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Der Israelit · 1935-09-19 · Heft 38 (19.9.1935) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
76 (1935)
Issue
Heft 38 (19.9.1935)
Date
1935-09-19
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 Nr. 38 D 1 i t September 1935 , 2. Der Mann, der dem Verbot des § 2 zu widerhandelt,. wird' r&i t G ef äin-gniis: oder mit Zuchthaus bestraft. 3l Wer den Bestimmungen der §§ 3 und, 4 zuwiderhandelt, wird mt.G/ef |a g n i s b i s z u e i ne npt Jahr und rmk G elj d Sit.r a £ .e oder mit einerdieser Strafen bestraft. §6. Deje Reichsminister diesjEnnjejctfc erläjp ijpb Ein^ vernehmen mit dem Stellvertreter . des Führers un-dl dem; R.ei:G^5minister dfer Justiz die; zun? Qurchr fühsung; und Ergänzung des Gesetzes erforderlichen Rechts- und Ve/r^waltuin^yorseljrif.tea., § 7. Das Gesetztritt am Tage nachder Verkündung, § 3, jedoch erst am 1. Januar 1936 in Kraft. Nürnberg, 15, September 1935., Der Führer und Reichskanzler Der Reichsminister des Innern Der Reichsminister der. Justiz Der Stellvertreter des Führers. Wie das „Deutsche Nachrichtenbüro" von maßgebender Seite erfährt, beziehen sich diese Gesetze nur auf V o 11 ju d en> Eine Aeußerung des Führers und Reichskanzlers über das Reichsbürgergesetz-. Nach einer Mitteilung des D; N; B. äußerte sich am Sonntag abend der Führer und Reichskanzler in einer Besprechung mit leitenden Persönlichkeiten der Partei über die Bedeutung der neu erlassenen Gesetze und wies darauf hin, daß die nationalsozialistische Gesetzgebung die einzige Möglichkeit eröffne, mit den in Deutschland lebenden Juden in ein erträgliches Verhältnis zu kommen. Der Führer betonte insbesondere, daß den Juden in Deutschland nach diesen Gesetzen Möglichkeiten ihres völkischen Eigenlebens auf allen Gebieten eröffnet würden, wie sie bisher in keinem anderen Lande zu verzeichnen wären. Im Hinblick darauf erneuerte der Führer den Befehl für die Partei, jede Einzelaktion gegen Juden wie bisher zu unterlassen. Ein Kommentar des Hauptschriftleiters des „Deutschen Nachrichtenbüros". Berlin, 16. Sept. Im „Deutschen Dienst" schreibt der Hauptscjhriftleiter des Deutschen Nachrichtenbüros Alfred-Ingemar Bern dt zu den neuen Reichstagsgesetzen u. a.: „Die vom Reichstag auf dem Parteitag* der Freiheit verabschiedeten neuen Gesetze, und zwar sowohl das Reichsbürgergesetz als auch das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre, schaffen nach Jahren des Kampfes zwischen Deutschtu m und Judentum ganz klare Verhältnisse. Es ist dadurch unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, daß das deutsche Volk gegen den Juden, solange er ein Angehöriger des jüdischen Volkes sein will und danach handelt, njchts einzuwenden hat, daß es aber andererseits ablehnt, den Juden als deutschen Volksgenossen anzusehen und ihm die gleichen Rechte und Pflichten wie dem Deutschen zuzuerkennen. Soeben tagte in der Schweiz der Internationale Zionistenkongreß, ein Kongreß, auf dem ebenfalls in aller Deutlichkeit mit dem Gerede ein Ende gemacht würde, als handele^ es sich beim Judentum nur um eine Religion. Die Redner auf .deni Zionistenkongreß haben festgestellt, daß die Juden ein eigenes Vofk lind und die völkischen Ansprüche des Judentums erneut angemeldet. Deutschland hat nur die präkfiscfieh Folgerungen daraus gezogen und kommt den Fbiderurfgen des Internationalen Zio n i s - t e n k o n g r e s s es entgegen, , w/enn es heute die in Deutschland lebenden. Juden znr matio» n a 1 e n Minderheit macht. Dadurch,-daß das Judentum! zu einer nationalen Minderheit ge stempelt wird, ist es überhabt wieder möglich normale Bezrehun^eA zwiscKenc Deutsehland und Jud^tün* Keirizu&ieliren. Die j$<^scrie Minderheit in D&utschlietad erhält durch dSe neuen Gesetze ihr e}|genes l^ultudiehsen, ein Eigenes völkisches L.eben;. Sie lsan» steh eigene Schulen, eigene Theater, eigen« S^ortyerbänldle: schaffen, kurzum auf allen Gebieten des völkischen Lebens sich ihre Zükuhlfc selbst gestatten; Zum* anderen aber ist es selbstverständlich, daß jede Einmischung m R\eg|^tiiag#fa^en! desdle^tsdient Volkes-,, [edte Jiinmis>ehiiiQg io> cfcte Yötlds^'ens Belange: derdeutschen Nation von nun an für aÜe Zukunft unter bleiben muß'. Däs^ deutsehe Volk ist überzeugt davon, daß es mit diesen Gesetzen eine auch für das; Judentum in Deutschland selbst heilsame und nützliche Tat vollbracht hat. Indem Deutschland der jüdischen Minderheit Gelegenheit gibt, sich selbst zu leben, und diesem Eigenleben der jü dlschen Minderheit dern staatlichen Schutz^ gewahrt, fördert es die Vblkw«rdüng des: Judentums und trägt dazu bei, das; Verhältnis! zwischen den beiden Nationen wieder erträglicher zu ge stalten." Das neue Reichsbürgergesetz bringt die seit langem angekündigte Unterscheidung zwischen Staatsangehörigkeit und Reichsbürgerscha f t. Die letztere wird nur auf dem Wege der Verleihung erworben und ist an die d o p p e 11 e Bedingung deutschen oder artverwandten Blutes und besonderer Bewährung der Gesinnung geknüpft. Den Staatsangehörigen (ohne Unterschied der Rasse und Konfession) ist der Schutz des Deutschen Reiches gewährleistet und ebenso obliegen ihnen die daraus sich ergebenden Treuverpflichtungen. Nur die vollen p o 1 i t i s c h e n Rechte sind ausschließlich den Reichsbürgern vorbehalten. Das 2weite Gesetz, das den von der jüdischen Orthodoxie von jeher als vollendeter Abfall vom Judentum bekämpften Mischehen und erst recht jedem außerehelichen Verkehr zwischen Juden und Nichtjuden bei schweren Strafen ein Ende macht, setzt den Schlußstein der auf diesem Gebiete seit drei Jahren begonnenen Entwicklung. Von erheblichem Interesse ist in § 4, Absatz 2 die ausdrückliche Gestattung des Zeigens der „jüdischen Farben", wofür der staatliche Schutz zugesagt wird. Hierzu ist zu bem'erken, daß es vorläufig eine auf geschichtlicher Tradition beruhende und vom jüdischen Volke allgemein anerkannte jüdische Flagge nicht gibt. Die blauweiße Fahne der Zionisten ist eine moderne Erfindung und kann als parteipolitisches Symbol nicht zur jüdischen Flagge als solcher werden. Am bedeutsamsten scheint uns die vom Führer und Reichskanzler im Zusammenhang mit der Verkündung der neuen Gesetze abgegebene Erklärung, daß „den Juden in Deutschland nach diesen Gesetzen Möglichkeiten ihres völkischen Eigenlebens auf allen Gebieten eröffnet würden, wie sie bisher in keinem anderen Lande zu verzeichnen sind " Dies läßt möglicherweise auf einen Ausbau der die Verfassung der jüdischen Genieihschäft betreffenden Gesetzgebung schließen, wobei, wie wir hoffen, die spezifisch religiösen Interessen und Institutionen (neben Kunsit- und Külturbetätigung) Stärkung und Festigung erfänferi werden. ^' . Die fre^sse-Äfeleiiüffg der R e tc fes ve\'r t r eiü n g b! e r dle ütVe h e ä J u deh feilt mit: fjjie R ei e h s.v e r fr e tü ü g ätsyefähiwortliche:F^Mriiä^'ites''iMenlüin^: in Tft^äcMÜrtB. hat auf der Grundlage eHer neöeÄ Reichsgesetze Maßnahme» in die Wej^e geleitet, die för eine planvolle .Gestaltung-." '0^cWü Lehmas: Vönt entscheidender -Bedeqtuäg. werdest. Dfev Refchs- Vertretung wriä ihre Pla&e .jäaeh 'Fühfeagr/ähme mit deffi- Kerufene® « '' Äuchi die „ V ex t r e t uirr g ä e r u n äilf Ik ä ngig e n Ortho><loxie 0 etttseh I ai n) -d! s ,l hat. in einiex Sondersitzung zu -den! aus? deni meaen Gesetzen für Jas innere Lehen äerj&&se$i@a: Gemeinschaft sich ergebenden J^n^teßäkmtejs; Stellung genommen und entspr^heodb M^MkeSiaen beschlossen. Ausschreitungen gegen Juden verboten. B-erlih») 1& September. In einem Tagesbefehl des Obergruppenführers von J ago w an die Berlin-Brandenburger S-A, in dehr den S;Ä-Fühjfeini und SA-Männern Dank und! Aherlfeehnung für ihre Haltung in Nürnberg ausgedrückt wird, Befindet sich auch folgender Passus: ^Gleichzeitig,, wende ich mich an die ganze Gruppe Berlin-Brandenburg und fordere sie auf, es den Nürnberg-Fahrern gleichzütun". Eiserne Disziplin ist notwendiger denn je. Der Staat schafft durch Gesetze das Reich der Deutschen. Diese Gesetze zu halten, ist die SA genau so verpflichtet wie .jeder andere. Ich verbiete jede Ausschreitung gegen Juden oder nicht gesetzmäßige Fahnen und überhaupt jede eigenmächtige Handlung;" Der Völkerbund für Ausdehnung der jüdischen Einwanderung nach Palästina. Genf, 18. September. Der Politische Ausschuß der Volke r b un d s v e r s a m m 1 un g begann heute die Aussprache über die Mandate , und zwar zu allererst über das Palästina man dat. Fast alle Länder, insbesondere die mit starker, jüdischer Bevölkerung, äußerten durch ihre Vertreter den dringenden Wunsch, daß die jüd i s c h e Einwanderungsquote fürPa- 1 ä s t i n a möglichst erhöht werde; Wirksam wurde dieser Wunsch unterstrichen vom Berichterstatter des Ausschusses, dem Norweger Lange, der in der wirtschaftlichen Entwicklung Palästinas Grund genug für eine Ausdehnung der jüdischen Einwanderung sieht. Der Vertreter Litauens bestand sogar darauf, daß ein entsprechender E n t s c h, l;u ß zugunsten der jüdischen Einwanderung nach Palästina gefaßt v/erde. Ihm schloß sich der Vertreter der polnisch e n D e 1 e g a t i o n an. Selbst die Vertreter Frankreich s und der Schwei z beschäftigten _ sich in ihren R^den eingehendmit der Palästinafrage und u n t e r s t ü t z t e n die Forderung auf Ausdehnung der jüdischen E i n W a n d e r u n g. Also zeigten sich, mit Ausnahme Englands, alle Staaten darüber einig, daß, einerseits durch die jüdiscjie Not in v'elen Ländern und andererseits mit Hinblick auf d e günstige Entwicklung in Palästina, eine möglichste Milderung der ErnwandeTungsgeseize, für Juden in Palästina geboten.. Kersch eint.'. Der Vertreter Eng l a n d s brachte allerdings fieihige Vorbehalte vor. .Die. Frage der jüdischeri Einwanderung, meinte er, sei so äÜBeröfdeätlich schwierig, daß von heilte : aüf mör^en nicht ent-* schieden wörderi koääe^ /Tälsäc^iches Material, das gej*eh die Forderung s^acher ^tih^tö er n'cht an.

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