Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 76 (1935)
- Issue
- Heft 38 (19.9.1935)
- Date
- 1935-09-19
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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f^^^^^^^^^^^^^^^^^f^^^^^^^^^^^^*^^^^^^' «Kg^-aais^ w^ws* -sys fO^ky* ^s».|-y^ f r». > W r^-'^. ■ "'' ' " '■ ■ ^tf1935 Die neuen Reichsgesetze und die Juden. In der Reichstag ssitzung vom 15. September in Nürnberg wurden das Reichsflaggengesetz, da*s Reichsbü r g e r - g e s e t z und das Gesetz zum Sc hu t z e ■des deutschen Blutes und der deutschenEhre angenommen und verkündet. Das R e i c h s b ü r g e r g e s e t z hat folgenden. Wortlaut: . " § 1. ■ ■■ ■ f i' 1. Staatsangehöriger ist, wer; dem Schutzverband des Deutschen Reiches angehört und ihm dafür besonders verpflichtet ist.; 2. Die Staatsangehörigkeit wird nach, den Vorschriften des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben. § 2. ■ 1. R e i c h s b ü r g e r ist nur der Staatsangehörige deutschenoderartverwandten Blutes, der durch sein Verhalten beweist, daß er gewillt und geeignet ist, in Treue dem deutschen Volk und Reich zu dienen. 2. Das Reichsbürgerrecht wird durch Verleihung'des Reichsbürgerbriefes erworben. 3. Der Reichsbürger ist der alleinige Träger der vollen p o litis c h e n Rechte nach -Maßgabe der Gesetze. V§ 3. " ■, . Der Reichsminister des Innern erläßt im Ein- -vernehmen mit dem Stellvertreter des Führers <He zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Nürnberg, 15. September 1935. Der Führer; und Reichskanzler Der Reichsminister des Innern § 2. Außerehelicher Verkehr zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes ist verboten. § 3. Juden dürfen weibliche Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes unter 45 Jahren nicht in. ihrem Haushalt beschäftig en. § 4. i. Juden ist das Hissen der Reichs¬ und Nationalflagge und das Zeigen der Reichsfarben verboten. 2. Dagegen ist ihnen das Zeigen der j ü d i - schen Farben gestattet. Die Ausübung dieser Befugnis steht unter staatlichem Schutz. § 5. 1. Wer dem Verbot des § 1 zuwiderhandelt, wird mit Zuchthaus bestraft. (Fortsetzung siehe Seite 2.) Aus dem Inhalf: Die Nürnberger Reichstagsgesetze und dier Juden .........Seite 1 u. 2 Der Völkerbund für Erleichterung der jüdischen Einwanderung in Palästina . . . . Seite 2 Der Schulerlaß . . . . Seite 4 u. 8 Der Messianismus der NZO......Seite 5 Sejmwahlen in Polen ........Seite 5 Taufe, Mischehe und Nichtarier . . . Seite 5 Der „Sieg" des Misrachi in Luzern . . Seite 6 Ausschluß von Juden ........ Seite 6 Vertretung von Juden vor Gericht . . Seite 8 Arbeitstagung für Jugendalijah .... Seite 9 ^Berichte aus Rumänien und der Tschechoslowakei........Seite 10 Im G es etze zum Schutze des deutsch e h B lu t es u n d der deutschen Eh r e heißt es:; /' Durchdrungene :Von der Erkenntnis, daß die Reinheit des deutschen Blutes die Voraussetzung für den Fortbestand des deutschen Volkes ist, und beseelt von dem unbeugsamen Willen, die ■deutsche Nation für alle Zukunft zu sichern, hat üer Reichstag einstimmig das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: :; § 1. 1. E h e s c h 1 i e ß u n g,e n zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder-artverwandten Blutes sind v e rb o t e n. Trotzdem geschlossene Ehen sind nichtig, auch wenn sie zür Umgehung dieses Gesetzes im Auslande geschlossen sind; v 2. Die Nichtigkeitsklage kann nur der Staatsanwalt erheben. Eine Aufgabe der deutschen Juden. Von Dr. med. Jacob Leyy in Berlin. Der Wille zur Erbgesundheit ist charakteristisch für das neue Reich. Zwar war die Wissenschaft und die Zielsetzung der Erbgesundheit — Hie Eugenik — schon seit Jahrzehnten geschaffen und fundiert. Jedoch dem neuen Staate blieb es vorbehalten, die .Erb gesundheit zu einem A n g e 1 p u n k t der Er neuerung zu gestalten, und eine Reihe von Gesetzen zeugen von der Bedeutung, die der Staat der Erbgesundheit des Einzelnen und des Volkes beimißt. Gibt es auch für die deutsche J u d e n - h e i t als, Bevölkerungsgruppe ein Problem der Erbgesundheit? Man wäre geneigt, die Berechtigung dieser. Frage zu bezweifeln. Die deutschen Juden schienen schön vor dem Jahre 1933 ein dem Untergang geweihtes Häuflein zu sein, erfahrene Statistiker berechneten das Jahrzehnt, in dem die halbe Million auf eine Viertelmillion zusammengeschrumpft sein, wann die vollkommene Auflösung erfolgen würde. „ Untergan gder deutschen Juden! " Die Symptome und Ursachen dieses Auflösungsprozesses sind zu bekannt, um nochmals erörtert zuwerden. Als Stichworte seien genannt: der Individualismus mit -seiner wirtschaftlichen Vorstellungswelt erfaßte weite Kreise, seine Erscheinungen waren das Streben persönlichen Wohllebens, seine Auswirkungen die Landflucht, die Wandlung des natürlichen Sexuallebens, die Flucht vor dem Kinde, die Mischehe, die ,.Austritte" aus dem Judentum. Wer tiefer die Ursachen zu erfassen suchte, konnte unschwer den Beginn dieser Krankheitserscheinungen mit dem Einsetzen der Assimilation, der religiösen Reform und der Preisgabe des Religionsgesetzes konstatieren. Von Interesse ist in diesem Zusammenhang eine wissenschaftliche Tendenz, den überall sichtbaren katastrophalen Geburtenrückgang nicht auf die moralisch und wirtschaftlich motivierte Flucht vor dem Kinde, sondern allein auf den soziologisch bedingten Frauenüberschuß zurückzuführen. (Hi.werth-Frank e n : Frauenüberschuß und Geburtenrückgang. Paul Härtung Verlag Hamburg 1934). Diese Auffassung dürfte in ihrer Einseitigkeit schon daran erkannt werden, daß die deutsche Geburtenziffer nach dauerndem Niedergang bereits im Jahre 1934 anstieg — doch wohl ausschließlich auf Grund seelischer und wirtschaftlicher Momente. Und diese inneren Faktoren des Verfalls wurden ins Unermeßliche verstärkt durch den seelischen und wirtschaftlichen Druck der letzten Jahre. Immer mehr wird der Lebensraum eingeengt, weite Kreise der jüdischen Jugend erblikken hier in Deutschland keine Existenzmöglichkeit und sehen keinen anderen Ausweg als die Auswanderung. Sollten die Statistiker nicht geirrt haben, als sie für den Untergang der deutschen Juden eine so langfristige Prognose stellten? (Fortsetzung siehe Seite 3.) i-^fe^^Ü