Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 76 (1935)
- Issue
- Heft 40 (3.10.1935)
- Date
- 1935-10-03
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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3. Oktober 1935 Der Israelit Nr. 40 Seite 3 Vom Lichte zum Meile. (Fortsetzung von Seite 1.) Rabbi Jizchäk vLuria, der den Begriff aaiß>n: nach seinen einzelnen; Buchstaben gliedert und, definiert, an den Eingang des TschuWaweges das ">nn D^öD stellt, so wissen wir heute genau, was er damit für alle Zeiten sagen wollte.. Innere Ausgeglichenheit, den Weltfrieden in uns, die Aussöhnung mit G'tt und Menschen zu erreichen, das liegt lediglich an uns. Und haben wir dieses Werk des m»'»'!!' der Geschlossenheit und Bodenständigkeit in uns, vollendet, dann erwächst uns Von innen her die Kraft und. auch der Stolz, trotz, allem und allem, auch heute noch von -jatf^ Hab ,fEhre unseres Volkes" zu sprechen, von "]S1K>> nflötP „Freude für unser Land" : und "]T5^ ]WW „Wonne für unsere Stadt" zu singen. v . Vom lichtenden Morgen zum vollen Tage führt v der Weg, vom erhellten Turm in dem geschütz- •ien Hafen, vom „Lichte des Rosch Haschanah" zum „Heile des Jörn Hakippurim". Wochenruiidschau- Jüdische! Dienstboten. Zehntausende von jüdischen Familien in Deutschland sind infolge der neuen Gesetze gezwungen, gleich, oder später j ü d i s c h e s H ausp erspial zu beschäftigen. Wir «!fuden, die in einer längen Geschichte es gelernt haben, aus jeder Not eine Tugend' zu machen, werden auch diese Maßnahme, so weh sie uns auch tut und so schwer sie auch manche Familie und manche Hausangestellte trifft, ins Ethische umzubiegen versuchen müssen. Wir sind auf jüdische Dienstboten verwiesen, so. handeln wir gut und menschlich und jüdisch gegen dieselben. Behandeln wir das jüdische Personal auf alle Fälle nicht schlechter, als es uns dem nichtjüdischen gegenüber im jüdischen Haushalt stets als selbstverständliche Pflicht der Menschlichkeit und des Anstandes galt. Freilich kommt noch im Verhältnis zum jüdischen Dienstboten eine •eigene Note hinzu, diej ü dis c h -r e Ii g i ö s c; der von beiden Seiten Rechnung getragen werden muß. Die Diskussion über die Beschäftigung und Behandlung der jüdischen Hausangestellten ist nicht erst durch diesen Zwang ausgelöst, die Not bei der Berufsergreifung des jüdischen Mädchens ist älter als jenes Gesetz, und noch andere unzählige Faktoren-verweisen-das Mädchen auf die eigentlichen Frauenberufe, in erster Reihe den Haushaltungsdienst. Die bisherigen Hemmungen auf beiden Seiten sind allzu bekannt. Jüdische Hausfrauen behaupteten, das jüdische Mädchen eigne sich in den meisten Fällen nicht für,den Hausdienst wie das Landmädchen, das von Kindheit auf an schwere körperliche Arbeit gewöhnt ist. Zudem beanspruche die jüdische Angestellte häufig Rechte für sich, .an die ihre nichtjüdische Kollegin gar nicht denkt. Von jüdischen Hausmädchen wird demgegenüber geltend gemacht, daß sie oft in. jüdischen Häusern eine schlechtere Behandlung erfahren, als nichtjüdisohes Personal, ""Haß ihnen vieles über ihre Kräfte zugemutet und vor allem das Recht, das sie als Jüdinnen von Juden verlangen zu können) glauben, wie Tischgemeinschäft usw. versagt werde. Daß die Klagen von beiden Seiten übertrieben sind, zum Teil auf Mißverständnissen uiid Vorurteilen beruhen, ist von sachverständiger Seite in unserem Blatte früher schon genügend nachgewiesen worden. Das neue Gesetz zwingt aber zu einer Klärung und wird, - wie wir hoffen, auch 'jene Berge von Mißverständnissen und Voreingenommenheiten abtragen, die bisher einem echten rechten Vertrauensverhältnis zwischen Juden und Juden im Wege lagen, (Das-jüdische Mädchen, das in fremde Dienst© geht, ,muß von vornherein wissen, daß es Pflichten übernommen hat, die peinlich zu erfüllen sind. Arbeit hat noch nie geschändet, heute, in dieser Zeit der allgemeinen Umstellung und Umschichtung, betrachtet der junge Mann wie das junge Mädchen den Arbeitskittel als das schönste Ehrenkleid. Nichts wäre verfehlter und schärfer zu verurteilen, als wenn die jüdischen Mädchen in Ausnützung der Zwangskonjunktur jetzt ihre Gehalts-und Rechtsansprüche in einer Weise in die Höhe schrauben wollten, die für die jüdischen -Familien, von denen heute keine wirtschaftlich auf Rosen gebettet ist, untragbar wäre. Das Dilemma, das daraus für die Haushaltungen entstehen müßte, würde sich in noch höherem Mäße zum Schaden für die Mädchen selbst auswirken. Andererseits muß jede jüdische Hausfrau wissen, daß sie mit dem Engagement einer jüdischen Hausangestellten gewisse Pflichten mit übernommen hat, die auch auf der L i n i e d e s J ü - •dis c h en liegen. Sind es ganz junge Hilfskräfte, so müssen sie mütterlich beraten und in alle Hausarbeiten, besonders in Kochen und Nahen usw. eingeführt, auch in sittlicher und jüdischreligiöser Beziehung beeinflußt und nicht zuletzt zur geistigen Fortbildung angehalten werden, sofern sich dies mit der Hausarbeit vereinbaren läßt. Warum sollte man nicht ■jüdischen Mädchen, die aus guten" jüdischen Häusern kommen, wirklich den Platz am Familien tisch gewähren? Mindestens am Freitagabend, an Sab^ bat- und Feiertagen sollte es geschehen, und unter allen Umständen hat die jüdische Familie die Pflicht, die jüdische Hausangestelte zu den religiösen häuslichen Uebungen, wie beispielsweise Kiddusch und Hawdoloh heranzuziehen. Es liegt in der Natur der Sache, daß man im religiösen Hause dem jüdischen Mädchen bezüglich der Küche ein höheres Maß von Vertrauen entgegenbringt, so ist es ganz im Interesse der religiösen Struktur des Hauses, daß. man die Angestellte als Mitglied der religiösen Hausgemeinschaft betrachtet, sie bei religiösen Uebungen nicht übergeht und dadurch ihr Verantwortungsgefühl für den rituellen Betrieb der Küche und des Hauses steigert. Der Begriff „Dienstmädchen" im entwürdigenden Sinne ist längst verschwunden. Die Hausangestellte ist eine Arbeitnehmerin auf der Basis von „Vertrauen gegen Vertrauen". Trotzdem hielten die letzten Reste der Vorurteile gegen Bedienstete "noch viele bessere jüdische Familien zurück, ihre Töchter diesem einzig natürlichen Frauenberufe zuzuführen. Führte die nun eingetretene Zwangslage zu einer Klärung auf beiden Seiten und zur Abtragung der letzten Schranken, so könnte auch dieses Problem, an dem man schon seit Jahren herumlaboriert, auf die beste und befriedigendste Weise gelöst werden. Bis zur siebenten Stufe.... Wer einmal in Palästina als Tourist war und die Vätergräber bei Hebron besuchen, wollte, der nahm. das wehe Gefühl für sein Lebtag mit nach'Hause, daß man die Kinder nicht zum Vater läßt. Während das 'Gr ab Raheis — danken wir es jenem großen englischen Juden, Moses M o n t e f i o r e . heute an seinem 50. Todestage ganz unser ist und wir „diej, Stimme aus Rama, die Stimme der Mutter, die um ihre Kinder weint", ganz und ungestört auf uns einwirken lassen können, während an der W e s t - in ä u ei r-, bei'.alleni; unverständlichen und unverzeihlichen Einschränkungen/ wie das Sitzverbot und das Verbot des Schofarblasens, wir immer noch Platz und Gelegenheit haben, täglich und an den hohen Feiertagen unsere Gebete zu verrichten, stehen wir bei der M a c h p e 1 a h - höhle vor einer geschlossenen Mauer. „Bis hierher und nicht weiter!" Durch die Spalten und Ritzen suchen die Heimkehrenden einen Blick in den Hof zu gewinnen, hinauf und hinein darf keiner, der zu den Nachkommen derer, die hier schlummern, gehört. Alle Weihe, von der man sonst an den heiligen Stätten ergriffen ist, verwandelt sich an diesem Orte in tiefes Weh. Barfüßige halbwüchsige Burschen, Bettler und Aussätzige gehen ungehemmt hinauf .und herunter, für den Juden, ist aber auf der sieb enten Stufe (ungefähr 20 Stufen führen bis zum Hofe hinauf) eine Grenze gesetzt. „Jalla!" (weiter), heißt das schon bekannte arabische Wort, dein, wenn es nicht gleich wirkt, unmittelbar der geübte Rippenstoß folgt. Die arabische und englische Polizei ist auf der Wacht und bei der Hand, dem „Jalla" des eifrigen Wächters mit den legalen Mitteln des Gesetzes Nachachtung zu verschaffen. Denn es hat sich leider unter dem englischen Regiment an diesem beschämendsten aller Türkengesetze nichts geändert. Ein Vorgang der letzten Tage rückt diese jüdische Tragödie an der Hebronmauer wiederum in ein akutes Stadium. Bekanntlich befindet sich zur Zeit der G e r e r R e b b e zum soundsovielten Male in Erez Israel, und es ist selbstverständlich, daß er auch die Heiligenstätte vor Hebron kurz vor Rosch-Haschanah aufsuchte. Er ist stets von einer großen Freundes- und Verehrerschar umgeben, dieser jüdische Fürst, weil ihm weite Kreise nicht nur seine glühende Erez Jisroel-Liebe danken, sondern sich auch mit Recht von diesen häufigen Besuchen einen neuen Auftrieb für das Leben und den Thoragedanken im heiligen Lande versprechen. Nun steht der Rabbi unmittelbar vor dem heiligen Feste vor der Mauer, die das Vätergrab umhegt, tief versunken in Gebete für sein Land und sein Volk hier und in der Golah. Es steigt sein Geist zu den Höhen empor, die wir an den heiligen Tagen alle im Geiste erklimmen mit dem Aufschrei ']rDT^> •6»'» orri pinn rnat „Gedenke der Schlafenden in Hebron, daß sie dir in Erinnerung kommen!" Da steigt auch der Fuß, ungewollt, unbewußt einen Schritt weiter, einen Schritt höher. Der arabische Büttel kennt aber kein „Steigen der Seele", kennt keinen jüdischen Fürsten, der, wie der Höhepriester am heiligen Tage, die Gebete seines Volkes zu den Vätern bringt, daß sie sie weiter und höher geben, er kennt nur eines: „Jalla!" Daß die Chassidim der Begleiterschar es nicht dulden können und mögen, wie ihr Rabbi von rohei1 Hand angefaßt und gestoßen wird, daß sie spontan hinaufstürmen und ihm zu Hilfe eilen, ist so selbstverständlich, daß es keines Wortes zur Erklärung oder Rechtfertigung dieser Handlung bedarf. Auch das kann man noch verstehen, daß die arabische Wache glaubt, einen Angriff auf die Machpelah abwehren zu müssen und nach rechts und links mit den Fäusten ausholt. Was aber einfach u n v e r s t ä n d 1 i c h bleibt, ist, daß die Polizei unter Führung von englischen Offizieren keine Spur von Verständnis für das Besondere dieses Falles aufbringt und sofort instruktionsmäßig zur Verhaftung der „Uebertreter" schreitet. Man kann noch von Glück reden, daß man im letzten Augenblicke den Rabbi selbst freibekam, so daß er die heiligen Tage in Jerusalem und nicht im Gefängnis zu Hebron verbrachte. Er hätte auch dort seine Gemeinde gehabt, denn ein großer Teil seiner Getreuen ist wirklich verhaftet und ins Gefängnis verbracht worden, Die Bemühungen der Agudo um die Befreiung der verhafteten zehn Chassidim wenigstens vor Beginn des Roschhaschonofestes und der ganze weitere Verlauf der Angelegenheit bis zu dem am Erew Roschhaschono stattgehabten ersten