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Der Israelit · 1935-08-15 · Heft 33 (15.8.1935) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
76 (1935)
Issue
Heft 33 (15.8.1935)
Date
1935-08-15
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 Nr. 33 D Israelit 15. August 1935 Die Juden im Saargebiet- Saarb rü c k e n , 12. August. Der Reichskommissaifür die Rückgliederung des Saarlandes, Bürckel, erläßt — wie der „NSZ-Rheinfront" zu entnehmen ist — eine Bekanntmachung, die sich auf das Anfang Dezember 1934 in R o m geschlossene Abkommen über den Uebergang des Saargebiets an Deutschland bezieht. Es wurde damals u. a. vereinbart, daß während des ersten Jahres nach dem Uebergang des Saargebiets an 'Deutschland keine Diskriminierungen der Saarbewohner nach Religion, Sprache oder Rasse erfolgen dürften. Die jetzt erlassene Bekanntmachung des Reichskommissars lautet: „Bringe allen wiederholt zur Kenntnis, daß alle im römischen Abkommen enthaltenen Verpflichtungen seitens der deutschön Regierung auf das L <xy aJ s t e ein zu ha 11 e n sind Parteidienststellen, die eine Durchbrechung des römischen Abkommens in irgendeiner7 Weise auch nur begünstigen, haben die strengste Strafe zu erwarten. Die Aufklärung der Judenfrage wird in verschiedenen Fällen Jbewußt als eine Verletzung des römischen Abkommens bezeichnet und entsprechende Maßnahmen .durch das Abstimmungsgericht erstrebt. Damit auch hier, alle Vorwände einer Verletzung des römischen Abkommens beseitigt sind, wird die Partei in ihren gesamten Gliederungen angewiesen, die Behan dlungd er Judenfrageeinzig u n d alleinmirpersönlich zu überlasse n." Der Begriff „Deutsch" in einem Warenzeichen. Berlin, 11. August. In der „Juristischen Wochenschrift" wird eine Entscheidung des Reichspatentamtes wiedergegeben, in der zu der Frage Stellung genommen wird, unter welchen Voraussetzungen ein Warenzeichen mit der Anpreisung „deutsches Werk" eintragbar sei. In der Entscheidung heißt es: „Das angemeldete Zeichen enthält u. a; die Anpreisung „Deutsches Werk". Das Wort „Werk" wird im Verkehr in erster Linie im Sinne von „Unternehmen" verstanden werden. Der Verkehr muß also annehmen, daß es sich bei der Anmeldern! um ein rein deutsches Unternehmen handele. Als solches ist nach der derzeitigen Amtsübung nur ein solches anzusehen, das seinen Sitz im Inland hat und dessen Inhaber weder Ausländer noch solche Personen sind, die nach der deutschen Ariergesetzgebung als unarisch anzusehen sind. Zwar hat die Anmelderin ihren Sitz im Inland, dagegen hat sie den Nachweis bezüglich der weiteren Erfordernisse nicht erbracht. Mit Eingabe vom 5. Dezember 1934 gibt sie zwar an, die Firma werde von eineih Arier geleitet, über die Staatsangehörigkeit und Rassezugehörigkeit der einzelnen Gesellschafter äußert sie sich jedoch nicht. Da die Anmelderin eine Streichung der Worte „Deutsches Werk" trotzdem ablehnt, war der Beschwerde der Erfolg zu versagen." Hissung von D. A, F.-Fahnen. Berlin, 11. August, In einer Anordnung des stellvertretenden Reichsleiters der Deutschen Arbeitsfront, S c h m e e r , heißt es: „Unter Bezugnahme auf die Bestimmung des Herrn Reichsministers des Innern vom 27. April 1935; — „Die Hissung der •Reichsfahnen, insbesondere der Hakenkreuzflagge, durch Juden, hat zu unterbleiben. In Zweifelsfällen trifft die örtliche Polizei die erforderlichen Anordnungen," — haben wir Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß es der nationalsozialistischen Zielsetzung der Deutschen Arbeitsfront widerspricht, wenn Betriebe mit jüdischen Betriebsinhabern bezw. Betriebsführern an nationalen Feiertagen oder sonstigen Anlässen bei einer allgemeinen Beflaggung die DAF.- Fahne hissen." Hamburger Gauleitung gegen „wildes Plakatieren/4 B e r 1 i n , 14. August. Wie das „Berliner Tageblatt" aus Hamburg berichtet, hat der dortige Gauleiter Kaufmann darauf hingewiesen, daß in letzter Zeit in Hamburg ohne Benachrichtigung der Parteistellen Plakate geklebt wurden, die sich in hetzerischer Weise mit dem Kampf gegen das Judentum befassen, Da solche „wilde Plakatiemngen" verboten sind, können sie nur von Provokateuren vorgenommen worden sein. Gegen Plakatkleber dieser Art werde strengstens vorgegangen werden. Weltkongreß derTietfschutzvereine gegen die Schechita. Brüssel, 12. Augqst. Der in Brüssel abgehaltene 18, Weltkonreß der Tierschutzvereine hat, nach einem Bericht der ITA., einstimmig beschlossen, den Regierungen aller Länder das Verbot de,r rituellen Schächtung zu empfehlen. <i. Neue Schlägereien zwischeii Arbeitern in Haifa* H a i f a , 9, August. Ein blutiger Zusammenstoß zwischen Arbeitern der Histadruth und solchen der Gruppe ^„Hamakschir" im Emek Sebulun hat die jüdische Bevöjtkerungiin Haifa in starke Erregung versetzt. Die?A ri&e i i e r g r u p p e. pflügte Boden in der Kolonie delS; Hapoel H a m i s r a c h i und wurde dabei von Mitgliedern der--Histadruth, mit der der Hapoel Hamisraclji, «keinen. Arbeitsvertrag abgeschlossen hatte, t ä t'l i c h; ängegriffen. Der Arbeiter Möteche1' B'o rnstei n"vom Hämakschir mußte ins Hadassah-Krankenhaus gebracht werden. Füni.Mitglieder der Histadruth wurden v e rh a f t e.jt. ..Irire Freilassung gegen Kaution würde zwecks Beschleunigung des Verfahrens abgelehnt. Die Tageszeitung „jbfaarez"-tadelt das ^«fl-jti' jjjöhen der HistadruthrMi'C&lieder "von :Haifa.,.als; Verirrung. Dagegen erklärt die Tageszeitung „Dawar", die Gruppe Hämakschir bestehe aus unorganisierten Arbeitern, die der Histadruth durch Lohndrückerei in den Rücken fallen. Petäch Tikw^hf wünscht ein>.,f > Sabbatruhe-Gesetz. .-• .. ■■ ■! •; :"■,».■■•• 'jj" . Jerusalem, 6. August. " High Commissiöner Sir * 'Arthur Wauchope hat die jüdische Kolonie1 P e11. ach -Tik ä h-; ke^ sucht;. "Bei; dieser Gelegenheit wurde von' den Vertreterin der Kolonie der Wunsch nach s o - f o r ger Verkündung eines Sabbatir> u =h-e ges'etzes und nach Gewährung •"' "-• •' ** * •••!>• .11. .i ««•■:: ,,:..-» - staatlicher B e i h i 1 f e n für die' Kolonieverwaltung dem High }Cömmissioner unterbreitet. Dieser erklärte.: sich auß erstan de,) die Wünsche der Kolonie in diesem Augenblick zu erfüllen. - Die Frage einer Regierungssubventipn für ^Petach Tikwah wurde in der letzten Sitzung des Kolonierates in Anwesenheit des Vertreters des Distriktskommissars Pollock erörtert. Es wurde angekündigt,,daß der Rat von Patäch Tikwah der Regierung eine Denkschrift in dieser Sache überreichen werde. Aus dem Bericht der Ständigen Mandatskömmission über Palästina, Genf, 13. August. Der Bericht der Ständigen Mandatskommission über die Lage in Palästina ist nebst dem Verhandlungsprotokoll der 17. Tagung der Kommission, die vom 3. bis zum 18. Juni 1935 stattfand, veröffentlicht worden. Er enthält eine allgemeine und'rieun besondere Bemerkungen. In der allgemeinen Bemerkung stellt die Kommission mit Genugtuung fest, daß Palästina sich weiterhin einer günstigen wirtschaftlichen und finanziellen Lage erfreuen konnte. Bezüglich der p o 1 i t i s c h e n Lage sei den Aufklärungen des Vertreters* der Mandatarmacht zu entnehmen, daß inden neu. gewählten Stadtverwaltungen die Angehörigen der verschiedenen Gemeinschaften einträchtig zum gemeinsamen Nutzen zusammenarbeiten. Andererseits; aber habe die Mandatskommission dem Jahresbericht der Mandatarmacht entnommen, daß die in den früheren Berichten der Mandatarmacht erwähnten Gründe, für die Spannungen im Lande auch im.Jahre 1934 nicht fehlten. In den besonderen Bemerkungen' heißt es ua,; Die Kommission hat mit Interesse zur Kenntnis genommen, daß ein statistisches Büro geschaffen werden wird mit der Aufgabe; die Regierung auf dem Gebiet der Einwanderungsfragen zu unterstützen. Weiter hat die Kömmission zur Kenntnis genommen, daß neuerlich Maßnahmen getroffen wurdne, um der illegalen Einwanderung und insbesondere der unrecbtmäßigen Ansiedlung von Saisonarbeitern, sowohl jüdischen wie arabischen, einen Riegel vorzuschieben. Die Kommission hofft, daß diese Maßnahmen sich als wirksam erweisen werden. Die Kommission hofft, daß die Mandatarmacht weiterhin ihre volle Aufmerksamkeit dem Problem der landlosen Araber widmen wird. D'.e Kommission erfuhr mit. Interesse von den Besirebungen der jüdischen Siedler, Ländereien im Süden Palästinas zu erwerben. Die Kommission möchte gern ausführlichere Informationen bekommen über die Rechte der Bewohner auf den Ländereien, die von ihren Besitzern verkauft wurden. Durchführung der Selbsthilleaktion der polnischen Juden. W a rs o h a u j 1. August. ji Die', Selbsthilfeaktion, die gegenwärtig, unter -den polnischen Juden durchgeführt wird, hat auch bei' ausländischen 'Juden polnischer Herkunft einen großen Widerhall gefunden.. So haben sich die polnischen Juden im Haag bereit erklärt» Mittel im Wege der Selbstbesteuerung für die Aktion aufzubringen. ... Die Zentrale der;:jü4i'isbhj^n^i^4^i1ej&M^s&a^iä^xr in Polen L;(Gemilas Chesed-Kassen),i"Zekabeu hat ein Rundschreiben an "alle Judisqhett^Genieiriden in Polen gerichtet und sie aufgefordert,' zu Gunsten der Selbsthilfeaktion entsprechende Beträge zur Verfügung zu stellen. Viele Gemeinden sind 'dieser Aufförderurigl;jbereits ynäehgekomme$/ jPie' Gemeinden, die Obligationen .-dei:''tnatfanMen'-Än-i leihe besitzen, werden, sie den Organen der Selbsthilfeaktion unentgeltlich: 'übereignen/ , " ' '

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