Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 76 (1935)
- Issue
- Heft 50 (12.12.1935)
- Date
- 1935-12-12
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 6 Nr. 50 D e r Israel i t 12. Dezember 1935 f wurde und daß eine Woche drauf am Sabbat den 27. Cheschwan die lokale Gruppe der Histadruth. dort ein© Versammlung in ihrem Gebäude veranstaltete, zu welcher ©ine ganze Reihe von Besucher» — darunter auch ein Vertreter der Jewish Agency — in ihren Automobilen angefahren kamen. Mit Freude und Genugtuung sei konstatiert, daß bei der am Abend stattfindenden Protestversammlung eines Teiles der Einwohner die Poale Agudas Jisroel und die Poale Hamisraohi gmeinsam mit dein Ortsrabbinat sich zu einem Komitee zur Abwehr der Sabbatentweihung zusammengefunden haben. "Jeden« falls ist bis jetzt dem „feierlichen Beschluß des Kongresses" in den Kreisen der radikalen Arbeiter keine; Geltung verschafft. . 7. Wir sind überzeugt, daß Herr Dr. Hoffmann mit uns nicht nur in der ifiut des Sabbat und nicht nur in dem Kaschruth der Küchen, sondern vor allem in der Erziehung der Kinder ein _ dringliches -Postulat jüdisch-religiöser Weltanschauung erblickt. Daß - aber jüdische Kinder ans Mittel», des Keren Hajessod a u c n antireligiös' erzogen werden, ist leider ein Faktum, worüber keinerlei Abkommen in : L u z e r n geschlossen wurde;?. 8. Da Herr Dr. Hoffmann die Agudaarbeit in Erez Jisroel fördern will und ihr /Erfolg wünscht, so wird er sicherlich auch iii logischer Konsequenz den Keren Hajischuw >und seine ^Propagierung in der Gola, weleher erst diese Arbeit ermöglicht, nur fördern wollen.; Dieser Wille war aus der Mitteilung der „ITA." über die Rede des Herrn Dr. Hoffmann nicht recht ersichtlich und. daher nochmals unserer Genugtuung dar über''Ausdruck verleihen, da"B nunmehr Jn Zukunft Gegner des Keren Hajischuw sich wohl nicht mehr auf Rabb. Dr. Hoffmann berufen können. Korrespondenzen. Deutscla.es Reich. Die Hausangestellten^ in jüdischen Haushalten. — Eine amtliche Klarstellung. Berlin, 5, Dez, Der Reichs- und preußische Minister des Innern gibt folgendes bekannt: „Bei dem Reichs- und Preußischen Ministerium des Innern gehen ebenso wie bei vielen anderen Behörden zahlreiche Anträge ein, die Befreiungen vom § 3 des Blutschutzgesetzes und § 12 der Ersten Ausführungsverordnung erstreben, wonach Juden keine weiblichen Staatsangehörigen deutschen oder verwandten Blutes unter 45 Jahren neu einstellen und unter 35 Jahren weiter beschäftigen dürfen. Viele dieser Anträge beruhen auf irriger Aus-' legung der Vorschriften. Ein Haushalt ist nur dann jüdisch im Sinne der Vorschriften, wenn ein jüdischer Mann Haushaltungsvorstand ist oder der Hausgemeinschaft angehört. Als Mann in diesem Sinne ist nur anzusehen, wer über 16 Jahre alt ist; ein Haushalt, in dem nur Frauen oder Kinder jüdisch sind, fällt also nicht unter das Gesetz. Weibliche Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes, die am 16. September 1935 in einem jüdischen Haushalt beschäftigt waren, können in diesem Haus-: halt bleiben, wenn sie bis zum. Jahresschluß das 35.' .Lebensjahr , vollendet-haben werden; sie dürfen aber nicht in einem anderen jüdischen Haushalt angestellt werden. , ■ :■. Anträge auf Befreiung von. diesen Vorschriften ■ haben grundsätzlich keime Aussicht auf Erfolg und sind daher zwecklos, sofern nicht gana außergewöhnliche Umstände vorliegen. Etwaige Anträge sind zu richten an die untere Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk der jüdische Haushalt sich befindet. Untere Verwaltungsbehörde sind der Polizeipräsident oder Polizeidirektor, und in solchen Stadtkreisen, wo diese Behörden nicht bestehen, der Oberbürgermeister. Un-, tere Verwaltungsbehörden auf dem Lande sind: in den Ländern Preußen, Württemberg, Mecklenburg, Lippe, Schaumburg-Lippe, sowie im Saarland der Landrat, in Bayern und Baden das Bezirksamt, in Sachsen die Amtshauptmannschaft, in Thüringen Hessen und Anhalt das Kreisamt, in Oldenburg der Ämtshauptmann, in den oldenburgischen Landesteilen Birkenfeld und Lübeck der Regierungspräsident, in Braunschweig die Kreisdirektion, in Hamburg der Polizeipräsident, in Bremen der Polizeidirektor, in Lübeck das Polizsiamt. Soweit Anträge bereits bei anderen Behörden eingegangen sind, werden sie mit größter Beschleunigung den zuständigen Behörden'zugeleitet. Wer be- : reit« einen Antrag bei einer änderen als ' der zuständige^ Behörde eingereicht häi, braubhl ihn demnach, nicht zu wiederholen." '':■.'- Nichtarier untersagt worden. Während ihre Klage beim Bezirksverwaliüngsgettcht erfolglos blieb, setzte das Oberverwaltungsgericht, wie die „De'tusche Fleischerzeitung" berichtet, die ergangenen Polizeiverfügungen a u ß e r Kraft. In der Urteilsbegründung wird gesagt, die Verfügungen verstoßen gagen die Vorschriften der Reichsgewerbeoridnung, nach/ denen außerhalb der Reichsigesetze eine Beschränkung des Gewerbebetriebes durch richterliche oder administrative Maßnahmen unzulässig sei. EinerrPoHzedvetrordnung, die ' eine andere Regelung treffen' wolle, könne keine Gültigkeit beigemessen werden. Klage jüdischer Viehagenten. -•' Berlin,' 5: Dez. ■ Jüdisch«» Viehagenten in Köln-Ehrenfeld'War --auf Grund einer Polizölverördniung das' Betreten des. Schlacht- und Viehhofes wegen UnzüverläissägKeir' als Jüdisches Pflege- und Ädoptionsw!?sen. Berlin, 3. Dez. Im Oktober 1935 fand die zweite Vorstandssitzung der Zentrale für jüdische PHegestellen und Adoptionsvermittlung, Kinder- und Mutterschutz 'des Jüdischen Frauenbundes e. V. unter Leitung von Frau Clara Samuel, Elberfeld, statt. Es wurde u. a. folgendes beschlossen: 1. Die Entsendestellen sollen erneut und dringend darauf aufmerksam gemacht werden, nicht nur Heimkindef, sondern auch ihre sich in Pfleigefamilien befindlichen Schützlinge gegen Krankheit zu versichern. 2. Die Entsendestellen sind dringend um eingehende Ausfüllung der Fragebogen für Heim und Pflegestellen im Hinblick auf Gesundheit, Charakter und Veranlagung der einzuweisenden Kinder und Jugendlichen zu bitten. 3. Die Zentrale erklärt sich zur Mitarbeit bei der Beschaffung von Familienstellen für Schulkinder bereit. : '' 4. Trotz der Umstellung, die .das jüdische. Schulwerk auch -für Pflegekinder erfordert, isrnd"' weiter für Kleinkinder gut empfohlene 'Pflegestellen & kleineren Ortschaften zu berücksichtigen. 5. Es "wurde ein Dauerpflegevertrag angenommen für Länder und Fälle, in denen der Abschluß eines Adoptionsvertrages nicht möglich ist. Adoptionselterrimeldungen liegen fast nur aus dem Auslande vor. Um einen Ueberblick über den augenblicklichen Stand des jüdischen Pflegewesens zu bekommen, wurde eine Erhebung gemacht. Aus den eingegangenen Antworten - mußte festgestellt werden,, daß sich noch immer Kinder in hichtjüdischeir Umgebung befeinden.; '"" : : . .'/ Ueber -die Tagung für Kinder- und Jugendälijäh?wurde von den Teilnehmerinnen berichtet. Bei dieser - Gelegenheit wurde der Befürchtung Ausdruck gege- , ben,- daß in- KJeingemeinden lebende Pflegekinder, die bündisch nicht erfaßt sind, größere Schwierigkeiten bei der Einordnung in die Jugendalijair haben werden. Die Neugestaltung der Rechtsanwaltsordnung und die i 'jüdischen Anwälte. '( ' : ui».-';B-e rlin, 6. Dez.!* Die „Juristische Wochenschrift" veröffentlichet einen Bericht über die am 22. November stattgefundene Tagung des Reichsfachgruppenrates und der Gauiaehberater Rechtsanwälte des Bundes National- ^sozialistischer Deutscher " Juristen; Reichsjüräs-tenfüh- , rer Reichsminister 'Dr.' I^Varik erwähnte in;' seinen < Ausführungen auch .die;,bei jeder; -nur ..erdea^lichep; ^Gelegenheit an ihin herangetragene Auffassung udü J ideji Willen, der deutschjnj^nwälte^ .abj^urücken^^ v<& : jenen.« ^Kollegen", - die i^als echte Juden ::in, deutschen;- Gerichtssälen -die Dekadenzjuristerei einer vergangenen Epoche fortführten und die deutschen Rechtsstätte zu Börsenplätzen ihres händlerischen Geistss zu erniedrigen versuchen. Die Beseitigung dieser" und aller unwürdigen Elemente, au® der Anwaltschaft sei ein. Gebot des NaticnafooziaJAsitttts. Der.Resehsjuristenführer. billigte sodann grundsätzlich die vorgelegt en Entwürfe zur Behebung der Not der Anwartschaft. .. - . ('.'.," ' : " Anschließend sprach/ der Stellvertreter des Reichsjuristenführer», Reichsamtsleiter--"Dh R a e k e' und erörterte die der Tagung vorlieigenden Gesetzesentwürfe - und «agte in diesem Zusammenhang, daß die Reichsfachgruppe Rechtsanwälte mit ausführlicher Begründung darauf hingewiesen habe, daßstatt der zwangsweisen Pensionierung der älteren arischen Rechtsanwälte eine stärkere-Ausschaltung des jüdischen Elementes aus der Anwaltschaft eine wesentlich größere Entlastung für die gesamte Anwaltschaft und auch. eine gerechtere Lösung sein'würde. Diesem "letzteren Vorschlag sei dann erfreulicherweise durch;dde/'Nürnberger Gesetzgebung ein außerordentlich starker Rückhalt gegeben und dementsprechend. in einer erneuten Eingabe: an den Reachsjustizminister darauf hingewiesen worden, daß nunmehr der Weg iür eine Ausschaltung des jüdischen Elements auch aus der Rechtsanwaltsichaft als anerkanntem Organ der deutschen Rechtspflege frei geworden sei. Nachdem sodann im . Reichsgesetzblatt vom 14, November die Ausführunigsbestimmungen zu den Nürnberger Gesetzen veröffentlicht worden waren und hierdurch die notwendige Klärung,i insbesondere über die Begriffsbestimmung der Juden, herbeigeführt worden war, sei auf Anordnung des Reichsjuristenführers die Tagung einberufen worden, um die berufspolitische Zielsetzung innerhalb der deutschen Anwaltschaft vor ihren. versammelten berufenen Trägem der ständischen Organisation festzulegen und gleichzeitig das immer dringender werdende Problem der Beseitigung des Notstandes der Anwaltschaft 'im Interesse der. deutschen Rechtspflege einerr endlichen Lösung zuzuführen. Die Ergebnisse der Tagung wurden in Grundförderungen und Leitsätzen zusammengefaßt, in denen eis: als Punkt 7 heißt: Die Durchführung der Nürnberger Gesetzgebung, ist auch ini-Bereiche der Anwaltschaft in einem dem Bedürfnis der deutsichen Rechtspflege entsprechenden Umfang zu beschleunigen, wobei die in dieser Hinsicht erforderlichen Sofortmaßnahmen nicht deshalb zurückgestellt werden -dürfen, -weil der alsbaldigen Durchführung dieser .Maßnahmen., in 'der;;freien; .Wirtschaft oder bei anderen freien Berufen z. Zt. noch- -1! : Hindernisse entgegenstehen, .die bei der Anwaltschaft in keiner Weise vorhanden sind/ Schweiz. Die Expertenkommission in Gent .• ■ -Genf , 8. Dez. Zu den Berichten über die Beratungen der Expertenkommission in Genf in Sachen der Auswanderung ist noch ergänzend nachzutragen, daß die Aguda- W e 11 o r g änisation durch Oberrafcbiner Dr. T. Lewenstein, Zürich, vertreten war, der Vor der Expertenkommission die' Vorschläge der Ag>üda k 1 a r 1 e g t e. -; . Polen. Der älteste Rosch Jeschiwa Polens gestorben,;- -W'a!r&chau , 5.' Dez'.' . In L o m z a istj im Alter von 90 Jahren - der- Leiter 'der dortigen JeschrWa^Rä'bbii! Jiisra'el -Leib E gn'l s k i, der äl t e st;e!:R o"s th ' J e S'C'lii w a Polens", gestorben. Täusende Schüler, die'1 ztirii Teil hervorragende Stellen im jüdischen Leben einnehmen, 'trauern, um den Dahingegangenen,;, der \ ein -halbes:, f Jahrhunidert Jang sein hohes. Amt versefien,; bat. An der, B;eds!etz'ung haben die ..Juden. Lon^as r.und der ganzen.; Pi:pvinz. ip. JVJiasSieateilgenommen,- j ^'^ r, , . c . : .= i