Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 76 (1935)
- Issue
- Heft 30 (25.7.1935)
- Date
- 1935-07-25
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2 Nr, 30 Der Israelit Die wirtschaftliche Lage der Juden in Galizien. Aktion für Berufsausbildung. Lernt) erg, 21. Juli. Die wirtschaftliche Lage der Juden in Galizien hat zu einem Zusammenschluß verschiedener Organisationen in einem Zentralkomitee geführt. Das Zentralkomitee wird sich zur Aufgabe machen, den Umfang jüdischer Arbeit in Galizien zu verstärken und der Jugend den Uebergang in einen Beruf zu erleichtern. Im Zusammenhang damit wird das Komitee hauptsächlich sich der Ausbildung jüdischer Handwerkerlehrlinge an- B e r 1 i n, 18. Juli. Die Berliner „Nachtausgabe" gibt einen Bericht des „Deutschen Dienstes" über Maßnahmen des Breslauer Oberbürgermeisters gegen jüdische * Besucher in städtischen Bädern wieder. In dem Bericht heißt es: „Aehnlich wie bereits im Vorjahre gibt das Auftreten vieler Nichtarier in den Breslauer städtischen Sommerbädern dauernd Anlaß zu Beschwerden der anderen Besucher. — — — — Da bei einer Weiterentwicklung dieser Zustände die Sicherheit des Schwimmbetriebes ger fährdet ist und da die bisherigen Mahnungen zu „ bescheidenerem Auftreten keinen Erfolg gezeitigt haben, legt der Oberbürgermeister es nunmehr den mchtarischen Badebesuchern nahe, vier von den zwölf städtischen Sqmmerbädern ab 20. Juli überhaupt zu meiden. Entsprechende Hinweisschilder werden an den Bädereingängen angebracht werden. Die für die Badezeit 1935 bereits an Nichtarier ausgegebenen Dauer-, Sammel- und Schwimmunterrichtskarten zu diesen vier Bädern werden auf Antrag der Betroffenen auf ein anderes städtisches Sommerbad umgeschrieben. In den übrigen acht städtischen Bädern werden dafür den nichtarischen Badebesuchern ab sofort besondere Lagerflächen vorbehalten. Die von den meisten Beschwerdeführern gleichfalls geforderte Errichtung von besonderen Schwimm- und Badeflächen, Duschanlgaen usw. für Nichtarier ist aus technischen Gründen nicht durchführbar." #. Berlin, 20. Juli. Das „Deutsche Nachrichtenbüro" meldet aus Augsburg: Die Stadtverwaltung Augsburg hatte, wie Rechtsrat Dr. Joerg in der Gemeinderatssitzung am Freitag bekanntgab, bisher von einem Badeverbot für Juden in den städtischen Bädern abgesehen. Da die Juden aber, besonders in den städtischen Familienbädern, die notwendige Zurückhaltung vermissen ließen, andererseits täglich bei der Stadtverwaltung Beschwerden über das Auftreten der Juden in den Badeanstalten einlaufen, sieht sich die Stadtverwaltung veranlaßt, mit sofortiger Wirkung den Juden das Baden in den städtischen Familienbädern, Familienfreibädern und im Sportsbad zu verbieten. Köln, 21. Juli. Der „Westdeutsche Beobachter" in Köln berichtet: Die Klagen von Besuchern städtischer Bäder, daß sie gezwungen seien, die Badeanlagen mit Juden zu teilen, waren in der letzten Zeit immer stärker geworden. Man verstand es nicht, daß die Kölner städtischen Bäder noch Juden zuließen, während z. B. ein privates Kölner Strandbad und zahlreiche Bäder am Rhein schon seit langem den Besuch von Juden als unerwünscht abgelehnt haben. Der „Westdeutsche Beobachter" hat auf diesen Tatbestand hingewiesen, jetzt kann festgestellt werden, daß am Stadion-Bad mehrere Schilder hängen, auf denen mitgeteilt wird, daß das Baden für Juden dort nicht erlaubt ist. Damit hat die Verwaltung durchaus im Sinne der Bevölkerung Kölns gehandelt. nehmen und für die Einhaltung der für die Ausbildung sowie für die Erlangung des staatlichen Befähigungsnachweises bestehenden Vorschriften Sorge tragen. Auch soll eine ständige und systematische Aufsicht über den Stand der Fachausbildung jüdischer Jugend ausgeübt werden. In einem Rundschreiben hat das Zentralkomitee 400 Organisationen aufgefordert, sich ihm anzuschließen. Stettin, 21. Juli. Das „Deutsche Nachrichtenbüro" meldet: Die Stadtverwaltung Stettin hat den Juden mit sofortiger Wirkung die Benutzung der städtischen Schwimmbäder „Glambecksee" und „Martinsee" verboten» Die Erholungsstunden der badenden Volksgenossen wurden in letzter Zeit durch das provozierende Auftreten von Juden gestört. Insbesondere wurden blonde deutsche Frauen und Mädchen durch aufdringliches Benehmen und Ansprechen derart belästigt, daß der Schwimmeister mehrmals eingreifen mußte. Leipzig, 22. Juli. Das Presseamt der Stadt Leipzig veröffentlicht folgende Mitteilung: „Da das Auftreten der Juden in den Schwimmbädern von weitesten Kreisen der Bevölkerung als äußerst unangenehm empfunden wird, wird den Juden in Zukunft der Besuch der städtischen Schwimmbäder verboten." Mannheim, 24. Juli. Der „Landespressedienst des Deutschen Nachrichtenbüros" meldet: „Das Betreten des Mannheimer Rheinstrandbades ist für Juden verboten. Seit einigen Tagen ist auch das Betreten des Hallenschwimmbades den Juden nicht mehr gestattet." Berlin, 24. Juli. Wie der „Völkische Beobachter" berichtet, hat der Oberbürgermeister der Stadt Alienstein in Ostpreußen Eintrittsverbote für sämtliche Juden in die städtischen Badeanstalten am Okull- See und an der Alle erlassen, da die Juden in der letzten Zeit bei der Benutzung der Badeanstalten die notwendige Zurückhaltung vermissen ließen. Das Blatt berichtet weiter, daß in dem Ostseebad Arendsee das Haus der „Hausmann- Stiftung", in dem die jüdischen Badegäste wohnten, polizeilich geschlossen worden sei. Bremen, 23. Juli. Wie die „Bremer Zeitung" meldet, hat als erste Bremische Badeanstalt der Vorstand des Ochtumbades vor dem Eingang ein Schild mit der Aufschrift „Judenbesuch unerwünscht" angebracht. Frankfurt a. M., 23. Juli. Wie das „Frankfurter Volksblatt" berichtet, ist am Schwimmbad in Neu-Isenburg*em Schild angebracht worden, das Juden vom Besuch der Badeanstalt ausschließt. Würzburg, 23. Juli. Das Würzburger. „Volksblatt" berichtet, daß der Oberbürgermeister von Schweinfurt Juden den Besuch der städtischen Bäder einschließlich des Hallenschwimmbades verboten habe. X Im Zusammenhang mit diesen Anordnungen ist eine Unterredung bemerkenswert, die Ganleiter Julius Streicher mit einem Mitarbeiter des „Angriff" führte. Es wird darin u. a. gesagt: „Heute hat Nürnberg bereits ein eigenes J ü d e n b a d , mit den Deutschen 1c o m m t der J u d e beim Baden nicht mehr zusammen. Auch ein eigen e s C a f e steht ihm zur Verfügung, allerdings mit jüdischer Bedienung. . Natürlich -versuchten die Juden auch hierbei einen kleinen Betrug, mit - dem Erfolg, daß das jüdische Cafe n^ ter besonderer Aufsicht steht. In Zukunft solleä die Juden in Nürnberg auch eine 'eigene Schule besitzen, damit deutsche Kinder nicht gemeinsam mit jüdischen Kindern unterrichtet zu . werden brauchen." Es scheint uns, daß die Einrichtung, eigen e r ö f f en 11 i.c h e r Ba d e an s t alten . für Juden durch die größeren jüdischen Religionsgemeindeü ü b e r a 11 ins Auge gefaßt werden sollte. Das entspricht nicht, nur dem Gebot der Würde, sondern es wäre damit auch die Möglichkeit geschaffen, in dem Betriebe dieser spezifisch jüdischen Bäder den strengen Anforderungen des jüdischen Religionsgesetzes in Bezug auf Znius Rechnung zu tragen und insbesondere für Trennung der Geschlechter unter Ausschluß der sogenanten Familienbäder zu sorgen. Damit wäre ein bedeutender volkserzieherischer Fortschritt auf Sittlich-religiösem Gebiete erzielt. Auf die Frage der gesonderten jüdischen Cafehäuser¬ und Gaststätten überhaupt kommen wir zurück. Rasseprinzip und Wettbewerb. Eine Gerichtsentscheidung. Frankfurt a, M., 22. Juli. Nach dem Bericht der' „Frankfurter Zeitung'*" wurde Vor dem Amtsgericht in Eberswalde beL Berlin über eine einstweilige Verfügung verhandelt, die ein nichtarischer Inhaber einer Fahrschule gegen einen Ortsgruppenleiter der NSDAP, zu erwirken suchte. Der Tatbestand war folgender: Der jüdische^ Antragsteller betreibt eine Fahrschule. In der~ Nähe seines Geschäftes hatte der Ortsgruppenleiter in einem „Stürmer"-Kasten u. a. eine Aufstellung der jüdischen Geschäfte seines Ortsgrup— penbereiches zum Aushang gebracht. Der Antragsteller sah in dem Aushang eine Schädigung seines Gewerbebetriebes und beantragte eine einstweilige Verfügung dahingehend, daß dieser Anschlag aus dem Werbekasten entfernt werde urid. daß. dem Antragsgegner bei Vermeidung einer fiskalischen Strafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung verboten werde, seinen Boykottversuch fortzusetzen. Das Gericht wies diesen Antragauf Erlaß einer einstweiligen Verfügung zurück. In der Begründung kam zum Ausdruck, daß nicht jede Beeinträchtigung des Gewerbebetriebes unter die Bestimmungen über unerlaubte Handlungn falle. Es komme vielmehr darauf an, ob> eine solche Beeinträchtigung als ein Verstoß gegen die guten Sitten und als ein Verstoß gegen das Recht der Gewerbefreiheit anzusehen sei. Ein Hinweis, daß eine bestimmte Firma jüdisch sei, könnte nicht beanstandet werden. Bei der heute im Volke lebenden Anschauungen habe? jeder Volksgenosse ein Recht darauf, zu erfahren, ob eine bestimmte Firma in den Händen von Ariern oder Nichtariern sei. Auch aus dem Geist des Parteiprogramms ergebe sich,-daß den Parteimitgliedern besondere Zurückhaltung im Verkehr mit Nichtariern obliege. Der Antragsgegner sei daher nicht nur als Ortsgruppenleiter, sondern auch bereits als Parteiangehöriger berechtigt, seine Parteigenössen darauf . hinzuweisen,, diese Zurückhaltung zu üben, sofern er dabeinicht über den Rahmen der bestehenden Gesetze hinausgehe. Daß der Antragsgegner diese ihm gezogenen Grenzen überschritten hätte, habe nach dem Vorbringen des Antragstellers und nach dem feststehenden Sachverhalt nicht angenommen werden-, können. Die Seier Thora auf den Namen des Chofez Chajim, Wilna, 23. Juli. In Wilna wird gegenwärtig eine Thorarolle auf den Namen des Chofez Chajim geschrieben. Es ist vorgesehen, daß das Schreiben am 24. EM beendet sein wird. Die Thorarolle wird-dann nach Radqjn überführt werden, wo der Chofez Chajim beerdigt ist. Anordnungen über das Baden von Juden*