Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 76 (1935)
- Issue
- Heft 32 (8.8.1935)
- Date
- 1935-08-08
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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oder das dauernde Aufenthaltsrecht erlangen, erhält der High Commissioner das Recht, eine Quote vorzuschreiben. Der Direktor des Gesundheitsdepartements der Palästina-Regierung erhält die Ermächtigung, die Entscheidung über die Zulassung im einzelnen Falle innerhalb der von dem High Commissionerfestgesetzten Quote zu treffen. Diese Entscheidung ist unanfechtbar. Es ist weiter vorgesehen, daß eine Zulassung erteilt wird, wenn eine medizinische oder wissenschaftliche Institution für bestimmte Zwecke einen ausländischen Arzt anfordert, der ausschließlich in der betreffenden Institution tätig sein soll. In •diesen Fällen wird der High Commissioner selbst die Lizenz erteilen. Gründung einer Beth, Jacob-Schule in Rischon l'Zion. Rischon l'Zion, 28. Juli. Letzten Donnerstag besuchten die Leiter der Agentur der Welt-Agudo, die Herren Rabbi Mosche Blau, Rabbi J. H. Sienkewitz und Elieser S i rk i s die Kolonie Rischon L'Zion. Bekanntlich wurde •dort in der letzten Zeit von der Agud&s Jisföel eine Talmud Thora gegründet, die sich gut entwickelt. Jetzt handelte es sich um die Gründung einer B e t h Jacob-Schule. Die Vertreter der Agentur veranstalteten eine Vensammhing( an der die Siedler und Baalebatim der Kolonie, der Rabbiner von Rischon l'Zion und eine Anzahl Agudo- und Poale Agudas Jisroel-Führer aus Tel Awiw teilnahmen. Man wies die Versammelten auf die Notwendigkeit der Gründung einer Beth Jacob-Schule hin und es ergab sich, daß der Vorschlag lebhaften Anklang fand. Es wurden von den Anwesenden sofort beträchtliche Beiträge zu diesem Zwecke bewilligt und ein polnischer Einwanderer, Herr Jizchok "Weiß, spendete einen geräumigen Bauplatz im Mittelpunkt der Kolonie, um die Schule sofort im eigenen Heim unterzubringen. Dieses Vorbild spornte zu weiteren Zuwendungen an. ■ Einer der Anwesenden stellte alles Glas für den Bau zur Verfügung. Die Poale A. J. verpflichteten sich zu einer Woche unentgeltlicher Arbeit und es wurde sofort ein Baukomitee gewählt. Durch die Ersparurig von Miete wird sich das Budget der Schule vergrößern lassen. Man hofft, daß der Grundstein zu dem Bau bald gelegt werden kann. Der Basuchj der Agentur- Leiter zeigt, wie viel man durch Aktivität mit verhältnismäßig bescheidenen Mitteln erreichen kann. Mn. G. P. Offizielle Mitteilung der Palästina-Regierung über die Behandlung der politischen Häftlinge in den palästinensischen Gefängnissen. Jerusalem, 4, August. Im Zusammenhang mit dem Hungerstreik politischer Häftlinge im Jerusalemer Zentralgefängnis und in der Zitadelle von Akko und der Forderung der politischen Häftlinge, daß für sie andere. Bedingungen als für die kriminellen statuiert werden sollen —- die Frage ist vor einigen Tagen auch im englischen Unterhaus von Thomas Williams zur Sprache gebracht worden — wird in einer soeben erschienenen offiziellen Erklärung der Palästina-Regierung betont, daß die palästinensische Gesetzgebung eben so wenig wie die englische eine Sondefbehandlung politischer-Häftlinge vorsieht; die eventuellen Maßnahmen in der Behandlung politischer Häftlinge werden in den gewöhnlichen Fällen dem Ermessen der Gefängnisbeamten überlassen, es sei denn, daß das ^Gericht in einem besonderen Falle eine Sonderbehandlung anordnet. In dem offiziellen Communique wird weiter betont, daß im ganzen drei von* den Verhafteten, unter ihnen eine wegen Diebstahls abgeurteilte Frau, Gefängniskleidung tragen. Alle übrigen Teilnehmer am Hungerstreik dürfen ihre eigenen Kleider tragen. Die im Hungerstreik verharrenden Häftlinge stehen unter Aufsicht von Regierungsärzten. Sie nehmen Wasser zu sich und ihr Gesundheitszustand gibt zu keiner unmittelbaren Sorge Anlaß. Zwei der Hungerstreikenden wurden aus dem Gefängnis entlassen, einer von ihnen ist als tuberkulosekrank in das Regierungshospital eingeliefert worden. Amerika. - Staatlicher Rat zur Durchführung des Kaschruth- - Gesetzes, \ New York, 28. Juli. Dr. Leo J u n g , Rabbiner des New York Jewish Center, wurde zum Vorsitzenden des staatlichen Rates zur Durchführung des Kaschruthgesetzes des Staates New York ernannt. Als solcher muß er mit dem Staatssekretär für Agrikultur des Staates New York hinsichtlich Ernennung von Inspektoren und Methoden der Oberaufsicht zusammenarbeiten. Dr, Jung hat ein Komitee von sechs Rabbinern und Laien vorgeschlagen, welches schon bestätigt worden ist. Diese für die orthodoxe Judenheit bedeutsame Körperschaft,' die zum. ersten Male in der Geschichte Amerikas geschaffen worden ist, wird mit viel Genugtuung begrüßt und ihre Arbeit mit Interesae verfolgt. Nach dem Gesetze des Staates von New York (andere amerikanische Staaten sind seinem Beispiele gefolgt) kann jemand, der Koscher-Ware zu verkaufen vorgibt und rituell unzulässige Ware auch nur im .Laden hat, mit Gefängnis bis zu sechs Monaten und Geldstrafe bis Doli. 500.— oder mit beiden bestraft werden. Die Union orthodoxer Gemeinden, deren Rabbinerversammluno Dr. Jung von 1928—1935 vorstand, hat sich um die Eniführung wie auch die Durchführung dieses Gesetzes das Hauptverdienst erworben. Von der 46. Jahrestagung der „Central Conference ol American Rabbis" (Reformrabbrner). New York, 28. Juli. Ende vorigen Monats fand in Chicago die 46. Jahrestagung der „Central Conference of American Rab¬ bis", der Vereinigung der amerikanischen Reformrabbiner, .statt. Hinter den Rabbis dieser Vereinigung stehj eine Anhängerschaft von wohl mehr als zwei Millionen amerikanischer Juden, also ein ziemlicher Prozentsatz der Gesamtjudenheit; die Ergebnisse, dieser Tagungen dürften daher von gewissem Interesse Standardwerk für das jüdische Haus Wir sind in der Lage unseren Lesern das nunmehr komplett lieferbare, im Ver- ' läge von H. Kanel in Tel A v i v erschienene und durch uns beziehbare MIS C HNA| OTH hebräischer punktierter Text mit deutscher Übersetzung und ausführlichen Erläuterungen in deutscher Sprache von Prof. Dr. D. Hoffmann s. A., Prof. Dr. Eduard Baneth 5. A., Rabbiner Dr. Moses Auerbach, Rabbiner Dr. Cohn s.' A, Breslau, Rabbiner Dr. Petuchowski s. A., Rabbiner Dr. A. Samter s. A., Rabbiner Dr. S. Schlesinger, Memel zu folgenden vom Verleger ermäßigten Preisen zur Verfügung zu stellen; Das Gesamtwerk in 7 brosch. Bänden (2794 Seiten) RM. 84.— Das Gesamtwerk in 7 Leinwandbänden Das Gesamtwerk in 7 Halblederbänden Einzelteile: brosch. I. Seraim RM. 7.20 IL Moed 19.20 IE Nashim „ 16.80 IV. Nesikim „ 14.40 V. Kodashim „ 19.20 VI. Toharoth I. Hlbd. „ 14.40 ToharothlLHlbd. „ 14.40 Leinwand RM. 10.20 .. 22.20 . 19.80 „ 17.40 22.20 „ 17.40 n ■ 17.40 RM. 105 — RM. 126.— Halbleder RM. 13.20 „ 25.20 „ 22.80 „ 20.40 „ 25.20 „ 20.40 „ 20.40 Einzelne Lieferungen aus den Bänden II., III., V., und VI. zu RM. 1.35 Lieferungen 80—90 (III. 12—14, VI, 15—22] zu je RM. 1.80 Das in seiner Art einzig dastehende Werk dürfte in keiner jüdischen Hausbibliothek fehlen./Wir bitten Bestellungen an uns gelangen zu lassen und sich wegen des Zahlungsmodus mit uns zu verständigen. VERLAG DES ISRAELIT UND HERMÖN G M. I H FRANKFURT AM MAIN, RECHNEIGRABENSTRASSE 7 > Jii