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Der Israelit · 1935-10-03 · Heft 40 (3.10.1935) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
76 (1935)
Issue
Heft 40 (3.10.1935)
Date
1935-10-03
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 Nr. 40 Der I s r a e 1 i t 3. Oktober 1935 Zur Einberufung der Kenessio Gedaulo der Agudas Jisroel Eine ITA-Notiz meldet aus Jerusalem, es sei beschlossen worden, „die Kenessio Gedaulo der Agudas. Jisroel auf den Monat Schwat 5696 nach Jerusalem einzuberufen." Diese Meldung beruht auf offensichtlichem Mißverständnis des Korrespondenten. Wohl ist es richtig, daß satzungsgemäß im Laufe des Jahres 5696 eine Kenessio Gedaulo stattzufinden hat, jedoch ist über den Ort und über den Termin bisher seitens der Leitung der Agudas Jisroel keine Bestimmung getroffen worden. Die palästinensischen Organe .der „Agudas Jisroel" wurden lediglich zu einer g u ta c h.t 1 i c h e n Aeußerung darüber aufgefordert, ob die sachlichen und technischen Vorbedingungen zur Einberufung der Kenessio Gedaulo nach Jerusalem für den Fall, daß man sich dazu entschlösse, gegeben sein würden. Die Erhaltung von Olam und Madhar (Obergäliläa) für die jüdische Palästina-Siedlung, Jerusalem, 1. Okt. Im Jahre 1925 hatte die Agudas Jisroel einen die Dörfer Olam und Madhar in Obergaliläa, im ganzen 33.ÖÖÖ Dunam, umfassenden Komplex für Siedlungszwecke erworben. Der Kaufpreis wurde natürlich nicht voll bezahlt, sondern das Grundstück mit einer Hypothek der Vorbesitzer in Höbe von Lst. 25,000 belastet. Mancherlei Schwierigkeiten, insbesondere auch diejenige des Devisentransfers, verhinderten die Einzahlung der weiteren Raten, so daß die Schuld 1934 bereits auf Lst. 40.000 angewachsen war. Mannigfache Bemühungen der „Agudas Jisroel", kapitalkräftigere jüdische Organisationen aus j Gründen der jüdischen Solidarität für den Erwerb der Grundstücke zu interessieren, so daß der Rückfall an die arabischen Vorbesitzer vermieden bleibe, scheiterten. Glücklicherweise hat die unter Leitung von Lord Melchett stehende Gesellschaft ,, Jiban eh", die in den Grundstücken eine geeignete Grundlage für ihre großzügigen Siedlungsbestrebungen erblickte, nunmehr einen bedeutenden Teil des Komplexes mit anderen Boden in der gleichen Gegend übernommen. In den. nächsten Tagen beginnt man bereits mit dem Bau einer Chaussee zu dem nunmehr endgültig in jüdischen (Besitz übergegangenen Bodenkomplex. Was ist „Deutsches Geschäft"? In der Zeitschrift „Die deutsche Volkswirtschaft" nennt Dr. Erich Naue alle nötigen Voraussetzungen für die Bezeichnung „Deutsches Geschäft". Entscheidend sei, daß der „deutsche" Einfluß trotz allen Rechtsformen dem Unternehmen sein deutsches Gepräge aufdrücke. Es versteht sich von selbst, daß der Verfasser mit „deutsch" die Nationalität, vor allem aber auch die Rassenzugehörigkeit gekennzeichnet wissen will. Aus der Begründung zu den einzelnen Punkten interessiert insbesondere das folgende: Daß die Gefolgschaft sich ausschließlich aus Angehörigen des deutschen Volkes zusammensetze, brauche nicht gefordert zu werden. Ein geringer Hundertsatz nicht deutscher Arbeitnehmer sei unwesentlich. In der Leitung des Unternehmens müsse der Betriebsführer selbstverständlich deutsch sein. Im übrigen fielen bei Inhabern und Leitern die besonderen Anforderungen weg, die an den Betriebsführer zu stellen seien. Die Verkehrsanschauung erkenne auch einem Unternehmen, das nicht restlos deutsche Inhaber und Leiter aufweist, die „deutsche" Eigenschaft noch zu, sofern nur der deutsche den nichtdeutschen Einfluß ständig und unangreifbar überwiege. Daher bestünden auch keine Bedenken, ein früher nichtarisches Unternehmen nach der Gleichschaltung als „deutsch" zu bezeichnen, wenn die neuen Anteilseigner oder Geschäftsführer keine vorgeschobenen Strohmänner seien. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich, einer Entscheidung des Oberlandesgerichts in Königsberg zugestimmt, in der es für unzulässig erklärt wurde, ein von einem Juden an einen Arier verpachtetes Geschäft als j ü d i s c h zu bezeichnen, wenn der Pachtvertrag ernsthaft gemeint und der Pächter völlig selbständig ist. Im gleichen Heft der genannten Zeitschrift werden Gedanken darüber wiedergegeben, ob an die Geschäftsbeziehungert zwischen deutschen Banken und nichtarischen Firmen sowie an die zwischen nichtarischen Banken und deutschen Mrmen besondere Maßstäbe anzulegen seien. Hier wird die Meinung vertreten, daß in Zukunft bei der Kreditgewährung von deutschen Banken an Juden strengere Maßstäbe als bisher angelegt werden dürften. Es erscheine deshalb empfehlenswert, daß in Zweifelsfällen besonders die öffentlichem Kreditinstitute ihre Entscheidung im Einvernehmen mit der zuständigen Parteidienststelle träfen. Andererseits bestehe kein Grund, auf Kredite jüdischer Bankhäuser an deutsche Firmen zu verzichten. Der Einwand, daß sich ein deutsches Unternehmen dadurch in Kapitalknechtschaft begebe, sei nicht durchschlagend. Deshalb müsse es auch als unbedenklich bezeichnet werden, wenn eine öffentliche Bank einem jüdischen Bankhaus über eine deutsche Firma Auskunft erteile. Keine jüdischen Notare mehr? Berlin, 2. Okt. Berliner (auch F rankfurter) jüdischen Notaren ist eine Verfügung des ihnen vorgesetzten Landgerichtspräsidenten zugegangen, in der mitgeteilt wird, daß ihnen. wie sämtlichen volljüdischen Notaren auf Anordnung des Reichsministers der Justiz mit sofortiger Wirkung die Ausübung ihres Amtes untersagt wird. Innerhalb einer Woche sind die mit dem Amtsgebrauch in Zusammenhang stehenden Utensilien, wie Siegelt Urkundenregister usw. an das zuständige Amtsgericht abzuliefern. (ITA.) Die Juden in der Wirtschaft. 'T Berlin , 19. Sept. Ein Aufsatz im. Handelsblatt der „Deutschen Allgemeinen Zeitung" bespricht unter der Ueberschrift „Nürnberg und die Wirtschaft" die Ergebnisse dies Nürnberger Parteitages der NSDAP in wi r t s c h a f t s p o 1 i t i,s c h e r Hinsicht. Der Parteitag sei! so wird ausgeführt,'von großer wirtschaftspolitischer Bedeutung gewesen. Allen Erwartungen, daß die politische Entwicklung sich allmählich zu Kompromissen und Rücksichten bereitfindeh werde, sei durch Nürnberg endgültig der Boden entzogen worden. „Der Führer hat den unbedingten Willen der Partei bekundet, keinerlei Zugeständnisse an die ,wärtshaf tliehe Vernunft' liberalen Angedenkens zu_ gewähren, welche die Reinheit der nationalsozialistischen Idee, den Glauben an das Parteiprogramm und die Unabänderlichkeit der Ziele der Bewegung in Frage stellen könnten. Das gilt vor allem für die J u d e n f r a g e , wenn auch ihre wirtschaftliche Seite keine gesetzliche besondere Regelung erfahren hat. Die deutsche Wirtschaft' weiß jetzt und muß sich bei ihrer weiteren Arbeit stets bewußt sein, daß sie ihre Aufgabe unter den Voraussetzungen zu lösen hat, die für dieses Gebiet durch den Nürnberger Parteitag geschaffen-worden sind; Wirtschaftliehe Uebergangsschwierigkeiten, die dadurch entstehen, müssen in Kauf g riommen werden, ohne daß sie den Wirtschaftswillen und Wirtschaftserfolg beeinträchtigen dürfen." ----_.. _. . ^.„^ r>^«««eSä^w^v^Bte. _. a. , ' Das Arierprinzip in der Bauernschaft - «' Berlin, 30. Sept. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft hat eine Verordnung zur Ergänzung der ersten Verordnung über den vorläufigen Aufbau des Reichsnährstandes erlassen, In ihr wird bestimmt, daß als Bauernführer nur berufen werden darf, wer deutschen oder stammesgleichen Blutes im Sinne des § 13 des Reichserbhafgesetzes ist. Demnach kann als .Bauernführer nicht berufen werden, dessen Vorfahren am Stichtage, dem 1. Januar 1800, jüdisches Blut aufweisen. Wer Bauernführer im Sinne dieser Verordnung; ist, bestimmt der Reichsbauernführer, Beihilfen für kinderreiche Familien, nur an Reichsbürger. Berlin, 29. Sept. Staatssekretär Reinhardt teilte in einem Sonderlehrgang für Redner der NSDAP, mit, daß in den Durchführungsbestimmungen zu .der Verord" nung über die Gewährung von Kinderbeihilfen vorgesehen sei, daß Kinderbeihilfen ü\ a. nur dann gewährt werden, wenn die Eltern Reichsbürger im Sinne des Reichsbürgergesetzes vom -15. September 1935 sind. Tätigkeit des Auswandererhiliskomitees in Belgien beendet. B'r ü s s e 1, 30. Sept. •Das Auswandererhilfskomitee in Belgien veröffentlicht über seine nunmehr beendete Tätigkeit einen von seinem Präsidenten Max Gottschalk unterzeichneten Bericht, in dem festgestellt wird, daß 2626 Personen, davon 1207 Personen deutscher Staatsangehörigkeit, Unterstützung gewährt wurde'. Einschließlich derjenigen, die nur die Beratung durch das Komitee . oder Hilfe bei der Regelung von Paßangelegenheiten in Anspruch nahmen, wurde über 3000 Menschen Hilfe geleistet. 1.835.655 Francs wurden für dieses Hilfswerk aufgebracht. 559 Auswanderer wurden in Frankreich, 226 in Brasilien, 135 in Holland, 76 in Palästina, 75 in Luxemburg, 24 in Spanien, 20 in England, 9 in Argentinien jund' 35 in anderen Ländern untergebracht. In Belgien selbst konnten sich 75 A.uswanderer niederlassen. '386 Auswanderer wurden^'inj ihre Herkünftsländer zurückgebracht. Der^^Staatsangehörigkeit nach waren von den Befürsorgten 1207 (46 Proz.J Deutsche, 679 Polen, 594 Staatenlose, 27 Oesterreicher, 26 Rumänen, 24 Tschechoslövaken, 19( Ungarn, die übrigen' Angehörige anderer »Staaten. Zum Schluß des Berichtes, wird der Hoffnung auf endgültige Regelung des Aus wandererprpblems durch 'den Völkerbund Ausdrüpk gegeben, .

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