Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1935-08-01 · Heft 31 (1.8.1935) · page 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
76 (1935)
Issue
Heft 31 (1.8.1935)
Date
1935-08-01
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2446951-2450858-2450888--81443-2539336
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

■Tfä^^-^^Sß^ft»»^ jjV Seite 4 Nr. 31 D Israelit 1. August 1935 die volle Autonomie der misrachistischen Anstalten jederzeit vertreten zu können. Es scheint aber zahlreiche Misrachisten zu geben, die von dieser pfiffigen Politik des ,,do ut des" nichts wissen wollen. So lesen wir z. B. im „Hajessod" Nr. 135/36 in einem Artikel von Victor Bau minger, der den charakteristischen Titel führt: INS' "Ittö 'Pannöl TDIil» folgende kräftige Worte: x „Da sitzt nun Raw Ostrowski in der Leitung des Waad leumi, sozusagen als Bevollmächtigter des Mis rachi, und unterschreibt auf eigene Rechnung und Gefahr die Verurteilung des orthodoxen Judentums zum Untergang und zur völligen Vernichtung . , . Alle Kreise des Jischuw waren entsetzt über die Unterzeichnung des gefährlichen Abkommens mit der Chinnuchzentrale der Histadruth hoowdim . . . Die Linke verfügt und Raw Ostrowski führt aus, durchbricht alle Disziplin und stellt den Misrachi und den ganzen religiösen Jischuw auf eine Nadelspitze. Wir müssen wahrlich unser Antlitz beschämt im Boden vergraben, wenn wir die Haltung des Jischuw gegenüber diesem Abkommen und die scharfen Proteste gegen die Leitung des Waad leumi vor uns sehen, der die Hand zu diesem Treubruch geboten hat. Schmach bedeckt uns. Auf der einen Seite steht der „Haarez" und schreit wie ein Kranich über die „Gleichsetzung G'ttes mit einem Götzen" in jenem Paragraphen des Uebereinkommens, der in einem Atemzug von den jüdischen Festtagen und den Arbeiterfesttagen spricht, und auf der anderen Seite gibt Raw Ostrowski, zu unserer Schmach und Schande, den Hechscher zu diesem Abkommen. Deine Versklavtheit an die Linke wirft alle Deine Grundsätze über den Haufen, Raw Ostrowski! Mit Deinen Konzessionen gegenüber der roten Fahne hast Du den Misrachi zugrunde gerichtet und sein Wesen entstellt. Unsere Mitglieder verlassen uns, einer nach dem andern und unsere Gegner lachen über unsere Niederlage." Mit Recht bemerkt „Darkejnu" zu diesen Bauminger'schen Aeußerungen, daß es unbillig ist, diese Taktik des ständigen Verzichtes allein Raw Ostrowski in die Schuhe zu schieben. Sie entspricht völlig dem allgemeinen Verhalten des. Misrachi überhaupt, und man kann nur einstimmen in die Worte, die Bauminger in seinem Aufsatze weiter folgen läßt, wenn er schreibt: „Ich aber frage: muß es denn wirklich so sein, daß ausgerechnet wir, die wir seit Generationen unser Leben hingegeben haben für die Heiligung G'ttes und seiner Thora immer diejenigen sein müssen, die Konzessionen machen? Haben wir nicht genug konzediert, wenn wir überhaupt den Institutionen der Kneses Israel angehören mit unseren beschränkten Rechten und in ihrer gegenwärtigen Verfassung? Haben wir nicht genug Verzichte geleistet, wenn wir in der zionistischen Organisation bleiben, trotzdem man dort mit den Füßen auf uns und auf allem, was uns heilig ist, herumtrampelt-" Leider kann man nicht behaupten, daß die hier zutage tretenden scharfen inneren Gegensätze im Misrachi vom Standpunkte des Gesamtinteresses der Orthodoxie einen Fortschritt bedeuten. Erst wenn die Unzufriedenheit soweit gediehen sein wird, daß sie sich zu Taten verdichtet, mit anderen Worten: daß — bis auf einen kleinen Rest der Konzessionspolitik ver fallener und dem allgemeinen Zionismus assimilierter Misrachisten — der Großteil seiner Anhänger den Selbständigkeitsgedanken bejaht, kann aus diesen dämmernden Erkenntnissen ein ^wirkliches Heil für Klall Jis roel erblühen. Man wird darauf wohl noch einige Zeit zu warten haben, weil die geldlichen Interes sen, deren Bedeutung ja nicht unterschätzt wer den darf, die feste goldene Klammer bilden, die den Misrachi auch an eine ganz der Linken ge horchende zionistische Organisation knüpft. Warnungen an jüdische Frauen und Mädchen. Das Wanderschicksal, das Hunderttausende jüdischer Seelen seit Jahrzehnten aus den großen Stammsitzen jüdischer Massensiedlungen über alle Ozeane treibt, hat neben viel anderem Harten und Schweren die Rechtssicherheit der jüdischen Ehe oft stark bedroht. Not und Elend, Unkenntnis und Leichtsinn reichen sich die Hand, diese Unsicherheit noch zu vermehren, Abhilfe ist schwierig — nur die Rückkehr in das Normaldasein einer halbwegs er-' träglichen wirtschaftlichen und sozialen Volksexistenz könnte die Quellen des Uebels verstopfen, wenn damit für Jung und Alt, Männer und Frauen eine gediegene jüdisch-religiöse Bildung und Erziehung verknüpft wäre. Inzwischen muß man sich mit Palliativmitteln begnügen. Dankenswerter Weise hat sich der in London bestehende „Council for the Amelioratiön of the Legal Position of the Jewess" der Aufgabe gewidmet, ein Flugblatt auszuarbeiten, das überall in den Großstädten der Welt, in denen sich größere jüdische Massen befinden, verbreitet werden soll, und das die wichtigsten Bestimmungen enthält, die jüdische Mädchen und Frauen wissen müssen, um sich vor Schaden, oft vor schwerem Leid zu schützen. Das Flugblatt, das von Miß Hands , der Vorsitzenden des obengenannten „Rates zur Verbesserung der gesetzlichen Stellung der Jüdinnen", London, W. 9 Portsdown Road in jeder Zahl und in allen Sprachen erhältlich ist, lautet wie folrft; Der Verein zur Verbesserung der gesetzlichen Stellung der Jüdinnen hat es sich zur Aufgabe gemacht, jüdische Frauen und Mädchen vor gewissen gesetzlichen Schwierigkeiten zu warnen, denen sie ausgesetzt sind, und sie bezüglich der Schritte zu beraten die sie zu ihrem Schutze unternehmen Äöllten. Eintragung in das amtliche Eheregister, Jede jüdische Heirat sollte in ein Register bei den staatlichen Behörden eingetragen werden. Eheschließungen ohne . staatliche Eintragung können u. a. zu folgenden Schwierigkeiten führen: 1. Mädchen können entführt werden. 2. Verlassene Frauen können oft nicht beweisen, daß sie jemals verheiratet waren. 3. In Kriegszeiten hatten die Frauen Schwierigkeiten, Vergünstigungen zu erlangen, die ihnen als Angehörigen von Soldaten zustanden. 4. Häufig ist es unmöglich, vom* Vater den Unterhalt für die Kinder, zu erlangen, oder nach seinem Tode das Erbrecht zu erhalten. 5. Sonstige Schwierigkeiten können erwachsen aus der Unfähigkeit der Frau, ihre Rechtsstellung als Ehefrau, bezw. die Rechtsstellung der Kinder als legitime Abkömmlinge, im Rahmen des bürgerlichen Rechtes durchzusetzen. Erfüllung staatlicher Vorschriften. In einigen Ländern kann jede jüdische Heirat in. die amtlichen Register eingetragen werden. In anderen hingegen kann eine Heirat nur eingetragen werden, wenn sie gemäß dem bürgerlichen Rechte geschlossen wurde. Jüdinnen sollten daher einige Zeit vor ihrer jüdischen Trauung beim Rabbinat (Beth Din)*) Erkundigungen darüber einziehen, ob^ eine bürgerliche Trauung in ihrem Aufenthaltslande erforderlich ist und was dazu benötigt Wird. Jüdische Trauung. L. Eine Kethubah ist erforderlich für jede jüdische Trauung. Diese soll von der Ehefrau oder ihrer Familie sorgfältig aufbewahrt werden.. Es ist unbedingt notwendig, daß religiöse Trauungen durch den Rabbiner der Stadt oder des Dorfes,, oder durch dessen Stellvertreter vollzogen werden, oder in Dörfern, wo es keinen Rabbiner gibt, durch eine Person, welche von einem anerkannten Rabbiner für diesen Zweck bevollmächtigt worden ist. Viel Schaden ist schon durch den Vollzug von Trauungen durch unautorisierte Personen verursacht worden. Was die Trauzeugen betrifft, so genügen gemeinhin zwei religiöse und mündige Juden. Da verschiedene Bedingungen einzuhalten sind, sollten diese, Trauzeugen durch den Rabbiner oder dessen Stellvertreter genehmigt sein. Es liegt jedoch im allgemeinen im Interesse der Frau, daß wenn möglich, ein Minjan von zehn Männern anwesend ist; wie das jüdische Religionsgesetz es vorschreibt. Scheidung und Wied, er Verheiratung. Nach dem jüdischen Religionsgesetz kann eine Scheidung nur erlangt werden, wenn der Gatte oder dessen Bevollmächtigter der Frau einen Scheidebrief (Get) einhändigt. Der Get muß gemäß den vom jüdischen Religionsgesetz vorgeschriebenen Verordnungen ausgestellt und übergeben werden. , Selbst wenn nach dem jüdischen Religionsgesetz die Fortsetzung der ehelichen Gemeinschaft durch von dem Gatten begangene Verfehlungen unmöglich geworden ist, kann ein Get nur erlangt werden, wenn* dieser durch den Gatten in der oben geschilderten Weise veranlaßt wird. Falls der Gatte ohne Ausfolgung eines Get verschwunden ist, Ist seiner Frau nur dann eine Wiederverehelichung gestattet, wenn sie gemäß den Vorschriften des jüdischen Religionsgesetzes den Beweis für den Tod ihres Mannes erbracht hat. Sollte eine Jüdin eine neue Ehe eingehen, ohne einen Get *). In allen Fällen wird den Fratien geraten ein zuständiges Rabbinat (Beth Din) in einer großen Stadt zu befragen, HHHg-HV.p. \ ^b^^^^HP^l^B i&aR^ « ^JEEW^^'^r }WmT-'.w^¥r^:-. Mi chomaucho, mi komaucho. Von Rabbiner Dr. Kaatz in Hindenburg O.-S, Viele Leser und Beter des Verses eHp>5 *vmj nana •>» 'n n'Vio mins ">» werden wohl schon die Frage aufgeworfen haben, warum es in der ersten Satzhälfte chomaucho heißt, in der zweiten dagegen komaucho. Da das vorangehende Wort '» auf einen Vokal ausgeht und kein Trennungsakzent vorliegt, so hätte man auch das zweite Mal chomaucho erwartet. Die Schira enthält zwar auch andere Worte, die in Bezug auf das Dageseh eine Unregelmäßigkeit aufweisen. Aber bei diesen ist es nicht so auffallend wie an unsrer Stelle, wo bei der Konformität beider Satzhälften die Verschiedenheit der Dageschsetzung besonders rätselhaft erscheint. Daß rein phonetische Gründe, die sonst wohl zuweilen zur Verhärtung von r?3 ~ z führen, hier vorliegen, ist bei der Gleichheit der Versglieder unwahrscheinlich. Vielmehr ist anzunehmen, daß ein anderer Grund besteht. R. Josef Karo bietet in Tür orach chajim, Ende Kap. 51, einen Erklärungsversuch. Ebenso der massoretische Kommentar Minchät schaj zur Stelle. Allerdings weisen die dort gebotenen Versuche einen reinen Draschcharakter auf. Es handelt sich aber darum, einen Grund zu finden der die Verschiedenheit der Dageschsetzung mit der Verschiedenheit des Inhalts der beiden Vershälften in Zusammenhang bringt. Und da scheint mir folgendes beachtenswert zu sein: Die erste Vershälfte spricht von der Unvergleichlichkeit der Macht G'ttes, die zweite von der Unvergleichlichkeit der Heiligkeit G'ttes. Zwischen Macht und Heiligkeit waltet nun ein Unterschied ob. Der g'ttlichen Allmacht steht die Ohnmacht der irdischen Mächte gegenüber, die es nicht in der Gewalt haben, ihre Ohnmacht zu beseitigen. Anders verhält es sich mit der Heiligkeit. Wenn auch G'tt in unvergleichlicher Heiligkeit thront, so ist 'doch dem Menschen die Fähigkeit gegeben, der Heiligkeit G'ttes nachzustreben,- wie es heißt: i,Heilig sollt ihr werden, den heilig bin ich der Herr, euer G'tt." Dieser Gedanke ist es, der hier zum Ausdruck kommt. Es ist in der zweiten Satzhälfte zwischen mi und komaucho gleichsam eine Trennung zu denken, die durch das Dagesch ausgedrückt wird, dergestalt, daß komaucho den Sinn andeutet, der Mensch solle bestrebt sein, dem heiligen G'tt ähnlich zu werden. Dieser Gedanke ist es m. E., der sich in der Setzung des Dagesch ausspricht. Kleines Feuilleton, „Der Tempel". Epos in drei Teilen von Heini Isaak, I. Teil: Der Bau; II. Teib Der Verfäll; III. Teil: Messias. Der Bau. Trotzig und fest auf höchstem Gipfel Glänzt er Weit über die Lande. Seine Zinnen aus Gold, sie glühen wie Feuer, Glühend, und strahlend das ganze Gemäuer, Strahlend in erhab'nem Licht: Licht G'ttes, erlösche nicht! _ Und die Zeder neigt ihren Wipfel Ehrfurchtsvoll vor der g'ttlichen Glorie. Vögel, Tiere und Bäume, zwitschernd, jubilierend und — schweigend Verkünder G'ttes sind sie.; — Und unten im Hofe, da staut sich das Volk. In ihrer Mitte — in weißem Gewände — Die Leviten, die Träger der Lade: Sie tragen das Volk.. . Tragen G'ttes Bande, die Lade, sie ist ihm 2«m Pfände. — Auch der Himmel schweigt nicht: Die Seraphim jubeln,,, die Ophanim singen mit hymnischem Klang. Und weit verhallt im Himmelsgewölbe der herrliche Gesang. Da spricht G'tt; Es ist Zeit! Und mit Donner und Blitz, Feuer und Flammen Zieht er zur Erde. — „Das Fleisch, es ist verzehrt von G'ttes Munde, Heil dir, Israel, von G'tt bist du begnadet!" Und das Volk sinkt auf die Kniee und spricht:^ „O G'tt. Du Wundertätiger, bleib' ewig G'tt Israels!" Und donnernd, mi*" Wehmut gemischt, ioni es zurück; „So ihr ewig Volk G'ttes seid, bin ich ewig Israels G'tt!" Der Verfall. Bröckelnd und schwach auf schwanken Füßen, Ist das der . heilige Bau? Risse, tiefe Risse sind in ihn elngehau'n, Deine Sünden. Israel, sind darin zu schau'n. Kehre zurück, noch ist es Zeit! Dann —dann ist es zu schwer .Und weit] Frisch auf, die heil'geh Mauern, laß grüßen; Wieder die Zinnen von deinem Dache! V

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.