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Der Israelit · 1935-08-01 · Heft 31 (1.8.1935) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
76 (1935)
Issue
Heft 31 (1.8.1935)
Date
1935-08-01
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 Nr. 31 Der Israelit 1. August 1935 Der Zuzug von Niclitariern, Eine Warnung der Stadt Berlin, Berlin, 31. Juli. Die Städtische Presse- und Propagandastelle Berlin teilt mit; „In neuerer Zeit ist beobachtet worden, daß trotz der erschwerenden Umstände ein außerordentlich starker Zuzug von ortsfremden Personen, und zwar in der Hauptsache von jüdischen Elementen, nach Berlin stattgefunden hat. Da dieser Zuzug in jeder Hinsicht unerwünscht ist und den Maßnahmen der Reichsregierüng widerspricht, wird künftig für neu zugezogene hilfsbedürftige Juden — auch für Familien — die Fürsorge durchweg und ohne Ausnahme auf Anstaltspflege beschränkt und jede Unterstützung in offener Fürsorge versagt. Diese Hilfsbedürftigen werden grundsätzlich dem städtischen Obdach zugewiesen und dort nur mit dem Notwendigsten versorgt, um alsdann schnellstens wieder abgeschoben zu werden. Es wird also vor dem Zuzug von Nichtariern nach Berlin auf das dringendste gewarnt. Im Jahre 1934 hatte sich die Notwendigkeit ergeben, den Zuzug ortsfremder Hilfsbedürftiger in Gemeinden, welche durch Fürsorgeaufwendungen besonders belastet waren, möglichst zu erschweren. Durch die vierte Verordnung zur Aenderung der Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge vom 10, Februar 1934 Wurden daher die Gemeinden, die von den obersten Landesbehörden als Notstandsgemeinden erklärt werden, ermächtigt, die Fürsorge für neu zuziehende Personen unter strengster Prüfung der Voraussetzungen der Hilfsbedürftigkeit auf das zur Fristüng des Lebens Unerläßliche oder unter Ablehnung" offener Fürsorge auf Anstaltspflege zu beschränken. Die Stadt Berlin, die durch Fürsorgeaufwendungen außerordentlich stark belastet war, war die erste Gemeinde, die von der preußischen Regierung als Notstandsgemeinde erklärt wurde, und schränkte daher für neu zuziehende Personen die Fürsorge entsprechend ein, wobei jedoch Vorsorge getroffen wurde, daß unnötige Härten bei der Anwendung der Vorschriften vermieden wurden. Der Erfolg war, daß Berlin von da an durch Neuzuziehende nur noch in geringem Umfange belastet wurde." Keine Juden in Jugendherbergen* Berlin, 26. Juli. Wie der „Angriff" meldet, hat der Führer der fränkischen Hitlerjugend und des Reichsverbandes für deutsche Jugendherbergen folgenden Aufruf erlassen: „Jugendherbergen sind Heimstätten deutscher Jugend und haben die Aufgabe, das Kameradschafts- und Gemeinschafts erlebnis der deutschen Jugend zu stärken und zu vertiefen. Aus diesem Grunde können Menschen dort keine Heimstätte finden, die aus ihrer angeborenen Veranlagung heraus als Fremdkörper im deutschen Volke empfunden werden müssen. Es kann keinem deutschen Jungen und keinem deutschen Mädel zugemutet werden, mit Fremdrassigen unter einem Dach und in einem Raum zusammenzuleben oder zu schlafen. Es wird darauf hingewiesen, daß die Jugendherbergen des Gaues Franken strengste Anweisung erhalten haben, keine Juden aufzunehmen. Dies gilt auch für Juden, welche im Verband von Schulklassen Jugendherb er gen besuchen wollen." Der Kampf gegen die Mischehe. Stuttgart, 30. Juli. Wie . die „Nationale Rundschau" in Ulm meldet, hat das Standesamt in Stuttgart seit Inkrafttreten des neuen Wehrgesetzes in vier Fällen, in denen Angehörige arischer Abstammung des Beurlaubtenstandes mit Personen nichtarischer Abstammung das Aufgebot beantragt hatten, die beabsichtigte Eheschließung abgelehnt. Die in einem Falle von den Betroffenen eingelegte Beschwerde wurde vom Amtsgericht Stuttgart durch Beschluß vom 18. Juli abgewiesen. In der Begründung heißt es u. a., daß der 29 Jahre alte Antragsteller, gerade weil er nicht auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 des Wehrgesetzes zur Erfüllung der aktiven Dienstpflicht einberufen worden ist, Angehöriger der Ersatzreserve und des Beurlaubtenstandes sei. Es könne dahingestellt bleiben, ob § 15 Abs. 4 des Wehrgesetzes ein Ehehindernis im Sinne des BGB. darstelle. Auf alle Fälle handele es sich um ein gesetzliches Verbot. Nach § 48 des Personenstandsgesetzes sei jede Tatache, bei deren Vorliegen die Eheschließung vom Gesetz nicht zugelassen wird, vom Standesbeamten zu beachten. Der Gesetzgeber bringt in § 15 Abs. 4 des Wehrgesetzes zum Ausdruck, daß er die Eheschließung eines arischen Wehrpflichtigen mit einer Person nichtarischer Abstammung nicht billigt und daher verbietet. Ein derartiges Verbot von Mischehen entspricht der nationalsozialistischen Weltanschauung und ist nach den angeführten Gesichtspunkten ein Ehehindernis im Sinne des § 48 des Personenstandsgesetzes. Drei Juden in das holländische Parlament gewählt* Amsterdam, 29. Juli. Bei den Wahlen zur ersten Kammer des holländischen Parlaments wurde der bisherige Senator und bekannte Philantrop S. van den Bergh und Dr. Henri Polak, der Präsident der allgemeinen niederländischen Diamantarbeitervereinigung wiedergewählt. Außerdem trat neu in die erste Kammer des Parlaments S. de la Bella, eine führende Persönlichkeit in der sozialen Bewegung Hollands, ein. Nunmehr sitzen im holländischen Senat insgesamt vier Juden als Angehörige der verschiedenen Fraktionen. Unter den Abgeordneten der anderen Hälfte des Senats, die diesmal nicht zur Wahl stand, befindet sich nämlich noch der bekannte Rechtsanwalt Mendels aus Amsterdam. Die Zahl der Palästinaeinwanderer in den letzten zehn Jahren, London, 29. Juli. Im englischen Unterhaus fragte der General Nation den Kolonienminister Macdonald, wieviele Juden britischer Nationalität'und wieviele Juden fremder Staatsangehörigkeit im Verlaufe 4er letzten zehn Jahre nach Palästina eingewandert seien. Kolonienminister Mäcdönald erwiderte, daß während der letzten zehn Jahre, bis zum 31. Dezember 1934,. 148.280. Juden nach Palästina eingewandert seien; von ihnen kamen'2318 aus dem. Britischen Empire und 145.962 aus anderen Ländern. , Besserung im Befinden von Rabbi Kuk, , Jerusalem, 27. Juli. Das Befinden des erkrankten Oberrabbiners: von Palästina, Rabbi Jizchak Hakohen JC u k , hat sich ein ^enig gebessert, sein Zustand ist aber Immer noch als ernst zu bezeichnen. Er liegt jetzt über drei Wochen zu Bett und in Anbetracht seines Alters von 70 Jähren ist dabei Grund für Besorgnis vorhanden. In ganz Palästina und ah zahlreichen Orten der Diaspora wurden für Rabbi Kuks Genesung: Bittg'ttesdienste veranstaltet. An der Klagemauer in Jerusalem versammelten sich über 60 angesehene palästinensische Rabbinen und be~ teten-um die Wiederherstellung des Erkrankten- Die Industrie Palästinas fordert Schutz vor dem Dumping verschiedener Länder. Jerusalem, 29. Juli. Der High Commissioner, Sir Arthur W a u - chope, empfing eine Delegation von Vertretern der palästinensischen Industrie, die seine Aufmerksamkeit auf das Dumping durch Japan und andere Länder lenkte, das die Wirtschaft Palästinas sehr beeinträchtigt. Sie forderten dagegen den Schutz der Regierung, insbesondere die Einführung entsprechender Zölle. Sechzehn Schürzenfabriken kündigten dem Schatzsekretär der Palästina-Regierung, Johnson, an, daß sie gezwungen sein würden, ihre; Pforten zu schließen. Johnson ordnete entsprechende Erhebungen an, die sich insbesondere auch auf Kunstseidenfabriken erstrecken sollen. (Siehe hierzu den Artikel in dieser Nummer, Seite 6.) Die Bewegung im arabischen Lager» Jerusalem, 28. Juli. Im arabischen Lager mehren sich in der letzten Zeit die Stimmen, die entgegen der bestehenden Bestrebungen an eine Einigung der arabischen Führer nicht glauben. So schreibt eine große arabische Zeitung „A-difaa", daß die Gegner eines Friedensschlusses unter den arabischen Parteien zahlreicher seien als seine Befürworter. Die Zeitung fordert aber die arabischen Führer auf, ihren persönlichen Kämpf gegeneinander einzustellen. Sie stellt fest, daß im Grunde genommen unter den arabischen Führern in prinzipiellen Fragen keine tiefen Meinungsverschiedenheiten vorhanden sind; das gelte von den Zielen sowohl als von den Mitteln, die zu ihrer Erreichung anzuwenden seien. Alle arabischen Parteien streben nach einer Unabhängigkeit von Palästina im Rahmen eines panarabischen Staatenbundes. Alle verwerfen die Balf our-Deklaration und erkennen das Jüdische Nationalheim nicht an. Und was schließlich die Tätigkeit der Parteien anlange, so wisse jeder, schreibt das Blatt, daß sie mehr oder weniger über 'das Schreiben von Memoranden und die_ Abgabe von Protesten nicht hinausgehe. Die Beteiligung der Juden an den Sejm-Wahlen in Polen. Warschau, 30. Juli. Die Zionisten machen ihre Beteiligung an den Wahlen daVon abhängig, ob' es möglich sein werde, „unabhängige" Kandidaten aufzustellen. Die Frontkämpfer gehen selbständig vor.

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