Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 76 (1935)
- Issue
- Heft 50 (12.12.1935)
- Date
- 1935-12-12
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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12, Dezember 1935 Der Israelit Nr. 50 Seite 3 Die Lage der Orthodoxie. (Fortsetzung von Seite 1.) muß wieder einmal die alte Wahrheit zum Durchbruch kommen, des Inhaltes, daß man zwar die Ueberzeugung des anderen subjektiv achten kann und muß, niemals aber objektiv. D. b. man ist . gehalten, ohne weiteres aufzunehmen, daß die Ueberzeugung des anderen von ihm ehrlich gedacht und gelebt wird. Es kann aber die Traditinstreue niemals annehmen, daß die Abkehr von der Traditionstreue objektiv richtig ist. In diesem Kampf e befinden wir u n s j e t z t. Wir möchten bei dieser Geliegemheit einer Hoffnung Ausdruck gelben. Vor 140 Jahren artete der Kampf dahin aus, daß man außen- -stehende Faktoren in die inneren jüdischen Angelegenheiten 'einzumischen sich ibemühte. Wir glauben nicht, wenigstens zunächst nicht, daß dies auch jetzt der Fall ist und wir wollen zur Ehre unserer Gegner annehmen, daß diese nicht der Versuchung erliegen, eine andere .Macht £e- .gen die Orthodoxie auszuspielen, das ist die Macht des Geldes oder richtiger gesagt die Ohnmacht der Armut. Denn die Orthodoxie ist arm und wir stehen nicht an, zu erklären, daß wenn etwa, was wir für unmöglich halten, die Zuerteilung von Subventionen mit der Forderung auf Anerkenntnis der inneren Gleichberechtigung verquickt würde, daß dann die Orthodoxie es verstehen'• wird, wenn es sein muß, in Ehren un teuizugehen. Es wäre allerdings dann das schwärzeste iBlaft in der jüdischen Geschichte geschrieben, aber: wir wiederholen, wir haben die Ueberzeugung und die feste (Hoffnung, .dieses Blatt wird nicht geschrieben werden. Hiermit ist auch die Grenze gekennzeichnet, innerhalb derer ein Zusammengehen, eine Einheitsfront ohne Opfer an Intellekt möglich ist — von beiden Seiten Es ist und bleibt eine Notgemeinschaft und wird niemals eine Ueberzeugumgsgemeinschaft sein. Indessen ist die Aufgabe der Orthodoxie in diesen Zeiten eine doppelt ernste. Tatsächlich ist es ja so, daß sicher in vielen jüdischen Seelen ein Leerlauf eingetreten ist. Diesen Menschen eine neue Beinhaltung ihres Daseins zu geben bemühen sich alle Kreise, offen gesagt am wenigsten die Orthodoxie. Es könnte aber aus der oben geschilderten Notgemeinschaft etwas wun derbar Gutes geschehen. Würden die Menschen wirklich einander näher treten und würde sich namentlich in der Jugend eine rein menschliche Annäherung^ vollziehen, so könnte es wohl sein, daß die bei der wahren Orthodoxie trotz allen Leides vorhandene Harmonie des Innienlebens sich gewinnend geltend maohe. Aber wir wiederholen, dies kann nur geschehen, wenn die Orthodoxie sich selbst nicht verliert und wenn sie sioK dabei um so särker ihrer Verantwortlichkeit gegen das Ganze bewußt wird. P. K. Wochenrundschau- Zwischen Wort und Tat in Litauen. Der . Generalsekretär der Litauischen Nationalen Front, die heute die Regierung stellt, betonte bei einem Presse empfang, daß , die Partei an dem Grundsatz der Gleich ber e c h t i g u n g aller Bürger Litauens festhalte und danach eine. Entrechtung bestimmter Nationalitäten oder eine Hetzkampagne gegen diese n i c h t z u 1 a s s e n k ö n n e. Antisemitische Machenschaften (würde sie genau so bekämpfen wie alle anderen staatsfeindlichen Bewegungen und Elemente. So die Botschaft. Leider aber wurde uns der Glaube an sie schön durch die, nächstfolgenden Verordnungen geraubt. Im eben veröffentlichten Etatvors c h 1 a g der Stadtverwaltung von Kowno für das 'kommende Jahr ist kein einziger der seit Bestehen der Republik üblichen Posten für religiöse, kulturelle und soziale Einrichtungen der jüdischen Gemeinde enthalten. Die ijudenreinen Etate werden auch aus allen anderen Städten Litauens gemeldet, so daß das Vorgehen auf eine: einheitliche Tendenz schließen läßt. Die Juden in Litauen sind bei aller zunehmienden Armut immer noch relativ die beste«.- Steuerzahler, da sich ihr Kontingent auf die wenigen Städte beschränkt. Aber gerade da, wo sie den Stadtsäükel mit ihrem Steuerobolus füllen, werden sie vom Genuß der etatmäßigen Subventionen gänzlich ausgeschlossen. Nach einer 'Gleichberechtigung aller Nationalitäten und Konfessionen, wie sie der Generalsekretär der Litauischen Nationalen Front nach außen verkündet' bat, sieht diese Maßnahme keineswegs aus. Eine Reihe anderer Verordnungen (zeugen auch nicht von tieferem Verständnis für die historisch und religiös gegebene Eigenart der jüdischen Bevölkerung. So wurden die litauischen Rabbiner aufgefordert, vom 1. Januar 1936 an ihrfe Mätrijkel- und Gemeindebücher in 1 i t a u - iseh er Sprache zu führen und alle. Zeugnisse, sollten sie irgend auf Beachtung bei den Behörden 'Anspruch machen, in litauischer Sprache auszustellen. Litauisch,: das eigentlich erst mit der Gründung der litauischen Republik, also vor anderthalb Jahrzehnten als Iiteratur- und amtsfähige Sprache, nicht ohne Hilfe von litauischen Juden,, in die Reihe der Völker- Sprachen eingezogen ist, zu lernen, ist natürlich auch Pflicht der jüdischen Jugend, eine Pflicht gegen den Staat und auch eine solche der. Selbsterhaltung. Die Kenntnis der litauischen Sprache aber auch von der älteren Generation, und gar von den Rabbinen, die ihre ganze Jugend bei dem jüdischen Buche in Beshamidrasch und Jeschiwa zugebracht haben, zu verlangen, stellt eine Härte dar, die von katastrophalen Folgen für das gesamte Gemeindelöben sein kann. Wenn schon vom Herrn Generalsekretär Judentum und Judenheit zu den „Nationalitäten" gezählt wird, auf; die; man Rücksicht zu nehmen gedenkt, so wird man den Juden wenigstens in der Uebergangszeit ihre bisherige Sprache, Jiddisch oder Hebräisch, auch für die Amts- und Matrikelführung der Rabbiner belassen müssen. Hoffen wir, daß die Verordnung nur auf einem Mißverständnis beruht, 'das sich bald aufklären wird. Eine weitere Verordnung, die Einschränkungen im Devisenver'kehr bringt, trifft die litauischen Juden, die als sog. „Kapitalisten" nach Palästina auswandern wollen, äußerst schwer. Es sind, über hundert Familien, wie man uns berichtet, deren Auswanderung durch die neue Devisenverordnung problematisch geworden ist. Es kann sich dabei natürlich um eine Maßnahme im Staatsinteresse handeln, mit der nicht auf die Juden abgesehen war. Hier zeigt sich aber wieder einmal die Tragik des ijüdischen Ostens, wo sich jede Erneuerung automatisch gegen den schwächsten Teil der Bevölkerung, % gegen die Juden, auswirkt. Angebliche Mißbrauche und ihre Folgen. Vor einiger Zeit hörte man von unlauteren Machenschaften eines. Beamten im Einwanderungsämt in Jerusalem. Flugs tauchten Gerüchte auf, dieser Beamte sei ein Jude, der unter Umgehung der zu Recht bestehenden Einwanderungsbestimmungen die Tore des Landes für die jüdische Immigration etwas .weiter geöffnet hätte, als ihm nach Recht und Gebühr zustand. Andere sprachen von einem ungetreuen Beamten, der nach guter alter Türkenart einfach in seine Tasche gewirtschaftet hätte. Auf alle Fälle wurde eine Untersuchung eingeleitet und eine Revision durchgeführt, die zur Verhaftung vieler „Illegaler" und zur iDeportierung von ganzen Familien führten. Eine auf diese Weise nach Warschau zurückgeschickte ijüdische Familie, die bei den zuständigen Aemtern in Polen bestätigt bekam, daß ihre Papiere vollkommen in Ordnung waren, strengte sogar Klage gegen das Einwanderungsaml an. Kurz darauf erfuhr man aber, daß der in Verdacht gekommene und seines Amtes enthobene Beamte ein Araber mit Namen Mass a r s e sei. Von der „jüdischen Untreue" blieb also nichts mehr übrig und so verlegte sich die arabische Presse auf den Nachweis, daß der Beamte vollkommen unschuldig und das Op- *fer einer unwahren Anzeige vonseiten persönlicher Gegner sei. Mit dieser letzteren Angabe scheint es sogar seine Richtigkeit zu haben, denn bisher konnte, nach Vernehmung von 70 Zeugen, ein Verschulden des Beamten nicht nachgewiesen werden, so daß wahrscheinlich die Klage gegen Massarse fallen gelassen und er selber wieder in sein Amt eingesetzt wird. Wir gönnen dem Araber' und seinen Freunden den Sieg über die Machenschaften gewissenloser Verleumder. Aber wer nimmt sich der anderen unschuldigein Opfer dieser Verleumdungsaffäre an, die, in Auswirkung der Feindseligkeiten zwischen zwei arabischen Familien, als „Illegale" in Gefängnissen schmachteten oder als Deportierte, von der Heimat losgerissen und vom Lande der Verheißung zurückgewiesen, in den Straßen der polnischen Städte herumirren, nachdem sie ihr Letztes auf der ziellosen langen Reise verbraucht haben? In weiterer Auswirkung der Massarse-Affäre .hatte das zentrale Palästina- Amt in; Warschau auch eine Zeitlang die Abfertigung der von Verwandten in Palästina angeforderten Auswanderer eingestellt. Wer verschafft diesen zu Unrecht Zurückgehaltenen Genugtuung? Wir gönnen dem zu Unrecht beschuldigten Massarse die ehrenvolle Rehabilitierung, sind aber gespannt, wie die Wiedergutmachung an den jüdischen Opfern dieses Verwaltungsirrtums vor sich gehen wird, Worte der Wegweisung. Im iHermon-Verlag erschien ein jüdisch-geschichtlicher Wegweiser unter dem Namen wpii von Leo Breslauer. Lieber die packende Eigenart dieses aus der geistigen Not der Zeit geborenen Werkes wurde schon referiert. Wir geben im folgenden eines der 31 Kapitel (26) des Buches wieder. De facto ist der G'ttesstaat Zukunftshoffnung, er existiert nicht mehr in irdischer Wirklichkeit. Dafür beherrscht er als unverrückbares Geschichtsziel der g'ttlichen Vorsehung alles irdische Geschehen. So, als himmlischer G'ttesstaat, bat er nie aufgehört. Sein Recht gilt fort. De jure ist er schon heute — noch heute. Er ist so kraft unserer immer noch geltenden Berufung zum Mamlecheß - kauhanim w'gauj-tködausßh und kraft der uns verbliebenen Zentralinstanz der Tauro. Gleich wie Awrohom selber schon de jure, wenn auch nicht de facto, Herr des Heiligen Landes war. Die Angehörigkeit zu diesem de-jure-Staat stempelt jeden Juden. Das. Bewußtsein von dieser Angehörigkeit — und es allein —.macht ihn zu einem bewußten Juden. Die sinnennahe Realität eines faktischen Staates bedeutet für jeden seiner Bürger auch ohne jedes andere Hoheitszeichen ein positives, untrügliches Merkmal seiner Angehörigkeit und Hörigkeit an diesen Staat. Bürgerbewußtsein *) S. o. Kap. 25 Amm. 3.