Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 76 (1935)
- Issue
- Heft 39 (26.9.1935)
- Date
- 1935-09-26
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Seite 8 Nr. 39 Der Israelit 26. September 1935 Einer Bekanntmachung des Bürgermeisters von Bad Tölz (Obby) zufolge werden zum dortigen Jahrmarkt am 13, und 14. Oktober nur arische Händler zugelassen. Nach Meldung der Essener ,,Nationalzeitung" hat der" rheinische Viehverwertungsverband in Köln im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen in Dinslaken eine Milchviehaktion unter Ausschluß von Juden durchgeführt. Vom Viehhandel am Niederrhein, der ganz in der Hand von Juden lag, sollen die Juden gänzlich ausgeschaltet werden. Der Vorstand der Jüdischen Religionsgemeinde in Dortmund wurde vom amtlicher Stelle aufgefordert, ein genaues Verzeichnis aller in ■ Dortmund wohnenden Juden einzureichen. In einer Anzeige des Vorstandes im Dortmunder „Jüdischen Gemeindeblatt'' werden die Gemeindemitglieder ersucht, die erforderlichen Angaben für sie und ihre Familienangehörigen unverzüglich 2u machen. Die „Tilsiter Zeitung" meldet, daß in Raghit jetzt keine jüdischen Einwohner mehr leben. Die „Pommersche Zeitung" meldet, daß im Bezirk des Stettiner Landgerichts das Vormundschaftsgericht in einem bestimmten Falle entschied, es sei mit der, heutigen Auffassung von Staat und Volk nicht vereinbar, daß ein arisches Mündel seine Berufsvorbereitung bei einem jüdischen Lehrherrn erhalte. Eine mit diesem Beschluß im Ergebnis übereinstimmende Entscheidung ist vor kurzem vom Amtsgericht in Verden gefällt worden. Judenfrage und Gemeindepolitik. Frankfurt a. M., 21. Sept. In der „NS-Gemeinde", dem Zentralblatt der NSDAP, für Gemeindepolitik nimmt der" stellvertretende Geschäftsführer im Hauptamt für Kommunalpolitik der Reichsleitung, Dr. Kurt Müller, zur Judenfrage vom Standpunkt der Gemeindepolitik aus Stellung. Der Verfasser erklärt, daß der Gemeindepolitik bei einer Ausschaltung der Juden eine besondere Aufgabe erwachse. Eine im nationalsozialistischen Sinne getätigte Anwendung und Auslegung der Gesetzesvorschriften vermöge vor allem in der Judenfrage im weitesten Umfange jene Lücken zu schließen, die bei einer rein formalistischen Handhabung des Gesetzes einer Bereinigung scheinbar im Wege ständen. Es wird dabei auf das Benutzungsverbot gemeindlicher Badeanstalten für Juden verwiesen, gegen das vielfach eingewendet worden sei, daß ihm die Rechtsgrundlage fehle. Dies sei, wie der Verfasser erklärt, nicht der Fall, Die Auffassung, daß den Juden als „Bürgern und Steuerzahlern" die Gemeindeeinrichtungen zur Verfügung stehen müßten, sei insoweit verfehlt, als nie und nimmer alle Einrichtungen uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden müßten. Nach der Gemeindeordnung sei es den Hauptsatzungen der Gemeinden überlassen, Voraussetzungen, Bedingungen und Art der Benutzung gemeindlicher Anstalten und Einrichtungen zu regeln, Es bedürfe keiner Begründung, daß in dieser Beziehung eine Sonderbehandlung der Juden auch gesetzlich einwandfrei zulässig sei, V/enn nach der noch geltenden Verfassungsbestimmung „alle Deutschen vor dem Gesetz gleich" seien, so sei die Frage, wer Deutscher ist, auch aus dem Parteiprogramm zu beantworten. Der Referent erklärt, daß schwerlich Fälle denkbar seien, in denen einer allmählichen Bereinigung der Judenfrage ernstliche gesetzliche Hindernisse im Wege ständen. Um so mehr seien Maßnahmen entbehrlich, die sich grundsätzlich oder in der Form außerhalb des gesetzlichen Rahmens hielten. Wenn z. B, die Anbringung von „Judentafeln" in manchen Orten notwendig und zweckmäßig erscheinen möge, so sei auch auf eine entsprechende Form Bedacht zu nehmen. Aufschriften wie „Juden betreten diesen Ort auf eigene Gefahr" seien unzweckmäßig, da hier der falsche Eindruck erweckt werde, als seien an dem Ort lebensgefährliche Gewalttätigkeiten an der Tagesordnung. Die Mittel, deren sich die Leiter der Gemeinden zur Behandlung und Lösung der Judenfrage bedienen könnten, seien so zahlreich, daß es unzweckmäßiger Drohungen nicht bedürfe. Diel Mitwirkung des Rabbiners bei der Schulaufsicht in Bayern, Berlin, 18. Sept. Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat durch eine Bekanntmachung die Bestimmungen über die 'Mitwirkung des Rabbiners oder eines 'Hilfsrabbiners bei der Schulaufsicht abgeändert. Das Gesetz über Schulpflege, Schulleitung und Schulaufsicht an den Volksschulen hat jetzt in den in Betracht kommenden Punkten folgende Fassung erhalten. In Ziffer 11 Absatz II ist folgender Satz eingeschoben worden: „Der Rabbiner kann nur insoweit Anträge in Angelegenheiten der Schulpflege stellen, als ausschließlich israelitische Schüler betroffen werden." Der Zifer '30 sind folgende Sätze angefügt worden: „Die Mitwirkung des Rabbiners oder Hilfsrabbiners kann sich nur auf solche Angelegenheiten der Schulpflege beziehen, die ausschließlich israelitische Schüler betreffen. Bei der Ladung zur Sitzung ist darauf aufmerksam zu machen." Das Verbot der Mischeben/ Berlin, 1J. Sept. Das „Berliner Tageblatt" berichtet ans Amsterdam, daß die Verkündung des Gesetzes, das die Eheschließung zwischen Ariern und Juden verbietet, dazu geführt habe, daß auch in den Niederlanden in Zukunft Eheschließungen zwischen deutschen Staatsangehörigen nichtarischer Abstammung und niederländischen Angehörigen arischer Abstammung sowie umgekehrt auf Grund des Vertrages vom 12. Juni 1902 nicht mehr erfolgen können. ~Wie der Leiter des Standesamtes in Amsterdam im „Telegraaf" mitteilt, mußte er bereits eine für Dienstag vorgesehene derartige Trauung ablehnen, solange keine Genehmigung der zuständigen deutschen Behörde beigebracht werden könne. Die Rasseeigenschaft des Konkurrenten ist kein privatwirtschaftliches Werbeargument. Hamburg, 16. Sept. Zur Frage, ob es im Wettbewerb erlaubt ist, Rasseeigenschaften des Konkurrenten in die Werbung hineinzuziehen, hat das Hanseatische Oberlandesgericht eine Entscheiduig gefällt, die in der „Hanseatischen Rechts- und Gerichtszeitschrift" veröffentlicht ist. Danach habe eine von Nichtariern geleitete Gesellschaft den Erlaß einer einstweiligen Verfügung beantragt, durch die einem Konkurrenten verboten werden sollte, sie als ein jüdisches Unternehmen zu bezeichnen. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat diesem Antrag stattgegeben, indem es jedoch die (Einschränkung macht, es dürfe dem Konkurrenten nicht untersagt werden, die gleiche Mitteilung Behörden und Parteistellen zu machen. Zur Begründung des Urteils führte das Gericht an, daß Behörden und Parteistellen bei jüdischen Firmen nicht kaufen, sollten und kaufen dürften. Wenn zu den Kunden der Gesellschaft aber solche Behörden und Parteistellen gehörten, so könne die Annahme berechtigt sein, daß sie den jüdischen Charakter der klagenden Gesellschaft nicht gekannt haben. Derartige Kunden aber hätten an der Mitteilung des wahren Sachverhalts ein berechtigtes Interesse, und insofern handele der Beklagte nicht sittenwidrig. Wenn aber im übrigen dem Antrag auf einstweilige Verfügung stattgegeben sei, so entspreche das den Verlautbarungen des -Reichswirtschaftsministeriums, daß jüdische Finnen in der freien Wirtschaft n i c h t behindert werden sollten, wobei jedoch das Gericht die Einschränkung macht, daß hierbei nur an den geschäftlichen Verkehr mit Privatpersonen und Privatfirmen gedacht sei. Schweiz, Der „Kongreß der europäischen Muselmanen" befaßt sich mit Palästina. Genf, 18. Sept. Der „Kongreß der europäischen Muselmanen" — der weder in Genf noch außerhalb irgendeine Beachtung findet — hat über seine geschlossenen Beratungen ein Communique an die Presse verschickt, welches die hartnäckigen Behauptungen, der Kongreß : befasse sich unter Ausschluß aller politischen Fragen nur mit religiös-kulturellen Angelegenheiten, selbst dementiert. . Ishan-bey-el-Dschabri, der in Genf ansässige Syrier, übernahm die Rolle eines palästinensischen Delegierten und sprach über Palästina. Er unterstrich — so heißt es im Communique — die zionistische Aktion in Palästina, die durch Intensivierung der jüdischen Einwanderung und des Bodenkaufes auf das verfolgte Ziel lossteuern: die Schaffung eines. Judenstaates. Der Kongreß (d. h. die, Herren el-Dschabri und Schekib Arslan) beschloß nach Anhören dieses Referates, die Aufmerksamkeit des Völkerbundes und der britischen Regierung auf „den Ernst der dadurch^ in Palästina geschaffenen Lage zu richten." Andererseits hat der Kongreß Aufrufe von der „französischen Liga gegen Imperialismus und kolo- •niale Bedrückung", sowie von einem „Internationalen Komitee zur Verteidigung der Rechte Abessiniens" erhalten, die beide die Aufmerksamkeit des Kongresses auf den' italienisch-äthiopischen Konflikt richten. Der Kongreß hat es jedoch als seine Pflicht angesehen —- so heißt es in dem Communique—- sich von jeder Einmischung in dieser Frage fernzuhalten. Diese Reserve gegenüber Abessinien, wo über vier Millionen Mohammedaner leben, bekräftigt die durch gewisse Tatsachen gestützte Annahme, daß italienische Einflüsse sich auf dem Kongresse der Muselmanen auswirken. Der Kongreß beschloß .die Errichtung eines „Islamischen Instituts" in "Genf und beendete damit seine Tagung. Regelung der Auswandererfrage wird weiter hinausgeschobeil. Genf, 20. Sept. Das Unterkomitee der sechsten (politischen) Kommission für die Prüfung des norwegischen Vorschlages betreffend Regelung der Auswandererfrage setzt seine Berätungen noch immer fort. In einer der letz- . ten Sitzungen des Unterkomitees wurde unter dem Vorsitz des Schweizer Delegierten M o 11 a eine Erklärung des Oberkommissars für Auswandererfür- " sorge, James G. Macdonald, entgegengenommen, in der die Schaffung einer einheitlichen Auswandererhilfskommission unter direkter Leitung des Völkerbundes empfohlen wurde; In derselben Sitzung erstattete der Generalsekretär des Nansenamtes, T. F. Johnson, einen zusammenfassenden Bericht über Geschichte und Organisation des N a n s e n a m t e s und die Methoden seiner Hilfeleistung an die ihm unterstellten Auswandererkategorien. Die Wahrscheinlichkeit wird immer größer, daß die Frage der- Regelung des Auswandererproblems von der Völkerbundsversammlung nicht gelöst, sondern einem vom Völkerbundsrat zu ernennenden Expertenkomitee überwiesen werden wird. Die Schaffung einer zentralen Auswandererschutzorganisation, ja sogar auch nur die Umwandlung des bestehenden Nansenamtes in eine solche Organisation, findet teils aus politischen, teils aus finanziellen Gründen Widerstand bei verschiedenen Regierungen. Ungarn. Brief aus Ungarn. Budapest, 18. Sept. Das vom ungarischen Justizminister entworfene neue Advokaten-Statut, von welchem wir bereits berichteten, wird von den Interessenten fast ausnahmslos verworfen. Einer der wenigen, die sich damit einverstanden erklärten, ist der gewesene jüdische Abgeordnete Rechtsanwalt Dr. Geza D e s i, Vorstandsmitglied der Pester Israelitischen neologen Kultusgemeinde. Nun haben 600 jüdische Advokaten der ungarischen Hauptstadt an die Gemeinde eine Eingabe gerichtet, in welcher die Ausschließung Dr. Desis verlangt wird. Bei einer Beratung der Budapester Advokatenkammer das neue Statut betreffend, erklärte der Jüstizminister a. D. Emil Nagy: „Wenn wir Gerechtigkeit für Ungarn fordern, dürfen wir nicht ungerecht sein gegen eine Rasse, Konfession öder Nationalität," i/Egyenlöseg" zitiert. eine Missionsschrifty welche das Gewissen derjenigen zu beruhigen sucht, die aus Pietätsgründen sich nicht taufen lassen wollen. Der