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Der Israelit · 1935-09-19 · Heft 38 (19.9.1935) · page 8

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Journal
Der Israelit
Volume
76 (1935)
Issue
Heft 38 (19.9.1935)
Date
1935-09-19
Page
– (sequence 8)
Language
German
Belongs to
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m ^mmmmmmmm^m ^ä3*9«**'*^55;«§! HI^SUPMIiB ^^ns^«!V^sp0>^wWJ , Seite 8 Nr. 38 Der! 1 i t 19.^ September 1935 Künstler, Graphiker und Kunstgewerbler mit: Durch die neue Verordnung der Reichskulturkammer ist den in Deutschlandansässigen nichtarischen Künstlern und Künstlerinnen anheimgestellt worden, sich dem Reichsverband der Jüdischen Kulturbünde einzugliedern. Da die Zeit der Anmeldung begrenzt ist, liegt es im Interesse jedes einzelnen Künstlers, sich umgehend eintragen zu lassen. Adresse: Reichsverband der Jüdischen Kulturbünde in Deutschland, Berlin SW 68, Charlottenstr. 90/92, Abtlg. Bildende Kunst. Es wird um folgende Angaben gebeten: Name und Adresse, Art der bisherigen Tätigkeit, Voraussetzung der Berufsarbeit, welchem Verband oder Verein bisher angeschlossen. Diejenigen, die bisher keiner Gruppe angehört haben, werden sich später zwecks Aufnahme in eine Fachgruppe einer Jury unterstellen müssen. Um Weitergabe des Aufrufs an Interessierte wird ersucht. Die Vertretung von Juden vor Gericht. Berlin, 13. Sept. Der Reiehsjuristenführer hat durch Verordnung allen Amtswaltern des Bundes Nationalsozialistischer Deutscher Juristen und der Deutschen Rechtsfront, sowie denjenigen Mitgliedern der Reichsfachgruppe Rechtsanwälte, die zu Leitern von NS-Rechtsbetreuungsstellen bestellt sind, auch insoweit, als sie der NSDAP, "nicht angehören, bei Vermeidung ehrengerichtlicher Bestrafung verboten, vor Gericht oder vor anderen staatlichen oder privaten Stellen die Vertretung von Juden oder jüdischen Firmen gegen einen deutschen Volksgenossen oder eine deutsche Firma zu übernehmen. Als Juden im Sinne dieser Verordnung gelten Personen, die weniger als 75 Proz. arisches Blut haben. Ihnen stehen alle kaufmännischen Firmen, Kapitalgesellschaften und juristischen Personen gleich, deren Geschäftsleitung oder Kapital sich nicht überwiegend in arischen Händen befindet. Das Verbot erstreckt sich auch auf die Erteilung von Bescheinigungen aller Art zur Förderung der Belange von Juden oder jüdischen Firmen. Ausgenommen sind lediglich die von Richtern, Notaren usw. in Erfüllung einer Amts- oder Berufspflicht auszustellenden Urkunden, Beglaubigungen und Atteste, Eine Ausdehnung des für die Amtswalter geltenden Vertretungsverbotes, so heißt es in der Anordnung des Reichsjuristenführers, auf alle übrigen Mitglieder des BNSDJ und der Deutschen Rechtsfront sei zur Zeit nicht möglich, da diese Maßnahme den zur Zeit in der deutschen Rechtspflege noch zugelassenen Juden eine überlegene Monopolstellung gegenüber allen deutschen Rechtswahrern verschaffen und bei vielen^ Gerichten dazu führen würde, daß alle Rechtsstreitigkeiten, an denen Juden beteiligt sind, wegen des gesetzlich vorgeschriebenen Anwaltszwanges nicht durchgeführt werden können. Andererseits seien au<ih diese Bundesmitglieder bei Vermeidung ehrengerichtlicher Bestrafung verpflichtet, in ihrem persönlichen und beruflichen Verhalten gegenüber Juden die größte Zurückhaltung an den Tag zu legen und alles zu vermeiden, was zu Beanstandungen Anlaß geben könnte. Die Vertretung von Nichtariern gegenüber Versicherungsträgern und Versicherungsbehörden in der Reichsversicherung. Berlin, 10. Sept. In einer im „Reichsanzeiger" veröffentlichten Verordnung wird bestimmt, daß zur Vertretung gegenüber Versicherungsträgern und Versicherungsbehörden in der Reichsversicherung u. a. nur Rechtsanwälte, die bei einem deutschen Gericht zugelassen sind und geschäftsfähige nahe Angehörige berechtigt sind. Kann sich eine Partei nicht durch einen dieser und der weiter ausgeführten zur Vertretung berechtigten Personen vertreten lassen, so können auf Antrag im Einzelfall andere Personen als Vertreter zugelassen werden, wenn ein dringendes Bedürfnis besteht; insbesondere können in diesem Falle Nichtarier als Vertreter von Nichtariern zugelassen werden. Der Reichsarbeitsminister kann bindende Richtlinien für die Vertretungsberechtigung erlassen. Selbsthilfegruppen der jüdischen Blinden in Deutschland-. Berlin-Charlottenburg, 12. Sept. Die Selb'sthilfegruppe der jüdischen Blinden in Deutschland hat im ersten Jahre ihres Bestehens durch Einrichtung eines Erholungsheims für Blinde manchem ihrer Schicksalsgefährten geholfen. Sie geht jetzt daran, ein jüdisches Blindenjahrbüch (Jüdischer Blindenkalender) herauszugeben. Das Büch Die Woche. Berlin. In der Zeit vom 14. bis zum 17. Oktober ds. Js. wird in Leipzig von der Reichsvertretung der deutschen Juden eine Arbeitstagung für die jüdischen Lehrer Sachsens und der östlichen Provinzen Preußens veranstaltet werden. 'Köln. Das jüdische Waisenhaus in Dinslaken (Rheinland) ist infolge der Notlage gezwungen, sich .„zu verkleinern. Ein Teil der Zöglinge soll nach Palästina überführt werden, worüber jetzt Verhandlungen im Gange sind. Genf. Wie nunmehr bekannt wird, soll mit der Schaffung des zentralen Aus-wandererfürsorgeamtes beim Völkerbund, nach dem Vorschlage der norwegischen Regierung, erst im nächsten Jahre begonnen werden. Amsterdam. Zu Rasch Haschanah vollendet die aschkenasisch-jüdische Gemeinde von Amsterdam das 300. Jahr ihres Bestehens. Es wurde ein Jubiläumskomitee gebildet, das eine würdige Feier vorbereiten soll. -Ferner wird im November im Amsterdamer Historischen Museum eine retrospektive ^Ausstellung über das Leben der Juden in Amsterdam während dreier Jahrhunderte veranstaltet. Brüssel. An einem Trauerg'ttesdienst in der Hauptsynagoge für die verunglückte K ö n i - gin von Belgien nahmen Mitglieder des königlichen Hauses der belgischen Regierung und der ausländischen Gesandtschaften teil. Brünn. In Brünn tagt zur Zeit ein Makkabi-Weltkongreß unter Leitung des Verbandspräsidenten Dr. Hermann L e 1 e w e r. Erwogen wird u. a. die Eröffnung einer Hochschule für Leibesübungen und die Organisierung einer Wintermakkabi ad e in Tel Awiw. Athen. Die Regierung hat beschlossen, den Unterstaatssekretär im Kriegsministerium Rhodopoulos und den jüdischen Abgeordneten Peppo Maliah mit der Vertretung Griechenlands auf der nächsten Internationalen Parlamentarischen Konferenz, die Anfang Oktober in London eröffnet wird, zu betrauen. Jerusalem. Die jüdische und die arabische Presse bemühte sich, die Bevölkerung über die politische Lage aufzuklären und sie zu beruhigen. Das hatte den Erfolg, daß die Lebensmittelhamsterung und die Geldabhebungen bei den Banken aufgehört haben. — Die arabische Zeitung „A Difaa" teilt mit, daß an der Grenze von Libanon 7 jüdische illegale Einwanderer verhaftet worden seien. "Ferner .seien 8 illegal eingewanderte Juden aus Ungarn, Oesterreich und Italien in Migdal verhaftet und zu je einem Monat Gefängnis mit nachfolgender Landesverweisung verurteilt worden, — Der Verwaltungsüberschuß der Palästinaregierung betrug Ende Juli annähernd 6 Millionen Pfund. — Nach dem „Hajarden" sind in den Gefängnissen von Jerusalem und Akko wiederum 30 jüdische „illegale" Einwanderer in den Hungerstreik getreten. Haifa, Zum siebenten Male traf der Gerer Rebbe in Palästina ein. Am Hafen zu Jaffa versammelten sich Zehntausende zu seiner Begrüßung, die enttäuscht wurden, da der Rabbi, um allen Ehrungen und Huldigungen zu entgehen, fast unbemerkt in Haifa landete. — Englische Flottenmanöver in der Bucht von Haifa ziehen ungehuere Scharen von Neugierigen an und geben zu allerlei Kombinationen über Sicherungsmaßnahmen in Verbindung mit dem abessinischen Konflikt Anlaß. Tel Awiw. Der Tel Awiwer Stadtrat hat einstimmig beschlossen, eine Straße im Osten der Stadt nach dem verstorbenen Oberrabbiner Kuk zu benennen, enthält außer einem jüdischen und allgemeinen Kalendre eine Novelle von Stefan Zweig, eine - Reihe belletristischer Stücke über Blinde von Blinden und Sehenden, sowie einen Artikel, der über den Stand der jüdischen Blindenfürsorge unterrichtet. Dazu kommen Aufsätze über jüdische Blindenanstalten, über die Blinden in der Literatur, die Beschäftigung von Blinden in der Industrie und ein kurezr, aber inhaltreicher Aufsatz über Statistik der Blinden. Die Selbsthilfegruppe will mit diesem Jahrbuch Interesse an den Blinden erwecken, und mit-dafür sorgen, daß in den Kreisen der Sehenden das Mitleid für die Blinden der fördernden Hilfe .weicht. Sie will aber vor allen Dingen durch, den Verkauf des Jahrbuchs, das nur Mk. 0.90 kostet, _Mittel beschaffen, um ihren Schicksalsgefährten weiter zu helfen. Das Jahrbuch ist zu beziehen durch die jüdischen Buchhandlungen und Herrn Eugen K r o h ri , Berlin- Wilmersdorf, Badenschestraße 21, der auch alle bezüglichen Anfragen beantwortet. - Zum Erlaß des Reichserziehungsministers über die Errichtung jüdischer Volksschulen. B e r 1 i n , 11; Sept. Zu dem Erlaß des Reichserziehungsministers Dr. Rust, der die Einrichtung jüdischer Volksschulen zu Ostern 1936 ankündigt und als Vorbereitung hierzu Erhebungen über die Rassezugehörigkeit der Schülerschaft in den Volksschulen anordnet, wird im „Völkischen Beobachter" ein Aufsatz der Nationalsozialistischen Parteikorrespondenz veröffentlicht, in dem es uv a. heißt:" Der Nationalsozialismus hat sofort nach dem Umbruch die Judenfrage auch auf dem Gebiete des Schulwesens aufgegriffen. Aus seiner rassischen Weltanschauung floß ihm die Erkenntnis, t daß; jedes' Volk nach seiner besonderen rassischen Zusammensetzung seine eigene Kultur hat und daß daher eine gemeinsame Kulturarbeit von Deutschen und Juden eine Unmöglichkeit ist. Die bisherige Nichtarier-Gesetzgebung hat bereits eine wesentliche' Reinigung bewirkt, wenngleich der Begriff Jude öfter nicht reinrassisch, sondern daneben auch noch konfessionell 'gefaßt und gleich „mosaisch" gesetzt wurde, ' In den höheren Schulen hat man die „Nichtarier" bis auf einen bestimmten. Hundertsatz entfernt, der dem Hundertsatz der jüdischen Bevölkerung im Deutschen Reich entsprach. Besondere * höhere jüdische Schulen wurden geschaffen. Die in Verbindung mit dem Rassenpolitischen Amt erlassenen Bestimmungen für höhere - Schulen führen unter bewußter Anwendung rein rassischer Begriffe zu einer weiteren Klärung und scheiden scharf zwischen den Rechten deutscher und jüdischer Schüler. Auf dem Gebiete der Volksschule fehlte es jedoch bisher an einschneidenden Maßnahmen. Diesem Ueberstand will eine Verordnung abhelfen, die der Reichserziehungsminister Rust jetzt an die ihm unterstellten Schulbehörden erlassen hat und in denen er die Zusammenfassung der jüdischen Kinder in besonderen jüdischen Völksschulen für den 1. April 1936 ankündigt. Diese Maßnahme ist ein Gebot deutsch-völkischer Selbsterhaltung. Sie beseitigt die empfindliche Störung, die durch die stete Rücksichtnahme deutscher Erzieher auf jüdische Kinder, bisher an den Schulen bestand und die ihren- Ausdruck in der Anordnung der Weimarer Verfassung fand, daß „die Gefühle Andersdenkender nicht verletzt" werden dürften. Zugleich bedeutet die Form der Durchführung — das sei besonders dem Ausland gegenüber hervorgehoben — durchaus keine unbillige Härte gegen die Juden, denn es wird ihnen ja die Möglichkeit gegeben, ihre Kinder in besonderen jüdischen Schulen ihrer Art gemäß zu erziehen. Daß diese Erziehung innerhalb des Deutschen Reiches' der staatlichen Ueberwachung unterliegt; ist gleichfalls ein selbstverständliches Gebot völkischer Selbsterhaltung. Absichtlich wird in den neuen Bestimmungen nicht wie bisher — von „Nichtariern'.' gesprochen, son- . dem von „Juden"; denn der Reichserziehungsminister denkt nicht daran, auch Kinder von anderen Nichtariern, die als Gäste in Deutschland weilen, von dem Besuch deutscher Schulen auszuschließen. Das deutsche Volk hat von jeher seine Kulturwerte gern an andere Völker weitergegeben und legt auch weiterhin auf die Zusammenarbeit mit ihnen größten Wert. Bei den Juden liegt freilich ein ganz besonderer Fäll vor, denn von ihrer Seite droht dem deutschen Volkstum große Gefahr, da sie ein Volk im Volke bildeten. a ■

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