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Der Israelit · 1935-07-18 · Heft 29 (18.7.1935) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
76 (1935)
Issue
Heft 29 (18.7.1935)
Date
1935-07-18
Page
– (sequence 3)
Language
German
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18. Juli 1935 D Israelit Nr. 29 Seite 3 Am Webstuhl der Geschichte. (Fortsetzung von Seite 1.) Da rückt der Weltkrieg Palästina mit einem Schlage in den Mittelpunkt der imperialistischen Politik. - Und kaum ist die Türkei, der Souverän Palästinas, in den Krieg eingetreten, bringt Herbert S a m u e 1der erste J u d e, der j & in einem britischen Kabinett saß — nebenbei bemerkt, ein warmherziger, von seinem Bruder Stuart Samuel religiös-konservativ erzogener Jude — die Fr ag e der Zukunf t des Heimatlandes der Bibel vor den versammelten ^Ministem der britischen Krone zur Spräche; de r Grund zur Bali o ur-Erklärung ist damit gelegt. Die Enthüllung dieser fundamentalen geschichtlichen Tatsache verdanken wir der einleitend erwähnten vorwöchentlichen Rede Samuels, über die aus London folgendes berichtet wird: „Unter Teilnahme von 600 Personen fand in der Guildhali in London unter dem Vorsitz von Lord Melchett ein Bankett anläßlich der Eröffnung der Aktion für den König Georg- Jubiläumswald in Palästina statt. Lord Melchett gab in seiner Begrüßungsansprache der Hoffnung Ausdruck, daß sich in Palästina drei bis vier Millionen Juden im Laufe der Zeit ansiedeln könnten. Er erklärte, Palästina sei einer der wichtigsten strategischen Punkte in der Welt. Es sei das künf- ■■• ■ ■ , ■ u -tige Singapore des Nahen Ostens. Sir Herb e r S a m u e 1 gab dem allgemeinen Wunsche, der britischen Judenheit Ausdruck, an den Feierlichkeiten des silbernen Regierungsjubiläums des englischen Königspaares teilzunehmen. Die britische Judenheit, so erklärte er, hat ein besonderes Interesse an Palästina. Denn Paläsina ist das Land der Bibel. Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage, daß ich., als erster die Ehre hatte, unmittelbar nach dem Eintritt der Türkei in den Weltkrieg innerhalb des britischen Kabinetts die Frage der Zukunft Palästinas zur Sprache zu bringen und das Problem einer Wiederzulassung der Juden in Palästina unter der Aegide des britischen Empires anzuschneiden. Daß ich diese Anregung gab, war nicht grundlos. Ich war der erste Jude, der je in einem britischen Kabinett saß; denn Disraeli hatte das Judentum. schon in früher Kindheit verlassen. Man sagte mir damals, so fuhr Herbert" Samuel Hort, daß dem britischen Steuerzahler schwere Lasten aufgebürdet werden würden, wenn Groß-Britannien eine Verantwortung für Palästina übernähme. Ich erklärte darauf, daß dies nicht der Fall sein würde* Der einzige Weg, um. Palästina nicht zu einem Zuschuß- Gebiet werden zu. lassen, und es doch zu gleicher Zeit—zu einem Vorposten Englands im Mittelmeer,;,4u machen.f, würdet sein, das \ Land jüdischer ^Energie und jiddischem Fleiße zu öffnen, i Jetzt, zwanzig Jahre! später, ist _ der Beweis für die „Richtigkeit meiner Behauptungen erbracht worden.'' .,r:J: : ■ .; Soweit der Bericht. Es sind durch und durch am Äeußerliehen haftende, scheinbar zufällige, aller metaphysischen Tiefe und religiösen Wahrheit entbehrende Gedankengänge und Ereignisse, die hier in einer Zeitfolge von Jahrzehnten sinnvoll ineinander und aufeinander wirken, um niemals für möglich gehaltene historische Konstellationen zuwege zu bringen. Heute steht das heilige Land — wiederum ein ganz im Areligiösen verharrender Tatbestand — als Zufluchtsstätte für Zehntausende jüdischer Söhne und Töchter da, -die das Golus — wie unter dem Druck einer Luftpumpe-— der Heimat zu t r eib t. Alfred D r e y f u s , das ahnungslose Opfer, Theodor He-rzl, der entjudete Westeuropäer, Herbert S a mu e 1, der liberale englisch-jüdische Politiker; werfen sich den Ball wie Träumende einander zu — wer anders kann ihn ins Rollen gebracht haben als-der Lenker der jüdischen Geschichte? Allein — ■ •'■ o*a» rmTa qw •>-pn bin es sind nach der tiefen Lehre jüdischer Weisheit eben nur die äußeren Bedingungen und Konstellationen, die der Gestaltung des m*inn KTlj? ENna unterliegen — diese von blinden Werkzeugen geschaffene Konstellation aber auszuwerten und nutzbar zu machen für den Aufbau der sittlichen Welt, das ist allein Sache freier M e n s c hentat. Diese seine Tat ist dem thorabewußten Juden restlos; nnd eindeutig bestimmt durch das offenbarte G'tteswort, dessen Wahrheit zwar nicht in Paragraphen gefaßt auf dem Präsentierteller liegt, sich dem redlich und gläubig Forschenden aber zu jeder Zeit erschließt. Dreyfus, Herzl, Samuel waren Kärrner, ja Werkzeuge der äußeren geschichtlichen G'tteswaltung.— möchte es den Trägern der innersten Heiligtums Wahrheit, den wahren Subjekten des Weltprozesses, den Männern des Thorag eistes gelingen, ihr Volk zur tatbereiten Ausfüllung des von Fremden oder Entfremdeten geschaffenen Rahmens mit dem zielbestimmten I nhalte der jüdischen Geschichte zu begeistern. Auf daß das große, gewaltige Geschehen, dessen Zeuge zu sein wir ein halbes Jahrhundert hindurch gewürdigt wurden, nicht, G'tt behüte ins Leere, ins Sinnlose auslaufe und die Form nicht zerbreche, weil das Geschlecht zu klein war, um ihr den gttgewollj t e n , aber menschlicher Freiheit überlassenen Inhalt zu geben. Wochenrundschau, Das Schicksal der Staatenlosen und der Flüchtlinge. Die im iLaufe dieser Woche stattfindende Sitzung des Verwaltungsbeirats des Völkerbundhochkommissars für die Flüchtlinge lenkt die Aufmerksamketi wieder einmal auf die unerträgliche Lage, in der sich heute Millionen Menschen in Ermangelung ausreichender staatlicher Paßausweise befinden, ohne daß es bisher gelungen wäre, diesen zum größten Teil völlig unschuldigen Menschen ein gewisses Heimatrecht an irgend einem Punkte der' Welt zu schaffen. Staatenlose gibt es in Mengen sowohl auf Grund der Gesetze einer ganzen Reihe von Staaten, die nacheinande'r ausgewanderte Staatsbürger ihrer Staatsbürgerschaft aus politischen Gründen als verlustig erklärt haben, als auch infolge der widersprechend, en Bestimmungen der Friedensverträge, die Hunderttausende von Menschen, obgleich sie jahrelang ihren Wohnsitz in einem der Nachfolgestaaten hatten, um ihre Staatsangehörigkeit brachte. So haben, um nur, ein Beispiel zu nennen, durch die unglückliche Fassung der Friedensbestimmungen Personen, die im Gebiete der österreichisch-ungarischen Monarchie heimatberechtigt, dort aber durch Rasse und Sprache von der Mehrheit der Bevölkerung verschieden waren, zu Tausenden ihre Staatsangehörigkeit verloren. Von der großen Armee der Staatenlosen und Flüchtlinge hat der Völkerbund bisher lediglich,' dank;,, dem tatkräftigen Eingreifen Fridjof Nansens fürdie russischen, armenischen und assyrischen Flüchtlinge etwas getan, indem man ihnen den sogenannten Nansenpäß gab. Aber die rechtliche;| Situation der-'ungeheuren Mehrheit der Staatenlosen blieb weiter ungeklärt. Zwar hat eine: im November 1927 in Genf stattgehabte internationale Paßkonferenz die an dieser Konferenz beteiligten Regierungen aufgefordert, den nicht im Besitze eines Nansenpasses befindlichen Staatenlosen ein Ausweispapier zu geben, auf dem Visa erteilt werden können, aber die Paßkonferenz konnte nur Vorschläge machen und ihre Empfehlungen wurden bisher lediglich von Deutschland; Frankreich, Ungarn, Tsehechoslovakeir Polen und Rumänien akzeptiert. Wenn den Völkerbund sieh heute in den hochpolitischen Fragen in einer besonders schwierigen Lage befindet, so könnte und sollte er um so mehr , dort, wo die Interessengegensätze der hohen Politik weniger ins Gewicht fallen, einer humanitären Aufgabe zu genügen suchen, die die Existenzberechtigung des Genfer Gremiums wenigstens in-diesem begrenzten Rahmen erweisen könnte. In der Pariser Zeitschrift „Der Ausweg" veröffentlicht in diesem Sinne Anselm Faber, Zürich einen instruktiven Artikel über das Thema der Staatenlosen, der in einer Reihe von praktischen, keineswegs utopischen Vorschlägen gipfelt. Sie lauten: 1. Sämtliche Staatenlosen, einschließlich der politischen Flüchtlinge, stehen unter dem Schutz des Völkerbundes. 2. Die Staatenlosen bezw. politischen Flüchtlinge haben Anspruch auf einen allgemein anerkannten Paß, auf welchem die Einreisebewilligung nur nachweisbar staats- oder sicherheitsgefährlichen Personen versagt werden darf. 3. Staatenlose bezw. politische Flüchtlinge dürfen aus dem Staate, in welchem sie sich aufhalten, schon im Interesse einer besseren Kontrollmöglichkeit, nur wegen Staats- oder Eigentumsgefährlichkeit auf Grund eines gerichtlichen Urteils oder kraft Erkenntnis der Verwaltungsbehörde nach gesetzlich geregeltem, alle Rechte wahrendem Verfahren ausgewiesen werden. Der Vollzug der Ausweisung ist erst zulässig, wenn die Einreise in einen anderen Staat bewilligt ist. 4. Nach unbeanstandetem zweijährigem Aufenthalt in einem Staat dürfen Staatenlose bezw. politische Flüchtlinge nur auf Grund eines gerichtlichen Urteils wegen schwerer Delikte ausgewiesen werden, , 5. Staatenlose bezw. politische Flüchtlinge, welche sich in einem Staate drei Jahre aufhalten, sind privatrechtlich dessen Staatsbürgern gleichgestellt, ihnen ist unter« den gleichen Bedingungen, wie diesen die Arbeit in privaten1 Unternehmungen gestattet. Staatenlose, einschließlich der politischen Flüchtlinge haben die Verpflichtung, sich unter keinen Umständen in die innere Politik des Gaststaates einzumischen. 6. ' Staatenlose bezw. politische Flüchtlinge, welche sich länger als 10 Jahre in dem Gaststaate aufhalten, haben Anspruch auf Verleihung der Staatsbürgerschaft. Wenn hier Staatenlose und politische Flüchtlinge zusammengefaßt werden, so würde das ja in keinem Falle das Recht der Aufenthaltsstaaten schmälern, diese politischen Flüchtlinge unter stetiger Kontrolle zu halten und Maßnahmen zu treffen, die jede Zuwiderhandlung gegen die Sicherheit und öffentliche Ordnung des Asylstaates verhindern.

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