · 1935-10-31 · Heft 44 (31.10.1935) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
76 (1935)
Issue
Heft 44 (31.10.1935)
Date
1935-10-31
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 Nr. 44 Der Israelit 31. Oktober 1935 Im weiteren Verlauf seiner Rede sagte Reichsminister Dr. Frank, daß die Einführung des Reichsbürgergesetzes einen wesentlichen Fortschutt bedeutet. ,,Es war ein Wohnwitz sondergleichen, durch die Emanzipation der Juden die Verfälschung des Begriffes „Staatsangehöriger' zuzulassen. Es ist nicht wahr, daß das deutsche Volk eine .Gemeinschaft von Staatsangehörigen ist. Das deutsche Volk ist eine Rassen- und Bluts gemeinschaft." Abessiniens Vertreter beim Völkerbund über die Juden in seinem Lande, Genf , 28. Oktober. Der Vertreter des Negus beim Völkerbund, Tecle Hawariate, erklärte einem Mitarbeiter d«5S Züricher „Israelitischen Wochenblattes": „Unsere Rasse stammt von der großen und heiligen Rasse des Königs Salomon. Auf diesen Stammbaum sind wir sehr stolz und werden es immer sein. Besonders in der letzten Zeit haben wir diese Verwandtschaft gefühlt, denn wir werden unschuldigerweise verfolgt und unterdrückt — wie die Juden der Welt, Wir betrachten also die Falaschas als Brüder und diese genießen bei uns vollkommene Gleichberechtigung, Wir verfolgen mit Freude die Entwicklung und Fortbildung der Falaschas, die besonders in der letzten Zeit dank hingeWngsvoller Arbeit des von uns sehr geschätzten Dr. Faitlowitsch großen Aufschwung genommen haben. Die Falaschas sind sehr treue .Bürger, was sie besonders jetzt durch ihre freiwillige Beteiligung an der Verteidigung der Freiheil unseres Vaterlandes bewiesen haben- Es gibt etwa 300.000 Juden in Abessinien, wo von 50.000 in Addis Abeba leben." Tecle Hawa riate beendigte die Unterredung mit den Worten: nMöge uns der G'tt §alomons beschützen." Die Mitteilung des Vertreters des Negus, daß 300.000 Juden in Abessinien leben, ist unzutref fend; es gibt außer den 100.000 Falaschas in Abes sinien kaum noch Juden. In Addis Abeba dürf ten nur vereinzelt Juden leben. Vielleicht sind die Erklärungen Tecle Hawariates auf den Wunsch zurückzuführen, bei den Juden der Welt Sympathien für Abessinien zu wecken. An die in Jerusalem wohnenden Falaschas ist inzwischen die Aufforderung zum Eintritt in das abessinische Heer ergangen. Japan besteht auf wirtschaftlicher Gleichberechtigung in Palästina. •Genf, 28. Oktober. Der Vertreter Japans, Ito, hat der Ständigen Mandatskommission des Völkerbundes mitgeteilt, daß Japan, obwohl es nicht mehr Mitglied des Völkerbundes ist, darauf bestehe, in Bezug auf die Mandatsgebiete, insbesondere auf Palästina und Syrien, dieselben wirtschaftlichen Privilegien zu genießen wie die übrigen Staaten. Probleme der jüdischen Geschäftsverkäufe. Berlin, 30. Oktober. In Nr. 44 der Zeitschrift „Deutsche Zukunft" behandelt Wirtschaftsschriftleiter Egon Bandmann die im Anschluß an jüdische Geschäfts - Verkäufe und Aktientransaktionen aufgetauchten Wirtschaftsfragen. Nicht nur im Bereiche der industriellen Großwirtschaft lassen sich derartige Operationen vorstellen, schreibt er. Der Anzeigenteil von Tageszeitungen, die vorwiegend in Finanzkreisen gelesen werden, zeige eine außerordentliche Anschwellung der Rubrik Geschäftsverkäufe. Neben mittleren Industriebetrieben ständen insbesondere in kleineren und mittleren Städten größere Einzelhandelsbetriebe zum Verkauf. Die politische und menschliche Seite des Vorgangs könne nicht zur Debatte stehen, meint Dr. Bandmann. Das Interesse der deutschen Volkswirtschaft aber erheische mit Notwendigkeit, daß die Arbeitsplätze in den veräußerten Unternehmungen erhalten bleiben und daß ,der Geschäftsübergang möglichst ohne Erschütterung der eingefahrenen und bestehenden Lieferbeziehungen vor sich geht. Eine geordnete Abwicklung dieser Umschichtung brauche den Gesamtumsatz der betroffenen Branchen kaum zu berühren, aber es wäre, was als drittes Problem zu erwägen sei, von keinem Standpunkt aus erwünscht, wenn die Welle der Geschäftsverkäufe zu einer Welle von Preisunterbietungen werden sollte, deren Last dann das ortsansässige mttlere Gewerbe zu tragen hätte. Es sei schwierig, für diese Fragen eine adäquate und gerechte Lösung zu finden. Es sei also erklärlich, wenn die Vorarbeiten der Reichsregierung an den von Minister Dr. Frick angekündigten gesetzlichen Maßregeln zur Beschränkung der wirtschaftlichen Betätigung von Nichtarievn mit aller nur erdenklichen Sorgfalt vorgenommen werde. Solange diese Vorarbeiten noch nicht als beendet angesehen werden können, lasse sich auch nur außerordentlich schwer übersehen, unter welchen endgültigen Bedingungen eigentlich die geplanten Geschäftsverkäufe und Geschäftstäusche vor sich gehen können. Dr. Bandmann verweist sodann auf den Artikel im Wirtschaftsteil des „Völkischen Beobachter" über die jüdischen Geschäftsverkäufe (vgl. Korrespondenzenteil auf Seite 8), der eine Reihe von Vorbedingungen für den Erwerb nichi - arischer Unternehmungen als für eine gesetzliche Regelung wünschenswert bezeichnet hatte. Von anderer Seite sei die Gründung einer Auffanggesellschaft vorgeschlagen worden, die auf dem Kreditierungswege geeignete, aber unbemittelte Bewerber in den Stand setzen sollte, nichtardsche Unternehmungen zu erwerben. Dr. Bandmann fährt dann fort: „Für eine sachliche Beurteilung dieses Problems wird einmal die Beantwortung der Frage von Wichtigkeit sein, in welcher Form die Kaufgelder reinvestiert werden. Für Ausw^anderungslustige ergeben sich, im Rahmen des geltenden Devisenrechtes, sehr komplizierte Probleme; würde das Geld in deutschen Rentenwerten angelegt, so wäre mit einem bemerkenswerten Zuwachs an Klein- und Mittelrentnern zu rechnen. Eine andere Frage, die 'bis zur Bekanntgabe der einschlägigen Bestimmungen (die zum Teil Inhalt des neuen Reichsbürgerrechtes sein können) einfach nicht zu beantworten ist, ist die Frage, welche Verhältnisse bei solchen Kapitalgesellschaften entstehen, bei denen beispielsweise eine qualifizierte (Minderheit in nichtarischem Besitze ist. Wenn nämlich die Ueberraasse von kleineren und mittleren Einzelhandelsfirmen im wesentlichen, sowohl was die Schonung der regulären Preis- und Absatzbedingungen, wie was die Auswahl und Finanzierung der Neuerwerber betrifft, in das Ressort „Mittelstandspolitik" schlägt, werden bei Kapitalgesellschaften Probleme aufgeworfen, die mit der Pflege des Kapitalmarktes in engstem Zusammenhang stehen." Kündigungsschutz und jüdische Angestellte. Angesichts der oben besprochenen Probleme, die auch das Schicksal der jüdischen Angestellten in den in arischen Besitz übergehenden Geschäften bestimmen, ist folgende Entscheidung des Arbeitsgerichtes., über die die „Frankf. Ztg." vom 31. Oktober berichtet, von grundsätzlichem Interesse; Eine jüdische Firma war in den ersten Tagen des Oktobers durch Kauf in den Besitz eines Ariers übergegangen und sollte als rein arisches Unternehmen weitergeführt werden. Sämtliche vorhandenen (neun) Angestellten wurden von dem neuen Besitzer auch übernommen mit Ausnahme des einzigen Juden, dem ein Monatsgehalt ausgezahlt wurde, mit dem Bedeuten, daß er sofort ausscheiden müsse. Der Angestellte, der schon länger als fünf - Jahre beim Rechtsvorgänger als Verkäufer und Lagerist tätig gewesen war, nahm, diese einmonatige Kündigung nicht an und verlängte auf Grund des Kündigungsschut z e s für ältere Angestellte die Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten, die nur zu Quartalsschluß zulässig sei und daher in diesem Falle erst Ende März 1936 wirksam werde. Als der entlassene jüdische Angestellte Klage beim Arbeitsgericht erhob und die Verurteilung des beklagten Firmeninhabers zur Zahlung des Gehalts bis Ende März beantragte, verlangte der Beklagte die Abweisung der Klage. Er erklärte, daß man in den heutigen Zeiten einem neuen arischen Firmeninhaber nicht zumuten könne, einen von dem früheren Inhaber beschäftigten Jüdischen Angestellten noch mehrere Monate lang zu beschäftigen, wenn die Firma als rein arisches Unternehmen weitergeführt werden solle; außerdem liege ein Grund zur fristlosen Entlassung des: Klägers in seiner Person vor, eben weil er Judesei. Die Käufer, mit denen der neue Inhaber rechnen müsse, würden sicher wegbleiben, .wenn sie dort einen Juden als Verkäufer erblickten.. Das Arbeitsgericht brachte aber zum Ausdruck, daß der Beklagte beim Erwerb der Firma dem Vorbesitzer hätte erklären können, daß er den jüdischen Angestellten nicht mitübernähme. Da er das nicht getan habe, müsse er die Konsequenzen tragen. Das Gericht empfahl einen Vergleich, nach welchem der Angestellte das ihm zustehende Gehalt bis Mitte Februar erhalten, auf die weiteren Gehaltsansprüche verzichten und dafür sofort aus seinem Dienstverhältnis ausscheiden solle. Auf diesen Vergleichsvorschlag einigten sich die Parteien. Intervention gegen antisemitische Propaganda in Litauen, Kowno, 22. Oktober. Innenminister General Julius C a p 1 i k a shat eine Abordnung des litauischen Rabbinerverbandes empfangen, die den Innenminister auf die gefährliche antisemitische Propaganda aufmerksam machte, die im Anschluß an die Ausschreitungen, die sich vor kurzem in Telschd ereigneten, in der ganzen dortigen Gegend getrieben wird. In einigen Ortschaften seien die Hetzer bereits von Worten .zu Taten übergegangen. In zwei Ortschaften hätten nur dm letzten Augenblick durch das Eingreifen der Polizei ähnliche Vorfälle wie in Telschi verhütet werden können. Der Minister versicherte der Abordnung, daß weitere Ausschreitungen gegen die jüdische Bevölkerung nicht geduldet werden würden. Die zuständigen Behörden seien streng angewiesen worden, für die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung zu sorgen. Der Militärkommandant von T e 1 s c h i hat 18 Rowdies, die sich an dem Zertrümmern der Fensterscheiben der dortigen Jeschiwa beteiligt haben, zu Freiheitsstrafen von verschiedenem Ausmaß verurteilt.

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